Amnesty International Report 2011 - Zur weltweiten Lage der Menschenrechte

Amtliche Bezeichnung: Republik Uganda
Staats- und Regierungschef: Yoweri Kaguta Museveni
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Einwohner: 33,8 Mio.
Lebenserwartung: 54,1 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 129/116 pro 1000 Lebendgeburten
Alphabetisierungsrate: 74,6%

Beamte mit Polizeibefugnissen wurden für Menschenrechtsverletzungen, darunter ungesetzliche Tötungen und Folterungen, nicht zur Rechenschaft gezogen. Gewalt und Menschenrechtsverstöße, zu denen es im Vorfeld der für Anfang 2011 anberaumten Wahlen kam, gaben Anlass zur Sorge. Neue Gesetze und Gesetzentwürfe bedrohten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit. Geschlechtsspezifische Gewalt war in Uganda weit verbreitet und blieb ungestraft. Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Personen waren weiterhin Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt.

Hintergrund

Im Oktober 2010 gab die Wahlkommission acht Kandidaten - darunter der amtierende Staatspräsident Yoweri Museveni - grünes Licht für ihre Bewerbung um das Präsidentenamt bei den für Februar 2011 angesetzten Wahlen. Hartnäckige Zweifel an der Neutralität der Wahlkommission und Kritik an der mangelnden Transparenz des Verfahrens zur Wählerregistrierung schürten Ängste vor Gewalt im Zusammenhang mit den Wahlen.
Ein Korruptionsprozess, in dem sich ein ehemaliger Gesundheitsminister, seine beiden früheren Stellvertreter sowie eine Regierungsbeamtin wegen Unterschlagung und Amtsmissbrauch verantworten mussten, wurde fortgesetzt. Die Anklagepunkte standen im Zusammenhang mit der Verwaltung des Globalen Fonds für die Bekämpfung von HIV/AIDS, Tuberkulose und Malaria.
In einem Schreiben an die UN wies Uganda im September die Schlussfolgerungen eines UN-Berichts zurück, in dem die gravierendsten Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht aufgeführt waren, die reguläre Streitkräfte und bewaffnete Gruppen von März 1993 bis Juni 2003 in der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) begangen hatten. In diesem Zusammenhang war auch die ugandische Armee ausdrücklich genannt worden. Die Regierung machte keine Anstalten, Vorwürfe über die von den Streitkräften begangenen Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen zu untersuchen.

Menschenrechtsverstöße während des Wahlkampfs

Während des gesamten Jahres wurden zahlreiche Fälle von Gewalt und Menschenrechtsverstößen verzeichnet, die im Zusammenhang mit den anberaumten Wahlen standen. Diese Vorfälle wurden nicht untersucht und die mutmaßlichen Täter nicht vor Gericht gebracht.

  • Im Januar 2010 nahm die Polizei 35 Frauen fest, die dem parteiübergreifenden Oppositionsbündnis Inter-Party Cooperation angehörten. Die Frauen hatten eine Protestaktion gegen die Wahlkommission veranstaltet und ihr Parteilichkeit vorgeworfen. Sie erklärten später, dass sie von der Polizei misshandelt worden seien. U.a. hätten sie sich entkleiden und die Nacht zusammen mit Männern in den Haftzellen der Polizei verbringen müssen. Überdies sei die Polizei mit exzessiver Gewalt gegen sie vorgegangen. Die Frauen wurden anschließend wegen Abhaltung einer nicht genehmigten Versammlung angeklagt.
  • Im Juni 2010 sprengten die Polizei und eine mit Stöcken bewaffnete Gruppe von Männern, die in Kampala als die "Kiboko-Truppe" bekannt war, eine Versammlung des Oppositionsführers Kizza Besigye. Funktionäre und Anhänger der Partei Besigyes - aber auch er selbst - wurden geschlagen. Die Regierung versprach zwar, den Vorfall zu untersuchen, Informationen über den Stand einer solchen Untersuchung gab es bis Ende 2010 jedoch nicht.

