Amnesty International Report 2014/15 - The State of the World's Human Rights - Argentina

Amnesty Report 2015

Argentinien

 

 

Frauen, die legale Schwangerschaftsabbrüche vornehmen lassen wollten, sahen sich nach wie vor mit Hindernissen konfrontiert. Die Diskriminierung indigener Bevölkerungsgruppen gab weiterhin Anlass zur Besorgnis. Während der Militärdiktatur verübte Menschenrechtsverletzungen waren Gegenstand von Gerichtsverfahren. Berichte über Folter zogen keine Ermittlungen nach sich.

Hintergrund

Ein Streik von Polizisten, die höhere Löhne forderten, löste im Dezember 2013 eine Welle von Gewalt und Plünderungen im ganzen Land aus. Dabei wurden mindestens 18 Personen getötet. Die Ausschreitungen breiteten sich über viele der 23 Provinzen aus. Hunderte Menschen erlitten Verletzungen, und Tausende Geschäfte wurden verwüstet.

Die argentinische Justiz verfolgte auf der Grundlage des Weltrechtsprinzips Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die während des Spanischen Bürgerkriegs und der Franco-Zeit (1936-75) verübt worden waren. Im April 2014 lehnte der Nationale Gerichtshof Spaniens (Audiencia Nacional de España) allerdings die Anträge auf Auslieferung zweier ehemaliger spanischer Geheimdienstagenten an Argentinien ab.

In der Provinz Tucumán verurteilte ein Gericht im April zehn Personen zu Haftstrafen, die angeklagt waren, im Jahr 2002 Marita Verón entführt und zur Prostitution gezwungen zu haben. Sie waren in früheren Verfahren freigesprochen worden.

Frauenrechte

In mehr als der Hälfte der Provinzen fehlte es an Durchführungsbestimmungen für Krankenhäuser, um den Zugang zu legalen Schwangerschaftsabbrüchen sicherzustellen. Der Oberste Gerichtshof hatte im März 2012 geurteilt, dass Schwangerschaftsabbrüche straffrei bleiben, wenn die Frau vergewaltigt wurde oder wenn durch die Austragung des Kindes ihr Leben oder ihre Gesundheit gefährdet würden. Im März 2014 lehnte der Oberste Gerichtshof einen Antrag auf eine öffentliche Anhörung über die notwendigen Maßnahmen zur konkreten Umsetzung des Urteils ab. Er ließ damit keinen Zweifel an der Legalität von Schwangerschaftsabbrüchen unter den im Urteil genannten Umständen aufkommen.

Im April 2014 verweigerte ein öffentliches Krankenhaus in Moreno in der Provinz Buenos Aires einem 13-jährigen Mädchen, das durch eine Vergewaltigung schwanger geworden war, den Abbruch der Schwangerschaft. Die Verantwortlichen begründeten ihre Entscheidung damit, dass sich das Mädchen in der 23. Woche befand, obwohl weder die Weltgesundheitsorganisation noch internationale Normen das Recht auf einen medizinisch sicheren und straffreien Schwangerschaftsabbruch von einer bestimmten Frist abhängig machen. Der Eingriff wurde schließlich in einer privaten Einrichtung vorgenommen.

Rechte indigener Bevölkerungsgruppen

Obwohl die Rechte indigener Völker auf ihr angestammtes Land und auf Beteiligung an der Nutzung natürlicher Ressourcen in der Verfassung verankert sind, wurden sie häufig nicht respektiert. Im April 2014 lehnte die indigene Gemeinschaft der Toba Qom von La Primavera (Potae Napocna Navogoh) in der Provinz Formosa die Demarkation des indigenen Landes mit der Begründung ab, dass weder die Provinzregierung noch die nationale Regierung das Recht der Gemeinschaft auf Konsultation und freiwillige vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung respektiert hätten. Gleichzeitig nutzten die Behörden juristische Möglichkeiten, um Personen, die für ihre Rechte kämpften, strafrechtlich zu verfolgen.

