a-3928 (ACC-GAM-3928)

Nach einer Recherche in unserer Länderdokumentation und im Internet können wir Ihnen zu oben genannter Fragestellung Materialien zur Verfügung stellen, die unter anderem folgende Informationen enthalten:

1.) Firmen von Baba Jobe

Zu einer Firma namens „Youth Helping Development“ konnten in den ACCORD derzeit zur Verfügung stehenden Quellen leider keine Informationen gefunden werden. Jedoch war Baba Jobe laut Berichten der Tageszeitungen Observer und The Independent vom März und April 2004 Mehrheitsführer im Parlament und Geschäftsführer der Youth Development Enterprise (YDE) und wurde im März 2004 wegen Wirtschaftskriminalität zu 9 Jahren und 8 Monaten Haft verurteilt (Observer, 30. März 2004; The Independent, 5. April 2004).

In einer vom UN Security Council (UNSC) erstellten Liste von Personen, deren Vermögen wegen der Resolution 1521 (2003) eingefroren werden solle, wird Baba Jobe als Direktor der „Gambia New Millenium Air Company“ und als Waffenhändler genannt:

“Former Director of Gambia New Millenium Air Company. Former member of Parliament of Gambia. Arms trafficker“ (UNSC, 14. Juni 2004)

Einer Resolution der Inter-Parliamentary Union vom September 2001 ist zu entnehmen, dass Baba Jobe Anführer der „Bewegung des 22.Juli“ gewesen sein soll (Inter-Parliamentary Union, 14.September 2001).

2.) Mohamed Diba

In den ACCORD derzeit zur Verfügung stehenden Quellen konnten leider keine Informationen zu einem Freund oder Kollegen Baba Jobes namens Mohamed Diba (o.ä.) gefunden werden. Es gibt jedoch Berichte über Verhaftungen von Verwandten und Mitarbeitern Baba Jobes im Zuge der Untersuchungen zum Prozess gegen ihn und seine Firma YDE.

Mehreren Berichten des Observer und The Independent zufolge seien zahlreiche Verwandte und Mitarbeiter („associates“) Jobes, sowie Angehörige der aufgelösten „Bewegung des 22. Juli“ verhaftet und verhört worden, zum Teil auch vom Nationalen Sicherheitsdienst NIA. Es sei darauf hingewiesen, dass aus den Artikeln nicht immer klar hervorgeht, ob es sich bei den betroffenen Personen um Mitarbeiter der YDE oder anderer Firmen oder anderweitige Partner Jobes handelt. Die Verhaftungen seien zum Teil ohne Angaben von Gründen und Information der Angehörigen erfolgt, in manchen Fällen sei auch nie Anklage erhoben worden. Manche der Inhaftierten seien bereits nach einigen Stunden, andere erst nach Wochen wieder freigelassen worden (siehe dazu: Observer 21. April 2004, 15. April 2004, 27. März 2004, 1. März 2004, 19. Jänner 2004 und 31. Dezember 2003; The Independent, 29. Dezember 2003).

Laut einem Artikel des Observer vom Jänner 2004 seien 22 Angestellte der YDE mit 31. Dezember 2003 aus Gründen der „Restrukturierung“ in Zusammenhang mit dem Prozess gegen YDE entlassen worden:

“Among the 22 are Lamin A Jobe, Seedy Yarbo, Seedy Sankuya Fofana, Modou Badjie, Ebrima Sarjo, Ousman Keita, Pa Camara, Ebrima Saidykhan, Ebrima Gassama, Seedy Mana Fofana, Modou Badjie, Kebba Jatta, Yaya Drammeh, Alieu Sanneh, Mafugi Badjie, Lamin Camara, Musa Saidykhan, a driver to the managing director and two store-keepers.
The 22 retrenched include drivers, store keepers, security personnel and secretaries. Those working at the Kanifing and Banjul stores were said to be most affected.” (Observer, 13. Jänner 2004)

Berichten der Tageszeitungen The Independent und Observer zufolge wurde auf den Chefverteidiger von Baba Jobe, Ousman Sillah, in den Morgenstunden vom 26. Dezember 2003 wegen seiner Verteidigung Baba Jobes ein Schussattentat ausgeübt. Sillah sei von drei Kugeln getroffen worden, habe eine Niere verloren und daraufhin die Verteidigung Jobes zurückgelegt und Gambia verlassen (Observer 27. Dezember 2003 und 7. Jänner 2004; The Independent, 20. Februar 2004).

3.) Mitgliedsausweis der APRC

In den ACCORD derzeit zur Verfügung stehenden Quellen konnten leider keine Informationen zum Aussehen des Mitgliedsausweises der APRC gefunden werden. Es konnten in Zusammenhang mit APRC Mitgliederausweisen lediglich Informationen darüber gefunden werden, dass im Oktober 2000 angeblich Staatsbedienstete dazu gezwungen worden wären, APRC Mitgliedsausweise zu kaufen. Ein Parlamentsabgeordneter der APRC habe diese Vorwürfe jedoch bestritten (The Independent, 23. Oktober 2000; The Point, 23. Oktober 2000).

Diese Informationen beruhen auf einer zeitlich begrenzten Recherche in öffentlich zugänglichen Dokumenten, die ACCORD derzeit zur Verfügung stehen. Die Antwort stellt keine abschließende Meinung zur Glaubwürdigkeit eines bestimmten Asylansuchens dar.

Quellen (Zugriff auf alle Quellen am 7. September 2004):