Amnesty International Report 2015/16 - The State of the World's Human Rights - Tajikistan

 

Die Behörden verhängten 2015 weitere drastische Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Mehrere bekannte Menschenrechtsorganisationen wurden von verschiedenen Behörden "Inspektionen" unterzogen, und einigen wurde "empfohlen", ihre Arbeit einzustellen. Mitglieder oppositioneller Gruppen wurden schikaniert, gewaltsam angegriffen oder sogar getötet, und zwar sowohl in Tadschikistan als auch im Exil. Einige oppositionelle Aktivisten und Personen, denen man religiösen Extremismus vorwarf, wurden in anderen ehemaligen Sowjetrepubliken verschleppt und gegen ihren Willen nach Tadschikistan gebracht. Rechtsanwälte, die oppositionelle Aktivisten oder Personen vertraten, denen staatsfeindliche Straftaten zur Last gelegt wurden, liefen ihrerseits Gefahr, schikaniert, eingeschüchtert oder inhaftiert zu werden. Folter und andere Misshandlungen waren nach wie vor an der Tagesordnung, und Anwälten wurde wiederholt der Zugang zu ihren Mandanten verweigert.

Hintergrund

Das Land war 2015 mit zunehmenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten konfrontiert, weil etwa die Hälfte des Bruttoinlandsprodukts auf Überweisungen tadschikischer Arbeitsmigranten aus dem Ausland beruhte. Aufgrund der Rezession in Russland sowie in anderen Ländern, in denen es traditionell viele tadschikische Arbeitsmigranten gibt, gingen 2015 die Überweisungen aus dem Ausland Schätzungen zufolge um 40 bis 60 % zurück. Es wurde damit gerechnet, dass viele Migranten, von denen dem Vernehmen nach allein in Russland mehr als 1 Mio. arbeiteten, wieder nach Tadschikistan zurückkehren würden.

Die Parlamentswahlen am 1. März 2015 fanden in einer Atmosphäre statt, die von zunehmender Repression gegen jegliche Opposition geprägt waren. Die Demokratische Volkspartei von Präsident Emomalii Rahmon und Parteien, die ihm weitgehend folgten, gewannen alle Parlamentssitze.

Nach Angaben der Regierung verübten bewaffnete Gruppen am 4. September 2015 in der Hauptstadt Duschanbe und deren Umgebung Angriffe auf die Polizei, bei denen mindestens 26 Personen getötet wurden, darunter neun Polizeibeamte. Aufgrund der staatlichen Kontrolle über die Medien drangen so gut wie keine unabhängigen Informationen über die Vorfälle nach außen. Die Behörden machten für die Angriffe den früheren stellvertretenden Verteidigungsminister Abdukhalim Nazarzoda verantwortlich, der zunächst entkommen konnte, bei einem Einsatz der Sicherheitskräfte am 16. September 2015 jedoch getötet wurde.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Das Recht auf freie Meinungsäußerung blieb 2015 weiterhin massiv eingeschränkt, und der Zugang zu Informationen wurde von den Behörden immer stärker kontrolliert. Unabhängige Medien und regierungskritische Journalisten wurden insbesondere im Vorfeld der Parlamentswahlen eingeschüchtert und schikaniert. Dies reichte bis hin zu persönlichen Angriffen in regierungstreuen Medien. Im Juni 2015 wurden Bestimmungen eingeführt, die staatliche Stellen dazu verpflichten, alle öffentlichen Mitteilungen bei der staatlichen Nachrichtenagentur Khovar einzureichen, und den Medien vorschreiben, dass sie über offizielle Ereignisse ausschließlich auf Grundlage von Informationen berichten dürfen, die von Khovar genehmigt wurden.

Die staatliche Aufsichtsbehörde bestritt, Internetprovider angewiesen zu haben, bestimmte Nachrichtenportale und soziale Medien zu blockieren, jedoch traten nach und nach entsprechende Beweise zutage. Im Mai 2015 wurden mehrere Internetseiten von Medienunternehmen und sozialen Medien blockiert, nachdem ein ehemaliger hochrangiger Polizeibeamter ein Video in Umlauf gebracht hatte, in dem er verkündete, er habe sich der bewaffneten Gruppe Islamischer Staat (IS) in Syrien angeschlossen.

