Amnesty International Report 2016/17 - The State of the World's Human Rights - Dominican Republic

Berichtszeitraum: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016

Amtliche Bezeichnung: Dominikanische Republik
STAATS- UND REGIERUNGSCHEF_IN: Danilo Medina Sánchez

Ein Gesetz zur Polizeireform trat 2016 in Kraft. Der Kongress stimmte einer Novellierung des Strafgesetzbuchs zu, die das nahezu uneingeschränkte Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen beibehielt. Viele Menschen blieben staatenlos. Es fanden Konsultationen über den Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes statt.

HINTERGRUND

Im Mai 2016 wurden Parlaments-, Präsidentschafts- und Kommunalwahlen abgehalten. Danilo Medina Sánchez von der regierenden Dominikanischen Partei der Befreiung (Partido de la Liberación Dominicana – PLD) wurde als Präsident wiedergewählt. Die PLD behielt ihre Kontrolle über beide Kammern des Kongresses. Einige Personen, die sich offen als lesbisch, schwul, bisexuell, transgeschlechtlich und intersexuell zur erkennen gaben, kandidierten bei den Parlaments- und Kommunalwahlen, um mehr politische Sichtbarkeit und Beteiligung dieser Bevölkerungsgruppe zu erreichen.

Im Januar 2016 übernahm die Dominikanische Republik die Präsidentschaft der Gemeinschaft Lateinamerikanischer und Karibischer Staaten. Im Juni fand die Vollversammlung der Organisation Amerikanischer Staaten in der Hauptstadt Santo Domingo statt.

Es wurden neue Mitglieder für die zentrale Wahlbehörde (Junta Central Electoral) nominiert. Die für das Personenstandsregister zuständige Institution hatte in der Vergangenheit Bürgern haitianischer Abstammung kontinuierlich die Ausstellung von Ausweispapieren verweigert.

Die Regierung hatte im Jahr 2015 mit Menschenrechtsorganisationen einen Konsultationsprozess zur Entwicklung eines Nationalen Menschenrechtsplans abgehalten, es gelang ihr 2016 jedoch nicht, den Entwurf fertigzustellen und umzusetzen.

Ein umfassender Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes wurde fertiggestellt und verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen zur Konsultation vorgelegt. Sollte er angenommen werden, wäre es das erste derartige Gesetz in der gesamten Karibik.

Durch Überflutungen wurden im Oktober und November 2016 in weiten Gebieten im Norden des Landes Zehntausende Menschen vertrieben.

POLIZEI UND SICHERHEITSKRÄFTE

Im Zeitraum von Januar bis Juni 2016 waren Sicherheitskräfte nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft für 74 Tötungen verantwortlich. Dies entsprach fast 10 % aller im Land verübten Tötungen. Viele davon geschahen unter Umständen, die nahelegten, dass sie rechtswidrig waren.

Nach jahrelangen Diskussionen wurde im Juli 2016 ein Gesetz zur Polizeireform (Gesetz 590-16) verabschiedet.

RECHTE VON FLÜCHTLINGEN UND MIGRANTEN

Die Behörden schoben 2016 weiterhin zahlreiche Personen haitianischer Herkunft ab, darunter haitianische Migranten und ihre Familien. Nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration wurden zwischen Januar und September 2016 mehr als 40000 Personen nach Haiti abgeschoben. Im selben Zeitraum verließen fast 50000 weitere Personen “spontan” die Dominikanische Republik. Einige von ihnen waren zuvor bedroht worden, oder sie befürchteten, gewaltsam abgeschoben zu werden. An der dominikanisch-haitianischen Grenze wurden mehr als 1200 mutmaßlich unbegleitete Minderjährige registriert.

Obwohl es beim Vollzug der Abschiebungen durch Staatsbedienstete einige Verbesserungen gab, erfüllten die Behörden internationale Schutzmaßnahmen gegen willkürliche Abschiebungen nicht in vollem Umfang. So legten sie z. B. keine Abschiebeanordnungen vor und stellten nicht sicher, dass Personen, die in Haftzentren gebracht worden waren und abgeschoben werden sollten, die Rechtmäßigkeit, Notwendigkeit und Angemessenheit ihrer Inhaftierung und Abschiebung anfechten konnten.

