Amnesty International Report 2017/18 - The State of the World's Human Rights - Spain

Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit von Befürwortern der katalanischen Unabhängigkeit wurden unverhältnismäßig stark eingeschränkt. Dutzende von Personen wurden wegen „Terrorismusverherrlichung“ und „Verunglimpfung von Opfern“ in den sozialen Medien strafrechtlich verfolgt. Ordnungskräfte setzten exzessive Gewalt gegen Protestierende ein, die sich in Katalonien friedlich gegen die Durchsetzung der Entscheidung des Obersten Gerichts wehrten, das Referendum zur katalanischen Unabhängigkeit zu stoppen. Spanien nahm weniger Asylsuchende auf, als es im Rahmen des EU-Umverteilungsprogramms zugesagt hatte, und siedelte auch weniger Flüchtlinge neu an, als es seiner Verpflichtung entsprach. Nach wie vor waren Tausende Personen von rechtswidrigen Zwangsräumungen bedroht. Die Behörden stellten auch weiterhin Untersuchungen von völkerrechtlichen Verbrechen ein, die während des spanischen Bürgerkriegs und unter dem Franco-Regime begangen worden waren.

Hintergrund

In Katalonien, einer autonomen Region im Nordosten Spaniens, kam es im August 2017 zu zwei Anschlägen, bei denen 16 Personen getötet und weitere verletzt wurden. Die Verantwortung für die Anschläge übernahm die bewaffnete Gruppe Islamischer Staat (IS). Sechs mutmaßlich daran beteiligte Männer wurden von Sicherheitskräften getötet, vier weitere festgenommen und wegen der Beteiligung an den Anschlägen und der Mitgliedschaft in der für die Anschläge verantwortlichen Gruppe strafrechtlich verfolgt.

Am 1. Oktober ließ die Regierung der autonomen Region Katalonien ein Referendum über die Unabhängigkeit der Region abhalten, obwohl das spanische Verfassungsgericht dieses mehrfach untersagt hatte. Am 17. Oktober erklärte das Verfassungsgericht das Regionalgesetz, das die rechtliche Grundlage für das Referendum bildete, für verfassungswidrig. Das Gericht bestätigte damit seine einstweilige Verfügung vom 7. September, die darauf abzielte, das Referendum zu verhindern. Am 27. Oktober erklärten die Fraktionen im katalanischen Regionalparlament, die für die Unabhängigkeit waren, einseitig die Unabhängigkeit Kataloniens. Am selben Tag ermächtigte der Senat die spanische Regierung, Maßnahmen gemäß Artikel 155 der spanischen Verfassung zu ergreifen, wodurch die Autonomie der Region de facto aufgehoben wurde. Am 21. Dezember fanden in Katalonien neue Regionalwahlen statt. Dabei erhielt eine Partei, die sich gegen die Unabhängigkeit aussprach, die meisten Stimmen. Insgesamt gewannen jedoch die Befürworter der Unabhängigkeit die Mehrheit der Sitze im Regionalparlament.

Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit

Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts vom 7. September 2017 zur Verhinderung des katalanischen Referendums schränkten einige Behörden die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit übermäßig ein. Gerichte in Madrid und in Vitoria im Baskenland verboten zwei öffentliche Versammlungen, die zur Unterstützung des Referendums gedacht waren. Die Gemeinde Castelldefels in Katalonien erließ ein generelles Verbot der Nutzung öffentlicher Räume für Versammlungen, bei denen es darum ging, das Referendum zu unterstützen oder dagegen zu protestieren. 

Am 16. Oktober ordnete der Nationale Gerichtshof (Audiencia Nacional) Untersuchungshaft für Jordi Cuixart und Jordi Sànchez an, die Präsidenten von zwei Organisationen, die sich für die katalanische Unabhängigkeit einsetzen. Sie wurden im Zusammenhang mit Protesten festgenommen, die sie am 20. und 21. September in Barcelona organisiert hatten, um sich, so das Gericht, einer rechtmäßigen Polizeiaktion zu widersetzen, und wegen des weitgefassten Straftatbestands der Aufwiegelung angeklagt. Im November übernahm der Oberste Gerichtshof (Tribunal Supremo) das Verfahren gegen Jordi Sánchez und Jordi Cuixart und dehnte das Verfahren gegen sie auf die Straftat der Rebellion aus.

