Amnesty International Report 2014/15 - The State of the World's Human Rights - Bangladesh

Amnesty Report 2015

Bangladesch

 

 

Zahlreiche Personen wurden Opfer des Verschwindenlassens. Journalisten und Menschenrechtsverteidiger waren weiterhin Angriffen und Drangsalierungen ausgesetzt. Gewalt gegen Frauen stellte eines der größten Menschenrechtsprobleme dar. Polizei und andere Sicherheitskräfte wendeten Folter an, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Aufgrund der mangelhaften Sicherheitsvorkehrungen an ihren Arbeitsplätzen waren in Fabriken Beschäftigte nach wie vor großen Gefahren ausgesetzt. Mindestens ein Mann wurde hingerichtet, ohne dass ihm das Recht eingeräumt worden war, gegen sein Todesurteil Rechtsmittel einzulegen.

Hintergrund

Die Regierung von Premierministerin Sheikh Hasina Wajed blieb im Amt, nachdem ihre Partei, die Awami League, zum Sieger der Wahlen vom Januar 2014 erklärt worden war. Die Wahlen waren von der Oppositionspartei Bangladesh Nationalist Party (BNP) und deren Verbündeten boykottiert worden. Bei Protesten der Opposition gegen die Wahlen wurden mehr als hundert Menschen getötet, einige von ihnen, nachdem die Polizei das Feuer auf die teilweise gewalttätig Demonstrierenden eröffnet hatte. Nach vorliegenden Informationen zog keiner dieser Todesfälle Untersuchungen nach sich. Berichten zufolge griffen Unterstützer von Oppositionsparteien Autobusse, in denen Berufspendler unterwegs waren, mit Molotowcocktails an. Dabei wurden mindestens neun Personen getötet und zahlreiche weitere verletzt.

In einer hochgradig polarisierten politischen Atmosphäre fällte das Internationale Kriegsverbrechertribunal (International Crimes Tribunal) seine Urteile. Das Tribunal war 2009 als bangladeschisches Gericht eingerichtet worden, um über Kriegsverbrechen zu urteilen, die während des Unabhängigkeitskriegs im Jahr 1971 begangen worden waren. Befürworter dieser Verfahren forderten, die Angeklagten unabhängig von der Beweiskraft der gegen sie vorgelegten Indizien zum Tode zu verurteilen.

Verschwindenlassen

Die genaue Anzahl der Opfer des Verschwindenlassens ist unbekannt; einige Schätzungen gehen jedoch von über 80 Personen aus. Von 20 Personen, die zwischen 2012 und 2014 dem Verschwindenlassen zum Opfer fielen und deren Fälle dokumentiert worden waren, wurden neun später tot aufgefunden. Sechs Personen waren zu ihren Familien zurückgekehrt, nachdem sie mehrere Wochen oder sogar Monate in Gefangenschaft gehalten worden waren, ohne dass es bis zu ihrer Freilassung Informationen über ihren Verbleib gegeben hatte. Über das Schicksal der übrigen fünf Personen lagen keine Informationen vor.

Drei Angehörige des Schnellen Einsatzbataillons (Rapid Action Battalion - RAB) wurden in Haft genommen, nachdem im April 2014 sieben Männer nach ihrem Verschwindenlassen in Narayanganj getötet worden waren. Bis Ende 2014 stieg die Zahl der festgenommenen RAB-Angehörigen auf mindestens 17. Gegen die RAB-Angehörigen wurden Ermittlungen wegen ihrer mutmaßlichen Beteiligung an den Entführungen und Tötungen eingeleitet. Seit der Gründung des RAB im Jahr 2004 war dies das erste Mal, dass strafrechtliche Ermittlungen gegen RAB-Angehörige eingeleitet wurden. Amnesty International begrüßte die Untersuchung als einen ersten positiven Schritt, um Sicherheitskräfte für mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft zu ziehen.

Es bestanden jedoch weiterhin Befürchtungen, dass die Regierung die Ermittlungen wieder einstellen könnte, sobald der öffentliche Druck, die mutmaßlichen Täter vor Gericht zu stellen, nachlassen würde. Es gab keine klaren Anzeichen dafür, dass auch andere Fälle gründlich untersucht wurden, wie z.B. die im Februar 2014 verübte und bisher nicht aufgeklärte Entführung und Tötung von Abraham Linkon.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Die Regierung schränkte das Recht auf Meinungsfreiheit durch die Anwendung von Paragraph 57 des Gesetzes über die Informations- und Kommunikationstechnologie (ICT) stark ein. Nach diesem Paragraphen konnten Personen, die gegen das Gesetz verstoßen hatten, zu bis zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt werden, wenn sie vor dem 6. Oktober 2013 angeklagt worden waren. Durch eine an diesem Stichtag in Kraft getretene Gesetzesänderung wurde die Höchststrafe auf 14 Jahre Haft erhöht und die Mindeststrafe auf sieben Jahre Gefängnis festgesetzt.

Paragraph 57 des ICT-Gesetzes stellt ein breites Spektrum friedlicher Handlungen unter Strafe, beispielsweise die in einem Zeitungsartikel geäußerte Kritik an Glaubenssätzen des Islam oder die Berichterstattung über Menschenrechtsverletzungen. Mindestens vier Blogger, zwei Facebook-Nutzer sowie zwei Mitarbeiter einer Menschenrechtsorganisation wurden in den Jahren 2013 und 2014 auf der Grundlage von Paragraph 57 des ICT-Gesetzes angeklagt. Zu diesem Personenkreis gehörten die Blogger Asif Mohiuddin, Subrata Adhikari Shuvo, Mashiur Rahman Biblop und Rasel Parvez sowie die Menschenrechtsverteidiger Adilur Rahman Khan und Nasiruddin Elan.