DISKRIMINIERUNG – STAATENLOSE PERSONEN

Im Februar 2016 veröffentlichte die Interamerikanische Menschenrechtskommission einen Bericht über die Situation der Menschenrechte in der Dominikanischen Republik. Darin stellte sie fest, dass “die Situation der Staatenlosigkeit (…) auch nach den vom dominikanischen Staat ergriffenen Maßnahmen noch immer nicht vollständig behoben” und von einem “in ganz Amerika noch nie dagewesenen Ausmaß” sei.

Zwischen August 2015 und Juli 2016 überprüfte das Amt des Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) 1881 Fälle von Personen, die in der Dominikanischen Republik geboren wurden und – freiwillig oder zwangsweise – nach Haiti gekommen waren und staatenlos waren oder befürchten mussten, staatenlos zu werden. In Verletzung internationaler Rechtsnormen waren einige in der Dominikanischen Republik geborene Personen nach Haiti abgeschoben worden. Die dominikanischen Behörden weigerten sich jedoch weiterhin, diese Tatsache anzuerkennen.

Trotz der Maßnahmen, die die Regierung 2014 ergriffen hatte, waren Ende 2016 noch immer Zehntausende Menschen staatenlos, die meisten von ihnen waren haitianischer Abstammung. Es wurde nichts unternommen, um eine Lösung für Personen ausländischer Abstammung zu finden, die in der Dominikanischen Republik geboren wurden, deren Geburt jedoch nicht im Personenstandsregister eingetragen worden war (sogenannte Gruppe B) und die keine Anträge auf Anerkennung der dominikanischen Staatsangehörigkeit auf der Grundlage des Gesetzes 169-14 stellen konnten.

MENSCHENRECHTSVERTEIDIGER

Der Rechtsanwalt und Menschenrechtsverteidiger Genaro Rincón Mieses wurde im September 2016 in Santo Domingo wegen seines Einsatzes für die Rechte von Dominikanern haitianischer Abstammung verbal und tätlich angegriffen. Es gingen zunehmend Berichte ein, dass Menschenrechtsverteidiger, die sich gegen Staatenlosigkeit einsetzten, bedroht, beleidigt und eingeschüchtert wurden. Ende 2016 war noch niemand wegen des Angriffs auf Genaro Rincón Mieses zur Verantwortung gezogen worden.

SEXUELLE UND REPRODUKTIVE RECHTE

Nach jahrelangen Diskussionen verabschiedete die Abgeordnetenkammer im Dezember 2016 eine neue Fassung des Strafgesetzbuchs. Es behält die grundsätzliche Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen bei, sieht jedoch eine restriktive Ausnahmebestimmung vor, die Schwangerschaftsabbrüche straflos stellt, wenn die Schwangerschaft eine Gefahr für das Leben der Schwangeren darstellt. Dies soll allerdings nur unter der Voraussetzung gelten, dass zuvor “alle Versuche unternommen wurden, um sowohl das Leben der Frau als auch das des Fötus zu retten”. Frauenrechtsgruppen äußerten die Befürchtung, dass diese Regelung es Frauen und Mädchen, deren Leben gefährdet ist, faktisch unmöglich macht, einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen.

GEWALT GEGEN FRAUEN UND MÄDCHEN

Offiziellen Statistiken zufolge war die Zahl der getöteten Frauen und Mädchen im ersten Halbjahr 2016 um 2 % höher als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

Bis Mai 2016 lag die Zahl der bei den Behörden erstatteten Anzeigen wegen sexualisierter Gewalt um fast 10 % über der des Vergleichszeitraums im Jahr 2015.

Ende 2016 hatte das Abgeordnetenhaus ein im Jahr 2012 vom Senat beschlossenes umfassendes Gesetz zur Verhinderung und Bestrafung von Gewalt gegen Frauen noch nicht verabschiedet.

RECHTE VON LESBEN, SCHWULEN, BISEXUELLEN, TRANSGESCHLECHTLICHEN UND INTERSEXUELLEN

Zivilgesellschaftliche Organisationen berichteten weiterhin über Hassverbrechen gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle, insbesondere über Morde an Transfrauen.

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