Document #1026038
AI – Amnesty International (Author)
Amtliche Bezeichnung: Republik Finnland
Staatsoberhaupt: Sauli Niinistö (löste im März Tarja Halonen im Amt ab)
Regierungschef: Jyrki Katainen
Asylsuchende waren in ungeeigneten Einrichtungen inhaftiert. Hinsichtlich Finnlands Beteiligung am CIA-Programm für außerordentliche Überstellungen und Geheimgefängnisse wurde eine Untersuchung eingeleitet. Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen mussten Haftstrafen verbüßen.
Mindestens 1300 Migranten und Asylsuchende wurden 2012 inhaftiert. Entgegen internationalen Standards waren mehr als 65% von ihnen zusammen mit Straftatverdächtigen in Hafteinrichtungen der Polizei untergebracht. Sie hatten keinen Zugang zu Therapieangeboten für Folteropfer, zu Bildungseinrichtungen und anderen Dienstleistungen. Ein minderjähriger Jugendlicher ohne Begleitung wurde drei Monate lang ohne Zugang zu Bildung gemeinsam mit Erwachsenen in einer Hafteinrichtung in Metsälä festgehalten.
Das finnische Asylverfahren sah nach wie vor kein Berufungsrecht mit aufschiebender Wirkung vor. Dadurch stieg das Risiko, dass Personen in Länder zurückgeführt wurden, in denen ihnen Folter oder andere Misshandlungen drohten.
Im September 2012 teilte der Menschenrechtskommissar des Europarats mit, Gewalt gegen Frauen stelle in Finnland weiterhin ein ernsthaftes Problem dar. Frauen und Mädchen seien nach wie vor nur unzureichend vor Vergewaltigung und anderen Formen sexueller Gewalt geschützt. Es wurde noch immer zwischen verschiedenen Kategorien von Vergewaltigung unterschieden, je nach Ausmaß der vom Täter ausgeübten oder angedrohten körperlichen Gewalt. Nur wenige Fälle kamen vor Gericht und endeten mit einer Verurteilung.
Der Ombudsmann des Parlaments leitete eine Untersuchung zur Beteiligung Finnlands am CIA-Programm für außerordentliche Überstellungen und Geheimgefängnisse ein. Er ist befugt, Verschlusssachen einzusehen und Klage gegen Staatsbedienstete zu erheben, die im Verdacht stehen, bei der Ausübung ihrer dienstlichen Pflichten Straftaten begangen zu haben. Im November richtete der Ombudsmann detaillierte schriftliche Anfragen an 15 Regierungsbehörden mit der Bitte um Information.
Das Berufungsgericht Helsinki bestätigte am 30. April 2012 das Urteil gegen François Bazaramba, der wegen Völkermordes in Ruanda 1994 schuldig gesprochen worden war. Am 22. Oktober lehnte der Oberste Gerichtshof den Antrag von François Bazaramba auf Zulassung eines Rechtsmittels ab.
Kriegsdienstverweigerer mussten nach wie vor Haftstrafen verbüßen, wenn sie den Zivildienst ablehnten. Dieser hatte aufgrund seiner Länge weiterhin Bestrafungscharakter und stellte eine Diskriminierung dar.
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Amnesty International Report 2013 - The State of the World's Human Rights - Finland (Periodical Report, English)