Amnesty International Report 2010 - Zur weltweiten Lage der Menschenrechte

Amtliche Bezeichnung: Vereinigte Staaten von Amerika
Regierungschef: Barack H. Obama (löste im Januar George W. Bush im Amt ab)
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Einwohner: 314,7 Mio.
Lebenserwartung: 79,1 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 7/8 pro 1000 Lebendgeburten

Trotz der Zusage der neuen Regierung, das Haftzentrum Guantánamo Bay auf Kuba bis zum 22. Januar 2010 zu schließen, waren dort Ende 2009 immer noch 198 Gefangene inhaftiert. Regierungsstellen leiteten Überprüfungen ein, um festzustellen, welche Häftlinge freigelassen, angeklagt oder in andere Länder verbracht werden könnten. Bei Jahresende warteten die meisten Gefangenen, deren Haftprüfungsanträge vor einem US-amerikanischen Zivilgericht anhängig waren, noch immer auf ihre Anhörung. Gegen mindestens fünf Häftlinge fanden Verfahren nach geänderten Vorschriften vor Militärkommissionen statt, ein weiterer Fall wurde der Zuständigkeit der Bundesgerichte überstellt. Weitere Einzelheiten über die Folterung bzw. Misshandlung von Gefangenen, die im Rahmen des geheimen Inhaftierungs- und Verhörprogramms der CIA festgehalten wurden, gelangten an die Öffentlichkeit. Präsident Barack Obama stellte dieses Programm ein.

Die Bedingungen in den Gefängnissen und in den Haftzentren für Einwanderer gaben weiterhin Anlass zu Besorgnis. Die lange Dauer der Inhaftierungen in Hochsicherheitseinrichtungen stand nach wie vor nicht im Einklang mit internationalen Standards. Dutzende von Menschen starben, nachdem Polizeibeamte Taser (Elektroschockwaffen) gegen sie eingesetzt hatten. 2009 wurden mindestens 105 Menschen zum Tode verurteilt und 52 Hinrichtungen vollstreckt.
Für Frauen ethnischer und nationaler Minderheiten war die Gefahr, während der Schwangerschaft oder der Geburt zu sterben, erheblich höher als für Frauen aus anderen Bevölkerungsgruppen - ein Indiz für die Ungleichheit in der Gesundheitsversorgung aufgrund von Armut und ethnischer Zugehörigkeit.

Antiterrormaßnahmen und Justiz

Guantánamo
Im Januar ging die Praxis der unbefristeten Inhaftierung ohne Anklage von ausländischen Staatsangehörigen, die als "feindliche Kämpfer" angesehen wurden, auf dem US-Marinestützpunkt Guantánamo Bay, Kuba, ins achte Jahr. Am 22. Januar 2009 unterzeichnete Präsident Barack Obama eine Verfügung, der zufolge die Hafteinrichtung binnen Jahresfrist zu schließen sei. Der Präsident ordnete eine Überprüfung an, bei der bestimmt werden sollte, welche Gefangenen freizulassen bzw. anzuklagen seien und welche anderen "gesetzlichen Möglichkeiten" zum Umgang mit Personen existierten, die weder vor US-amerikanischen Gerichten angeklagt noch in andere Länder überstellt werden können.

Die US-Behörden weigerten sich nach wie vor, die Verbringung von Guantánamo-Häftlingen, die nicht in ihr Heimatland zurückgebracht werden konnten, auf das US-amerikanische Festland zu genehmigen. Im Februar hob das Berufungsgericht die 2008 erlassene Anordnung eines Bundesrichters auf, 17 Uiguren freizulassen, die seit 2002 ohne Anklageerhebung in Guantánamo inhaftiert waren und nicht nach China überstellt werden konnten. Im Juni wurden vier von ihnen nach Bermuda überstellt, im Oktober sechs weitere nach Palau.

Am 18. November 2009 räumte Präsident Obama ein, dass die Frist für die Schließung des Haftzentrums nicht einzuhalten sei.

