Amnesty International Report 2011 - Zur weltweiten Lage der Menschenrechte

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Amnesty Report 2011

Argentinien

Amtliche Bezeichnung: Argentinische Republik
Staats- und Regierungschefin: Cristina Fernández de Kirchner
Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft
Einwohner: 40,7 Mio.
Lebenserwartung: 75,7 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 17/14 pro 1000 Lebendgeburten
Alphabetisierungsrate: 97,7%

Frauen und Mädchen, die infolge einer Vergewaltigung schwanger wurden, hatten weiterhin große Schwierigkeiten, legale Schwangerschaftsabbrüche vornehmen zu lassen. Die exzessive Gewaltanwendung durch die Polizei und inhumane Haftbedingungen in den Gefängnissen boten nach wie vor Anlass zu ernsthafter Besorgnis. Die Prozesse gegen diejenigen, die für Menschenrechtsverletzungen während der Militärdiktatur verantwortlich waren, wurden fortgesetzt.

Hintergrund

Im Juni 2010 führte Argentinien als erstes lateinamerikanisches Land die gleichgeschlechtliche Ehe ein. Im Juli erließ Staatspräsidentin Cristina Fernández eine Verfügung zur Umsetzung des Gesetzes zur Vorbeugung und Bestrafung von Gewalt gegen Frauen, das im Jahr 2009 verabschiedet worden war. Im Dezember wurde nach einem Prozess nationaler Konsultation ein Nationaler Menschenrechtsplan veröffentlicht.

Sexuelle und reproduktive Rechte

Der UN-Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) und der UN-Menschenrechtsausschuss riefen Argentinien zu einer Reform des Gesetzes auf, das Schwangerschaftsabbrüche in einigen Fällen kriminalisiert. So führten Fehlinterpretationen des Strafgesetzbuchs dazu, dass Opfer von Vergewaltigungen, die schwanger geworden waren, große Schwierigkeiten hatten, einen legalen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen. Der Status des lange erwarteten Leitfadens zum Umgang mit nicht strafbaren Fällen von Schwangerschaftsabbruch blieb unklar. Es gab Befürchtungen, dass es auch weiterhin keine klaren institutionellen Richtlinien für Schwangerschaftsabbrüche geben könnte.

  • Im März 2010 wurde zwei 15-jährigen Mädchen aus der südlichen Provinz Chubut, die Berichten zufolge von ihren Stiefvätern vergewaltigt worden waren, ein legaler Schwangerschaftsabbruch untersagt. Die von zwei verschiedenen Richtern getroffenen Entscheidungen führten zu Verzögerungen und gefährdeten das Leben der Mädchen. Beide Urteile wurden später aufgehoben.

Folter und andere Misshandlungen

Der UN-Menschenrechtsausschuss, der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes und die Interamerikanische Menschenrechtskommission zeigten sich zutiefst besorgt angesichts von Berichten über Folter und andere Misshandlungern in Gefängnissen und auf Polizeirevieren, insbesondere in den Provinzen Buenos Aires und Mendoza. Im Januar richtete das Parlament der Provinz Chaco ein Organ zur Verhinderung von Folter auf Provinzebene ein. Ein vergleichbarer Mechanismus auf nationaler Ebene, wie ihn das Fakultativprotokoll zum UN-Übereinkommen gegen Folter fordert, war bis Ende des Jahres 2010 noch nicht auf den Weg gebracht worden.

Polizei und Sicherheitskräfte

Es gab 2010 Berichte über exzessiven Gewalteinsatz durch die Sicherheitskräfte, der zu Toten und Verletzten führte. Bei zwei Vorfällen im Juni und im Oktober erschossen Polizeibeamte in der Provinz Río Negro zwei männliche Jugendliche.

  • Am 15. Februar löste die Polizei eine Kundgebung von Bewohnern der Stadt Andalgalá in der Provinz Catamarca gewaltsam auf. Die Proteste waren gegen den Tagebau in der Region gerichtet. Einige Stunden später versammelten sich Tausende von Menschen auf dem Marktplatz des Ortes, um ihre Solidarität mit den Protestierenden zu bekunden. Die Sicherheitskräfte sollen die Demonstrierenden daraufhin wahllos mit Knüppeln geschlagen und Tränengasgranaten und Gummigeschosse abgefeuert haben. Einige der Protestierenden richteten während der Vorfälle Schäden am Rathaus an. Mehrere Personen wurden festgenommen und ungefähr 70 verletzt.

