Amnesty International Report 2012 - The State of the World's Human Rights

Amtliche Bezeichnung: Königreich Bahrain
Staatsoberhaupt: König Hamad bin 'Issa Al Khalifa
Regierungschef: Scheich Khalifa bin Salman Al Khalifa
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Einwohner: 1,3 Mio.
Lebenserwartung: 75,1 Jahre
Kindersterblichkeit: 12,1 pro 1000 Lebendgeburten
Alphabetisierungsrate: 91,4%

Bahrain erlebte 2011 eine dramatische Menschenrechtskrise. Mindestens 47 Menschen wurden getötet, darunter fünf Angehörige der Sicherheitskräfte. Fünf Personen starben in Gewahrsam an den Folgen von Folter. Die Sicherheitskräfte gingen mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen friedliche Demonstrierende vor. Hunderte von Menschen wurden inhaftiert, unter ihnen befanden sich auch gewaltlose politische Gefangene. Viele der Häftlinge wurden gefoltert oder anderweitig misshandelt. Hunderte von Zivilpersonen mussten sich in unfairen Gerichtsverfahren vor Militärgerichten verantworten. Führende Oppositionelle erhielten Haftstrafen, darunter lebenslange Freiheitsstrafen. Menschen, die sich an Protesten gegen die Regierung beteiligt hatten, verloren ihre Arbeitsplätze; Studierende wurden der Universität verwiesen. Eine vom König beauftragte unabhängige Untersuchungskommission von internationalen Sachverständigen bestätigte die gravierenden Menschenrechtsverletzungen und forderte unabhängige Ermittlungen. Die Verantwortlichen müssten zur Rechenschaft gezogen und weitere Reformen in Angriff genommen werden. Gegen fünf Personen ergingen Todesurteile. Zwei der Urteile wurden von einem Berufungsgericht in lebenslange Haftstrafen umgewandelt. Hinrichtungen fanden nicht statt.

Hintergrund

Am 14. Februar 2011 begannen Massenproteste für Reformen. Die Demonstrierenden waren überwiegend Schiiten. Sie stellen die Mehrheit der Bevölkerung und fühlen sich von der herrschenden sunnitischen Minderheit diskriminiert. Das Zentrum der Proteste bildete der Perlenplatz in Bahrains Hauptstadt Manama, auf dem Aktivisten ein Zeltlager errichtet hatten. Am 17. Februar vertrieben Polizei und Sicherheitskräfte die Demonstrierenden unter Anwendung von exzessiver Gewalt. Zwei Tage später bauten die Protestierenden das Lager wieder auf und forderten mit noch größerem Nachdruck einen politischen Wandel. Am 23. Februar begnadigte der König 23 führende Angehörige der Opposition, die seit August 2010 inhaftiert waren. Mehr als 200 weitere Häftlinge kamen ebenfalls frei.

Am 13. März griff eine kleine Gruppe von regierungskritischen Protestierenden Berichten zufolge in Manama asiatische Arbeitsmigranten an. Dabei kamen zwei Menschen ums Leben, weitere wurden verletzt. Als die Demonstrationen und Streiks anhielten, rief der König am 15. März für drei Monate den Ausnahmezustand aus. Am Tag zuvor hatten etwa 1200 saudi-arabische Soldaten in gepanzerten Fahrzeugen die Grenze überquert, um Bahrains Sicherheitskräfte zu unterstützen. Bis Ende März waren die großen Protestaktionen niedergeschlagen worden. Doch gab es das ganze Jahr über immer wieder kleinere Kundgebungen in von Schiiten bewohnten Dörfern. Am 1. Juni hob der König den Ausnahmezustand wieder auf.

