Amnesty International Report 2015/16 - The State of the World's Human Rights - Serbia

 

 

Mehr als 600 000 Flüchtlinge und Migranten durchquerten 2015 Serbien auf ihrem Weg in die Europäische Union. Die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsverbrechen kam weiterhin nur schleppend voran. Im Kosovo verzögerten die Oppositionsparteien die Einsetzung eines Sondergerichts für Kriegsverbrechen und die Umsetzung eines unter Vermittlung der EU geschlossenen Abkommens mit Serbien.

Hintergrund

Die formelle Anerkennung des Kosovo durch Serbien war zwar keine ausdrücklich von der EU geforderte Beitrittsvoraussetzung, die schleppende Umsetzung der von der EU vermittelten Normalisierungsvereinbarung zwischen Serbien und dem Kosovo verzögerte jedoch die EU-Beitrittsverhandlungen. Im Dezember 2015 wurden die ersten Verhandlungskapitel offiziell eröffnet, u. a. Kapitel 35, in dem es um die Normalisierung der Beziehungen zum Kosovo geht.

Strafverfolgung von Kriegsverbrechen

Vor der Sonderkammer für Kriegsverbrechen am Bezirksgericht Belgrad wurden 2015 nur wenige Verfahren abgeschlossen. In Berufungsprozessen wurden sieben Angeklagte vom Vorwurf der Vergewaltigung als Kriegsverbrechen freigesprochen. Sechs der Fälle bezogen sich auf Ereignisse in Skocic, ein Fall auf die Stadt Bijelina in Bosnien und Herzegowina. Die zuständige Staatsanwaltschaft erhob 2015 nur drei neue Anklagen. Im September 2015 wurde gegen acht ehemalige bosnisch-serbische Polizisten, denen die Beteiligung an der Ermordung von mehr als 1000 bosnischen Zivilpersonen in Kravica bei Srebrenica im Juli 1995 zur Last gelegt wird, Anklage wegen Kriegsverbrechen anstatt wegen Völkermords erhoben. In weiteren 23 Fällen, die mehr als 200 Verdächtige betrafen, waren die Ermittlungen noch nicht abge-schlossen. Im Dezember 2015 wurde ein Entwurf für eine Strategie vorgelegt, um den Stau der Fälle von Kriegsverbrechen aufzulösen.

Nachdem die Berufungskammer des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag den in erster Instanz ergangenen Freispruch gegen Jovica Stanišic und Franko Simatovic aufgehoben hatte, wurde das Verfahren gegen die zwei ehemaligen führenden Mitarbeiter des serbischen Geheimdienstes am 15. Dezember 2015 wiedereröffnet. Jovica Stanišic und Franko Simatovic wird vorgeworfen, an einem kriminellen Vorhaben beteiligt gewesen zu sein, das die gewaltsame und dauerhafte Vertreibung der nichtserbischen Bevölkerung aus weiten Teilen Kroatiens und Bosnien-Herzegowinas in den Jahren 1991-95 zum Ziel hatte.

Verschwindenlassen

Im Februar 2015 forderte der UN-Ausschuss über das Verschwindenlassen Serbien nachdrücklich auf, alle Personen vor Gericht zu stellen, die im Verdacht stehen, für das Verschwindenlassen von Menschen während der bewaffneten Konflikte in den 1990er Jahren strafrechtlich verantwortlich zu sein, dies gelte auch für hochrangige Vertreter. Außerdem müsse den Familienangehörigen der "Verschwundenen" Entschädigung gewährt und ihr Status als Kriegsopfer rechtlich anerkannt werden. Ein im November 2015 vorgeschlagenes Gesetz über die Rechte von Kriegsveteranen und zivilen Kriegsopfern enthielt kein Recht auf Entschädigung für die Opfer des Verschwindenlassens und des Kriegsverbrechens der sexuellen Gewalt. Im Dezember 2015 wurden Veränderungen an dem Gesetzentwurf vorgenommen, die jedoch nicht veröffentlicht wurden.

Im März 2015 wurden fünf Männer wegen der Verschleppung von 20 Passagieren aus einem Zug an der Station Štrpci im Jahr 1993 angeklagt. Das Verfahren gegen zehn weitere Angeklagte wurde in Bosnien und Herzegowina weitergeführt. Im Fall der 1999 "verschwundenen" Brüder Bytyqi waren die Tatverdächtigen noch nicht gefasst, obwohl der für Kriegsverbrechen zuständige Staatsanwalt und der serbische Ministerpräsident den Angehörigen eine baldige Aufklärung des Falls versprochen hatten.

Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten

Mehr als 600 000 Flüchtlinge und Migranten durchquerten 2015 Serbien, die meisten von ihnen in der Absicht, Asyl in der EU zu beantragen. Trotz einiger Verbesserungen bei der Anwendung des Asylgesetzes gelang es den Behörden nicht, wirksam internationalen Schutz zu gewährleisten. Von den 485 169 registrierten Personen stellten nur 656 einen Asylantrag, der jedoch in den meisten Fällen nicht weiter verfolgt wurde. Von den 81 Personen, die bis Ende November ihre Anhörung hatten, erhielten 16 den Flüchtlingsstatus, 14 weiteren Personen wurde subsidiärer Schutz gewährt. Im Juli 2015, als täglich Tausende Flüchtlinge ins Land kamen, wurde in Preševo, in der Nähe der Grenze zu Mazedonien, ein Registrierungszentrum eröffnet. Die Aufnahmebedingungen waren jedoch unzureichend für die Vielzahl der ankommenden Menschen, und schutzbedürftige Personen erhielten keine ausreichende Hilfe. Bis September 2015 reisten die meisten Flüchtlinge direkt weiter an die ungarische Grenze. Dann verschärfte Ungarn jedoch die Bedingungen für Asylsuchende, die über Serbien einreisten, da Ungarn Serbien als "sicheren Transitdrittstaat" betrachtete. In der Folge suchten sich die Flüchtlinge ihren Weg in die EU über Kroatien. Die serbische Polizei misshandelte Flüchtlinge und Migranten weiterhin und beutete sie finanziell aus. Ab November 2015 erlaubten die Be-hörden nur noch Afghanen, Irakern und Syrern die Einreise. Flüchtlinge aus anderen Herkunftsländern wurden willkürlich als Wirtschaftsmigranten eingestuft und erhielten keine Einreiseerlaubnis.

Recht auf freie Meinungsäußerung

2015 wurden 34 unabhängige Journalisten angegriffen oder bedroht, ohne dass dies wirksame Ermittlungen nach sich zog. Die Regierung griff weiterhin in die Medienfreiheit ein, indem sie bestimmte Medien subventionierte oder sie beim Anzeigengeschäft unterstützte. Im November 2015 warf der Ministerpräsident drei investigativen Medienunternehmen vor, für ausländische Regierungen zu arbeiten, um das Land zu destabilisieren.

Das Verfahren gegen den ehemaligen Geheimdienstchef Radomir Markovic und drei weitere ehemalige Geheimdienstmitarbeiter wurde 2015 fortgeführt. Sie stehen wegen der Ermordung des Journalisten Slavko Curuvija im April 1999 vor Gericht.

Der Generalstabschef Ljubiša Dikovic verklagte die ehemalige Geschäftsführerin der NGO Humanitarian Law Center, Natasa Kandic, wegen Verleumdung. Die Organisation hatte im Jahr 2012 Beweise über Kriegsverbrechen im Kosovo veröffentlicht, die mutmaßlich von einer unter dem Befehl von Ljubiša Dikovic' stehenden Einheit verübt wurden.

Recht auf Versammlungsfreiheit

Im April 2015 entschied das Verfassungsgericht, das Gesetz über öffentliche Versammlungen sei verfassungswidrig. Das Urteil wurde im Oktober 2015 wirksam. Weil zu diesem Zeitpunkt jedoch noch kein neues Gesetz verabschiedet worden war, konnten keine Versammlungen stattfinden. Allerdings war es auch nicht möglich, Versammlungen zu verbieten.

Diskriminierung von Roma

Die rechtswidrige Zwangsräumung der informellen Roma-Siedlung Grmec in Belgrad wurde im Juli 2015 gestoppt, nachdem beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz eingegangen war. Im November 2015 wurde ein Gesetzentwurf vorgelegt, der rechtswidrige Zwangsräumungen informeller Siedlungen verbietet und im Wesentlichen internationalen Menschenrechtsstandards entspricht.

Roma, die im Jahr 2012 rechtswidrig aus der Belgrader Siedlung Belvil und anderen informellen Siedlungen vertrieben worden waren, konnten im Januar, Juli und September 2015 in Neubauwohnungen umziehen. 27 der Wohnungen wurden von der Europäischen Kommission finanziert, 50 weitere von der Europäischen Investitionsbank. Eine der Anlagen zur Neuansiedlung war strikt getrennt von anderen Bevölkerungs-gruppen. Zwei Familien wurden in Häusern auf dem Land untergebracht. Es gab nach wie vor Befürchtungen, dass sie kaum Erwerbsmöglichkeiten hatten. Für 51 Familien, die weiterhin überwiegend in Containern lebten, war jedoch noch keine Alternative gefunden worden.

