Amnesty International Report 2010 - Zur weltweiten Lage der Menschenrechte

Amtliche Bezeichnung: Arabische Republik Syrien
Staatsoberhaupt: Bashar al-Assad
Regierungschef: Muhammad Naji al-'Otri
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Einwohner: 21,9 Mio.
Lebenserwartung: 74,1 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 21/16 pro 1000 Lebendgeburten
Alphabetisierungsrate: 83,1%

Die Regierung duldete weiterhin keinerlei abweichende Meinungen. Regierungskritiker, Menschenrechtsverteidiger, vermeintliche Regierungsgegner und andere Personen, die abweichende Meinungen äußerten, blieben oft über einen langen Zeitraum hinweg inhaftiert. Einige von ihnen wurden in unfairen Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt. Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung und blieben straflos. Es gab mehrere ungeklärte Todesfälle in Gewahrsam. Die Regierung unterließ es, die Vorfälle im Sednaya-Militärgefängnis von 2008 untersuchen zu lassen, bei denen mehrere Gefangene ums Leben gekommen waren. Das Schicksal von Tausenden Menschen, die in den vergangenen Jahren Opfer des "Verschwindenlassens" wurden, blieb weiterhin ungeklärt. Frauen waren nach wie vor von Diskriminierung und geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen. Die Angehörigen der kurdischen Minderheit sahen sich weiterhin Diskriminierungen ausgesetzt; viele von ihnen sind praktisch staatenlos. Mindestens acht Menschen wurden 2009 hingerichtet.

Hintergrund

Die diplomatischen Beziehungen Syriens zum Libanon verbesserten sich weiterhin, während die Beziehungen zum Irak deutlich schlechter wurden. Die Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen mit der EU wurden fortgeführt.

Im November berichtete die Internationale Atomenergiebehörde (International Atomic Energy Agency - IAEA), dass es ihr nicht möglich gewesen sei festzustellen, ob die durch einen Angriff der israelischen Luftwaffe im Jahr 2007 zerstörte Anlage zur Entwicklung von Atomwaffen genutzt worden war oder nicht. Die syrische Regierung habe sich nicht kooperationsbereit gezeigt.

Unterdrückung Andersdenkender

Der Ausnahmezustand, der in Syrien seit 1963 ununterbrochen in Kraft ist, gab den Sicherheitskräften auch 2009 die Befugnis, friedliche Kritik Andersdenkender zu unterdrücken oder zu bestrafen. Politische Aktivisten, Menschenrechtsverteidiger, Blogger, Angehörige der kurdischen Minderheit und weitere Personen, die Kritik an der Regierung äußerten oder Menschenrechtsverletzungen ans Licht der Öffentlichkeit brachten, wurden willkürlich festgenommen und über lange Zeiträume hinweg inhaftiert. Viele von ihnen, darunter auch gewaltlose politische Gefangene, wurden in unfairen Gerichtsverfahren vor dem Obersten Staatssicherheitsgerichtshof (Supreme State Security Court - SSSC) oder vor Militär- oder Strafgerichten zu Haftstrafen verurteilt. Weitere Personen, darunter auch ehemalige Häftlinge, wurden mit Reiseverboten belegt.

