Amnesty International Report 2017/18 - The State of the World's Human Rights - Myanmar

Die Menschenrechtslage verschlechterte sich 2017 dramatisch. Im Staat Rakhine wurden Verbrechen gegen die Menschlichkeit verübt, die Hunderttausende Rohingya zur Flucht ins benachbarte Bangladesch zwangen. Diejenigen, die blieben, mussten weiterhin unter Bedingungen leben, die einem Apartheid-System glichen. Die Armee beging zahlreiche Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht. Die Behörden beschränkten weiterhin den Zugang humanitärer Organisationen zu bestimmten Gebieten. Das Recht auf freie Meinungsäußerung war nach wie vor eingeschränkt. Religiöse Intoleranz und anti-muslimische Vorurteile nahmen zu. Die Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen genossen weiterhin Straffreiheit.

Hintergrund

Im März 2017 war die zivil geführte Regierung, die faktisch von Staatsberaterin Aung San Suu Kyi seit April geleitet wurde, ein Jahr im Amt. Die wirtschaftlichen Reformen kamen nicht voran, und der Friedensprozess, der die jahrzehntelangen internen bewaffneten Konflikte beenden sollte, machte keine Fortschritte. Das Militär übte nach wie vor entscheidenden politischen Einfluss aus und unterstand keiner zivilen Kontrollinstanz. Am 6. Oktober 2017 ratifizierte Myanmar den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, der am 6. Januar 2018 in Kraft treten sollte.

VÖLKERRECHTLICHE VERBRECHEN – VERBRECHEN GEGEN DIE MENSCHLICHKEIT

Der Staat Rakhine geriet in eine Krise, als Sicherheitskräfte eine Gewaltkampagne gegen die überwiegend muslimische Minderheit der Rohingya im nördlichen Teil des Staates begannen. Auslöser war eine koordinierte Aktion der bewaffneten Gruppe Arakan Rohingya Salvation Army (ARSA), die Ende August 2017 etwa 30 Polizei- und Militärposten angriff. Die Angriffe erfolgten nur wenige Stunden nachdem ein vom ehemaligen UN-Generalsekretär Kofi Annan geleiteter Ausschuss seine Empfehlungen zur Verhütung von Gewalt, zum Erhalt des Friedens und zur Förderung des Versöhnungsprozesses vorgelegt hatte.

Die Armee tötete eine unbekannte Zahl von Männern, Frauen und Kindern, die der ethnischen Minderheit der Rohingya angehörten, sie legte Landminen und brannte Hunderte von Dörfern der Rohingya nieder. Häufig wurde sie dabei von der Grenzschutzpolizei und örtlichen Bürgerwehren unterstützt. Frauen und Mädchen wurden Opfer von Folter und anderen Misshandlungen einschließlich Vergewaltigungen und anderen Formen sexualisierter Gewalt. Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte sprach von einem "Musterbeispiel ethnischer Säuberung". Das Vorgehen der Sicherheitskräfte kam Verbrechen gegen die Menschlichkeit gleich.

Mehr als 655000 Rohingya flohen nach Bangladesch, um sich vor der Gewalt in Sicherheit zu bringen. Auch andere ethnische Minderheiten ergriffen die Flucht, so suchten etwa 30000 Menschen vorübergehend in anderen Teilen des Staates Rakhine Zuflucht. Es gab Berichte über Menschenrechtsverstöße der bewaffneten Gruppe ARSA an Dorfbewohnern, die den ethnischen Gruppen der Rakhine und der Mro angehörten. Dazu zählten Tötungen von Informanten und das Verschwindenlassen von Menschen.

Rohingya, die den Staat Rakhine nicht verließen, lebten weiterhin unter Bedingungen, die einem Apartheid-System glichen. Ihr Leben war in jeder Hinsicht stark eingeschränkt und strikt getrennt vom Rest der Gesellschaft. Ihre Rechte auf Staatsangehörigkeit Bewegungsfreiheit, Bildung, Arbeit, Nahrung, ein Höchstmaß an Gesundheit, Religions- und Glaubensfreiheit sowie auf Teilhabe am öffentlichen Leben wurden durch Diskriminierung ständig und systematisch verletzt.

Die Regierung wies alle Vorwürfe über Menschenrechtsverletzungen zurück und ignorierte Aufforderungen, Untersuchungen einzuleiten und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Sie vereinbarte mit Bangladesch, Flüchtlinge nach Myanmar zurückzuführen, die nachweislich von dort gekommen waren. Außerdem kündigte sie an, die Empfehlungen von Kofi Annan umzusetzen und die Entwicklung des Staates Rakhine zu fördern.