Ende Juni 2011 benannte der König die Unabhängige Untersuchungskommission Bahrains (Bahrain Independent Commission of Inquiry - BICI), die Vorwürfen bezüglich Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit den Protesten nachgehen sollte. Die Kommission, die sich aus fünf internationalen Rechts- und Menschenrechtsexperten zusammensetzt, trug dem König am 23. November ihren Bericht vor. Die Regierung begann zudem einen "nationalen Dialog" mit Vertretern der parlamentarischen Opposition, Unternehmen, Vertretern von NGOs und anderen Teilnehmern. Die größte Gruppierung der schiitischen Opposition, al-Wefaq, deren 18 Parlamentsabgeordnete im Februar aus Protest gegen die Brutalität der Polizei ihre Mandate niedergelegt hatten, zog sich jedoch nach zwei Wochen daraus zurück mit der Begründung, die verordneten Bedingungen seien nicht hinnehmbar.

Exzessive Gewaltanwendung

Die ungerechtfertigte Gewalt, mit der die Sicherheitskräfte gegen friedliche Proteste vorgingen, kostete am 14. und am 15. Februar 2011 zwei Menschen das Leben. Am 17. Februar zerstörten die Bereitschaftspolizei und andere Sicherheitskräfte das Zeltlager der Protestierenden auf dem Perlenplatz. Sie setzten Tränengas und Gummigeschosse ein, verprügelten Menschen mit Schlagstöcken und feuerten mit Gewehren aus nächster Nähe auf Demonstrierende. Fünf Menschen starben, viele weitere erlitten Verletzungen. Die Sicherheitskräfte griffen zudem medizinisches Personal tätlich an und hinderten Ärzte und Sanitäter daran, Verwundete zu versorgen.

Am 16. März begannen die Sicherheitskräfte eine konzertierte Aktion zur Niederschlagung der Proteste. Mit Unterstützung von Hubschraubern und Panzern stürmten sie den Perlenplatz und die Gegend rund um das Finanzzentrum. Sie vertrieben die Protestierenden mit Gewehrschüssen, Gummigeschossen und Tränengas und töteten oder verletzten zahlreiche Menschen. Die Sicherheitskräfte brachten anschließend das größte Krankenhaus Manamas, den Salmaniya Medical Complex, unter ihre Kontrolle. Ärzte und medizinisches Personal wurden festgenommen und bezichtigt, die Demonstrierenden unterstützt zu haben. Auch gegen die andauernden Protestaktionen in vorwiegend von Schiiten bewohnten Dörfern gingen die Sicherheitskräfte oft mit unverhältnismäßiger Gewalt vor.

Bis zum Jahresende hatten mindestens 47 Menschen bei den verschiedenen Protesten ihr Leben verloren, darunter auch fünf Polizeibeamte.

  • Ali 'Abdullah Mushaima kam bei einer Demonstration am 14. Februar 2011 im Dorf al-Daih westlich von Manama durch mehrere Schüsse ums Leben. Bei seiner Beerdigung am nächsten Tag wurden rund 10000 Menschen, die ihm das letzte Geleit gaben, ohne Vorwarnung von der Bereitschaftspolizei mit Tränengas und Schusswaffen angegriffen. Dabei wurde Fadhel 'Ali Matrook erschossen.
  • Der 60-jährige 'Isa 'Abdulhassan starb am 17. Februar, als die Sicherheitskräfte das Zeltlager der Demonstrierenden auf dem Perlenplatz stürmten. Eine Kugel traf ihn aus nächster Nähe in den Kopf.
  • Der 16-jährige Ahmed al-Jaber al-Qatan starb am 6. Oktober in einem Krankenhaus, nachdem er bei einer Protestkundgebung im Dorf Abu-Saeiba von Schrotkugeln getroffen worden war. Die Bereitschaftspolizei setzte Gewehre und Geräuschbomben ein, um die Proteste aufzulösen. Die Regierung kündigte eine Untersuchung des Todesfalls an. Ende 2011 waren jedoch noch keine Ergebnisse veröffentlicht worden.

Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen

Mehr als 1000 Menschen wurden im Zusammenhang mit den Protesten festgenommen, darunter einige Sunniten. Die überwiegende Mehrheit der Festgenommenen waren jedoch schiitische Muslime. Die meisten Festnahmen erfolgten im März und im April. In vielen Fällen drangen bewaffnete vermummte Sicherheitskräfte im Morgengrauen in die Wohnungen ein, ohne einen Haftbefehl vorzuweisen. Oft griffen sie die betreffenden Personen und in manchen Fällen auch deren Angehörige tätlich an. Die Festgenommenen wurden in der Regel an einen unbekannten Ort gebracht und dort über mehrere Wochen ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten. Während dieser Zeit wurden sie verhört und in vielen Fällen dem Vernehmen nach gefoltert oder anderweitig misshandelt. Häufig blieb ihr Aufenthaltsort bis zum Beginn des Gerichtsverfahrens im Dunkeln.

  • Ebrahim Sharif, der Generalsekretär der säkularen oppositionellen Vereinigung Wa'ad, wurde am 17. März von bewaffneten und vermummten Männern in seinem Haus in Manama festgenommen. Sie konnten auf Anfrage keinen Haftbefehl vorweisen und brachten ihn an einen unbekannten Ort. Seine Familie und sein Rechtsbeistand durften wochenlang keinen Kontakt mit ihm aufnehmen.

Unfaire Gerichtsverfahren

Hunderte von Menschen wurden wegen Vergehen strafrechtlich verfolgt, die sie angeblich im Zusammenhang mit den Protesten begangen hatten. Darunter befanden sich Vertreter der politischen Opposition, Beschäftigte im Gesundheitswesen, Lehrer, Studierende und Menschenrechtsverteidiger. Viele mussten sich in grob unfairen Gerichtsverfahren vor dem Nationalen Sicherheitsgericht (National Safety Court - NSC) verantworten, einem Sondermilitärgericht, das während des Ausnahmezustands eingerichtet wurde. Unter den Personen, die zu Freiheitsstrafen verurteilt wurden, befanden sich auch gewaltlose politische Gefangene. Der Bericht der BICI stellte fest, dass schätzungsweise 300 Menschen verurteilt wurden, weil sie von ihrem Recht auf Meinungsfreiheit Gebrauch gemacht hatten. Gegen einige Personen ergingen Urteile, obwohl sie ihre "Geständnisse" zurückzogen, die ihren Angaben zufolge unter Folter erpresst worden waren. Das Gericht ordnete jedoch keine Untersuchung dieser Vorwürfe an. In manchen Fällen lehnte das NSC Anträge der Verteidigung ab, Entlastungszeugen aufzurufen. In vielen Gerichtsverfahren durften Rechtsbeistände bis unmittelbar vor Prozessbeginn nicht mit ihren Mandanten sprechen und hatten daher nicht genügend Zeit, um ihre Verteidigung vorzubereiten. Zunächst war für Rechtsmittelprozesse gegen Urteile des NSC ein gleichermaßen mit Mängeln behaftetes NSC-Berufungsgericht zuständig.

Nach breiter Kritik am NSC ordnete der König am 29. Juni an, dass alle anhängigen Fälle, die vom NSC geprüft worden waren und im Zusammenhang mit den Protesten vom Februar und März standen, an Zivilgerichte übergeben würden. Am 18. August verfügte der König jedoch, dass das NSC weiterhin Fälle besonders schwerer Verbrechen verhandeln solle. Alle NSC-Urteile wurden allerdings von einem zivilen Berufungsgericht überprüft, auch jene, die bereits vom NSC-Berufungsgericht bestätigt worden waren. Im September verurteilte ein Militärgericht 20 Beschäftigte im Gesundheitswesen zu Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren. Ihnen wurde u.a. die Besetzung eines Regierungskrankenhauses, Waffenbesitz und Diebstahl von Medikamenten vorgeworfen. Ende 2011 wurden die Fälle an ein ziviles Berufungsgericht weitergeleitet. Anfang Oktober waren alle Fälle an Zivilgerichte übergeben, und das NSC stellte seine Arbeit ein.