Prominente Oppositionsführer mussten erleben, dass Polizei und Regierungsvertreter öffentliche Versammlungen und Medienauftritte von ihnen behinderten oder im Vorfeld absagten, vor allem wenn es sich um Radiotalkshows handelte. Der Oppositionsführer Olara Otunnu musste sich vor einem Strafgericht wegen "Sektierertums" verantworten, weil er in Diskussionen den Standpunkt vertreten hatte, dass die Regierung möglicherweise eine Mitschuld an den Menschenrechtsverstößen treffe, die während des Krieges in Norduganda begangen worden waren.
Die Regierung legte den Entwurf eines Gesetzes über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung vor. Würde der Entwurf Rechtskraft erlangen, hätte er erhebliche Einschränkungen der Rechte auf die Abhaltung friedlicher Versammlungen und auf freie Meinungsäußerung zur Folge. Der Entwurf war Ende 2010 noch nicht im Parlament eingebracht worden.

Ungesetzliche Tötungen, Folter und andere Misshandlungen

In der im Nordosten des Landes gelegenen Region Karamoja wurden Berichten zufolge im Jahresverlauf zahlreiche Menschen unter umstrittenen Umständen von Soldaten getötet, die bei Sicherheits- und Entwaffnungsoperationen eingesetzt waren. Gegen Angehörige der Streitkräfte wurde zudem der Vorwurf erhoben, bei diesen Einsätzen Folterungen und andere Misshandlungen begangen zu haben. Die Regierung führte keine glaubwürdigen Untersuchungen der mutmaßlichen Menschenrechtsverletzungen durch. Ebenso wenig wurden die dafür Verantwortlichen vor Gericht gebracht.
Die ugandische Menschenrechtskommission berichtete im Oktober, dass Folterungen und Misshandlungen durch Polizisten, andere Beamte mit Polizeibefugnissen und durch Angehörige der Streitkräfte nach wie vor weit verbreitet waren.
Viele Verdächtige, die im Zusammenhang mit den Bombenanschlägen vom Juli in Kampala (siehe unten) festgenommen worden waren, gaben an, von Polizisten gefoltert und misshandelt worden zu sein.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Nach der Aussprache über den Länderbericht aus Uganda kam der UN-Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW-Ausschuss) zu dem Schluss, dass Vergewaltigungen und andere Formen sexueller Gewalt nach wie vor weit verbreitet waren. Der Ausschuss stellte ein hohes Ausmaß an sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen fest. Frauen, die Opfer von Vergewaltigungen und anderen Formen von sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt geworden waren, sahen sich nach wie vor wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Schwierigkeiten gegenüber, wenn sie rechtliche Schritte einleiten wollten. Dazu zählten Diskriminierung durch Regierungsvertreter sowie die Kosten für strafrechtliche Verfahren.
Im April stimmte der Präsident dem Gesetz gegen häusliche Gewalt zu. Durch das Gesetz wurde familiäre Gewalt unter Strafe gestellt. Dessen ungeachtet blieben derartige Formen der Gewalt an der Tagesordnung. Die für Übergriffe Verantwortlichen kamen meist straffrei davon.
Im Juli 2010 ratifizierte Uganda das Protokoll der Afrikanischen Charta über die Rechte der Frau in Afrika.

Prozess gegen Kizza Besigye

Im Oktober 2010 entschied das Verfassungsgericht, dass die Anklage gegen Kizza Besigye und andere wegen Hochverrats und Mordes verfassungswidrig sei. Das Gericht begründete seine Entscheidung vor allem damit, dass der Staat das Recht auf einen fairen Prozess missachtet habe. Das Gericht bezog sich auf einen Vorfall im Jahr 2007, als Angehörige der Sicherheitsdienste die Angeklagten im Gebäude des High Court erneut festnahmen, obwohl sie durch einen Gerichtsbeschluss gegen Kaution auf freien Fuß gesetzt worden waren.

Bewaffneter Konflikt

Die Lage in Norduganda war 2010 relativ ruhig. Der Landesteil hatte lange unter dem Konflikt zwischen der Regierung und der Widerstandsarmee des Herrn (Lord's Resistance Army - LRA) gelitten. In der Zentralafrikanischen Republik, der Demokratischen Republik Kongo und dem Sudan waren LRA-Angehörige nach wie vor für Menschenrechtsverstöße verantwortlich, darunter ungesetzliche Tötungen und Entführungen.