INTERNER BEWAFFNETER KONFLIKT

Im Norden von Myanmar verschärften sich 2017 die Kämpfe zwischen der Armee und bewaffneten ethnischen Gruppen. Die Armee beging gravierende Menschenrechtsverletzungen an Zivilpersonen, die ethnischen Minderheiten angehörten. Dazu zählten außergerichtliche Hinrichtungen und andere rechtswidrige Tötungen, Verschwindenlassen, willkürliche Inhaftierungen, Folter und andere Misshandlungen sowie Zwangsarbeit. Außerdem verwendete sie bei der Bekämpfung bewaffneter Gruppen Mörser- und Artilleriegranaten, die oft zivile Ziele trafen. Im Mai 2017 starb eine 81-jährige Frau, als neben ihrem Haus in Namhkan im Norden des Staates Shan eine Granate einschlug. Einige der Menschenrechtsverletzungen könnten Kriegsverbrechen darstellen.

Bewaffnete ethnische Gruppen waren für Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht verantwortlich, wie Verschwindenlassen, Zwangsrekrutierung und Erpressung. Sowohl die Armee als auch bewaffnete ethnische Gruppen legten Landminen und setzten ähnlich wirkende Sprengsätze ein. Viele vertriebene Menschen wagten es daher nicht, an ihre Wohnorte zurückzukehren.

EINGESCHRÄNKTER ZUGANG FÜR HILFSORGANISATIONEN

Sowohl die zivil geführte Regierung als auch die Armee beschränkten 2017 weiterhin willkürlich den Zugang von humanitären Hilfsorganisationen zu bestimmten Gebieten und gefährdeten damit das Leben Hunderttausender Menschen.

Nach den Angriffen der bewaffneten Gruppe ARSA im August 2017 behinderten die Behörden Hilfslieferungen in den Staat Rakhine; in den Norden des Staates durfte überhaupt nichts mehr geliefert werden. Später konnten die Internationale Rotkreuzbewegung und das Welternährungsprogramm zwar wieder dort tätig werden, der Zugang war jedoch so begrenzt, dass vielen Bedürftigen nicht geholfen werden konnte. In anderen Gebieten des Staates Rakhine wurden Lieferungen durch lokale Auseinandersetzungen und eine feindselige Haltung gegenüber internationalen Hilfsorganisationen zusätzlich erschwert.

Die Behörden schränkten die humanitäre Hilfe für Binnenvertriebene im Norden Myanmars noch weiter ein. Dies galt insbesondere für Gebiete, die nicht unter Regierungskontrolle standen. Im Februar 2017 verhinderte die Armee, dass 200 sogenannte Würde-Pakete der Vereinten Nationen, die Hygieneartikel enthielten, an vertriebene Frauen und Mädchen verteilt werden konnten, die in Gebieten unter Kontrolle der Kachin Independence Organization lebten.

FLÜCHTLINGE UND BINNENVERTRIEBENE

Bewaffnete Auseinandersetzungen, gewaltsame Angriffe und Naturkatastrophen zwangen 2017 zahlreiche Zivilpersonen, ihren Wohnort zu verlassen. 98000 Binnenvertriebene hatten aufgrund der Konflikte im Norden des Landes ihre Heimat verloren. Etwa 120000 Menschen, die meisten von ihnen Rohingya, lebten im Staat Rakhine fünf Jahre nach den gewaltsamen Auseinandersetzungen im Jahr 2012 noch immer in völlig unzureichenden Lagern.

Bis zum Jahresende waren mehr als 655000 Rohingya in das Nachbarland Bangladesch geflohen, um sich vor den rechtswidrigen und unangemessenen Militäreinsätzen im Norden des Staates Rakhine in Sicherheit zu bringen. Im November 2017 verständigten sich die Regierungen von Myanmar und Bangladesch darauf, Flüchtlinge nach Myanmar zurückzuführen, während gleichzeitig immer noch viele Menschen nach Bangladesch flohen. Weil im Staat Rakhine nach wie vor ein System herrschte, das der Apartheid glich, waren weder die Sicherheit noch die Würde der Rückkehrenden gewährleistet.

Etwa 100000 weitere Flüchtlinge lebten nach wie vor in Lagern in Thailand, doch wurde die humanitäre Hilfe dort immer stärker reduziert. Viele der Flüchtlinge hatten Angst vor einer Rückkehr nach Myanmar und verwiesen zur Begründung auf die unsichere Situation, die starke Militärpräsenz in Gebieten, in denen ethnische Minderheiten lebten, und die schlechte Versorgungslage.

GEWALTLOSE POLITISCHE GEFANGENE

Trotz einer Amnestie im April und einer weiteren im Mai 2017 blieben gewaltlose politische Gefangene inhaftiert. Die Behörden griffen nach wie vor auf eine Reihe vage formulierter Gesetze zurück, die die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit einschränkten, um Menschen einzig deshalb zu inhaftieren, weil sie diese Rechte friedlich wahrnahmen.

