Amnesty International Report 2016/17 - The State of the World's Human Rights - Swaziland

Berichtszeitraum: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016

Amtliche Bezeichnung: Königreich Swasiland
STAATSOBERHAUPT: König Mswati III.
STAATS- UND REGIERUNGSCHEF_IN: Barnabas Sibusiso Dlamini

Gesetze wurden in Swasiland 2016 weiterhin dazu benutzt, abweichende Meinungen zu unterdrücken. Das Hohe Gericht entschied, dass zwei Sicherheitsgesetze die in der Verfassung geschützten Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit verletzten. Die Untersuchungsergebnisse über einen Todesfall in Polizeigewahrsam wurden nicht veröffentlicht. Der Schutz vor Folter und anderen Misshandlungen war unzureichend. Gesetze, die der Polizei weitreichende Befugnisse zur Anwendung tödlicher Gewalt einräumten, verstießen gegen internationale Menschenrechtsnormen.

HINTERGRUND

Zwei Drittel der Bevölkerung lebten nach wie vor unterhalb der Armutsgrenze. Im Oktober 2016 veröffentlichte das panafrikanische Forschungsnetzwerk AfroBarometer die Ergebnisse einer Umfrage. Demnach gab etwa die Hälfte der Einwohner des Landes an, häufig kein Essen und Wasser zu haben. Mehr als ein Drittel der Bevölkerung bezeichnete die medizinische Versorgung als unzureichend.

GESETZLICHE ENTWICKLUNGEN

Im Mai 2016 ernannte der König sieben führende Anwälte zu Richtern am Obersten Gerichtshof. Das Vorgehen stand im Widerspruch zu Artikel 153 der Verfassung, wonach die Richter in einem offenen und transparenten Auswahlverfahren bestimmt werden müssen. Als Reaktion darauf boykottierte die Anwaltskammer im November 2016 die Sitzung des Obersten Gerichtshofs und forderte eine verfassungsgemäße Ernennung der Richter.

Im September 2016 urteilte das Hohe Gericht, dass Teile des Gesetzes über staatsgefährdende und subversive Aktivitäten (Sedition and Subversive Activities Act) aus dem Jahr 1938 und des Gesetzes zur Terrorbekämpfung (Suppression of Terrorism Act) aus dem Jahr 2008 ungültig seien, da sie gegen die in der Verfassung garantierten Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit verstießen. Das Urteil erfolgte, nachdem der Menschenrechtsanwalt Thulani Maseko 2009 Beschwerde gegen Bestimmungen der beiden Gesetze eingelegt hatte. Thulani Maseko war 2009 auf Grundlage des Gesetzes über staatsgefährdende und subversive Aktivitäten angeklagt worden. 2014 hatten weitere Personen Verfassungsbeschwerde erhoben, darunter die führenden Vertreter der verbotenen Oppositionspartei People’s United Democratic Movement, Mario Masuku, Maxwell Dlamini und Mlungisi Makhanya sowie sieben weitere Personen, die alle 2014 auf Grundlage der beiden Gesetze angeklagt worden waren. Im September 2016 legte die Regierung gegen das Urteil des Hohen Gerichts Rechtsmittel ein. Eine Entscheidung darüber wurde für Anfang 2017 erwartet.

RECHT AUF VERSAMMLUNGS- UND VEREINIGUNGSFREIHEIT

Ein geplantes Gesetz über öffentliche Ordnung (Public Order Bill) würde die Rechte auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit untergraben, sollte es verabschiedet werden. Ende 2016 lag ein Gesetzentwurf vor, der u. a. vorsah, die Organisation einer öffentlichen Zusammenkunft ohne vorherige Unterrichtung der Behörden zur Straftat zu erklären. Das Gesetz muss zunächst vom Senat angenommen werden, bevor es vom König unterzeichnet werden kann.

RECHT AUF FREIE MEINUNGSÄUßERUNG

Im Juni 2016 veröffentlichte das Nachrichtenmagazin The Nation einen Artikel von Thulani Maseko, in dem er die Unabhängigkeit der Justiz in Zweifel zog. Daraufhin wurden er und der Herausgeber des Magazins, Bheki Makhubu, von einem im Mai ernannten Richter des Obersten Gerichtshofs wegen Verleumdung vorgeladen.