  • Abdel Jalil al-Singace, Hassan Mshaima und 19 weitere führende Oppositionelle sowie sieben nicht anwesende Angeklagte wurden am 22. Juni 2011 nach einem unfairen Gerichtsverfahren vom NSC schuldig gesprochen. Die Anklage lautete auf "Gründung von terroristischen Vereinigungen mit dem Ziel, das Königshaus zu stürzen und die Verfassung zu ändern". Acht der Angeklagten, darunter Abdel Jalil al-Singace und Hassan Mshaima, erhielten lebenslange Freiheitsstrafen, die anderen kürzere Haftstrafen. Die meisten von ihnen waren bei Durchsuchungen im Morgengrauen verhaftet worden und lange Zeit ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert. Sie gaben an, während dieser Zeit gefoltert und gezwungen worden zu sein, "Geständnisse" zu unterschreiben.
    Vor dem Beginn ihrer Verhandlung gestattete man ihnen nur einen stark eingeschränkten Zugang zu ihren Rechtsbeiständen. Obwohl es der Staatsanwaltschaft dem Vernehmen nach nicht gelang, schlagkräftige Beweise für die Schuld der Angeklagten vorzulegen, wurden sie verurteilt. Die meisten von ihnen waren offenbar nur strafrechtlich verfolgt worden, weil sie die Abschaffung der Monarchie und die Einführung einer Republik gefordert hatten. Es gab keine Hinweise darauf, dass sie Gewalt angewendet oder zur Gewalt aufgerufen hatten; daher können sie als gewaltlose politische Gefangene gelten. Am 28. September bestätigte das NSC-Berufungsgericht die Urteile gegen alle 21 Angeklagten. Ende 2011 befanden sie sich noch immer in Haft und warteten auf das Urteil des Kassationsgerichts, bei dem sie Rechtsmittel eingelegt hatten.

Folter und andere Misshandlungen

Viele der im März und April 2011 festgenommenen Menschen wurden auf Polizeiwachen und zur Kriminalpolizei in Manama gebracht, dort ohne Kontakt zu Außenwelt inhaftiert und von Beamten der Nationalen Sicherheitsbehörde und anderen Sicherheitskräften verhört. Viele der Festgenommenen berichteten, sie seien geschlagen worden und hätten über lange Zeiträume hinweg stehen müssen. Man habe sie mit Elektroschocks und Schlafentzug gequält und ihnen mit Vergewaltigung gedroht. Viele gaben an, nach den Verhören noch über Wochen ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten worden zu sein.

Die Behörden leiteten in den meisten Fällen keine unabhängige Untersuchung der Vorwürfe ein. Das NSC ging Vorwürfen von Angeklagten, sie seien in der Untersuchungshaft gefoltert worden, ebenfalls nicht angemessen nach und ließ "Geständnisse" als Beweismittel zu, die offensichtlich unter Folter zustande gekommen waren. Unmittelbar bevor die BICI im November ihren Bericht vorlegte, griff die Regierung allerdings dem Untersuchungsergebnis vor und teilte mit, das Strafgesetzbuch werde geändert, Folter sei künftig strafbar. 20 Angehörige der Sicherheitskräfte müssten sich wegen Folter von Häftlingen und Tod in Gewahrsam als Folge von Misshandlungen sowie der rechtswidrigen Tötung von Zivilpersonen vor Gericht verantworten. Einzelheiten dieser Verfahren waren bis zum Ende des Berichtsjahres noch nicht bekannt.