Mehr als ein Dutzend Medienschaffende, darunter Journalisten, berichteten, dass sie von Sicherheitsorganen wegen ihrer Kritik an Regierungsbehörden bedroht worden seien. Die Drohungen wurden üblicherweise den Journalisten entweder direkt telefonisch oder per Mitteilungen an ihre Herausgeber übermittelt. Viele Journalisten und Talkshow-Teilnehmer erklärten, dass sie infolge dieser Repressalien Selbstzensur übten.

Religiöse Gruppen bedrohten ebenfalls das Recht auf freie Meinungsäußerung. Es soll mindestens zehn Fälle gegeben haben, in denen diese Gruppen Gerüchte verbreiteten, wonach bestimmte Personen die sozialen Medien zur Beleidigung des Islam benutzt oder an ihren Arbeitsplätzen anti-islamische Handlungen begangen hätten. Mindestens fünf Personen wurden daraufhin angegriffen; zwei von ihnen wurden getötet und andere schwer verletzt. Bei den beiden Getöteten handelte es sich um Ahmed Rajib und AKM Shafiul Islam, einen Dozenten der Universität Rajshahi. AKM Shafiul Islam erlag im November 2014 seinen Stichverletzungen. Die Täter gehörten vermutlich einer Gruppe an, die seine ablehnende Haltung gegenüber Studentinnen, die in seinem Unterricht Burka trugen, als "unislamisch" verurteilt hatten.

Gewalt gegen Frauen

Gewalt gegen Frauen war weiterhin eines der größten Menschenrechtsprobleme. Die Frauenrechtsorganisation Bangladesh Mahila Parishad (BMP) gab bekannt, ihre Analyse von Medienberichten habe ergeben, dass allein im Oktober 2014 mindestens 423 Frauen und Mädchen verschiedenen Arten von Gewalt ausgesetzt gewesen seien. Nach Angaben der Organisation wurden mehr als 100 dieser Frauen vergewaltigt und elf von ihnen danach getötet. Mehr als 40 Frauen erfuhren körperliche Gewalt, weil ihre Familien die Mitgift (dowry) nicht aufbringen konnten, die ihr Ehemann oder dessen Familie verlangte. 16 dieser Frauen starben an den ihnen zugefügten Verletzungen. Frauen und Mädchen wurden auch Opfer von häuslicher Gewalt, Säureangriffen und Menschenhandel.

Folter und andere Misshandlungen

Folter und andere Misshandlungen waren weit verbreitet und blieben straffrei. Die Polizei folterte routinemäßig Gefangene, die sich in ihrem Gewahrsam befanden. Zu den eingesetzten Methoden gehörten Schläge, das Aufhängen an der Decke eines Raumes und Verabreichung von Elektroschocks an den Genitalien. In einigen Fällen wurde Häftlingen auch in die Beine geschossen. Zwischen Januar und Juli 2014 starben mindestens neun Personen in Polizeigewahrsam, vermutlich als Folge von Folter.

Arbeitnehmerrechte

Die Sicherheitsstandards in Fabriken und anderen Arbeitsstätten waren völlig unzureichend. Mindestens 1130 Beschäftigte in der Bekleidungsindustrie starben, und mindestens 2000 wurden verletzt, als am 24. April 2013 in der Nähe von Dhaka das neunstöckige Gebäude Rana Plaza, das fünf Textilfabriken beherbergte, einstürzte. Später stellte sich heraus, dass die Manager der Textilfabriken den Beschäftigten befohlen hatten, an diesem Tag das Gebäude zu betreten, obwohl es am Vortag geschlossen worden war, nachdem Risse in den Wänden aufgetreten waren.

Ein ähnliches Unglück hatte sich bereits im Jahr 2012 ereignet, als mindestens 112 Beschäftigte bei einem Brand in der Textilfabrik Tazreen Fashions in Dhaka umkamen, weil die Manager sie mit der Behauptung, dass es sich um einen Fehlalarm handele, am Verlassen des Gebäudes gehindert hatten.

Initiativen zur Bereitstellung von Entschädigungen für Opfer von Katastrophen am Arbeitsplatz unter Beteiligung der Regierung, global agierender Markenfirmen und der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) erwiesen sich als unzureichend, so dass die Überlebenden weiter unter Schwierigkeiten den Lebensunterhalt für sich und ihre Familien bestreiten mussten.

Todesstrafe

Die Gerichte fällten weiterhin Todesurteile. Elf davon wurden vom Internationalen Kriegsverbrechertribunal (International Crimes Tribunal) ausgesprochen. Ein Todesurteil wurde direkt vom Obersten Gerichtshof verhängt, nachdem die Regierung gegen die Verurteilung eines Angeklagten zu lebenslanger Haft durch das Internationale Kriegsverbrechertribunal Rechtsmittel eingelegt hatte. Der Angeklagte wurde im Dezember 2013 hingerichtet. Gefangene, deren Todesurteile nach Einlegung von Rechtsmitteln bestätigt wurden, mussten nunmehr jederzeit damit rechnen, hingerichtet zu werden.

Amnesty International: Berichte

 

 

 

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