Ende des Jahres 2009 befanden sich noch immer 198 Gefangene in Guantánamo, 49 waren im Laufe des Jahres aus dem Lager verbracht worden. Der jemenitische Staatsangehörige Mohammed al-Hanashi wurde im Juni tot in seiner Zelle aufgefunden; damit stieg die Zahl der Guantánamo-Häftlinge, die Selbstmord begangen haben sollen, auf insgesamt fünf an.

Militärkommissionen
Nach einer Überprüfung der Möglichkeiten zur Strafverfolgung von Guantánamo-Häftlingen unterzeichnete Präsident Obama im Oktober das Haushaltsgesetz für das Pentagon (Verteidigungshaushalt für 2010), das auch das geänderte Gesetz über Militärkommissionen (Military Commissions Act - MCA) von 2009 beinhaltete.
Im November kündigte Justizminister Eric Holder an, dass fünf Guantánamo-Häftlinge an eine Militärkommission überstellt würden.

  • Dem kanadischen Staatsbürger Omar Khadr, der zum Zeitpunkt seiner Festnahme 15 Jahre alt war, stand Ende 2009 noch immer ein Verfahren vor einer Militärkommission bevor (siehe Länderbericht Kanada).

Überstellungen an Zivilgerichte
* Im Juni 2009 wurde Ahmed Khalfan Ghailani, der vor seiner Verbringung nach Guantánamo im Jahr 2006 zwei Jahre in einem geheimen US-amerikanischen Haftzentrum festgehalten worden war, einem Bundesgericht in New York überstellt. Dieses erhob gegen Ghailani Anklage wegen Beteiligung an den 1998 auf die US-Botschaften in Tansania und Kenia verübten Bombenanschlägen.

  • Im November 2009 kündigte der Justizminister an, dass sich die fünf Guantánamo-Häftlinge Khalid Sheikh Mohammed, Walid bin Attash, Ramzi bin al-Shibh, 'Ali 'Abd al-Aziz und Mustafa al Hawsawi, deren Verfahren ursprünglich vor einer Militärkommission stattfinden sollte, wegen ihrer mutmaßlichen Beteiligung an den Anschlägen vom 11. September 2001 vor einem zivilen Bundesgericht verantworten müssten. Ende 2009 befanden sich die fünf Männer noch in Guantánamo in Haft.
  • Im März 2009 wurde der aus Katar stammende Ali Saleh Kahlah al-Marri, der seit Juni 2003 ohne Anklage in einem Militärgefängnis in den USA einsaß, einem zivilen Bundesgericht überstellt. Er bekannte sich der "Konspiration zur materiellen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Organisation" schuldig und wurde zu 100 Monaten Freiheitsentzug verurteilt. Dieses Strafmaß wurde um neun Monate verringert, um den "sehr harten Bedingungen" seiner Haft vom 23. Juni 2003 bis Ende 2004 Rechnung zu tragen.

Haftprüfungsverfahren für Guantánamo-Häftlinge
Ende 2009 und damit 18 Monate, nachdem der Oberste Gerichtshof im Verfahren Boumediene gegen George W. Bush den in Guantánamo einsitzenden Gefangenen das Recht auf Klage gegen ihre Inhaftierung vor einem ordentlichen US-Gericht und damit auf unverzügliche Überprüfung der Haftgründe zuerkannt hatte, waren die meisten Gefangenen, die ein entsprechendes Verfahren angestrengt hatten, noch nicht angehört worden. In der Mehrzahl der Fälle, in denen eine Entscheidung getroffen wurde, hieß es, die Gefangenen seien rechtswidrig inhaftiert. Einige der Gefangenen, deren Inhaftierung als rechtswidrig eingestuft wurde, mussten dennoch damit rechnen, weiterhin in Guantánamo festgehalten zu werden, bis die Regierung entschieden hat, wie sie weiter verfährt.

