Amnesty International Report 2017/18 - The State of the World's Human Rights - Lithuania

Präsidentin Dalia Grybauskaitė unterzeichnete ein Gesetz, das Lesben, Schwule und Bisexuelle diskriminiert. Das Parlament beriet über ein Gesetz, das den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen drastisch einschränken würde. Litauen stellte zwei schwulen Männern aus der russischen Republik Tschetschenien, die um ihre Sicherheit fürchteten, Visa aus. In zwei getrennten Verfahren urteilte ein Bezirksgericht zugunsten von zwei Transgeschlechtlichen, die die Geschlechtsbezeichnung in ihren Personalausweisen ändern lassen wollten, ohne sich einer geschlechtsangleichenden Operation zu unterziehen.

Internationale Kontrolle

Das Verfahren Abu Zubaydah gegen Litauen war beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 2017 weiterhin anhängig. Abu Zubaydah erhebt den Vorwurf, Opfer des Verschwindenlassens geworden und zwischen 2005 und 2006 in einer geheimen Haftanstalt der CIA in Antaviliai, einem Vorort der litauischen Hauptstadt Vilnius, gefoltert worden zu sein. Im September forderte der UN-Ausschuss über das Verschwindenlassen Litauen nachdrücklich auf, eine Untersuchung seiner Beteiligung an den von den USA betriebenen Programmen für rechtswidrige Überstellungen und geheime Hafteinrichtungen durchzuführen, die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und den Opfern angemessene Entschädigung und Wiedergutmachung zu leisten.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Im Mai 2017 erteilte Litauen zwei tschetschenischen Männern Visa, die aus Furcht vor Verfolgung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung internationalen Schutz außerhalb Russlands suchten. Der Entscheidung waren Hinweise auf Verschleppungen, Folter und andere Misshandlungen und in manchen Fällen sogar die Tötung von vermeintlich schwulen Männern in Tschetschenien vorausgegangen (siehe Länderbericht Russland).

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen

Im April 2017 wies das Bezirksgericht von Vilnius das Standesamt an, die Personalpapiere einer transgeschlechtlichen Person zu ändern, die die gesetzliche Anerkennung ihrer Geschlechtsidentität beantragt hatte, ohne dass eine geschlechtsangleichende Operation durchgeführt worden war. Im Mai erteilte das Gericht in einem weiteren Fall dem Standesamt die Anweisung, die Geschlechtsbezeichnung und die persönliche Identitätsnummer einer transgeschlechtlichen Person zu ändern.

Im Juli unterzeichnete Präsidentin Grybauskaitė eine Änderung des Gesetzes für Chancengleichheit, mit der nur „Ehepartner oder direkte Nachkommen“ als Familienangehörige definiert wurden. Damit werden nicht miteinander verheiratete Lebenspartner von der Inanspruchnahme von Familienrechten ausgeschlossen. Die neuen Bestimmungen verhindern u. a. die rechtliche Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Paaren als Familienangehörige.

Sexuelle und reproduktive Rechte

Im Oktober 2017 beriet das Parlament über einen von der politischen Partei Wahlaktion der Polen in Litauen (LLRA) eingebrachten Gesetzesvorschlag. Seine Verabschiedung hätte zur Folge, dass der Zugang von Frauen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Fällen, in denen die Schwangerschaft ein Risiko für das Leben oder die Gesundheit der Frau darstellt oder die Schwangerschaft Ergebnis einer Vergewaltigung ist, eingeschränkt würde.

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