Straflosigkeit

Nach offiziellen Angaben waren bis zum Jahresende 110 Personen wegen ihrer Beteiligung an Menschenrechtsverletzungen während der Militärdiktatur (1976-83) verurteilt worden. 820 weitere waren strafrechtlich angeklagt, 13 Strafprozesse dauerten an. Zwar wurden die Verantwortlichen für in der Vergangenheit begangene Menschenrechtsverletzungen verstärkt zur Rechenschaft gezogen, ein Bericht des Obersten Gerichtshofs räumte allerdings ein, dass es insbesondere bei Provinzgerichten zu Verzögerungen komme.

  • Am 20. April 2010 wurde der ehemalige General und frühere De-facto-Staatspräsident Argentiniens, Reynaldo Bignone, wegen Folter, Mordes und mehreren Entführungen schuldig gesprochen, die begangen wurden, als er von 1976 bis 1978 Kommandant des berüchtigten Haftzentrums Campo de Mayo war.
  • Im Juli 2010 wurden der frühere General Luciano Benjamín Menéndez und der ehemalige Geheimdienstchef der Polizei von Tucumán, Roberto Albornoz, zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Man sprach sie wegen Menschenrechtsverletzungen für schuldig, die sie während der Militärdiktatur in einem geheimen Haftzentrum in der Provinz Tucumán verübt hatten.
  • Im Dezember 2010 wurde Jorge Videla, der De-facto-Staatspräsident Argentiniens von 1976 bis 1981, wegen Folter sowie der Ermordung von über 30 Gefangenen in Córdoba im Jahr 1976 für schuldig befunden. Außer Jorge Videla verurteilte das Gericht weitere 22 Angehörige des Militärs und der Polizei wegen dieser Verbrechen.

Rechte indigener Völker

Es gab weiterhin Grund zur Besorgnis, weil ein im Jahr 2006 erlassenes nationales Notstandsgesetz nicht umgesetzt wurde. Es sieht vor, Räumungsbefehle und die Vertreibung indigener Gemeinschaften von ihrem angestammten Land so lange auszusetzen, bis eine entsprechende landesweite Registrierung der Gebiete vorgenommen wurde.

  • Im November 2010 trieben 400 Polizeibeamte Angehörige der indigenen Gemeinschaft der Toba Qom gewaltsam auseinander. Sie hatten eine Straßensperre errichtet, um gegen den geplanten Bau eines Universitätsinstituts auf dem von ihnen besiedelten Land zu protestieren. Die Polizei brannte zudem mehrere provisorisch errichtete Unterkünfte der Toba Qom nieder. Mindestens ein Polizeibeamter und ein Angehöriger der indigenen Gemeinschaft wurden getötet.

Rechte auf Gesundheit, Land, gesunde Umwelt

Ein Anfang 2010 veröffentlichter Bericht einer NGO stellte fest, dass es in der Region Chaco im Norden Argentiniens 120 Konflikte gab, die im Zusammenhang mit Landbesitz und Umweltproblemen standen. Von diesen Konflikten waren mehr als 500000 Menschen betroffen, insbesondere Kleinbauern und Angehörige indigener Gruppen.

Es mehrten sich die Anzeichen dafür, dass sich Chemikalien, die auf Soja- und Reisplantagen in mehreren nördlichen Provinzen eingesetzt wurden, negativ auf die Gesundheit auswirkten. Bis Jahresende war jedoch noch keine systematische epidemiologische Studie veranlasst worden, um die Schäden und das Ausmaß des Problems zu untersuchen.

Internationale Justiz

Im September 2010 fasste der Oberste Gerichtshof den einstimmigen Beschluss, Sergio Galvarino Apablaza Guerra nach Chile auszuliefern, wo er im Zusammenhang mit der Ermordung des Senators Jaime Guzmán und der Entführung von Cristián Edwards im Jahr 1991 angeklagt war. Im Oktober stellte ein Bundesrichter das Auslieferungsverfahren jedoch ein, nachdem die Nationale Flüchtlingskommission dem Beschuldigten den Flüchtlingsstatus zuerkannt hatte.

Amnesty International: Bericht

Argentina: "Exigimos respeto"- los derechos de los pilagá del Bañado la Estrella (AMR 13/001/2010)

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