Im November räumte der Justizminister bei einer Anhörung vor dem Senat ein, es bestehe die Möglichkeit, dass es nach Abschluss der Überprüfung der Guantánamo-Fälle eine gewisse Anzahl von Personen geben werde, bei denen sich die Regierung um die Fortsetzung der Haft ohne Anklageerhebung "nach dem Kriegsrecht" bemühen werde.

Gefangenenlager Bagram
Auch 2009 waren auf dem US-Militärstützpunkt Bagram in Afghanistan Hunderte von Gefangenen, darunter auch Kinder, ohne Zugang zu Rechtsanwälten oder Gerichten inhaftiert (siehe Länderbericht Afghanistan). Nach wie vor war juristisch umstritten, ob den dort einsitzenden Häftlingen das Recht einzuräumen sei, vor US-Gerichten gegen ihre Inhaftierung vorzugehen.

Am 2. April 2009 hatte ein Bundesgericht, dem vier Klagen von Bagram-Insassen auf Haftüberprüfung vorlagen, drei der Gefangenen das Recht zugestanden, ihre Haft anzufechten. Diese drei waren keine afghanischen Staatsbürger, der vierte war Afghane. Im September legte die Regierung Berufung gegen den Beschluss ein. Ende 2009 stand die Entscheidung darüber noch aus.

Geheime Haftzentren der CIA
Im April erklärte CIA-Chef Panetta, aufgrund des am 22. Januar von Präsident Obama unterzeichneten Erlasses über Verhöre habe der Geheimdienst von "verschärften Verhörtechniken" Abstand genommen und betreibe auch keine geheimen Haftzentren mehr. Er bestätigte, dass die CIA auch weiterhin befugt sei, bestimmte Personen "vorübergehend" in Haft zu nehmen.

Im April gab das Weiße Haus vier Schriftsätze des Justizministeriums aus den Jahren 2002 und 2005 frei, in denen verschiedene gegen Gefangene in geheimen Haftzentren der CIA eingesetzte "verschärfte Verhörtechniken" juristisch gebilligt wurden. Zu den umstrittenen Techniken gehörten erzwungene Nacktheit, dauerhafter Schlafentzug und simuliertes Ertränken (waterboarding). Den Schriftsätzen zufolge war bei Abu Zubaydah (um den es in dem Bericht von 2002 ging) im August 2002 insgesamt 80 Mal und bei Khaled Sheikh Mohammed im März 2003 etwa 183 Mal waterboarding angewendet worden. Präsident Obama und Justizminister Holder betonten, dass niemand, der sich "in gutem Glauben" an die Vorgaben in den Schriftsätzen gehalten habe, strafrechtlich verfolgt würde.

Im August wurden weitere Einzelheiten zur Folterung und Misshandlung von Gefangenen in den CIA-Haftzentren veröffentlicht. Justizminister Holder kündigte "vorbereitende Ermittlungen" zu der Frage an, ob "im Zusammenhang mit dem Verhör bestimmter Häftlinge an außerhalb des US-amerikanischenTerritoriums gelegenen Standorten gegen US-Gesetze verstoßen wurde".

Aus Gründen der nationalen Sicherheit verweigerte das Weiße Haus die Veröffentlichung weiterer Einzelheiten zur Behandlung der Gefangenen in den nunmehr geschlossenen geheimen Haftzentren der CIA.

Verhöre und Transfer von Gefangenen
Im August legte die durch den Erlass über Verhöre vom 22. Januar eingerichtete Task Force zu Verhörtechniken und Gefangenentransfers dem Präsidenten ihre Empfehlungen vor. Sie umfassten u. a. die Bildung eines speziellen Verhörteams zur Befragung von mutmaßlichen Terroristen (High-Value Detainee Interrogation Group) und Verhörleitfäden für Militärangehörige und Bedienstete anderer Behörden.

