a-4646 (ACC-FRY-4646)

Nach einer Recherche in unserer Länderdokumentation und im Internet können wir Ihnen zu oben genannter Fragestellung Materialien zur Verfügung stellen, die unter anderem folgende Informationen enthalten:

Situation allein erziehender Mütter

  • SFH - Schweizerische Flüchtlingshilfe: Kosovo - Bedeutung der Tradition im heutigen Kosovo (Autor: Rainer Mattern), 24. November 2004 
    http://www.osar.ch/imgupload/gutachten_laenderberichte/Kosovo_kanun_041124.pdf (Zugriff am 5.Oktober 2005)
    „3.8 Aktuelle Situation alleinstehender Frauen
    Nach Einschätzung der beiden befragten Frauenorganisationen sind die grössten Probleme der Frauen ökonomische Fragen und soziale Fragen. Die Wirtschaft hat noch nicht zu funktionieren begonnen. [...] Allein in Gjakove gibt es 1750 alleinstehende Frauen, Kriegswitwen, andere Witwen und sonst alleinstehende Frauen. Die Position dieser Frauen ist selbst dann schwierig, wenn sie mit ihrer Herkunftsfamilie oder der Schwiegerfamilie leben können, besonders im ruralen Bereich. Die Frauen können viele Entscheidungen nicht selbst treffen, sondern müssen andere Familienmitglieder um Zustimmung fragen, selbst wenn es sich bei diesen um männliche Kinder handelt. Alleinstehende/alleinerziehende Frauen haben keine ausreichende Lebensbasis. Sie erhalten wenig Sozialhilfe (30 bis 60 Euro pro Monat pro Haushalt, je nach Zahl der Familienmitglieder). Die Arbeitslosigkeit ist im Zunehmen begriffen und ist für Frauen ohnehin höher als für Männer. Arbeitslosenunterstützung gibt es in Kosovo keine. Die Frauen sind oft nicht ausgebildet. Es fehlt an Wohnraum, die Eigentumsrechte liegen ohnehin bei den männlichen Angehörigen. Alimente der Väter sind wegen deren Arbeitslosigkeit nicht realisierbar, die Gerichte überlastet. In der Nachkriegsperiode haben - mit der Präsenz internationaler Truppen und Organisationen - in Kosovo Frauenhandel und Prostitution zugenommen. Während anfangs vor allem junge Frauen aus Osteuropa der Prostitution zugeführt wurden, sind es inzwischen viele Mädchen und Frauen aus Kosovo, die vom Frauenhandel betroffen sind. Sie stammen zumeist aus ländlichen Regionen, sind oft zwischen elf und 18 Jahren alt, nicht oder schlecht ausgebildet. In einer kleinen und überschaubaren Region wie Kosovo bleibt das nicht verborgen. Frauen ohne familiäre Unterstützung sind besonders gefährdet, Opfer von Zwangsprostitution zu werden.“ (S. 13)
  • SFH - Schweizerische Flüchtlingshilfe: Sorgerechtsregelung und Rückkehrperspektive für eine alleinerziehende Frau aus Kosovo, Gutachten der SFH-Länderanalyse, 15. August 2004 
    http://www.sfh-osar.ch/imgupload/gutachten_laenderberichte/kosovo_sorgerecht_040815.pdf (Zugriff am 5.Oktober 2005)
„In der Frage wirtschaftlicher Unterstützung einer alleinstehenden Frau ohne verwandtschaftliches Beziehungsnetz hätten die staatlichen Institutionen einzuspringen, jedoch gibt es kein soziales staatliches Auffangnetz in Kosovo, das diesen Namen verdienen würde. Hilfe bei der Wohnungssuche kann sie nicht erwarten. Die UN-Übergangsverwaltung betrachtet es nicht als ihre Aufgabe, RückkehrerInnen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Internationale Organisationen, die in diesem Punkt helfen könnten, gibt es nicht mehr. Wie wir bei mehreren Recherchen festgestellt haben, fühlen sich die örtlichen Behörden in aller Regel ausserstande, Unterbringungsmöglichkeiten für Personen zu finden, die nicht in ein intaktes Haus zurückkehren können. Nur über Private, d.h. über ein verwandtschaftliches Beziehungsnetz, wäre eine Unterbringung aussichtsreich.
Die Gewährung von Sozialhilfe wird äusserst restriktiv gehandhabt, ein grosser Teil der Bedürftigen erhält keine Sozialhilfe. Der Höhe nach liegen die maximalen Sätze zwischen 32, 50 Euro und 60 Euro pro Monat. Diese Sozialhilfesätze sind bei den heutigen Lebenshaltungskosten in Kosovo in keiner Weise existenzsichernd und werden nur einem Teil der tatsächlich bedürftigen Personen ausgezahlt. Die Bedingungen für die Gewährung von Sozialhilfe sind die folgenden: • Keine Person im Haushalt, welche eine Arbeitsstelle hat oder arbeitsfähig ist. • Ein Kind muss unter 5 Jahre alt sein. • Weniger als 5000qm (0.5 Hektar) Arbeitsland stehen zur Verfügung. • Kein Auto vorhanden.
Da die Gesuchstellerin ein unter fünf Jahre altes Kind hat, hätte sie evtl. Chancen, Sozialhilfeunterstützung in Höhe von 50 Euro zu erhalten, gewiss ist das jedoch nicht. Die allgemeine Arbeitslosigkeit wird auf 70 Prozent geschätzt. Erwerbslosigkeit in Kosovo nimmt nicht ab, sondern steigt. Sie hat innerhalb der letzten zwei Jahre zugenommen. 8 Zu den wenigen offenen Stellen haben eher Männer Zugang, sicher nicht alleinstehende weibliche Rückkehrerinnen, die sich um die kleine Kinder kümmern müssen. Frauen sind - ungeachtet aktueller Gleichstellungsbemühungen - aus kulturellen und sozialen Gründen bei der Arbeitssuche benachteiligt. Dass die Gesuchstellerin ohne jede familiäre Unterstützung ist und überdies ihr gesellschaftlicher Status sehr schlecht ist, ist ein weiteres Handicap. Im vorliegenden Fall ist die Prognose einfach: Die Gesuchstellerin hat keine Aussichten, Arbeit zu finden. Alleinstehende Frauen zählen auch aus diesem Grund zu den verletzlichsten Gruppen in Kosovo.“ (S. 6)