Recht auf Vereinigungsfreiheit

Im August 2015 trat eine Reform des Gesetzes über öffentliche Vereinigungen in Kraft, die NGOs, die beim Justizministerium als öffentliche Vereinigungen registriert waren, dazu verpflichtete, dem Ministerium jegliche finanzielle Zuwendung aus dem Ausland zu melden. Im Juni 2015 schlug das Ministerium ein neues Gesetz vor, das eine zwingende Registrierung aller gemeinnützigen Organisationen, einschließlich der NGOs, vorsah. NGOs in Tadschikistan befürchteten, dass die Regierung ihnen im Falle einer Verabschiedung des Gesetzes die Registrierung verweigern und ihre Arbeit verbieten könnte.

Verschiedene Behörden, darunter das Justizministerium, der Steuerausschuss, die Generalstaatsanwaltschaft und der Staatsausschuss für Nationale Sicherheit, nahmen unter dem Vorwand "staatlicher Sicherheitserwägungen" bei mehreren bekannten NGOs "Inspektionen" vor. Einigen NGOs wurde inoffiziell "empfohlen", ihre Arbeit einzustellen. Im Juni 2015 leitete der Steuerausschuss ein Liquidationsverfahren gegen die öffentliche Stiftung Nota Bene ein. Im August erging gegen das Büro für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit ein Strafbefehl über 42 639 tadschikische Somoni (rund 6000 Euro) wegen angeblicher Verstöße gegen Steuergesetze, die nie dargelegt wurden.

Unterdrückung Andersdenkender

Mitglieder oppositioneller Gruppen waren mit zunehmenden Schikanen und gewaltsamen Übergriffen konfrontiert. Betroffen waren u. a. die Gruppe 24, die der Oberste Gerichtshof im Oktober 2014 als "extremistisch" verboten hatte, und die Partei der Islamischen Wiedergeburt Tadschikistans (IRPT).

Maksud Ibragimov, der Vorsitzende einer politischen Jugendbewegung (Jugend für Tadschikistans Wiederbelebung), wurde im Juni 2015 wegen "Extremismus" zu 17 Jahren Haft verurteilt. Ibragimov, der die russische Staatsbürgerschaft besitzt, hatte in Moskau gelebt, wo er im November 2014 einen Mordversuch überlebt hatte. Im Oktober 2014 war er auf die tadschikische Fahndungsliste gesetzt worden. Nach Angaben seiner Familie holten ihn am 20. Januar 2015 fünf Männer, die sich als Beamte der russischen Zuwanderungsbehörde ausgaben, aus seiner Moskauer Wohnung ab und verschleppten ihn an einen unbekannten Ort. Am 30. Januar 2015 erklärten die tadschikischen Behörden, er befinde sich in Duschanbe in Untersuchungshaft.

Am 5. März 2015 wurde Umarali Kuvvatov, ein im Exil lebendes Gründungsmitglied der Gruppe 24, von Unbekannten in Istanbul erschossen. Zuvor hatte er die Befürchtung geäußert, dass die tadschikischen Behörden seine Ermordung angeordnet hätten.

Nach monatelangen Schikanen gegen ihre Mitglieder verlor die IRPT bei den Parlamentswahlen im März 2015 ihre beiden letzten Sitze im Parlament. Am 28. August 2015 wies das Justizministerium die Partei an, ihre Tätigkeit binnen zehn Tagen einzustellen. Zur Begründung hieß es, für eine Zulassung mangele es der Partei an ausreichender Unterstützung seitens der Bevölkerung. Im September 2015 wurden 13 hochrangige IRPT-Mitglieder inhaftiert. Man warf ihnen vor, "kriminellen Gruppen" anzugehören und in die Angriffe vom 4. September verwickelt zu sein, was der im Exil lebende Parteivorsitzende Mukhiddin Kabiri zurückwies. Am 29. September 2015 stufte der Generalstaatsanwalt die IRPT als "terroristische Organisation" ein, da seiner Ansicht nach einige ihrer Mitglieder sich in Gruppen engagierten, die "Extremismus" unterstützten. Außerdem habe die Partei ihre Zeitschrift "Rettung" und andere Medien dazu benutzt, "extremistisches Gedankengut" zu verbreiten und religiösen Hass zu schüren. Die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft wurde später vom Obersten Gerichtshof bestätigt.