Der Sprecher von La Primavera, Félix Díaz, wurde im Mai 2014 vor Gericht gestellt, weil er während Protesten der indigenen Gemeinschaft im Jahr 2010 zwei Polizeiwaffen gestohlen haben soll. Er wies die Anschuldigungen zurück. Indigene Gemeinschaften sahen sich aber auch mit Gewalt durch Zivilpersonen konfrontiert; die Täter wurden nicht strafrechtlich verfolgt.

Bei einem Überfall im März 2014 wurde die im Nordwesten des Landes lebende indigene Gemeinschaft India Quilmes mit Schusswaffen, Knüppeln und Ketten angegriffen. Die bewaffneten Eindringlinge schlugen auf die Dorfbewohner ein, schossen auf sie und ergriffen Besitz von einer heiligen Stätte der Gemeinschaft, der ciudad sagrada (Heilige Stadt). Sieben Bewohner wurden bei dem Angriff verletzt. Die Gemeinschaft versuchte, ihr heiliges Land auf gerichtlichem Weg zurückzuerhalten. Bis zum Jahresende 2014 war niemand wegen der rechtswidrigen Aneignung des Landes strafrechtlich verfolgt worden. Wegen der tätlichen Angriffe wurden Ermittlungen eingeleitet.

Juristische Aufarbeitung der Vergangenheit

Die während der Militärherrschaft (1976-83) verübten Verbrechen gegen die Menschlichkeit waren Gegenstand öffentlicher Gerichtsverfahren im ganzen Land. In Buenos Aires standen 22 Personen vor Gericht, denen vorgeworfen wurde, am Plan Condor mitgewirkt zu haben, einer Vereinbarung der Militärregierungen von Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Paraguay und Uruguay zur Eliminierung politischer Gegner.

Außerdem liefen Verfahren gegen mehr als 100 Personen wegen Verbrechen, die in Geheimgefängnissen und Folterzentren wie dem Marine-Schulungszentrum ESMA (Escuela Superior de Mecánica de la Armada) in Buenos Aires, La Perla in Córdoba sowie in anderen Einrichtungen verübt worden waren.

Straflosigkeit

Am 18. Juli 2014 jährte sich zum 20. Mal der Angriff auf das Gebäude des Jüdischen Gemeindezentrums AMIA (Asociación Mutual Israelita Argentina) in Buenos Aires, bei dem 85 Menschen getötet wurden. Die Regierung hatte den Opfern keine Gerechtigkeit und Wiedergutmachung zuteilwerden lassen. Der Iran lehnte es ab, den Haftbefehl eines argentinischen Gerichts gegen fünf Tatverdächtige zu vollstrecken. Eine 2013 von der argentinischen und der iranischen Regierung unterzeichnete Vereinbarung, die vorsah, die Verdächtigen in Teheran zu verhören, wurde nicht umgesetzt. Führende Politiker, darunter Ex-Präsident Carlos Menem, waren wegen Behinderung der Ermittlungen angeklagt. Das öffentliche Verfahren war Ende 2014 noch nicht abgeschlossen.

Folter und andere Misshandlungen

Im April 2014 erließ die Regierung rechtliche Bestimmungen für einen Nationalen Präventionsmechanismus zum Schutz vor Folter. Das vorgesehene Nationale Komitee (Comité Nacional de Prevención de la Tortura), dem Parlamentsabgeordnete, Regierungsbeamte und Vertreter der Zivilgesellschaft angehören sollten, wurde jedoch noch nicht benannt. Das Komitee soll u.a. Haftanstalten besuchen, Kriterien für die Anwendung von Gewalt erarbeiten, auf Überbelegung in Gefängnissen hinweisen und die Einhaltung von Regeln für den Gefangenentransport kontrollieren.

Hinweisen auf Folter und andere Misshandlungen wurde nicht nachgegangen, wie z.B. den Berichten der in der Provinz Santiago del Estero inhaftierten Männer Marcelo Tello und Iván Bressan.

In Mendoza gab es wiederholt Berichte über Folter, doch wurde niemand vor Gericht gestellt. Mehrere Gefängnisse waren überbelegt, und einige Gefangene mussten mehr als 20 Stunden pro Tag in Isolationshaft verbringen.

Amnesty International: Berichte

 

 

 

 

 

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