Amnesty International Report 2017/18 - The State of the World's Human Rights - Romania

Gesetzentwürfe, die bei Bestechlichkeit und Amtsmissbrauch Straferlasse und Amnestien vorsahen, entfachten landesweite Proteste. Europäische und internationale Institutionen kritisierten die Überbelegung der Gefängnisse und unzulängliche Haftbedingungen. Es gab Vorschläge für eine Änderung des Gesetzes zu zivilgesellschaftlichen Organisationen und Stiftungen. Roma wurden weiterhin diskriminiert.

Hintergrund

Im Januar 2017 protestierten Zehntausende Menschen gegen zwei Eilverordnungen, die die kurz zuvor ins Amt gekommene Regierung ohne gründliche Erörterung verabschiedet hatte. Demnach sollte Amtsmissbrauch nur noch in ganz bestimmten Fällen strafbar sein. Außerdem war bei bestimmten Korruptionsdelikten eine Amnestie für Straftäter geplant. Neben rumänischen Organisationen kritisierten auch einige ausländische Botschaften sowie die Europäische Kommission die Neuregelungen, die schließlich im Februar wieder zurückgenommen wurden. Im April führte ein neuer Gesetzentwurf, der bei Korruption und anderen Straftaten eine Amnestie für die Täter vorsah, deren Strafmaß weniger als fünf Jahre betrug, zu weiteren anhaltenden Protesten im ganzen Land. Ende 2017 war das Gesetz noch nicht verabschiedet worden.

Rechtliche, verfassungsrechtliche und institutionelle Entwicklungen

Es wurden Vorschläge zur Änderung des Gesetzes über NGOs und Stiftungen gemacht, die zusätzliche administrative und finanzielle Auflagen einführen würden. Rumänische NGOs kritisierten die Vorschläge als willkürlich, unnötig und vage. Die Konferenz der internationalen NGOs des Europarats beklagte im Dezember 2017, die geplante Neuregelung würde nicht mit internationalen Standards und bewährten Verfahren übereinstimmen. Der Senat billigte die Vorschläge im November. Die Zustimmung des Abgeordnetenhauses stand Ende 2017 noch aus.

Ein Vorschlag für eine neue Strategie der Wohnungspolitik war noch nicht verabschiedet. 

Im März 2017 lehnte der Senat einen Gesetzentwurf ab, der Bestimmungen des Antidiskriminierungsgesetzes außer Kraft gesetzt hätte, auf deren Grundlage die Nationale Gleichstellungsbehörde eingerichtet worden war. Der Gesetzesvorschlag war von einem ehemaligen Parlamentsabgeordneten eingebracht worden, dem die Behörde im Jahr 2016 wegen homofeindlicher Äußerungen eine Geldbuße auferlegt hatte.

Haftbedingungen

Im April 2017 sprach der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Empfehlungen aus, um die Überbelegung der Gefängnisse zu reduzieren. Die Empfehlungen waren Teil eines „Piloturteils“ gegen Rumänien, mit dem das Land aufgefordert wurde, die vom Gericht aufgezeigten „strukturellen Funktionsstörungen“ zu beseitigen oder andernfalls eine Bestrafung zu riskieren.

Diskriminierung – Roma

Im Februar 2017 erklärte die Europäische Kommission, das Armutsrisiko von Roma sei fast dreimal so hoch wie für die übrige Bevölkerung. 

Recht auf Wohnen und rechtswidrige Zwangsräumungen 

Nach Angaben von NGOs drohten die örtlichen Behörden von Eforie Sud im Kreis Constanţa im September 2017 etwa 30 Roma, von denen die Hälfte minderjährig war, damit, sie aus einem Gebäude in öffentlichem Besitz zu vertreiben. Die Roma hatten das Gebäude im Oktober 2013 besetzt, nachdem die Behörden sie wiederholt aus einer seit langem bestehenden informellen Siedlung vertrieben hatten und sie dadurch obdachlos geworden waren.

