Amnesty International Report 2015/16 - The State of the World's Human Rights - Dominican Republic

 

 

Ein Gesetz zur Reform der Polizei wurde noch nicht verabschiedet. Viele Personen haitianischer Herkunft blieben staatenlos, obwohl ein Gesetz (Gesetz 169-14) eingeführt wurde, das Abhilfe schaffen sollte. Änderungen des Strafgesetzbuchs zur Aufhebung des absoluten Abtreibungsverbots wurden für verfassungswidrig erklärt und traten nicht in Kraft. Gesetze, die den Schutz der Rechte von Frauen und Mädchen sowie von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen (LGBTI) hätten verbessern können, wurden vom Parlament noch nicht verabschiedet.

Hintergrund

Nach einer zwischen der Regierungspartei und den wichtigsten Oppositionsparteien getroffenen Übereinkunft nahm der Kongress im Juni 2015 eine Verfassungsänderung an, die es dem aus dem Amt scheidenden Präsidenten erlaubt, für die darauffolgende Amtsperiode zu kandidieren, was bisher nicht möglich war. Einige Tage später gab der Präsident seine Absicht bekannt, bei den Präsidentschaftswahlen im Jahr 2016 erneut als Kandidat anzutreten.

Ein Entwurf über interne Verfahrensregeln für die im Jahr 2013 eröffnete Ombudsstelle für Menschenrechte (Defensor del Pueblo) wurde im Juli 2015 dem Kongress vorgelegt, war jedoch zum Jahresende noch anhängig.

Das Außenministerium führte mit verschiedenen zivilgesellschaftlichen Gruppen einen Konsultationsprozess zur Entwicklung eines Nationalen Menschenrechtsplans durch.

Polizei und Sicherheitskräfte

Die Anzahl der Tötungen durch Polizeikräfte belief sich laut Angaben der Generalstaatsanwaltschaft im Zeitraum von Januar bis September 2015 auf 152. Viele Tötungen erfolgten unter Umständen, die nahelegten, dass es sich um rechtswidrige Tötungen handelte.

Der Kongress debattierte weiterhin über einen Gesetzentwurf zur Polizeireform, verabschiedete ihn jedoch bis zum Jahresende 2015 nicht, sodass sich der Prozess einer umfassenden Polizeireform noch weiter verzögerte.

Zwischen Januar und September 2015 war ein Rückgang der Mordrate um 6% gegenüber dem gleichen Zeitraum des Jahres 2014 zu verzeichnen; allerdings blieb die absolute Zahl von Mordfällen weiterhin hoch. Zwar wurden Fortschrittsberichte über das nationale Notfall- und Sicherheitssystem (Sistema Nacional de Atención a Emergencias y Seguridad) veröffentlicht, jedoch keine weiteren Informationen über die Umsetzung des Nationalen Plans für Sicherheit (Plan Nacional de Seguridad Ciudadana), der im März 2013 offiziell in Kraft getreten war.

Straflosigkeit

Bei den Ermittlungen zum Verschwindenlassen der drei Männer Gabriel Sandi Alistar, Juan Almonte Herrera und Randy Vizcaíno González, die zuletzt im Juli 2009, im September 2009 bzw. im Dezember 2013 im Polizeigewahrsam gesehen worden waren, gab es keine Fortschritte, ihr Schicksal und Verbleib blieben ungeklärt.

Im Juni 2015 gab der Oberste Gerichtshof den von sechs Angehörigen der Sicherheitskräfte eingelegten Rechtsmitteln statt. Sie hatten vorgebracht, dass ihre im Jahr 2013 aufgenommene strafrechtliche Verfolgung wegen der 2009 erfolgten Tötung von Cecilio Díaz und William Checo erst nach Ablauf der Verjährungsfrist eingeleitet worden sei. Der Oberste Gerichtshof entschied, das Verfahren gegen sie einzustellen.

Entzug der Staatsbürgerschaft

Die Umsetzung des Gesetzes 169-14 wurde weiter fortgeführt. Ziel des Gesetzes ist es, die Staatsangehörigkeit derjenigen Personen wiederherzustellen, denen durch ein Verfassungsgerichtsurteil von 2013 willkürlich und rückwirkend ihre dominikanische Staatsangehörigkeit aberkannt worden war. In der Dominikanischen Republik geborene Personen ausländischer Abstammung, deren Geburt ursprünglich im dominikanischen Personenstandsregister erfasst worden war (sogenannte Gruppe A), konnten die Wiederherstellung ihrer dominikanischen Staatsangehörigkeit beantragen. Der Verwaltungsprozess verlief jedoch schleppend, und vielen Menschen wurden weiterhin willkürlich ihre Ausweispapiere vorenthalten. Von den schätzungsweise 55 000 in der Dominikanischen Republik geborenen Personen ausländischer Abstammung, deren Geburt nie registriert wurde (sogenannte Gruppe B), hatten bis zum Stichtag am 1. Februar 2015 nur 8755 Personen einen Antrag auf Teilnahme am gesetzlichen Einbürgerungsprozess gestellt. Die Regierung äußerte sich nicht öffentlich zu dem Kritikpunkt, dass es eine große Gruppe von Menschen gebe, die keine Möglichkeit hatten, an dem Prozess teilzunehmen, und die folglich staatenlos blieben.

