Amnesty International Report 2015/16 - The State of the World's Human Rights - Austria

 

Bis Ende November 2015 beantragten mehr als 81000 Personen in Österreich Asyl - ein deutlicher Anstieg gegenüber den Vorjahren. Im Erstaufnahmezentrum Traiskirchen mussten Tausende Asylsuchende in unzureichenden Einrichtungen übernachten, in denen es nur eine mangelhafte medizinische Versorgung gab und Maßnahmen zum Schutz unbegleiteter Minderjähriger fehlten. Die Regierung unternahm keine aus-reichenden Schritte gegen Misshandlungen und Vernachlässigung im Strafvollzug und im Maßnahmenvollzug. Die Reaktion der Behörden auf Berichte über Misshandlungen durch die Polizei war nach wie vor ungenügend, und die Antidiskriminierungsgesetzgebung wies noch immer Schutzlücken auf.

Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten

Zehntausende Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten erreich-ten im Laufe des Jahres Österreich. Der Großteil dieser Menschen reiste anschließend weiter nach Deutschland. Im September 2015 passierten an einem einzigen Wochenende mehr als 15 000 Flüchtlinge und Migranten die ungarisch-österreichische Grenze. Zwischen Anfang Januar und Ende November 2015 beantragten mehr als 81 000 Menschen in Österreich Asyl. 2014 waren es im selben Zeitraum nur 23 861.

Die Behörden hatten Schwierigkeiten, für angemessene Aufnahmebedingungen zu sorgen. Mitte August 2015 waren im Erstaufnahmezentrum Traiskirchen mehr als 4000 Asylsuchende unter sehr schlechten Bedingungen untergebracht. Mehr als 2000 von ihnen, darunter auch Kinder, mussten im Freien übernachten. Der Zugang zu ärztlicher Versorgung war unzureichend, und viele unbegleitete Minderjährige genossen keinen Schutz. Im Oktober trat ein Verfassungsgesetz in Kraft, mit dem die Befugnisse der Bundesregierung ausgeweitet wurden. Das Gesetz ermöglicht es der Regierung selbst, geeignete Räumlichkeiten zu Unterkünften für Asylsuchende zu bestimmen, wenn die Landesbehörden dies nicht zeitnah bewältigen. Ende November 2015 reichte die Regierung Änderungsvorschläge für das Asylgesetz ein, mit denen ein Asyl auf Zeit eingeführt und der Familiennachzug begrenzt werden sollen. Die Novelle war zum Jahresende noch anhängig.

Die Dauer der Asylverfahren, die sich oft über mehrere Jahre hinziehen, war nach wie vor ein Problem.

Haftbedingungen

Die Behörden reagierten weder zeitnah noch wirksam auf Vorwürfe über die Misshandlung und Vernachlässigung von Häftlingen im Maßnahmenvollzug (mit Freiheitsentzug verbundene vorbeugende Maßnahmen) und im Strafvollzug. Auch die ärztliche und psychologische Betreuung der Häftlinge war nach wie vor unzureichend. Im März 2015 wurde das Verfahren gegen mehrere Beamte der Justizanstalt Stein (in Krems) eingestellt, gegen die ermittelt worden war, weil ein 74-jähriger Insasse über einen langen Zeit-raum hinweg vernachlässigt worden war. Im Juni wurde auch das entsprechende Disziplinarverfahren eingestellt. Im Januar 2015 legte eine im Vorjahr vom Justizminister eingerichtete Task Force zum Maßnahmenvollzug ihren Bericht vor. Darin empfahl sie das Ergreifen von Schritten gegen die steigende Anzahl der Häftlinge im Maßnahmenvollzug sowie gegen die zunehmende Dauer dieser Art des Vollzugs und dessen häufige Verhängung wegen geringfügiger Vergehen.

Im Juli 2015 befand der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, die 16-monatige Verzögerung, sich mit dem Antrag auf Entlassung aus einer psychiatrischen Einrichtung zu befassen, den ein verurteilter Straftäter im Mai 2006 gestellt hatte, sei einen Verstoß gegen das Recht auf Freiheit.

Polizei und Sicherheitskräfte

Im Jahr 2015 gab es wiederholt Berichte über den Einsatz unverhältnismäßiger Gewalt durch die Polizei. Opfer von Folter und anderen Misshandlungen hatten nach wie vor Schwierigkeiten, vor Gericht zu ihrem Recht zu kommen und eine Entschädigung zu erhalten. Polizei und Justiz reagierten auf Anzeigen über Misshandlungen durch Polizeibeamte oft unzureichend.

Die Regierung weigerte sich nach wie vor, eine obligatorische Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte einzuführen.

Diskriminierung

Nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom Dezember 2014 trat ein Gesetz, das gleichgeschlechtlichen Paaren die Fremdkindadoption verbot, Ende des Jahres außer Kraft. Ein im Februar 2015 in Kraft getretenes Gesetz eröffnet Frauen, die in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung leben, den Zugang zur künstlichen Befruchtung.

Zwischen der Ehe und eingetragenen Partnerschaften gab es nach wie vor diskriminierende Unterschiede, zum Beispiel in Bezug auf Mindestalter, Namensführung und Trennung. Die Ehe war weiterhin ausschließlich für heterosexuelle und die eingetragene Partnerschaft nur für gleichgeschlechtliche Partner vorgesehen.

Die Regierung versäumte es, das Antidiskriminierungsgesetz dahingehend zu ändern, dass bei allen Formen von Diskriminierung der gleiche Schutz besteht. Lücken hinsichtlich des Zugangs zu Waren und Dienstleistungen bestanden beispielsweise noch beim Schutz vor Diskriminierung aus Gründen der Religion oder der Weltanschauung sowie des Alters und der sexuellen Orientierung.

Antiterrormaßnahmen und Sicherheit

Im März 2015 wurde ein Entwurf für ein polizeiliches Staatsschutzgesetz vorgelegt, das die Befugnisse des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung erweitern würde, ohne dass eine entsprechende Aufsicht durch eine unabhängige Behörde vorgesehen wäre. Zum Ende des Jahres war das Gesetz noch nicht verabschiedet.

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