Der gewaltlose politische Gefangene Lahpai Gam war trotz seines schlechten Gesundheitszustands weiter im Gefängnis. Der Landarbeiter, der zur ethnischen Minderheit der Kachin gehört, war bei seiner Inhaftierung 2012 gefoltert worden.

Die Regierung sorgte auch 2017 nicht dafür, dass ehemalige gewaltlose politische Gefangene und ihre Angehörigen Wiedergutmachung erhielten, z. B. in Form einer Entschädigung oder durch Unterstützung, was den Zugang zu Bildungseinrichtungen und Arbeitsmöglichkeiten betraf.

RECHTE AUF MEINUNGS-, VEREINIGUNGS- UND VERSAMMLUNGSFREIHEIT

Die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren 2017 nach wie vor stark eingeschränkt. Die Zahl der Anklagen wegen "Online-Verleumdung" gemäß Paragraph 66d des Telekommunikationsgesetzes von 2013 stieg erheblich an. Nach Kritik aus dem In- und Ausland nahm das Parlament zwar geringfügige Änderungen an dem Gesetz vor, behielt aber den Straftatbestand "Online-Verleumdung" bei.

Menschenrechtsverteidiger, Rechtsanwälte und Journalisten wurden überwacht, eingeschüchtert und attackiert, vor allem, wenn sie die Lage der Rohingya, die religiöse Intoleranz im Land und Menschenrechtsverletzungen des Militärs zur Sprache brachten. Am 29. Januar 2017 wurde der Anwalt Ko Ni am Internationalen Flughafen von Rangun erschossen, als er von einer interreligiösen Konferenz in Indonesien zurückkehrte. Das Verfahren gegen vier mutmaßliche Täter war Ende 2017 noch nicht abgeschlossen, ein fünfter Verdächtiger war noch auf freiem Fuß. Im November mussten der Pastor Dumdaw Nawng Lat, der zur ethnischen Minderheit der Kachin gehört, und sein Mitarbeiter Langjaw Gam ihre Haftstrafen antreten. Die beiden Männer waren auf Grundlage des Gesetzes über rechtswidrige Vereinigungen zu zwei Jahren Haft verurteilt worden, weil sie Journalisten unterstützt hatten, die über Luftangriffe der Armee in der Nähe von Monekoe im November 2016 berichtet hatten; Dumdaw Nawng Lat war wegen "Diffamierung" zu weiteren zwei Jahren Haft verurteilt worden.

Die Tätigkeit unabhängiger Medien unterlag zunehmenden Einschränkungen. Einige Journalisten wurden wegen ihrer Arbeit strafrechtlich verfolgt. Im Juni 2017 nahmen die Behörden drei Journalisten fest und klagten sie an, Kontakt zu einer "rechtswidrigen Vereinigung" aufgenommen zu haben. Die Männer hatten ein Gebiet im Norden des Landes besucht, das von einer bewaffneten ethnischen Gruppe kontrolliert wurde. Im August wurden die Anklagen gegen sie fallen gelassen und sie kamen frei. Im Dezember 2017 wurden zwei Journalisten der Nachrichtenagentur Reuters auf Grundlage des Gesetzes zu Staatsgeheimnissen festgenommen, als sie an einem Bericht über die Situation im Staat Rakhine arbeiteten. Sie waren zwei Wochen lang ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert und befanden sich Ende 2017 noch immer in Haft.

RECHT AUF RELIGIONS- UND GLAUBENSFREIHEIT

Nach den Angriffen der bewaffneten Gruppe ARSA im Staat Rakhine im August 2017 nahmen die religiöse Intoleranz und die antimuslimische Stimmung im Land erheblich zu. Die Regierung verstärkte dies noch, indem sie Hassreden in Zeitungen und im Internet duldete, die zu Diskriminierung und Gewalt aufriefen, und sich sogar selbst daran beteiligte. So wurden in den staatlichen Medien abwertende Artikel über die Rohingya publiziert, und Regierungsvertreter veröffentlichten in den sozialen Medien hetzerische Kommentare.

Angehörige religiöser Minderheiten wurden weiterhin diskriminiert, insbesondere Muslime. Im April 2017 wurden in Rangun, der größten Stadt Myanmars, auf Druck ultranationalistischer Buddhisten zwei Koranschulen von der Stadtverwaltung und der Polizei geschlossen. Im September ordneten die Behörden des Staates Kayin an, dass sich alle Muslime vor dem Antritt einer Reise bei den Behörden zu melden hätten. Zwar bezeichnete der Ministerpräsident von Kayin die Anordnung später als "Verwaltungsirrtum", doch waren die Reisebeschränkungen Berichten zufolge Ende 2017 noch immer in Kraft.