Internationale Rechtsprechung

Im Juni trat das Gesetz über Verbrechen im Sinne des Völkerrechts von 2010 in Kraft, mit dem das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (International Criminal Court - ICC) in ugandisches Recht übernommen wurde.
Die Haftbefehle, die der ICC im Jahr 2005 gegen den LRA-Anführer Joseph Kony und drei weitere LRA-Befehlshaber ausgestellt hatte, blieben in Kraft. Die Männer waren jedoch weiterhin flüchtig.

Bombenanschläge

Bei Bombenanschlägen von unbekannten Tätern wurden in Kampala im Juli 2010 mindestens 76 Menschen getötet und Hunderte verletzt. Nach Ermittlungen wurde gegen 17 Männer Anklage wegen Terrorismus und Mordes erhoben. Bei den Männern handelte es sich neben anderen um ugandische, kenianische und somalische Staatsangehörige (siehe Länderbericht Somalia). Der Prozess gegen sie begann im November und war Ende 2010 noch nicht abgeschlossen.
Unter Missachtung der in beiden Staaten bestehenden rechtlichen Verfahren wurden bis zu zwölf straftatverdächtige Personen von Kenia nach Uganda überstellt (siehe Länderbericht Kenia).

  • Im September 2010 wurde Al-Amin Kimathi, Direktor der kenianischen NGO Muslimisches Forum für Menschenrechte (Muslim Human Rights Forum), zusammen mit dem kenianischen Rechtsanwalt Mbugua Mureithi in Uganda festgenommen. Die beiden Männer waren von Kenia nach Uganda gereist, um das Gerichtsverfahren gegen sechs Kenianer zu beobachten, die im Zusammenhang mit den Bombenanschlägen in Kampala des Terrorismus angeklagt waren. Mbugua Mureithi wurde drei Tage ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert und anschließend nach Kenia abgeschoben. Al-Amin Kimathi befand sich sechs Tage ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft und wurde im Zusammenhang mit den Bombenanschlägen vom Juli in Kampala des Terrorismus und des Mordes angeklagt. Die Behörden Ugandas gaben keine Einzelheiten über die gegen ihn erhobenen Vorwürfe bekannt. Offenbar war er einzig und allein deshalb festgenommen und angeklagt worden, weil er seiner legitimen Arbeit nachging. Ende 2010 befand er sich weiterhin in Haft.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Im September trat das Kommunikationsüberwachungsgesetz von 2010 in Kraft. Das Gesetz räumt der Regierung einen großen Handlungsspielraum bei der Überwachung sämtlicher Kommunikationsformen ein. Es enthält keine geeigneten Schutzbestimmungen und gefährdet das Recht auf freie Meinungsäußerung.
Die Regierung legte einen Entwurf für die Novellierung des Presse- und Journalistengesetzes vor. Sollte der Entwurf Gesetz werden, würde dadurch das Recht auf freie Meinungsäußerung erheblich eingeschränkt, weil die Behörden dann die Genehmigung von Medienlizenzen mit vagen Begründungen wie der "Gefährdung der nationalen Sicherheit" ablehnen könnten. Der Entwurf war Ende 2010 noch nicht ins Parlament eingebracht worden.
Zahlreiche Journalisten waren vor Strafgerichten angeklagt, weil ihre Beiträge und das von ihnen verwendete Material kritische Äußerungen über Politik und Handeln der Regierung enthielten.
Im September erklärte das Verfassungsgericht den im Strafgesetzbuch aufgeführten Tatbestand der Staatsgefährdung für verfassungswidrig. Das Gericht stützte sich auf Artikel 29 der Verfassung, der die Meinungsfreiheit garantiert.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Im Juli 2010 wurden im Rahmen einer gemeinsamen Operation der Behörden von Ruanda und Uganda ungefähr 1700 Asylbewerber aus zwei Flüchtlingslagern in Uganda gegen ihren Willen repatriiert. Als einige Asylsuchende zu fliehen versuchten, feuerten Polizeibeamte Schüsse in die Luft ab. Dadurch lösten sie eine Panik aus, bei der es Berichten zufolge Verletzte gab und Kinder von ihren Eltern getrennt wurden. Die meisten betroffenen Flüchtlinge kritisierten, dass sie keine Chance auf eine faire und zufriedenstellende Bearbeitung ihrer Anträge auf Zuerkennung des Flüchtlingsstatus erhalten hätten. Mindestens ein Mann starb, nachdem er von einem Lkw gesprungen war. Mehr als 20 Menschen wurden im Zuge der Operation verletzt.
Es gingen Meldungen ein, denen zufolge Flüchtlinge, die in Lagern oder in den Städten lebten, willkürlich festgenommen, unrechtmäßig inhaftiert sowie gefoltert oder misshandelt wurden. Die für solche Übergriffe Verantwortlichen - in der Regel Polizisten oder andere Beamte mit Polizeibefugnissen - kamen meist straffrei davon.
Die Behörden drohten mit der Abschiebung von mindestens drei somalischen Asylsuchenden nach Süd- und Zentralsomalia, obwohl ihre Sicherheit dort gefährdet war.