Im Juli 2015 kündigte die deutsche Regierung an, 90 000 serbische Staatsbürger abzuschieben, deren Asylanträge abgelehnt worden waren oder die keinen regulären Aufenthaltsstatus besaßen. 90% von ihnen waren Roma.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen

Im September 2015 fand die Belgrade Pride Parade ohne Zwischenfälle statt. Am selben Tag gab es in der serbischen Hauptstadt erstmals auch eine Trans-Pride-Veranstaltung. Eine Woche später wurden drei Mitglieder eines lesbischen Fußballteams und ein Aktivist, der sich gegen Homophobie im Sport engagiert, von mehreren Männern tätlich angegriffen. Bei den Angreifern handelte es sich vermutlich um Fußballfans. Hassverbrechen gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transge-schlechtliche und Intersexuelle wurden nur selten wirksam untersucht. Bestehende Gesetze zu Hassverbrechen fanden keine Anwendung.

Kosovo

Die von der EU moderierten Gespräche zwischen dem Ministerpräsidenten des Kosovo, Isa Mustafa, und dem serbischen Ministerpräsidenten führten im August 2015 zu mehreren Abkommen. Sie sahen u. a. einen Verband serbischer Gemeinden im Kosovo vor, der den Kosovo-Serben eine gewisse Autonomie gewähren würde. Nachdem die Opposition, angeführt von der Partei Vetëvendosje (Selbstbestimmung), lautstark gegen die Bildung des Gemeindeverbands protestiert und Tränengas im Parlament eingesetzt hatte, setzte die Regierung im Oktober 2015 das Abkommen aus. Nachdem Präsidentin Atifete Jahjaga das Verfassungsgericht um eine Prüfung gebeten hatte, entschied das Gericht im Dezember 2015, die Vereinbarung sei verfassungskonform. Oppositionsabgeordnete legten das Parlament jedoch weiterhin mit Störmanövern lahm. Nach der ersten Verhaftung einer Abgeordneten wegen Tränengaseinsatzes im Parlament kam es zu Massenprotesten. Im November 2015 wurden mindestens 50 Aktivisten verletzt, als die Polizei mit exzessiver Gewalt in das Büro der Partei Vetëvendosje eindrang, um das führende Parteimitglied Albin Kurti festzunehmen. Für Spannungen zwischen den ethnischen Gruppen sorgte auch der Antrag des Kosovo auf Aufnahme in die UNESCO, der allerdings erfolglos war. Im Falle einer Aufnahme wäre die Regierung auch für den Schutz serbischer Kulturdenkmäler auf kosovarischem Gebiet verantwortlich gewesen.

Im Oktober 2015 wurde ein Stabilisierungs- und Assoziierungsab-kommen zwischen der EU und dem Kosovo unterzeichnet. Es bedeutete einen weiteren Schritt in Richtung EU-Mitgliedschaft des Landes, enthielt jedoch keine Visa-Erleichterungen.

Verbrechen im Sinne des Völkerrechts

Das Parlament verzögerte 2015 mehrfach Maßnahmen zur Einsetzung eines Sondergerichts für Kriegsverbrechen, das ehemalige Mitglieder der Befreiungsarmee des Kosovo (UÇK) zur Verantwortung ziehen soll. Vorausgegangen waren EU-geführte Ermittlungen zur Entführung und Verschleppung von kosovo-serbischen und anderen Gefangenen nach Albanien im Jahr 1999, die dort anschließend gefoltert und ermordet wurden. Erst unter internationalem Druck verabschiedete das Parlament im August 2015 schließlich die gesetzlichen Voraussetzungen zur Einsetzung des Sondergerichts. Der Kosovo und die Niederlande, wo das Gericht seinen Sitz haben soll, müssen jedoch noch ausstehende Vereinbarungen zur praktischen Umsetzung treffen.

Im Mai 2015 ergingen Urteile gegen ehemalige Mitglieder der Drenica-Gruppe der UÇK: Zwei Männer wurden wegen Kriegsverbrechen an der Zivilbevölkerung, darunter Folter und Mord, für schuldig befunden. Gegen drei Männer ergingen Schuldsprüche wegen Folter und gegen sechs weitere wegen anderer Misshandlungen von Gefangenen im Haftzentrum Likoc / Likovac in den Jahren 1998-99.

