Document #1030338
ACCORD – Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation (Author)
Nach einer Recherche in unserer Länderdokumentation und im Internet können wir Ihnen zu oben genannter Fragestellung Materialien zur Verfügung stellen, die unter anderem folgende Informationen enthalten:
Im Bericht für die Flüchtlingsrückkehr und rückkehrbegleitenden Wiederaufbau in Bosnien und Herzegowina des Beauftragten der Deutschen Bundesregierung für Flüchtlingsrückkehr, Wiedereingliederung und rückkehrbegleitenden Wiederaufbau in Bosnien und Herzegowina (BBS) vom November 1997 werden folgende Pflegeeinrichtungen im Raum Gornji Vakuf aufgezählt:
„6.1 Medizinische Versorgung
In GORNJI VAKUF gibt es zwei Dom zdravlja, drei Ambulanzen, vier Apotheken und eine Erste-Hilfe-Station des Roten Kreuzes sowie zwei Zahnarztpraxen. Von diesen Einrichtungen befinden sich ein Dom zdravlja, zwei Apotheken und eine Ambulanz im bosnisch-kroatisch verwalteten Teil der Gemeinde.
Das Dom zdravlja in USKOPLJE ist derzeit noch in einem ehemaligen Firmengebäude untergebracht, ein von der ODA finanzierter Neubau nähert sich bereits der Fertigstellung. Es beschäftigt vier Allgemeinmediziner, einen Gynäkologen, einen Kinderarzt und einen Internisten sowie 14 Krankenschwestern. Die Ausstattung ist zum größten Teil veraltet, aber funktionsfähig. Es fehlt vor allem an einer Röntgenausstattung, EKG- und Ultraschallgeräten.
Das bosniakische Dom zdravlja in GORNJI VAKUF befindet sich in einem befriedigenden Zustand. Es beschäftigt vier Allgemeinmediziner, einen Gynäkologen, einen Kinderarzt und zwei Stomatologen sowie 27 Krankenschwestern. Bei Bedarf werden von außerhalb ein Chirurg und ein weiterer Gynäkologe hinzugezogen. Es verfügt über eine minimale und überalterte, aber funktionsfähige medizinische Grundausstattung.
Die nächstgelegenen Krankenhäuser sind in BUGOJNO, TRAVNIK und LIVNO.
Wie fast überall in BuH herrscht ein ständiger Mangel an Medikamenten, insbesondere an Insulin und Medikamenten gegen Tuberkulose.
Zusammenfassend ist die medizinische Grundversorgung der Bevölkerung auch bei einer steigenden Bevölkerungszahl, gemessen an hiesigen Bedingungen, gewährleistet. Die Rückkehr einer größeren Anzahl von Flüchtlingen und Vertriebenen sollte jedoch durch rückkehrbegleitende Maßnahmen zur Verbesserung der medizinischen Situation unterstützt werden, um einer möglichen zeitweisen Einschränkung der Versorgung aufgrund der wachsenden Bevölkerungszahl entgegenzuwirken. Hierzu eignen sich aus hiesiger Sicht vor allem die Unterstützung mit Medikamenten und die Beschaffung einer modernen medizinischen Ausstattung.“ (BBS, November 1997)
„Im Fall eines nicht vorhandenen Versicherungsschutzes müssen die Menschen daher die vollen Kosten der medizinischen Versorgung tragen. Vor dem Hintergrund der anhaltenden schwierigen ökonomischen Situation in BuH, in der die im allgemeinen ohnehin niedrigen Gehälter nur unregelmäßig und Renten sowie andere staatliche Unterstützung oft überhaupt nicht gezahlt werden, stellt dieser Sachverhalt ein großes zusätzliches Problem für die ohnehin überlasteten Haushalte dar.“ (UNHCR, Juli 2001, S. 19)
„Im allgemeinen sollten alle Personen mit irgendeiner Art von regelmäßigem Einkommen von einem Pflichtversicherungssystem erfasst sein. Diese Personen werden sowohl im Föderations- als auch im RS-Gesetz zur Krankenversicherung als "Versicherte" bezeichnet. Die Pflichtversicherungen sind zum Großteil aus den individuellen Beiträgen und zu einem geringeren Anteil über öffentliche Budgets und Spenden finanziert. In Entitäten und Kantonen wird die medizinische Versorgung von Krankenkassen bereitgestellt, die die Beiträge erhalten, zuweisen und an medizinische Institutionen weiterleiten. Die Beiträge werden für die Versicherten in Form von Pflichtabzügen ihres Bruttoeinkommens direkt an die jeweilige Kasse gezahlt. Für Arbeitnehmer werden sie daher vom Arbeitgeber abgezogen und eingezahlt; für Rentner von der jeweiligen Rentenkasse; für Sozialhilfe-Empfänger von der entsprechenden Wohlfahrtsorganisation; und für Arbeitslose von dem Arbeitsamt, bei dem sie registriert sind.“ (UNHCR, Juli 2001, S. 14)
„Gleicher und nicht benachteiligter Zugang zur Krankenversicherung ist besonders für Vertriebene und RückkehrerInnen in Frage gestellt, diese Gruppe bleibt oft ohne Versicherungsschutz. Hauptursache ist, dass überdurchschnittlich viele RückkehrerInnen erwerbslos sind, das aktuelle Prozedere nicht kennen und daher die Frist von 30 Tagen versäumen, die zwischen Ankunft und Registrierung beim zuständigen Arbeitsamt liegt. Nur als fristgemäss angemeldete Arbeitslose könnten sie nach der gesetzlichen Regelung Arbeitslosenunterstützung erhalten, und nur dann könnte das Arbeitsamt für sie die Beiträge zur Krankenversicherung leisten. Zu spät oder nicht registrierte arbeitslose RückkehrerInnen sind auf keinen Fall versichert. Ob es die registrierten Arbeitslosen sind, bleibt allerdings fraglich. Die meisten der von uns angefragten Personen gingen davon aus, dass überhaupt nur Beschäftigte Anspruch aus einer Krankenversicherung haben (weil nur dann theoretisch Beiträge an die Krankenversicherung zustande kommen können) und dass Unbeschäftigte in jedem Fall die Kosten der Untersuchungen und der Medikamente selbst tragen.“ (SFH, Juli 2002, S. 11)
„Personen ohne Krankenversicherung müssen die vollen Preise für Behandlung und Medikamente bezahlen, wozu sie häufig nicht in der Lage sind. Selbst versicherte Personen können es sich häufig nicht leisten, für die Selbstbeteiligung an Behandlung und Medikamenten aufzukommen. Viele brechen deshalb die Behandlung ab oder nehmen die Versorgung nur in Notfällen in Anspruch. Der Zugang zur Gesundheitsversorgung ist so für Rückkehrer ohne Einkommen, mit begrenzten finanziellen Mitteln oder mit ernstlichen medizinischen Bedürfnissen extrem eingeschränkt.“ (UNHCR, 2003, S. 3)
Diese Informationen beruhen auf einer zeitlich begrenzten Recherche in öffentlich zugänglichen Dokumenten, die ACCORD derzeit zur Verfügung stehen. Die Antwort stellt keine abschließende Meinung zur Glaubwürdigkeit eines bestimmten Asylansuchens dar.