  • Die Studentin Aayat Alqormozi, die während der Protestaktionen im Februar Gedichte vorgetragen hatte, wurde am 30. März festgenommen, als sie sich bei den Behörden meldete. Vermummte Angehörige der Sicherheitskräfte hatten zuvor zweimal das Haus ihrer Eltern gestürmt und damit gedroht, ihre Brüder zu ermorden, wenn sie sich nicht stellen würde. In den ersten 15 Tagen ihrer Haft wurde sie ohne Kontakt zu Außenwelt festgehalten. Sie gab an, sie sei mit Fäusten geschlagen, getreten, mit Elektroschocks im Gesicht gequält und gezwungen worden, stundenlang zu stehen. Außerdem habe man sie beschimpft und ihr mit Vergewaltigung gedroht. Am 12. Juni wurde sie vom NSC für schuldig befunden, an verbotenen Protestaktionen teilgenommen, die öffentliche Sicherheit gestört und Hass gegen die Regierung geschürt zu haben. Sie wurde zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Am 13. Juli kam sie unter Auflagen frei, nachdem sie sich schriftlich verpflichtet hatte, nicht mehr an Demonstrationen teilzunehmen oder die Regierung zu kritisieren. Ihr Fall wurde an das Oberste Berufungsgericht verwiesen, das am 21. November mitteilte, das Verfahren sei ausgesetzt worden. Aayat Alqormozis rechtlicher Status blieb jedoch unklar. Ende 2011 befand sie sich auf freiem Fuß, durfte aber ihr Studium an der Universität von Bahrain nicht fortsetzen.

Tod in Gewahrsam

Fünf Personen, die im Zuge der Protestaktionen inhaftiert wurden, starben in Gewahrsam an den Folgen von Folter. Diejenigen, die für die Folterungen verantwortlich waren, sollen unter den 20 Sicherheitsbeamten gewesen sein, die Ende des Jahres strafrechtlich verfolgt wurden.

  • Hassan Jassem Mohammad Mekki wurde in den frühen Morgenstunden des 28. März 2011 in seinem Haus festgenommen. Sechs Tage später bestellte man seine Angehörigen in ein Leichenschauhaus ein, um seine sterblichen Überreste zu identifizieren. Die Leiche wies nach Angaben der Familie Narben und Blutergüsse am Kopf, im Nacken und an den Beinen auf, die offenbar von Schlägen herrührten. Als offizielle Todesursache gaben die Behörden Herzversagen an. Soweit bekannt wurde keine Autopsie vorgenommen. Die BICI kam zu dem Schluss, sein Tod sei aufgrund von Misshandlungen in Gewahrsam eingetreten.
  • 'Ali 'Issa Ibrahim al-Saqer starb am 9. April 2011 in Gewahrsam der Behörden. Einige Tage zuvor war er von der Polizei zu einem Verhör einbestellt worden. Er sollte sich zur Tötung eines Polizeibeamten während der Protestaktionen im März äußern. Das Innenministerium teilte mit, er sei gestorben, während Polizisten ihn gewaltsam festgehalten hätten. Eine Autopsie wurde offenbar nicht vorgenommen. Seine Leiche soll Narben aufgewiesen haben, die auf Folter schließen ließen. Die BICI stellte fest, sein Tod sei aufgrund von Misshandlungen eingetreten, die er in der Haft erlitten habe.

Entlassungen wegen Protestteilnahme

Mehr als 2000 Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und mehr als 2400 Personen, die bei privaten Unternehmen beschäftigt waren, wurden entlassen, weil sie an Protestaktionen teilgenommen oder diese unterstützt hatten. Darunter befanden sich Universitätsdozenten, Lehrer, Ärzte und Pflegepersonal. Fast alle waren schiitische Muslime. Ende November berichtete die BICI, 1682 der Entlassenen aus der Privatwirtschaft seien wieder eingestellt worden.

