Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erkennt Gasan Baisultanow, dessen Frau im Jahr 2006 im Zuge eines von Sicherheitskräften durchgeführten Sondereinsatzes getötet wurde, finanzielle Entschädigung zu; Baisultanow selbst wurde bei dem Einsatz schwer verwundet und kann sich seither nicht mehr bewegen