  • Der bekannte Menschenrechtsanwalt Muhannad al-Hassani, der im Juli festgenommen worden war, befand sich Ende 2009 weiterhin in Haft und wartet auf sein Gerichtsverfahren. Er steht unter Anklage, "das Nationalgefühl geschwächt" und "Falschmeldungen" verbreitet zu haben. Diese Anklage wird üblicherweise gegen Regierungskritiker erhoben. Außerdem werden ihm noch weitere Vergehen zur Last gelegt. Al-Hassani war ins Kreuzfeuer der Behörden geraten, als er im Internet Berichte über Verhandlungen vor dem SSSC veröffentlicht hatte. Er befindet sich im 'Adra-Gefängnis in der Nähe von Damaskus. Wird er für schuldig befunden, drohen ihm 15 Jahre Haft. Am 10. November entzog die Rechtsanwaltskammer al-Hassani die Zulassung als Anwalt, weil er öffentlich darauf hingewiesen hatte, dass der SSSC Angeklagten das Recht auf einen Rechtsbeistand und auf ein faires Gerichtsverfahren verweigert.
  • Der 78-jährige Haytham al-Maleh, ein ehemaliger Menschenrechtsanwalt und Regierungskritiker, wurde im Oktober 2009 festgenommen. Auch ihm droht ein Gerichtsverfahren. Die Anklage lautet auf "Schwächung des nationalen Bewusstseins", "Verbreitung von Falschmeldungen" sowie "Verleumdung einer staatlichen Einrichtung". Er hatte in einem Telefoninterview, das er einem europäischen Satelliten-Fernsehsender gegeben hatte, kritische Anmerkungen gemacht. Bei einem Schuldspruch könnte er zu bis zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt werden.
  • Gegen Mesh'al al-Tammo, den Sprecher der nicht zugelassenen Gruppierung Kurdische Zukunftsbewegung (Kurdish Future Current) in Syrien, verhängte der Strafgerichtshof in Damaskus im Mai 2009 eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren. Die Anklage lautete auf "Schwächung des nationalen Bewusstseins" und "Verbreitung von Falschmeldungen". Im November verurteilte dasselbe Gericht Sa'dun Sheikhu und zwei weitere Anhänger der verbotenen kurdischen Azadi-Partei (Freiheitspartei) zu drei Jahren Gefängnis wegen "Schwächung des nationalen Bewusstseins" und "Anstiftung zu sektiererischen und rassistischen Unruhen oder Konflikten zwischen Konfessionen und verschiedenen Bevölkerungsgruppen". Die Anklagen wurden offensichtlich erhoben, nachdem die Parteizeitung Artikel mit Kritik an der Diskriminierung der kurdischen Minderheit in Syrien veröffentlicht hatte.
  • Im September 2009 verurteilte das SSSC den Blogger Kareem 'Arabji zu drei Jahren Haft. Die Anklage lautete auf "Verbreitung von Falschmeldungen" und "Schwächung des nationalen Bewusstseins". Vor seiner Festnahme im Juni 2007 hatte er das Jugend-Internet-Forum www.akhawia.net moderiert. Berichten zufolge wurde er während einer langen Haft ohne Kontakt zur Außenwelt gefoltert und anderweitig misshandelt.
  • Habib Saleh, der immer wieder zu friedlichen Reformen aufgerufen hatte, wurde vom Strafgerichtshof in Damaskus wegen "Schwächung des nationalen Bewusstseins" und "Verbreitung von Falschmeldungen" zu drei Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Die Anklage fußte auf einigen seiner Artikel, die er vor seiner Festnahme am 7. Mai 2008 im Internet veröffentlicht hatte.
  • Khaled Kenjo, ein Mitglied der kurdischen Minderheit, wurde im September 2009 festgenommen. Zwölf Tage zuvor war er von Deutschland nach Syrien abgeschoben worden, nachdem sein Asylantrag abgelehnt worden war. Die Anklage lautet auf "Verbreitung falscher Nachrichten in ausländischen Medien, die dem Ansehen des Staates schaden könnten". Offenbar stand die Anklage in Zusammenhang mit seinen in Aktivitäten in Deutschland für die Rechte der kurdischen Minderheit in Syrien. Am 30. Dezember ordnete das Militärgericht von Qamishli seine Freilassung an, ohne die Anklagen gegen ihn fallen zu lassen. Khaled Kenjo wurde nach eigenen Aussagen in der Haft gefoltert.
  • Der Menschenrechtsanwalt Aktham Naisse war einer von mindestens elf Menschenrechtsverteidigern, die 2009 mit einem Reiseverbot ins Ausland belegt wurden.

Antiterrormaßnahmen und Sicherheit

Personen, die im Verdacht standen, Islamisten oder Anhänger der in Syrien nach wie vor nicht zugelassenen Muslimbruderschaft zu sein, waren von Festnahme, langer Haft und unfairen Gerichtsverfahren - meist vor dem SSSC - bedroht. Gegen Angeklagte, die der Mitgliedschaft in der Muslimbruderschaft für schuldig befunden werden, ergeht routinemäßig die Todesstrafe, welche dann aber sofort in eine zwölfjährige Haftstrafe umgewandelt wird. Hunderte von mutmaßlichen Islamisten und Personen, denen Vergehen gegen die Staatssicherheit zur Last gelegt werden, befanden sich offenbar im Sednaya-Militärgefängnis und anderen Haftanstalten. Die Haftbedingungen in den Gefängnissen waren nach wie vor sehr schlecht.

  • Nabil Khilioui und weitere acht mutmaßliche Islamisten, von denen die meisten aus Deir al-Zour stammen, wurden weiterhin an einem unbekannten Ort und ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten. Sie waren im August 2008 festgenommen worden.
  • Zwei Frauen, Bayan Saleh 'Ali und Usra al-Hussein, wurden im April bzw. Juli 2009 aus der Haft entlassen, nachdem sie monatelang ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten worden waren. Ihnen war zur Last gelegt worden, seit 2002 versucht zu haben, zu einer internationalen Organisation Kontakt aufzunehmen, weil sie Einzelheiten bezüglich der Inhaftierung von Usra al-Husseins Ehemann durch die US-Behörden in Guantánamo Bay in Erfahrung bringen wollten.
  • Ziad Ramadan, ein ehemaliger Arbeitskollege eines Straftatverdächtigen, dem die Beteiligung am Attentat auf den ehemaligen libanesischen Ministerpräsidenten Rafiq Hariri im Jahr 2005 zur Last gelegt wird, blieb weiterhin ohne Gerichtsverfahren inhaftiert, obwohl der Sondergerichtshof für den Libanon den syrischen Behörden bereits mitgeteilt hatte, dass kein Grund für seine Inhaftierung bestehe. Ramadan befindet sich seit Juli 2005 im Gefängnis.