Straflosigkeit
Auch 2009 wurden zahlreiche Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem "Krieg gegen den Terror" weder geahndet noch die Opfer rehabilitiert bzw. entschädigt.
Im Januar erklärte Richterin Susan J. Crawford, die mit der Beaufsichtigung der Gerichtsverhandlungen vor den Militärkommissionen beauftragt war, sie habe 2008 die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Mohammed al-Qahtani vor der Militärkommission abgelehnt, weil dieser im US-Gewahrsam gefoltert worden war. Auch Ende 2009 waren noch keine Strafermittlungen zu diesem Sachverhalt eingeleitet worden.

Die neue Regierung vollzog eine politische Kehrtwende und verhinderte die Veröffentlichung einer Reihe von Fotos, die Misshandlungen von Gefangenen in US-Gewahrsam in Afghanistan und im Irak dokumentieren. Im Oktober ermöglichten neue rechtliche Bestimmungen dem Pentagon das Verbot der Veröffentlichung von Fotos, die als Gefährdung der nationalen Sicherheit eingestuft wurden.

Am 4. November 2009 wurden im italienischen Mailand 22 CIA-Agenten und ein Offizier der US-Luftwaffe in Abwesenheit zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, weil sie an der Entführung von Osama Mustafa Nasr (Abu Omar) und seiner Verschleppung nach Ägypten beteiligt waren, wo er gefoltert worden sein soll. Das Verfahren gegen die Mitarbeiter von US-Behörden wurde in Abwesenheit der Angeklagten geführt.

Folter und andere Misshandlungen - Elektroschockwaffen

Mindestens 47 Menschen starben 2009 nach Polizeiangriffen mit Taser-Waffen; damit stieg die Zahl der seit 2001 durch Elektroschockwaffen getöteten Menschen auf über 390. Zu den Opfern gehörten drei unbewaffnete Jugendliche, die in unbedeutende Vorfälle verwickelt waren, und ein offenbar gesunder Mann, auf den im Mai im texanischen Fort Worth 49 Sekunden lang mit einer Taserwaffe gefeuert wurde. Diese und andere Fälle führten erneut zu Diskussionen über die Sicherheit und Angemessenheit des Einsatzes solcher Waffen.

  • Der 15-jährige Brett Elder starb im März 2009 in Bay City, Michigan, als Polizeibeamte eine Schlägerei in einer Wohnung beenden sollten und ihn mit einer Elektroschockpistole ruhig stellten. Ein Amtsarzt gab zu Protokoll, der eher schmächtige Jugendliche sei an einem akuten alkoholinduzierten Delirium gestorben unter Miteinwirkung der Elektroschocks durch die Taserwaffe.

Haftbedingungen

Tausende Gefangene befanden sich in dauerhafter Isolationshaft in Hochsicherheitsgefängnissen, in denen oft die internationalen Standards humaner Behandlung nicht erfüllt waren.

  • Zahlreiche Insassen der Strafanstalt Tamms CMAX in Illinois, darunter viele Personen mit psychischen Erkrankungen, hatten zehn und mehr Jahre lang 23 Stunden am Tag in Einzelzellen verbracht, mit unzureichender medizinisch-therapeutischer Behandlung und ohne Überprüfung der Haftbedingungen. Für die Gefangenen bestand weder die Möglichkeit zu arbeiten, noch konnten sie an Bildungs- oder Freizeitprogrammen teilnehmen, und sie hatten kaum Kontakt zur Außenwelt. Nach Eingaben von Bürgerrechtsgruppen und Menschenrechtsverteidigern legte der neue Leiter der Haftanstalt im September 2009 einen Zehn-Punkte-Reformplan vor. Dieser sah u. a. für jeden Einzelfall eine Überprüfung des Transfers in diese Haftanstalt vor, eine bessere Überwachung der psychischen Gesundheit der Insassen und die Möglichkeit, einen Schulabschluss nachzuholen.

Im Oktober befand ein US-Bundesberufungsgericht, dass das verfassungsrechtlich begründete Verbot des Ankettens von schwangeren Häftlingen während der Arbeit durch Entscheidungen verschiedener Gerichte der unteren Instanz sowie vom Obersten Gerichtshof etabliert worden sei.