Todesstrafe

Das NSC sprach fünf Männer schuldig, während der Protestkundgebungen Tötungen begangen zu haben, und verurteilte sie zum Tode. Das NSC-Berufungsgericht bestätigte zwei der Urteile und wandelte zwei weitere in Haftstrafen um. Im Fall des fünften Beschuldigten stand die Entscheidung der höheren Instanz noch aus. Die fünf Männer waren die ersten bahrainischen Staatsangehörigen seit mehr als zehn Jahren, die zum Tode verurteilt wurden. Einem ausländischen Staatsangehörigen, der 2010 zum Tode verurteilt worden war, drohte die Hinrichtung. 2011 wurden keine Todesurteile vollstreckt.

  • Gegen 'Ali 'Abdullah Hassan al-Sankis und 'Abdulaziz 'Abdulridha Ibrahim Hussain ergingen am 28. April 2011 Todesurteile. Das NSC befand sie für schuldig, zwei Polizeibeamte während der Protestaktionen im März getötet zu haben. Am 22. Mai bestätigte das NSC-Berufungsgericht die Urteile. Die Entscheidung des Kassationsgerichts wurde für 2012 erwartet. Der Rechtsbeistand der Verurteilten beantragte eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Er begründete dies damit, dass das Gericht die Foltervorwürfe der Angeklagten nicht berücksichtigt habe und dass das Urteil von einem militärischen Berufungsgericht bestätigt worden sei, das nicht die Standards der Fairness erfüllt habe.

Unabhängige Untersuchungskommission Bahrains

Am 23. November 2011 veröffentlichte die BICI einen umfassenden Bericht. Die Kommission gab an, sie sei über 8000 Beschwerden nachgegangen und habe mehr als 5000 Personen befragt, darunter auch inhaftierte Männer und Frauen. Das Gremium habe verschiedene Gefängnisse, Haftzentren sowie das Krankenhaus Salmaniya Medical Complex in Manama besucht. Die BICI bestätigte, dass viele Gefangene von Sicherheitsbeamten gefoltert worden seien, die davon überzeugt waren, sie würden dafür nicht zur Verantwortung gezogen. Außerdem stellte die Kommission fest, die Polizei und andere Sicherheitskräfte hätten wiederholt exzessive Gewalt gegen Protestierende eingesetzt, was zur rechtswidrigen Tötung von Menschen geführt habe. Die Verfahren vor dem NSC bezeichnete die Kommission als äußerst fehlerhaft. In ihren Empfehlungen forderte die BICI u.a. eine unabhängige Untersuchung aller Foltervorwürfe.

Die Verantwortlichen für solche Vergehen müssten unabhängig von ihrem Rang zur Rechenschaft gezogen werden. Außerdem müssten alle Gefangenen, die lediglich deshalb inhaftiert seien, weil sie von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht hätten, unverzüglich freigelassen werden. Der König und die Regierung Bahrains verpflichteten sich, den Empfehlungen der Kommission nachzukommen.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern

Am 2. Februar 2011 wurden mindestens 200 Männer festgenommen, als die Polizei eine Feier in al-Muharraq stürmte, an der angeblich schwule Männer teilnahmen. Zuvor hatten sich Nachbarn über Lärm beschwert. Die meisten Festgenommenen wurden ohne Anklage wieder freigelassen. 50 Männer wurden strafrechtlich verfolgt, darunter 30, denen Prostitution und andere verbotene Handlungen vorgeworfen wurden. Im März verurteilte sie ein Gericht zu Haftstrafen von bis zu sechs Monaten. Das Oberste Berufungsgericht bestätigte die Urteile im Dezember. Zu diesem Zeitpunkt waren alle bereits wieder freigelassen worden.

Amnesty International: Missionen und Berichte

Delegierte von Amnesty International besuchten Bahrain im Februar, April und im November. Sie machten sich ein Bild von der Lage der Menschenrechte und trafen Regierungsvertreter zu Gesprächen. Im Februar begleitete ein medizinischer Experte die Delegation, im April war ein Polizeiexperte vor Ort. Im November waren Delegierte von Amnesty International zugegen, als die BICI dem König ihren Bericht vorstellte.

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