Bitte beachten Sie auch unsere Anfragebeantwortung vom 26. Juli 2004 zum Thema „alleinstehende Frauen ohne familiäre Bindung“, die auf www.ecoi.net veröffentlicht ist:

Medizinische Versorgungslage

“K.5.76. According to the Topical Information Fact Sheet entitled Health System in Kosovo - 3rd Update May 2002, produced by the Kosovo Information Project (a subscription information service run by ICMPD and IOM): “Kosovo’s health care system cannot currently provide adequate care for the following groups of patients: Cancer (requiring radio or chemotherapy); All heart surgery, including installation of pacemakers; Intra-ocular surgery (surgery within the eye); Severe and chronic mental illness, including mentally ill criminals (there is no mental hospital in Kosovo and no possibility to keep criminal patients securely.) “ [27a](p.13.) [...] All hospitals are working, but the capacity of their laboratories and x-ray departments is limited. According to the Topical Information Fact Sheet entitled Health System in Kosovo - 3rd Update May 2002, produced by the Kosovo Information Project (a subscription information service run by ICMPD and IOM): “Patient [sic] with conditions that require regular laboratory control (eg. transplantation patients taking immuno-suppressive drugs) may not be able to find the necessary laboratory tests.” [27a](p.13) According to the UK Department For International Development (DFID) in their seminal 2001 overview of Kosovo healthcare service, `service delivery is through 64 recognised facilities, including six regional hospitals, 34 health centres (including Health Houses and Family medicine Centres), eight public health institutes and 12 pharmacies. Private facilities do exist but are not registered with the DHSW [Department of Health and Social Welfare].”[33b](p.3)” (Absatz K5.76-K.5.77)

Hinweise zum Gesundheitssystem im Kosovo finden sich auch in den folgenden Dokumenten:

Diese Informationen beruhen auf einer zeitlich begrenzten Recherche in öffentlich zugänglichen Dokumenten, die ACCORD derzeit zur Verfügung stehen. Die Antwort stellt keine abschließende Meinung zur Glaubwürdigkeit eines bestimmten Asylansuchens dar.