Diskriminierung von Homosexuellen, Bisexuellen und Transgender-Personen

Ein gegen Homosexualität gerichteter Gesetzentwurf aus dem Jahr 2009, der im Fall seiner Verabschiedung eine noch stärkere Kriminalisierung von Homo- und Bisexuellen sowie Transgender-Personen zur Folge haben würde, stand weiterhin im Parlament zur Beratung an.
Die ugandische Zeitschrift The Rolling Stone veröffentlichte in ihren Ausgaben vom Oktober und November Artikel als Aufmacher, in denen Personen namentlich aufgeführt wurden, die nach Auffassung des Blattes homosexuell waren. In einem Artikel waren die Worte "Hängt sie auf" zu lesen. Die Artikel enthielten Namen, Fotos und in einigen Fällen auch die Anschriften und andere detaillierte Angaben über die Betroffenen. Zu den dort aufgeführten Personen zählten engagierte Bürger und Menschenrechtsverteidiger. Zahlreiche in der Zeitschrift genannte Personen berichteten, dass sie von ihnen bekannten Personen drangsaliert und bedroht würden. Einige reichten im November beim Oberen Gericht Zivilklage gegen die Herausgeber ein, die sie damit begründeten, dass ihre Rechte auf Leben, Würde und auf den Schutz ihrer Privatsphäre verletzt worden seien. Eine Entscheidung des Gerichts war Ende 2010 noch nicht ergangen. Die Behörden kritisierten weder die Veröffentlichung der Namen noch ergriffen sie Maßnahmen, um die Menschen zu schützen, die durch die Artikel von Gewalt bedroht waren.
Menschen, die zu einer sexuellen Minderheit gehören oder sich für die Rechte von Homosexuellen, Bisexuellen und Transgender-Personen einsetzen, wurden nach wie vor von der Polizei und anderen Sicherheitskräften willkürlich festgenommen, ohne Rechtsgrundlage inhaftiert sowie gefoltert oder auf andere Weise misshandelt.

Todesstrafe

Gerichte der zivilen und der Militärjustiz verhängten nach wie vor Todesurteile. Es fanden jedoch 2010 keine Hinrichtungen statt.

Amnesty International: Missionen und Berichte

Delegierte von Amnesty International hielten sich im April, Juni, August, September, November und Dezember in Uganda auf. Sie führten dort Recherchen und andere Aktivitäten durch. Im November besuchte eine hochrangige Delegation unter der Leitung von Generalsekretär Salil Shetty das Land.

"I can't afford justice": Violence against women in Uganda continues unchecked and unpunished (AFR 59/001/2010)

Proposed Ugandan media law threatens the right to freedom of expression (AFR 59/006/2010)

Uganda: Proposed law on the regulation of public meetings by the police threatens human rights (AFR 59/008/2010)

Uganda: Failure to investigate alleged human rights violations in Karamoja region guarantees impunity (AFR 59/013/2010)

Uganda: Amnesty International Memorandum on the Regulation of Interception of Communications Act, 2010 (AFR 59/016/2010)

Uganda forcibly returns 1700 Rwandan asylum-seekers, 6 July 2010

Deadly Uganda blasts condemned, 2 July 2010

Associated documents