Im Mai 2017 erhielten ungefähr 35 Roma-Familien, die in informellen Siedlungen im Gebiet Pata Rât außerhalb von Cluj-Napoca lebten, neue Unterkünfte in verschiedenen Teilen der Stadt und in angrenzenden Ortschaften. In Pata Rât hatten sie neben einer Halde für Müll und Chemieabfälle gewohnt. Die Maßnahme war Teil eines von verschiedenen Akteuren geförderten Projekts zur Beseitigung der Segregation der Roma. Zu den Familien, die neue Unterkünfte erhielten, zählten auch etwa 20 Familien, die in der Coastei-Straße von Cluj Napoca gelebt hatten, bevor sie im Dezember 2010 Opfer einer rechtswidrigen Zwangsräumung durch die Behörden geworden waren. Das Verfahren, das sie deshalb gegen die Stadtverwaltung angestrengt hatten, war Ende des Jahres noch vor den Gerichten anhängig. 

Recht auf Bildung 

2017 traten vom Ministerium für Erziehung und Wissenschaft im Dezember 2016 beschlossene neue gesetzliche Bestimmungen in Kraft, die das Ziel hatten, die Segregation von Schülern im Bildungswesen zu verhindern, zu bekämpfen und zu verbieten. Zwei ministerielle Anordnungen führten die staatliche Politik näher aus und erklärten, eine Trennung von Kindern u. a. aus Gründen der ethnischen Herkunft, wegen einer Behinderung oder aufgrund der sozio-ökonomischen Situation ihrer Familie sei nicht zulässig. Ein entsprechender Aktionsplan sollte bis Oktober 2017 umgesetzt werden.

Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intergeschlechtliche

Der Senat hatte Ende 2017 noch nicht über die Abhaltung eines nationalen Referendums zu der Frage entschieden, ob die bisherige Definition von Familie in der Verfassung als „Ehe zwischen Ehepartnern“ künftig auf „Ehe zwischen einem Mann und einer Frau“ beschränkt werden soll. Die sogenannte Koalition für die Familie, eine Gruppe von etwa 30 Vereinen und Stiftungen, führte seit 2016 eine Kampagne, um diese Verfassungsänderung zu erreichen. 

Der Fall eines gleichgeschlechtlichen Paares, das die rechtliche Anerkennung seiner in Belgien geschlossenen Ehe beantragt hatte, wurde noch vom Verfassungsgericht geprüft. Das Gericht hatte sich an den Gerichtshof der Europäischen Union gewandt mit der Bitte um Vorabentscheidung bezüglich einer harmonisierten Auslegung des EU-Rechts auf Freizügigkeit und freie Wahl des Aufenthaltsortes für gleichgeschlechtliche Paare.

Antiterrormaßnahmen und Sicherheit

Der Fall des saudi-arabischen Staatsbürgers Abd al-Rahim al-Nashiri, der im US-Gefangenenlager Guantánamo Bay auf Kuba inhaftiert ist, war weiterhin beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig. Abd al-Rahim al-Nashiri hatte im Jahr 2012 Beschwerde gegen Rumänien eingelegt und darin den Vorwurf erhoben, Opfer des Verschwindenlassens geworden zu sein und zwischen 2004 und 2006 in einem CIA-Geheimgefängnis in der rumänischen Hauptstadt Bukarest Folter erlitten zu haben.

Diskriminierung – Menschen mit Behinderungen

Die Lebensbedingungen in sozialen und psychiatrischen Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen waren weiterhin äußerst besorgniserregend. Der im UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vorgesehene Kontrollmechanismus war Ende 2017 noch immer nicht voll funktionsfähig. Rumänien hatte das Übereinkommen im Jahr 2011 ratifiziert. 

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Im Juli 2017 empfahl der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau, die bestehende Gesetzgebung zu erweitern, um alle Formen geschlechtsspezifischer Gewalt zu erfassen, den Zugang von Frauen zur Justiz und zu Rechtsmitteln zu stärken, statistische Daten stärker aufzuschlüsseln und den Zugang zu sexuellen und reproduktiven Rechten sowie entsprechenden Gesundheitseinrichtungen zu erleichtern.

Im Mai 2017 erklärte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass die Regierung trotz vorhandener einschlägiger Gesetze und einer nationalen Strategie nur unzureichende Maßnahmen ergriffen habe, um häusliche Gewalt zu verhindern und zu bekämpfen. Er kritisierte außerdem, dass im ganzen Land nur wenige Schutzunterkünfte für Frauen zur Verfügung stünden, die häuslicher Gewalt ausgesetzt sind.

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