Amnesty International Report 2014/15 - The State of the World's Human Rights - Denmark

Amnesty Report 2015

Dänemark

 

 

Die Regierung lehnte es ab, im Zuge der Enthüllungen durch den US-amerikanischen Whistleblower Edward Snowden mögliche gesetzwidrige Überwachungspraktiken im Land zu untersuchen. Durch eine Gesetzesänderung wurde sexueller Missbrauch durch einen Ehepartner zum Straftatbestand. Das Asylverfahren für lesbische, homosexuelle und bisexuelle Asylsuchende wurde verbessert. Besonders schutzbedürftige Asylsuchende wurden in Gewahrsam genommen.

Antiterrormaßnahmen und Sicherheit

Nach den Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden über die Massenüberwachung des Datenverkehrs in europäischen Ländern durch den US-amerikanischen Geheimdienst National Security Agency (NSA) in Zusammenarbeit mit europäischen Geheimdiensten forderten dänische Parlamentarier sowie die Allgemeinheit im Juni 2013 die dänische Regierung auf, bekanntzugeben, ob ausländische Geheimdienste in Dänemark Überwachungsaktionen durchführten oder durchgeführt haben und, falls ja, ob dies die Überwachung dänischer Bürger mit einschließe.

Die Regierung antwortete darauf, sie habe "keinen Grund zu der Annahme", dass US-amerikanische Geheimdienste "gegen Dänemark oder dänische Interessen gerichtete illegale Überwachungsaktivitäten" durchführten. Die Regierung lehnte es ab, zu ermitteln, ob solche Dienste auf dänischem Staatsgebiet agierten oder agiert hatten, und einen Überblick über die einschlägigen Gesetze vorzulegen, um den Unterschied zwischen legalen und illegalen Überwachungsaktivitäten zu klären.

Polizei und Sicherheitskräfte

Im Oktober 2014 präsentierte eine gemeinsame Arbeitsgruppe der dänischen Polizei und der Polizeigewerkschaft einen Bericht über die Einführung von Identifizierungsnummern an Polizeiuniformen. Den Vorschlägen fehlte es an klaren Aussagen über die für solche Identifizierungsnummern erforderliche Sichtbarkeit.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Im Juni 2013 änderte das Parlament die einschlägigen Strafgesetze, so dass sexueller Missbrauch durch einen Ehepartner nun einen Straftatbestand darstellt, wenn sich das Opfer in einem "hilflosen Zustand" befindet. Gleichzeitig wurde die Möglichkeit abgeschafft, die Strafe zu reduzieren oder aufzuheben, wenn Täter und Opfer heiraten oder nach einer Vergewaltigung verheiratet bleiben.

Die Regierung unternahm nichts, um einen nationalen Plan für die Verbesserung der Rechte und Unterstützung von Vergewaltigungsopfern auszuarbeiten. Auch bemühte sie sich nicht darum, den Grund für die unverhältnismäßig hohen Schwundquoten bei den Ermittlungen und der strafrechtlichen Verfolgung von angezeigten Vergewaltigungen aufzuklären.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Die Rechtsmittelinstanz für Flüchtlinge änderte ihre frühere Verfahrensweise, Asylsuchenden, denen in ihrer Heimat aufgrund ihrer sexuellen Orientierung Verfolgung drohte, den Schutz mit der Begründung zu verweigern, sie sollten ihre sexuelle Identität "geheim halten". Lesbische, homosexuelle und bisexuelle Asylsuchende, die aufgrund der homophoben Politik ihres Herkunftslandes von Verfolgung bedroht sind, erhielten seit 2013 Flüchtlingsstatus.

Ab September 2013 wurde Asylsuchenden aus den Regionen Syriens, die von dem anhaltenden bewaffneten Konflikt betroffen waren, ohne weitere individuelle Prüfung der Flüchtlingsstatus gewährt. Im Oktober 2014 legte die Regierung einen Gesetzentwurf vor, mit dem allen Asylsuchenden aus Syrien ein befristeter Schutzstatus gewährt wird. Dem Gesetzentwurf zufolge sollen in den ersten zwölf Monaten, in denen sich die Asylsuchenden in Dänemark aufhalten, keine Familienzusammenführungsverfahren eingeleitet werden.

Besonders schutzbedürftige Personen - darunter Folteropfer, unbegleitete Minderjährige und psychisch Kranke - wurden nach wie vor zum Zweck der Zuwanderungskontrolle in Gewahrsam genommen. Die Regierung gab an, die aktuelle Praxis der Musterung aller Asylsuchenden durch eine Krankenschwester sei ausreichend, um zu erkennen, ob eine Person aufgrund ihres Zustands nicht in Gewahrsam genommen werden könne.

Im Oktober 2014 befand das Østre Landsret, das Obere Gericht für den Osten des Landes, dass der "geduldete Aufenthalt" von Elias Karkavandi, einem iranischen Staatsbürger, im Lauf der Zeit "unverhältnismäßig" geworden sei. Elias Karkavandi war der Flüchtlingsstatus nach dem Verbüßen einer Gefängnisstrafe wegen Drogendelikten im Jahr 2007 aberkannt worden. Er hatte sieben Jahre unter den Bedingungen des sogenannten geduldeten Aufenthalts gelebt, was ihn auf unbestimmte Zeit daran hinderte, zu arbeiten, zu studieren, zu heiraten oder außerhalb des ihm zugewiesenen Aufnahmezentrums zu wohnen.

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