Folter und andere Misshandlungen

Folter und andere Misshandlungen waren auf Polizeiwachen, in den Haftzentren des Staatssicherheitsdienstes sowie in den Gefängnissen weiterhin an der Tagesordnung. Die Verantwortlichen blieben straffrei. Der SSSC und andere Gerichte verurteilten nach wie vor Angeklagte auf der Grundlage von "Geständnissen", die während ihrer Untersuchungshaft ohne Kontakt zur Außenwelt offensichtlich unter Anwendung von Folter zustande gekommen waren.

Es gab Meldungen über sieben ungeklärte Todesfälle in Gewahrsam. Die Behörden untersuchten jedoch offenbar weder die Todesfälle, noch gingen sie von Häftlingen erhobenen Foltervorwürfen nach.

  • Jakarkhon 'Ali, ein Mitglied der kurdischen Minderheit, soll nach seiner Festnahme durch Beamte des militärischen Sicherheitsdienstes am 20. Juni 2009 während seiner Haft ohne Kontakt zur Außenwelt mit Schlägen und Elektroschocks gequält worden sein. Zudem habe man ihn gezwungen, täglich bis zu 20 Stunden im Stehen zu verbringen. Am 3. Oktober kam er ohne Anklageerhebung frei.
  • Yusuf Jabouli und Mohammed Amin al-Shawa starben im Januar 2009 im Gewahrsam des militärischen Sicherheitsdienstes. Jabouli war einige Tage in Haft gewesen, während al-Shawa mehr als vier Monate festgehalten worden war. Die Familien der Gefangenen erhielten keine Erlaubnis, die Leichen zu sehen, und Beamte des militärischen Sicherheitsdienstes nahmen an den Beerdigungen teil. Unbestätigten Quellen zufolge waren die beiden Gefangenen an den Folgen von Folterungen gestorben. Die Behörden machten dazu keine näheren Angaben und leiteten offensichtlich keine Untersuchungen zur Klärung der Todesfälle ein.

Straflosigkeit

Noch immer blieben die Umstände des Todes von mindestens 17 Insassen und fünf weiteren Personen während der Revolte im Sednaya-Militärgefängnis im Juli 2008 im Dunkeln. Es gab keine Hinweise darauf, dass die Behörden eine Untersuchung der Vorfälle eingeleitet hätten. Im Juli erteilten die Behörden zum ersten Mal seit den Ereignissen im Juli 2008 einigen Familien die Genehmigung, das Gefängnis zu besuchen. Mindestens 43 Familien bekamen jedoch keine Besuchserlaubnis. Jedwede Kontaktaufnahme mit inhaftierten Familienmitgliedern wurde ihnen untersagt. Dies gab Anlass zur Sorge, dass diese sich vielleicht ebenfalls unter den Personen befinden, welche im Juli 2008 ums Leben gekommen waren.

  • Im Februar 2009 beendete das Verteidigungsministerium die Untersuchungen der Fälle von Sami Ma'touq und Joni Suleiman, die am 14. Oktober 2008 von Beamten des militärischen Sicherheitsdienstes getötet worden sein sollen. Es ist nicht bekannt, ob gegen die Beamten, die mutmaßlich für die Tötungen verantwortlich sind, ermittelt worden ist. Zwei Zeugen des Vorfalls, Hussam Mussa Elias und Qaher Deeb, sowie der Rechtsanwalt Khalil Ma'touq wurden dem Vernehmen nach drangsaliert und eingeschüchtert. Sie hatten wiederholt gefordert, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.

Rechte von Frauen

Frauen waren 2009 weiterhin vor dem Gesetz Männern nicht gleichgestellt. Diese Diskriminierung kommt vor allem beim Personenstandsgesetz zum Tragen, welches Eheschließungen und das Erbrecht regelt. Auch das Strafgesetz, das mildere Strafen für Mord und andere Gewaltverbrechen an Frauen aus Gründen der "Familienehre" vorsieht, leistet der Ungleichbehandlung Vorschub. Am 1. Juli erließ Präsident Bashar al-Assad das Dekret Nr. 37. Es ersetzt Artikel 548 des Strafgesetzbuchs, welcher die Verantwortlichen für Tötungen aus Gründen der "Familienehre" straflos ausgehen ließ. Das neue Gesetz sieht eine Haftstrafe von mindestens zwei Jahren für Männer vor, die für schuldig befunden werden, Frauen aus Gründen der "Familienehre" getötet oder verletzt zu haben. Andere Artikel des Strafgesetzbuchs, welche mildere Strafen für Vergehen aus Gründen der "Familienehre" vorsehen, wurden jedoch nicht neu gefasst.