UNTERNEHMENSVERANTWORTUNG

Tausende von Familien, die in der Nähe der Kupfermine Letpadaung in der Region Sagaing lebten, mussten den Verlust ihrer Häuser und ihres Ackerlandes befürchten, weil es Pläne gab, die Mine auszuweiten. Sie setzten deshalb ihren Protest gegen das Bergbauprojekt 2017 fort. Im März wurden mindestens zehn Personen verletzt, als die Polizei mit Gummigeschossen gegen protestierende Dorfbewohner vorging. Die Proteste richteten sich gegen die Schäden, welche die Lastwagen verursachten, die Material zur Kupfermine brachten. Nach Angaben der örtlichen Behörden erlitten sechs Polizeibeamte Verletzungen, weil Demonstrierende Steinschleudern einsetzten.

Im August 2017 lehnte das Verteidigungsministerium den Vorschlag ab, eine Fabrik zu verlegen, die Schwefelsäure für die Kupfermine produzierte. Die Gesundheit der Bevölkerung in der Umgebung war dadurch stark gefährdet. Ende des Jahres waren weder die Umweltprobleme gelöst noch die menschenrechtlichen Bedenken im Zusammenhang mit dem Projekt ausgeräumt.

TODESSTRAFE

Die Gerichte verhängten auf Grundlage der geltenden Gesetze nach wie vor Todesurteile. 2017 wurden keine Hinrichtungen vollstreckt.

FEHLENDE RECHENSCHAFTSPFLICHT

Menschenrechtsverletzungen, die Sicherheitskräfte verübten, wurden weiterhin nicht geahndet. Die meisten Täter, die für Menschenrechtsverletzungen in der Gegenwart oder in der Vergangenheit verantwortlich waren, wurden nicht zur Rechenschaft gezogen. Dies galt auch für Verbrechen gegen das Völkerrecht.

Die Regierung versäumte es, den im Staat Rakhine verübten Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen schweren Menschenrechtsverletzungen angemessen nachzugehen und die Täter zur Verantwortung zu ziehen. Eine Kommission, die der Präsident eingerichtet hatte, um die Angriffe im Staat Rakhine im Oktober 2016 und deren Folgen zu untersuchen, veröffentlichte im August 2017 ihre Ergebnisse. Darin räumte sie ein, dass es Tote und Verletzte gegeben habe, Häuser zerstört worden seien, Menschen fliehen mussten und ihr Eigentum verloren hätten. Die Kommission äußerte sich jedoch nicht dazu, wer die Verantwortung dafür trug und ob Maßnahmen ergriffen wurden, um die Täter strafrechtlich zu verfolgen. Zudem war die Untersuchung nicht unabhängig. In Bezug auf die Angriffe der bewaffneten Gruppe ARSA am 25. August 2017 und der darauffolgenden Kampagne der Armee gelangte eine Untersuchung des Militärs im November 2017 zu dem Schluss, dass im Staat Rakhine keine Menschenrechtsverletzungen verübt worden seien.

INTERNATIONALE KONTROLLE

Der UN-Menschenrechtsrat beauftragte im März 2017 eine unabhängige internationale Kommission damit, die "Fakten und Umstände" der Menschenrechtsverletzungen und -verstöße, insbesondere im Staat Rakhine, zu untersuchen und die Ergebnisse im September 2018 vorzulegen. Die Regierung von Myanmar wandte sich entschieden gegen diesen Schritt, distanzierte sich von der Untersuchung und verweigerte Mitgliedern der Kommission die Einreise.

Die Angriffe im August 2017 führten dazu, dass sich die internationale Aufmerksamkeit verstärkt auf Myanmar und die Krise im Staat Rakhine richtete. Der UN-Sicherheitsrat forderte in einer Erklärung seines Vorsitzenden vom 6. November 2017, die Gewalt zu beenden und die Beschränkung der humanitären Hilfe aufzuheben. Im selben Monat verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen eine Resolution zur Menschenrechtslage in Myanmar. Im Dezember beriet der UN-Menschenrechtsrat in einer Sondersitzung über die Lage der Rohingya und anderer Minderheiten. Die EU und die USA setzten Einladungen hochrangiger Militärvertreter Myanmars aus.

Die UN-Sonderberichterstatterin über die Menschenrechtssituation in Myanmar sah sich bei ihren Besuchen mit zunehmenden Einschränkungen konfrontiert. Ende 2017 wurde ihr mitgeteilt, dass sie für den Rest ihrer Amtszeit nicht mehr in das Land einreisen dürfe. Die Sonderberichterstatterin hatte sich zuvor besorgt über die sich verschlechternde Lage geäußert.

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