Zahlreiche Dominikaner haitianischer Herkunft wurden willkürlich festgenommen. Man drohte ihnen an, sie als "Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus" nach Haiti abzuschieben. Die meisten von ihnen wurden jedoch wieder freigelassen, nachdem die Behörden festgestellt hatten, dass sie in der Dominikanischen Republik geboren worden waren.

Rechte von Migranten

Nachdem es zu einer Verschärfung der Spannungen zwischen der Dominikanischen Republik und Haiti gekommen war, wurde im Februar 2015 in einem Park in Santiago de los Caballeros der an einem Baum aufgehängte leblose Körper eines haitianischen Migranten aufgefunden. Es wurde befürchtet, dass er Opfer einer fremdenfeindlichen Tötung geworden war. Bis Ende 2015 war niemand wegen der Tötung vor Gericht gestellt worden. Berichten zufolge gab es Angriffe auf haitianische Migranten als Vergeltung für Straftaten, die mutmaßlich von anderen Haitianern begangen worden waren.

Am 17. Juni 2015 erlosch die Frist für die Antragstellung zur Teilnahme am Nationalen Plan zur Legalisierung von ausländischen Staatsangehörigen ohne regulären Aufenthaltsstatus (Plan Nacional de Regularización de Extranjeros en Situación Migratoria Irregular). Nach Angaben der Regierung hatten 288 486 Migranten einen solchen Antrag gestellt. Ende September gab die Regierung bekannt, dass die Anträge von mehr als 239 000 Personen positiv beschieden worden seien.

Mitte August 2015 nahm die Regierung die Abschiebung von Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus offiziell wieder auf. Ab Mitte Juni 2015 entschieden sich Zehntausende Haitianer, freiwillig nach Haiti zurückzukehren. Dies geschah hauptsächlich aus Furcht vor rechtswidriger Abschiebung oder aufgrund fremdenfeindlichen Verhaltens von Arbeitgebern oder Nachbarn. Der Stroh von Rückkehrern hatte eine Verschärfung der Spannungen zwischen der Dominikanischen Republik und Haiti zur Folge, worauf die Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) im Juli mit der Entsendung einer Mission in beide Staaten rea-gierte. Nach diesem Besuch lehnten die dominikanischen Behörden das Angebot des Generalsekretärs der OAS für eine Mediation ab. Sie waren auch nicht bereit, sich mit Haiti auf eine Vorgehensweise für Abschiebungen zu einigen. Ihre eigene Vor-gehensweise machten die dominikanischen Behörden nicht öffentlich.

In der Regel führten die Behörden Einzelfallprüfungen durch, um über Ausweisungen zu entscheiden. Nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration und einiger dominikanischer und haitianischer zivilgesellschaftlicher Organisationen wurden jedoch mehrere Personen abgeschoben, die am Nationalen Plan zur Legalisierung von ausländischen Staatsangehörigen ohne regulären Aufenthaltsstatus teilgenommen hatten.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Offiziellen Statistiken zufolge war die Zahl der Tötungen von Frauen und Mädchen im ersten Halbjahr 2015 um 4% niedriger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.
Bis zum Ende des Jahres 2015 hatte das Abgeordnetenhaus ein im Jahr 2012 vom Senat beschlossene umfassende Gesetz zur Verhinderung und Bestrafung von Gewalt gegen Frauen (Ley para la Prevención, Atención, Sanción y Erradicación de la Violencia contra las Mujeres) noch nicht verabschiedet.

Sexuelle und reproduktive Rechte

Im Dezember 2014 beschloss der Kongress Änderungen des Strafgesetzbuchs, nach denen ein Schwangerschaftsabbruch straffrei bleiben soll, wenn die Schwangerschaft das Leben der Frau oder des Mädchens gefährdet, der Fötus außerhalb des Mutterleibs nicht überlebensfähig wäre oder die Schwangerschaft eine Folge von Vergewaltigung oder Inzest ist. In der Folge fochten Gruppen von Abtreibungsgegnern die Verfassungsmäßigkeit der Reform an. Am 2. Dezember 2015 erklärte das Verfassungsgericht das neue Strafgesetzbuch wegen Verfahrensfehlern bei der Verabschiedung der Änderungen für verfassungswidrig und ordnete an, die Änderungen wieder rückgängig zu machen und damit das alte Strafgesetzbuch aus dem Jahr 1884 wieder einzusetzen.

In Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen hatte das Gesundheitsministerium zuvor Regelungen zur Umsetzung der Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in den drei gesetzlich erlaubten Fällen entworfen.
Im Juli 2015 strich der Präsident dem Abgeordnetenhaus die Diskussion über den Entwurf eines Gesetzes zu sexueller und reproduktiver Gesundheit aus der Tagesordnung des Parlaments, nachdem religiöse Gruppen Druck ausgeübt hatten. Bis Ende 2015 war die Debatte über den Gesetzentwurf noch nicht wieder in die parlamentarische Tagesordnung aufgenommen worden.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen

Zivilgesellschaftliche Organisationen berichteten über Hassverbrechen - u. a. Morde und Vergewaltigungen - gegen LGBTI.

Der Ausschuss der Abgeordnetenkammer, der den Gesetzentwurf zu sexueller und reproduktiver Gesundheit prüfte, entfernte Vorschläge zu Sanktionen wegen Diskriminierung beim Zugang zum Gesundheitswesen aufgrund der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität aus dem Gesetzestext. Die Beratung über das Gesetz stand Ende 2015 noch aus.

Amnesty International: Berichte

 

     

 

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