Asylwerber·innen werden zu Rückkehr nach Belarus gezwungen, da ihnen polnische Behörden die Einreise verweigern; Letztere haben eine Anweisung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, 6 Asylwerber·innen aus Tschetschenien nicht nach Belarus zurückzuschicken, ignoriert