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Dokument #1038041
AI – Amnesty International
(Autor)
Stellungnahme v. 6.8.2002 an VG Aachen - 2 K 1140/02.A -
http://www.amnesty.de/umleitung/2002/deu06/075
ecoi.net-Beschreibung:
Zur Praxis der Genitalverstümmelung: einzelne Bundesstaaten haben Genitalbeschneidung gesetzlich verboten, einen hinreichenden Schutz bietet dies aber nicht; NGOs wenden sich gegen die Praxis, werden von der Regierung aber nicht unterstützt
Land:
Nigeria
Quelle:
AI – Amnesty International
(Autor)
Originallink:
http://www.amnesty.de/umleitung/2002/deu06/075
Dokumentart:
Gutachten oder Position
Sprache:
Deutsch
Veröffentlicht:
6. August 2002
Dokument-ID:
1038041 (frühere ID
24576
)