Migranten und Asylsuchende

Unter Verletzung internationaler Standards wurden Zehntausende Migranten, darunter auch Asylsuchende, routinemäßig in Haft gehalten, oft unter harten Bedingungen und ohne ausreichende Möglichkeiten zu körperlicher Betätigung. Auch der Zugang zu medizinischer Versorgung und rechtlichem Beistand war unzureichend. Im August kündigte die Regierung eine Reihe von möglichen Änderungen an, darunter die Stärkung der Bundesaufsicht über die Haftzentren für Einwanderer und Konsultationen sowie die Prüfung von Alternativen zur Inhaftierung. Die Einführung landesweit geltender, juristisch einklagbarer Standards für die Bedingungen in den Haftanstalten wurde hingegen abgelehnt.

Im Mai 2009 äußerte sich der UN-Sonderberichterstatter über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen besorgt über Todesfälle unter Migranten im Gewahrsam der Einwanderungs- und Zollbehörde aufgrund unzureichender medizinischer Versorgung. Er stellte fest, dass es seit 2003 mehr als die offiziell registrierten 74 Todesfälle gegeben habe, und forderte die Behörden nachdrücklich auf, unverzüglich zu allen derartigen Fälle Untersuchungen durchzuführen und öffentlich Bericht zu erstatten.

Gesundheit und reproduktive Rechte

Im Mai 2009 wurde in Wichita, Kansas, der Gynäkologe Dr. George Tiller von einem militanten Abtreibungsgegner erschossen. Dr. Tiller war wiederholt Ziel von Angriffen geworden, weil er legale Abbrüche im fortgeschrittenen Schwangerschaftsstadium bei Frauen vorgenommen hatte, die schwerwiegend gefährdet waren oder einen nicht überlebensfähigen Fötus austrugen. Nach der Ermordung von Dr. Tiller verstärkte die US-Regierung den Personenschutz für einige weitere Ärzte, die Abtreibungen durchführen. Gleichwohl waren Abtreibungsärzte und die Kliniken, in denen sie arbeiteten, nach wie vor Drohungen und Schikanen ausgesetzt.

Recht auf Gesundheit - Müttersterblichkeit

Die Zahl vermeidbarer Todesfälle infolge von Schwangerschaftskomplikationen war mit mehreren hundert 2009 nach wie vor hoch. Der Zugang zu medizinischer Versorgung hing bei Schwangeren und Müttern häufig mit Faktoren wie Einkommen, ethnischer Zugehörigkeit oder Herkunft zusammen: Für Afroamerikanerinnen war die Gefahr, an den Folgen von Schwangerschaftskomplikationen zu sterben, viermal so hoch wie für Frauen mit weißer Hautfarbe. Schätzungen zufolge waren Anfang 2009 etwa 52 Mio. Amerikaner nicht krankenversichert, somit mehr als in den Vorjahren.

Handelsembargo gegen Kuba

Präsident Obama lockerte 2009 einige Reisebestimmungen für Kuba, so dass Exilkubaner in ihre ehemalige Heimat reisen und auch Geld dorthin schicken konnten. Das seit nunmehr 47 Jahren bestehende Handelsembargo hingegen wurde ausgeweitet und damit Kubas Zugang zu medizinischen Versorgungsgütern noch weiter beschränkt. Diese Maßnahme gefährdete die Gesundheit von Millionen Menschen (siehe Länderbericht Kuba).

Kriegsdienstverweigerer

Im August wurde Travis Bishop, Unteroffizier der US-Armee, zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt, weil er den Militärdienst in Afghanistan wegen seiner religiösen Überzeugung verweigerte. Das Militärgericht verhängte die Strafe, obwohl sein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen noch gar nicht bearbeitet worden war. Bishop ist nicht der einzige Soldat der US-Armee, der in den letzten Jahren zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, weil er den Einsatz in Afghanistan oder im Irak verweigerte.