Am 13. Januar 2015 wurde der Menschenrechtsanwalt Shukhrat Kudratov wegen Betrugs und Bestechung zu neun Jahren Haft verurteilt. Er erklärte, die Vorwürfe seien politisch motiviert und stünden in Zusammenhang mit seiner Beteiligung an der Verteidigung des Oppositionellen und ehemaligen Energieministers Zaid Saidov, der 2013 zu 26 Jahren Haft verurteilt worden war. Am 28. September 2015 nahm die Polizei den Rechtsanwalt Buzurgmekhr Yorov fest, der inhaftierte IRPT-Mitglieder vertrat, und erhob Betrugs- und Fälschungsvorwürfe gegen ihn. Dabei wurden, unter Verstoß gegen das tadschikische Recht, Unterlagen zu den IRPT-Verfahren beschlagnahmt.

Folter und andere Misshandlungen

Trotz der Verabschiedung eines Handlungsplans zur Umsetzung von Empfehlungen des UN-Ausschusses gegen Folter im Jahr 2013 waren Folter und andere Misshandlungen 2015 weiterhin an der Tagesordnung. Bis Mitte August 2015 registrierte die NGO Koalition gegen Folter 25 neue Folterfälle. Die Opfer und ihre Angehörigen lehnten es zumeist ab, Anzeige zu erstatten, da sie Repressalien befürchteten, sodass von einer hohen Dunkelziffer an Folterfällen auszugehen war. Gegen Ordnungskräfte, die der Folter verdächtigt wurden, wurden nur äußerst selten strafrechtliche Verfahren eingeleitet, die dann häufig vorläufig ausgesetzt oder ganz eingestellt wurden.

Rechtsanwälten wurde wiederholt der Zugang zu ihren inhaftierten Mandanten verwehrt, oft an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen. Personen, die als Bedrohung der nationalen Sicherheit angesehen wurden, liefen Gefahr, willkürlich festgenommen, ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert und gefoltert und in anderer Weise misshandelt zu werden. Dies betraf vor allem Mitglieder religiöser Bewegungen und islamistischer Gruppen oder Parteien. Kurz vor seiner eigenen Festnahme teilte der Anwalt Buzurgmekhr Yorov den Medien mit, dass sich sein IRPT-Mandant Umarali Khisainov (auch bekannt unter dem Namen Saidumar Khusaini), der am 13. September 2015 festgenommen worden war, über Prügel und andere Misshandlungen in Polizeigewahrsam beschwert habe.

Am 9. April 2015 wurde Shamsiddin Zaydulloev ohne Haftbefehl in der Wohnung seiner Familie in Duschanbe festgenommen und zum Gebäude der Drogenkontrollbehörde gebracht. Seine Mutter konnte ihn noch am selben Tag in der Haft besuchen, wo er bestätigte, verprügelt worden zu sein. Nachdem ihr anschließend Besuche verwehrt wurden, engagierte seine Mutter einen Anwalt, der seinen Mandanten aber nicht ohne die schriftliche Genehmigung des zuständigen Ermittlers treffen durfte. Am 13. April 2015 wurde Shamsiddin Zaydulloevs Eltern mitgeteilt, dass ihr Sohn in Polizeigewahrsam gestorben sei. Sie entdeckten im Leichenschauhaus mehrere Blutergüsse an seinem Körper, die sie fotografierten, beauftragten einen neuen Anwalt und forderten eine rechtsmedizinische Untersuchung. Laut Autopsiebericht soll Shamsiddin Zaydulloev an einer Lungenentzündung gestorben sein. Die Familie focht dieses Ergebnis an, woraufhin die Generalstaatsanwaltschaft eine zweite rechtsmedizinische Untersuchung anordnete, die am 3. August 2015 feststellte, dass Shamsiddin Zaydulloev schwere Verletzungen erlitten hatte, u. a. fünf gebrochene Rippen und einen Schädelbruch, der seinen Tod verursacht haben könnte. Es wurde eine weitere Autopsie angeordnet, um die Todesursache endgültig zu klären, diese war jedoch Ende 2015 noch nicht abgeschlossen.

Amnesty International: Berichte

 

 

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