Das Verfahren gegen den kosovo-serbischen Politiker Oliver Ivanovic wurde fortgesetzt. Ihm wurde zur Last gelegt, im April 1999 die Ermordung ethnischer Albaner in Mitrovica / Mitrovicë angeordnet zu haben. Außerdem war er angeklagt, im Februar 2000 zu Unruhen angestiftet zu haben, bei denen zehn Albaner getötet wurden.

Der von Präsidentin Jahjaga geleitete Nationale Rat für Überlebende des Kriegsverbrechens der sexuellen Gewalt bereitete die Einsetzung einer Überprüfungskommission vor, die Entschädigungsansprüche bearbeiten soll. Im November 2015 wurde ein Aktionsplan fertiggestellt, der sicherstellen soll, dass die Opfer sexueller Gewalt Gerechtigkeit erfahren. Im Dezember 2015 wurde eine konkrete Regelung verabschiedet.

Verschwindenlassen

2015 gab es noch 1650 Personen, die seit dem bewaffneten Konflikt vermisst wurden. Obwohl Grabungen an Orten vorgenommen wurden, an denen man Massengräber vermutete, konnten weder in Serbien noch im Kosovo 2015 weitere Gräber gefunden werden. In Krushe e Vogel, wo 68 Männer vermisst wurden, exhumierte die EU-geführte Rechtstaatsmission im Kosovo (EULEX) sterbliche Überreste auf einem Friedhof, von denen angenommen wurde, dass sie falsch identifiziert worden waren, ohne die Angehörigen in angemessener Weise darüber zu informieren.

Die UN-Übergangsverwaltung im Kosovo (UNMIK) gewährte den Familien vermisster Kosovo-Serben, deren Verschleppung die UNMIK-Polizei nicht wirksam untersucht hatte, keine Entschädigung. Die Rechtsstaatsmission EULEX, die in diesem wie in anderen Fällen ebenfalls nicht effektiv ermittelt hatte, schlug vor, die Behörden des Kosovo mit weiteren Untersuchungen zu beauftragen.

Gewalt zwischen ethnischen Gruppen

Im Januar 2015 wurden bei Demonstrationen, auf denen der Rücktritt von Minister Aleksandar Jablanovic' gefordert wurde, 80 Personen verletzt, unter ihnen 50 Polizisten. Der Minister hatte ethnische Albaner als "Wilde" bezeichnet, weil sie einen Bus aufgehalten hatten, der Kosovo-Serben am orthodoxen Weihnachtstag zu einem Kloster brachte.

Kosovo-Serben wurden im Mai und Juli 2015 in Goraždevac / Gorazhdec und in Klina / Klinë Opfer von Drohungen, Diebstahl, tätlichen Angriffen sowie versuchter Brandstiftung, als Fahrzeuge serbischer Familien beschossen wurden. Im Dezember 2015 wurde das Eigentum von zwei Familien in Goraždevac / Gorazhdec durch Schüsse beschädigt.

Flüchtlinge und Binnenvertriebene

Zwischen Januar und März 2015 beantragten mindestens 48 900 kosovarische Staatsangehörige Asyl in der EU. In Ungarn wurden mehr als 99% dieser Anträge in beschleunigten Verfahren abgelehnt und die Betroffenen abgeschoben. Deutschland betrachtete den Kosovo als sicheres Herkunftsland und entschied in nur 0,4% der 29 801 Fälle, dass der Antragsteller asylberechtigt war. Die Maßnahmen zur Wiedereingliederung der Abgeschobenen im Kosovo waren völlig unzureichend.

Die Zahl der Personen, die seit dem bewaffneten Konflikt vertrieben waren, lag Ende November 2015 bei 16 867, die meisten von ihnen waren Kosovo-Albaner und Kosovo-Serben. Lediglich 741 Angehörige von Minderheiten kehrten 2015 freiwillig in den Kosovo zurück.

Diskriminierung

Roma, Aschkali und Balkan-Ägypter litten weiterhin unter institutionalisierter Diskriminierung, insbesondere im Hinblick auf ihre sozialen und wirtschaftlichen Rechte. Von den Personen, die den Kosovo verließen, um in der EU Asyl zu beantragen, kamen schätzungsweise 7500 bis 10 000 aus ihren Reihen. Damit waren sie unter den kosovarischen Asylbewerbern überproportional vertreten. Tätliche Angriffe auf Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle sowie andere Hassverbrechen wurden von den Behörden nicht untersucht.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Die Regierung behinderte weiterhin die Freiheit der Medien. Zwischen Januar und September 2015 wurden 22 Journalisten bedroht oder angegriffen. Die von der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) unterstützte Journalistenvereinigung des Kosovo richtete eine Hotline ein, unter der Journalisten Angriffe vertraulich melden können.

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