Unfaire Gerichtsverfahren

Im August lehnte die Haftprüfungskommission die Freilassung von Leonard Peltier auf Bewährung ab, obwohl erhebliche Zweifel an der Fairness seiner 1977 erfolgten Verurteilung wegen Mordes bestanden. Der ehemalige Aktivist des American Indian Movement verbüßte seit über 32 Jahren eine Haftstrafe wegen der Ermordung zweier FBI-Agenten im Juni 1975.

Im Juni wies der Oberste Gerichtshof den Antrag auf Revision in dem 2001 abgeschlossenen Verfahren gegen fünf Männer zurück, die seinerzeit wegen Bildung eines Agentennetzwerkes für Kuba und damit zusammenhängender Straftaten zu langjährigen Gefängnisstrafen verurteilt worden waren. Im Mai 2005 hatte die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen gerügt, dass die fünf kein faires Verfahren erhalten hatten.

Todesstrafe

2009 wurden 52 Menschen hingerichtet. Damit stieg die Zahl der seit 1977 vollstreckten Todesurteile auf 1188 an. 1976 hatte der Oberste Gerichtshof ein Moratorium für Hinrichtungen aufgehoben, so dass ab Januar 1977 wieder Todesurteile vollstreckt wurden.

  • Im September 2009 wurde im Bundesstaat Ohio die Hinrichtung des 53-jährigen Afroamerikaners Romell Broom abgebrochen, nachdem es zwei Stunden lang nicht gelungen war, eine geeignete Vene zu finden. Im November kündigten die Behörden an, anstelle von drei Substanzen in den Injektionsspritzen nur noch eine zu verwenden. Am 8. Dezember 2009 wurde in Ohio Kenneth Biros auf diese Weise hingerichtet.
    In Texas wurden 2009 insgesamt 24 Todesurteile vollstreckt; im Juni erfolgte die 200. Hinrichtung seit dem Amtsantritt von Gouverneur Rick Perry. Perry stand während des gesamten Jahres wegen des Todesurteils gegen Cameron Willingham, der 2004 hingerichtet worden war, unter heftiger Kritik. Es verdichteten sich die Indizien dafür, dass die Brandstiftungsthese, auf deren Grundlage das Urteil verhängt worden war, möglicherweise nicht zu halten ist.

2009 wurden neun Menschen wegen erwiesener Unschuld aus der Todeszelle entlassen; damit stieg die Zahl der seit 1976 zu Unrecht verhängten und wieder aufgehobenen Urteile auf 139.

Im März unterzeichnete der Gouverneur von New Mexico ein Gesetz zur Abschaffung der Todesstrafe. Damit ist New Mexico der 15. Bundesstaat der USA ohne Todesstrafengesetzgebung.

Amnesty International: Berichte

USA: The promise of real change - President Obama's executive orders on detentions and interrogations (AMR 51/015/2009)
USA: Out of sight, out of mind, out of court? The right of Bagram detainees to judicial review (AMR 51/021/2009)
USA: Right to an effective remedy - Administration should release Guantánamo Uighurs into the USA now (AMR 51/023/2009)
USA: Different label, same policy? Administration drops 'enemy combatant' label in Guantánamo litigation, but retains law of war framework for detentions (AMR 51/038/2009)
USA: Detainees continue to bear costs of delay and lack of remedy: Minimal judicial review for Guantánamo detainees 10 months after Boumediene (AMR 51/050/2009)
USA: Too much cruelty, too little clemency: Texas nears 200th execution under current governor (AMR 51/057/2009)
USA: Federal court rejects government's invocation of 'state secrets privilege' in CIA 'rendition' cases (AMR 51/058/2009)
USA: 'Unconscionable and unconstitutional': Troy Davis facing fourth execution date in two years (AMR 51/069/2009)
USA: Trials in error: Third go at misconceived military commission experiment, AMR 51/083/2009
USA: Blocked at every turn. The absence of effective remedy for counter-terrorism abuses (AMR 51/120/2009)

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