Dokument #1343197
AI – Amnesty International (Autor)
Amtliche Bezeichnung: Turkmenistan
Staats- und Regierungschef: Gurbanguly Berdimuhammedow
Ein neues Gesetz über politische Parteien erlaubte eine offizielle politische Opposition. Dennoch litten Regierungskritiker, Journalisten und Menschenrechtsverteidiger 2012 unvermindert unter Schikanen von staatlicher Seite. Folter und andere Misshandlungen blieben weit verbreitet.
Im Februar 2012 wurde Präsident Gurbanguly Berdimuhammedow mit 97,4% der Stimmen wiedergewählt. Unter Verweis auf die mangelnde politische Freiheit in Turkmenistan entsandte die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) keine Wahlbeobachter.
Im März stellte der UN-Menschenrechtsausschuss fest, Turkmenistan zeige zwar eine "neue Bereitschaft", seine Menschenrechtsbilanz zu verbessern, doch herrsche nach wie vor eine Diskrepanz zwischen Gesetzgebung und Umsetzung.
Turkmenistan ließ weiterhin keine internationalen Kontrollen zu: Zwar gab es einen Besuch des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz, doch es wurde keiner unabhängigen internationalen Organisation gestattet, Kontrollen vorzunehmen. Außerdem mangelte es an einer umfassenden Zusammenarbeit mit den Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen.
Am 9. Oktober hielt der Unterausschuss für Menschenrechte des Europäischen Parlaments eine Anhörung zur Menschenrechtslage in Turkmenistan ab.
Menschenrechtsverteidiger konnten ihrer Arbeit nicht offen nachgehen. Kritische Medienberichte wurden nur in seltenen Fällen toleriert. Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und andere politisch engagierte Bürger waren unvermindert Schikanen ausgesetzt.
Mehrere gewaltlose politische Gefangene verbüßten 2012 weiterhin Haftstrafen, weil sie friedlich ihr Recht auf freie Meinungsäußerung ausgeübt hatten. Annakurban Amanklychev und Sapardurdy Khadziev waren noch immer willkürlich inhaftiert. Sie waren im August 2006 nach unfairen Gerichtsverfahren wegen ihres Einsatzes für die Menschenrechte verurteilt worden.
Es gab glaubwürdige Berichte über Folter und andere Misshandlungen von Straftatverdächtigen durch Sicherheitskräfte, wie Anwendung von Elektroschocks, Entzug von Atemluft und Vergewaltigung. Außerdem verabreichte man Häftlingen zwangsweise psychotrope Substanzen, verweigerte ihnen Nahrung und Wasser und setzte sie extremer Kälte aus. Die Misshandlungen wurden so gut wie nie bestraft, und den Beschwerden von Opfern wurde äußerst selten nachgegangen.
Die Haftbedingungen blieben hinter internationalen Standards zurück. Überbelegung, schlechte sanitäre Verhältnisse und mangelhafte Ernährung waren an der Tagesordnung und trugen dazu bei, dass sich Krankheiten ausbreiteten. Oft war Bestechung nötig, um Essen und Medikamente zu bekommen.
Der Verbleib zahlreicher Personen, die im Zusammenhang mit dem angeblichen Mordanschlag auf den früheren Präsidenten Saparmurat Nijasow in unfairen Gerichtsverfahren in den Jahren 2002 und 2003 verurteilt worden waren, blieb ungeklärt. Ihre Familien hatten seit zehn Jahren nichts von ihnen gehört und wussten nicht, ob sie noch am Leben waren. Laut Berichten überzogen die Behörden die Angehörigen mit Schikanen und Einschüchterungsversuchen, wenn sie versuchten, Rechtsmittel einzulegen.
Inoffiziellen Quellen zufolge waren mindestens acht der Verurteilten in Haft gestorben. Die Behörden gaben jedoch diesbezüglich keinerlei Informationen bekannt und leiteten keine Untersuchung ein.
Das Propiska-System, das den Wohnsitz jeder Person durch Registrierung festschreibt, blieb nach wie vor bestehen. Es schränkte weiterhin das Recht auf Bewegungsfreiheit ein und behinderte den Zugang zu Wohnraum, Beschäftigung und öffentlichen Diensten.
© Amnesty International
Amnesty International Report 2013 - The State of the World's Human Rights - Turkmenistan (Periodischer Bericht, Englisch)