Mindestens 13 Frauen und ein Mann fielen 2009 sogenannten Tötungen aus Gründen der "Familienehre" zum Opfer.

  • Im Oktober 2009 befand ein Gericht in Zablatani in der Nähe von Damaskus den im Jahr 2007 festgenommenen Fayez al-Ezzo für schuldig, im Januar 2007 seine 16-jährige Schwester Zahra al-Ezzo erstochen zu haben, weil sie zuvor von einem Freund der Familie entführt und vergewaltigt worden war. Das Gericht befand, dass es sich dabei um eine Tötung aus Gründen der "Familienehre" handelte und verurteilte den Angeklagten lediglich zu zweieinhalb Jahren Haft. Er wurde sofort nach der Urteilsverkündung freigelassen, da er bereits zweieinhalb Jahre im Gefängnis verbracht hatte. Im November legte der Ehemann von Zahra al-Ezzo vor dem obersten Berufungsgericht Rechtsmittel gegen das Urteil ein; er forderte eine härtere Strafe. Das Rechtsmittel war Ende 2009 noch vor Gericht anhängig.

Diskriminierung der kurdischen Minderheit

Angehörige der kurdischen Minderheit, die bis zu 10% der Gesamtbevölkerung Syriens stellt und vor allem im Nordosten des Landes ansässig ist, litten weiterhin unter Diskriminierungen aufgrund ihrer Identität. Die Einschränkungen betrafen auch den Gebrauch der kurdischen Sprache und kulturelle Aktivitäten. Tausende syrische Kurden waren nach wie vor praktisch staatenlos und konnten ihre sozialen und wirtschaftlichen Rechte nicht gleichberechtigt ausüben.

  • Suleiman 'Abdelmajid Osso von der kurdischen Yekiti-Partei (Yekiti Kurdish Party) in Syrien und 15 weitere Männer wurden fast zwei Monate lang ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten. Sie hatten im März an einer friedlichen Veranstaltung im Rahmen des kurdischen Frühlingsfestes Newruz teilgenommen. Gegen alle Gefangenen erging Anklage wegen "Anstiftung zu sektiererischen Unruhen" und Teilnahme an einer öffentlichen Versammlung. Alle Männer kamen im Mai bzw. Juni gegen Kaution frei. Ende 2009 war jedoch noch kein Gerichtsverfahren eingeleitet worden.
  • Jamal Sa'doun und drei weiteren Mitgliedern einer Band stand ebenfalls ein Gerichtsverfahren bevor. Sie wurden der "Anstiftung zu sektiererischen Unruhen" angeklagt, weil sie bei einer Hochzeit in Derek in der Nähe der Stadt al-Hassaka kurdische Lieder gespielt hatten.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Hunderttausende Flüchtlinge aus dem Irak hielten sich 2009 immer noch in Syrien auf. Viele von ihnen litten unter wirtschaftlichen und anderen Problemen, weil ihnen das Recht auf Arbeit versagt blieb. Sie hatten keine gültigen Visa und waren somit ständig von einer Abschiebung in den Irak bedroht. Palästinensische Flüchtlinge, die zuvor lange Zeit im Irak ansässig gewesen waren, durften nicht einreisen. Viele von ihnen lebten weiterhin in einem abgelegenen Flüchtlingslager in al-Tanf an der Grenze zwischen dem Irak und Syrien.

Asylsuchende, die der Gemeinschaft der arabischstämmigen Iraner (Ahwazi) angehören, waren weiterhin in Gefahr, in den Iran abgeschoben zu werden.

Todesstrafe

Gegen mindestens sieben Männer erging wegen Mordes die Todesstrafe, und mindestens acht zum Tode verurteilte Personen wurden hingerichtet, vier von ihnen im August im Zentralgefängnis von Aleppo. Die genaue Zahl der Hinrichtungen könnte höher liegen, weil die Behörden nur selten Einzelheiten bekannt geben.

Amnesty International: Berichte

Syria: Elderly Prisoner of Conscience charged (MDE 24/030/2009)

Syria: Lifetime law practice ban against Muhannad al-Hassani sends chilling message (MDE 24/032/2009)

Syria: Kurdish minority rights activists jailed (MDE 24/033/2009)

Trial of Kurds in Syria likely to be a "parody of justice", 15 December 2009

© Amnesty International

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