Dutzende von Personen wurden wegen „Terrorismusverherrlichung“ und der „Verunglimpfung von Opfern“ in den sozialen Medien strafrechtlich verfolgt. In vielen Fällen erstatteten die Behörden Strafanzeige gegen Personen, welche Meinungen geäußert hatten, die keine Anstiftung zu einer terrorismusbezogenen Straftat, sondern nach internationalen Menschenrechtsnormen zulässige Formen der Meinungsäußerung darstellten. Im Laufe des Jahres wurden 20 Personen für schuldig befunden. Im März wurde Cassandra Vera wegen „Verunglimpfung von Terrorismusopfern“ zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Sie hatte auf Twitter Witze über den Mord an Luis Carrero Blanco veröffentlicht, einem Regierungschef während des Franco-Regimes, der 1973 von der ETA (Euskadi Ta Askatasuna) getötet worden war.

Im Januar 2017 wies das zuständige Gericht die Klage wegen Anstiftung zum Hass gegen Alfonso Lázaro de la Fuente und Raúl García Pérez nach Ermittlungen zurück. Die beiden professionellen Puppenspieler hatten sich im Februar 2016 wegen „Terrorismusverherrlichung“ und Anstiftung zum Hass fünf Tage lang in Untersuchungshaft befunden. Die Klagen wegen „Terrorismusverherrlichung“ waren 2016 fallengelassen worden.

Auf der Grundlage des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit wurden weiterhin verwaltungsrechtliche Sanktionen gegen Privatpersonen, Menschenrechtsaktivisten und Journalisten verhängt, die rechtswidrige Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informations- und Versammlungsfreiheit darstellen könnten. 

Mercé Alcocer, eine Journalistin beim Radiosender Catalunya Ràdio, wurde wegen der Missachtung einer polizeilichen Anordnung zu einer Geldstrafe von 601 Euro verurteilt. Auf dem Weg zu einem Zeugeninterview im Zusammenhang mit der Berichterstattung über einen Korruptionsfall, der vor dem Nationalen Gerichtshof anhängig war, hatte sie eine nichtgekennzeichnete Polizeilinie überschritten. Mercé Alcocer legte ein Rechtsmittel ein und argumentierte, sie sei zurückgetreten, als sie dazu aufgefordert wurde, und könne ihre Schilderung durch Videomaterial von Sicherheitskameras belegen. Das Videomaterial wurde als Beweis nicht zugelassen, und ihr Rechtsmittel war zum Jahresende noch anhängig.

Folter und andere Misshandlungen

Im September 2017 ließ der Oberste Gerichtshof den Antrag auf Auslieferung von Nekane Txapartegi aus der Schweiz fallen, da ein Urteil gegen sie vom Dezember 2009 mittlerweile verjährt war. Im April hatte der UN-Sonderberichterstatter über Folter die Schweizer Behörden aufgefordert, die Auslieferung zu verweigern. Nekane Txapartegi gab an, sie sei Folter und anderen Misshandlungen ausgesetzt gewesen, als sie 1999 für fünf Tage auf einer Polizeiwache in Madrid in Haft ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten wurde. Sie war wegen des Verdachts terrorismusbezogener Straftaten und der mutmaßlichen Mitgliedschaft in der ETA festgenommen worden. Hinsichtlich ihrer Foltervorwürfe waren in der Vergangenheit keine gründlichen Ermittlungen durchgeführt worden.

Im Mai erklärte das Verfassungsgericht eine Berufung der Regierung gegen ein Gesetz des baskischen Parlaments über die Anerkennung und Wiedergutmachung von Opfern von Menschenrechtsverletzungen im Baskenland für zulässig.

Exzessive Gewaltanwendung

Ordnungskräfte setzten bei Protesten am 1. Oktober 2017 in Katalonien exzessive Gewalt gegen friedliche Demonstrierende ein, die gegen eine Polizeioperation protestierten. Die Polizei feuerte Platzpatronen und Gummigeschosse ab, dabei wurde ein Mann schwer verletzt und verlor auf einem Auge die Sehkraft.

Rechte von Flüchtlingen und Migranten

Spanien kam seiner Verpflichtung zur Aufnahme von 15888 Asylsuchenden im Rahmen des EU-Umverteilungsprogramms nicht nach. Bis zum Jahresende waren 1328 Asylsuchende umverteilt worden, davon 592 syrische Staatsangehörige. Spanien erfüllte auch seine Verpflichtung zur Aufnahme von 1449 Flüchtlingen aus dem Nahen Osten und Nordafrika nicht; insgesamt 1360 Flüchtlinge, bis auf einen Flüchtling aus Palästina ausnahmslos syrische Staatsangehörige, wurden bis Dezember 2017 neu angesiedelt. 

Zwischen Januar und Dezember gingen 25853 Asyleinträge ein. 34655 Anträge waren Ende Oktober noch anhängig. Asylsuchende waren weiterhin mit Verzögerungen bei der Entscheidung über ihre Anträge konfrontiert. Bei vielen lief der Zeitraum, in dem sie bei einem anhängigen Asylverfahren Anspruch auf staatliche Unterstützung hatten, lange vor der Entscheidung ab. 