William Mkhaliphi, ein älterer Zuckerrohrfarmer aus Vuvulane im Nordosten Swasilands, wurde im August 2016 von der Polizei festgenommen, nachdem er seine Sorge über mögliche Investitionsvorhaben und Landenteignungen durch den König geäußert hatte. Er hatte dies bei einer traditionellen Versammlung (Sibaya People’s Parliament) vorgebracht, die vom König am Sitz der königlichen Familie (Ludzidzini Royal Residence) einberufen wurde, um den Bürgern Gelegenheit zu bieten, sich zu nationalen Angelegenheiten zu äußern. William Mkhaliphi wurde noch im selben Monat wegen fadenscheiniger Diebstahlvorwürfe angeklagt und von einem Gericht in Simunye gegen Kaution auf freien Fuß gesetzt. Ende 2016 hatte das Gerichtsverfahren gegen ihn noch nicht begonnen.

TOD IN GEWAHRSAM

Die Behörden gaben die Untersuchungsergebnisse im Fall des Mosambikaners Luciano Reginaldo Zavale, der im Juni 2015 in Polizeigewahrsam gestorben war, noch immer nicht bekannt. Unabhängige gerichtsmedizinische Beweise hatten auf eine unnatürliche Todesursache hingedeutet. Im August 2015 war eine gerichtliche Untersuchung seiner Todesumstände eingeleitet worden, die Berichten zufolge noch im selben Jahr abgeschlossen worden war. Luciano Reginaldo Zavale war wegen des Besitzes eines gestohlenen Laptops inhaftiert worden und noch am selben Tag gestorben.

FOLTER UND ANDERE MISSHANDLUNGEN

Die Behörden unternahmen nichts, um den unzureichenden gesetzlichen Schutz vor Folter und anderen Misshandlungen zu verbessern. Obwohl das Land 2004 dem UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe beigetreten war, wurden keinerlei Schritte unternommen, um die entsprechenden Verpflichtungen in nationale Gesetze umzusetzen oder das Fakultativprotokoll zu dieser Konvention zu ratifizieren.

Abschnitt 15 (4) der Verfassung erlaubte unter einer Reihe von Bedingungen den Einsatz tödlicher Gewalt durch die Polizei, so z. B. zur Verteidigung von Eigentum, zur rechtmäßigen Festnahme einer verdächtigen Person oder zur Verhinderung der Flucht einer rechtmäßig inhaftierten Person, zur Unterdrückung eines Aufstands und zur Verhinderung einer schweren Straftat. Diese Bedingungen entsprachen weiterhin nicht den internationalen Menschenrechtsnormen.

Es gab nach wie vor keine unabhängige Institution, um mutmaßliche Verstöße der Polizei zu untersuchen. Ende 2016 waren noch keine Ermittlungen zum Fall von Ayanda Mkhabela eingeleitet worden. Die Studentin der Universität von Swasiland war im Februar 2016 bei einer Protestaktion von Studierenden von einem gepanzerten Polizeifahrzeug überfahren worden und ist seither gelähmt.

FRAUENRECHTE

Trotz des hohen Ausmaßes geschlechtsspezifischer Gewalt war das dem Parlament 2009 vorgelegte Gesetz über Sexualstraftaten und häusliche Gewalt (Sexual Offences and Domestic Violence Bill) 2016 noch immer nicht in Kraft. Die Gesetzgebung bot Frauen und Mädchen, die geschlechtsspezifische Gewalt erlitten, kaum Rechtsbehelfe. Außerdem mangelte es an gesetzlichen Bestimmungen, um sie ausreichend vor Zwangs- oder Frühverheiratung zu schützen.

RECHT AUF EINEN ANGEMESSENEN LEBENSSTANDARD

Im Mai 2016 begutachtete der UN-Menschenrechtsrat die Lage in Swasiland im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung und äußerte eine Reihe von Bedenken. Das Gremium mahnte u. a. an, den Zugang zur Grundschulbildung zu verbessern, Mädchen nach der Geburt eines Kindes wieder in das Bildungssystem zu integrieren und einen diskriminierungsfreien Zugang zu Gesundheitsversorgung und Bildungseinrichtungen sicherzustellen, ungeachtet der empfundenen oder tatsächlichen sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität einer Person. Außerdem wurde empfohlen, Maßnahmen zur Bekämpfung und Beendigung von Zwangsarbeit zu ergreifen.

TODESSTRAFE

2016 wurden keine Todesurteile verhängt. Obwohl der UN-Menschenrechtsrat im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung empfahl, die Todesstrafe auszusetzen, behielt Swasiland die Strafe bei.

Verknüpfte Dokumente