Der EU-Grenzagentur Frontex zufolge fanden bis September 21663 irreguläre Grenzüberschreitungen über das westliche Mittelmeer statt, mehr als doppelt so viele wie im Vergleichszeitraum 2016. 

Im Oktober entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass die sofortige Rückführung nach Marokko von Migranten aus Subsahara-Afrika, die 2014 in Melilla versucht hatten, auf spanisches Hoheitsgebiet zu gelangen, eine kollektive Ausweisung ausländischer Staatsangehöriger darstellte.

Antiterrormaßnahmen und Sicherheit

Justizbehörden machten nach wie vor übermäßigen Gebrauch von Antiterrorgesetzen. Drei der sieben Personen, die wegen ihrer mutmaßlichen Beteiligung an einem Angriff auf zwei außer Dienst befindliche Beamte der Polizeieinheit Guardia Civil und ihre Partnerinnen im Oktober 2016 in einer Kneipe in Alsasua (Navarra) festgenommen und wegen terrorismusbezogener Straftaten angeklagt wurden, befanden sich in Untersuchungshaft, wo sie auf eine für April 2018 anberaumte Anhörung warteten.

Gewalt gegen Frauen

Nach Angaben des Ministeriums für Gesundheit, Soziales und Gleichberechtigung wurden 2017 insgesamt 49 Frauen (und acht Kinder) von ihrem Partner oder einem früheren Partner getötet.

Im September 2017 genehmigte das Parlament einen Plan zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt, der eine Überprüfung der Gesetzgebung und anderer Maßnahmen beinhaltete, um den Verpflichtungen der Istanbul-Konvention über Gewalt gegen Frauen nachzukommen.

Recht auf Wohnen

Tausende Menschen wurden 2017 Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen ohne angemessene Rechtssicherheit oder die Bereitstellung alternativer Unterkünfte durch den Staat. Dazu gehörten 26767 Zwangsräumungen wegen unterlassener Mietzahlungen und 16992 Zwangsräumungen wegen ausstehender Hypothekenzahlungen. Die öffentlichen Ausgaben für den Wohnungsbau sanken weiter, obwohl der Bedarf nach bezahlbaren Sozialwohnungen nach wie vor hoch war. Vor allem alleinerziehende Mütter und Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt waren von dem Mangel an bezahlbaren alternativen Wohnungen betroffen. Im Juli bestätigte der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte eine Beschwerde gegen Spanien, weil es einer Familie nach einer Zwangsräumung keine alternative Unterkunft zur Verfügung gestellt hatte.

Straflosigkeit

Die spanischen Behörden stellten Untersuchungen von völkerrechtlichen Verbrechen, die während des spanischen Bürgerkriegs und unter dem Franco-Regime begangen worden waren, auch weiterhin ein. Die Begründung lautete, eine Untersuchung der angezeigten Verbrechen wie Verschwindenlassen und Folter sei unter dem Amnestiegesetz und anderen Gesetzen sowie aufgrund der Verjährungsfrist nicht möglich. Nach wie vor ergriffen die Behörden keine Maßnahmen, um die sterblichen Überreste von Opfern des Verschwindenlassens und außergerichtlicher Hinrichtungen ausfindig zu machen und zu identifizieren, so dass Familien und Organisationen Exhumierungsprojekte ohne staatliche Unterstützung durchführen mussten. 

Im Februar 2017 leitete die mexikanische Generalstaatsanwaltschaft eine Untersuchung im Fall der sogenannten geraubten Babys ein. Damit ist Mexiko das zweite Land, das völkerrechtliche Verbrechen, die während des spanischen Bürgerkriegs und unter dem Franco-Regime begangen wurden, untersucht. Bei der Untersuchung geht es um den Fall einer 1968 in Spanien geborenen Frau, die einer mexikanischen Familie übergeben wurde, nachdem sie mutmaßlich aus ihrer Familie entführt worden war. Im September erklärte die UN-Arbeitsgruppe zur Frage des Verschwindenlassens von Personen diesen Fall als neue Gelegenheit für Spanien, bei den Ermittlungen anderer Staaten im Zusammenhang mit dem Verschwindenlassen von Personen in Spanien uneingeschränkt zu kooperieren.

Die spanische Justiz hatte Änderungen des Gesetzes über die universelle Gerichtsbarkeit von 2014 geltend gemacht, um völkerrechtliche Verbrechen wie Verschwindenlassen und Folter, die 2017 in Syrien und Venezuela gegen spanische Staatsangehörige begangen wurden, nicht zu untersuchen.

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