Dokument #1226727
AI – Amnesty International (Autor)
Amtliche Bezeichnung: Argentinische Republik
Staats- und Regierungschefin:
Cristina Fernández de Kirchner
Obwohl der Oberste Gerichtshof Vergewaltigungsopfern das Recht auf einen legalen Schwangerschaftsabbruch zusprach, sahen sich die Betroffenen weiterhin mit Schwierigkeiten konfrontiert. Indigenen Bevölkerungsgruppen wurden auch 2012 ihre Landrechte verwehrt. Die Gerichtsverfahren gegen die Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen während der Militärherrschaft (1976-83) wurden fortgesetzt.
Im Oktober 2012 befasste sich der UN-Menschenrechtsrat im Rahmen der Universellen Regelmäßigen Überprüfung mit der Lage der Menschenrechte in Argentinien. Er sprach Empfehlungen aus, die u.a. sexuelle und reproduktive Rechte, die Rechte indigener Bevölkerungsgruppen, den Schutz vor Folter und die Rechte von Migranten betrafen.
Eine Untersuchung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die während des Spanischen Bürgerkriegs und des anschließenden Franco-Regimes in Spanien (1936-77) verübt wurden, dauerte an.
Im Mai 2012 wurde ein Gesetz verabschiedet, wonach jede Person ihren Namen und ihre Geschlechtszugehörigkeit in offiziellen Dokumenten künftig ändern kann, ohne hierfür medizinische oder juristische Gutachten zu benötigen. Das Gesetz bedeutete einen großen Fortschritt bezüglich der Rechte von Transsexuellen.
Der UN-Sonderberichterstatter für die Rechte der indigenen Völker äußerte in einem im Juli 2012 veröffentlichten Bericht die Sorge, dass die Rechte indigener Bevölkerungsgruppen auf Land und natürliche Ressourcen nicht ausreichend geschützt würden. Er bemängelte vor allem, dass das Notstandsgesetz 26160 nicht eingehalten werde, das vorschreibt, die Vertreibung indigener Gemeinschaften so lange auszusetzen, bis die landesweite Registrierung indigener Territorien abgeschlossen ist.
Ende 2012 lag dem Parlament ein Gesetzentwurf zur Reform des Bürgerlichen Gesetzbuchs vor, der auch die Rechte indigener Bevölkerungsgruppen auf ihr traditionelles Land betraf. Indigene Gruppen kritisierten, dass sie nicht in die Diskussion über die Reform einbezogen wurden.
Im März 2012 entschied der Oberste Gerichtshof, dass Vergewaltigungsopfern eine medizinisch sichere Abtreibung ohne gerichtliche Genehmigung gewährt werden müsse. Die Umsetzung dieses Urteils war jedoch in Teilen des Landes unzureichend. Im Anschluss an die Entscheidung des Obersten Gerichtshof verabschiedete das Stadtparlament von Buenos Aires ein Gesetz, wonach Schwangerschaftsabbrüche ohne richterliche Genehmigung legal sind, wenn die Frau vergewaltigt wurde oder eine Austragung des Kindes ihr Leben gefährden würde. Der Bürgermeister der Stadt legte jedoch ein Veto gegen das Gesetz ein, was dazu führte, dass in Buenos Aires weiterhin die früheren Regelungen Gültigkeit besaßen, die nicht dem Urteil des Obersten Gerichtshofs entsprachen.
Es wurde ein Gesetz verabschiedet, wonach geschlechtsspezifische Motive bei Tötungsdelikten als erschwerender Umstand zu bewerten sind.
In den Gerichtsverfahren gegen die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverletzungen während der Militärherrschaft waren 2012 weitere Fortschritte zu verzeichnen.
Im November 2012 wurde die Einrichtung eines Nationalen Präventionsmechanismus zum Schutz vor Folter gebilligt.
Im Juli tauchte im Internet ein Video auf, in dem zu sehen war, wie mindestens fünf Polizisten zwei Inhaftierte auf der Polizeiwache General Güemes in der Provinz Salta folterten. Der Film, der 2011 aufgenommen worden sein soll, zeigt, wie die Gefangenen verprügelt und mit Tüten beinahe erstickt wurden. Die Untersuchung der Folterungen war Ende 2012 noch anhängig.
© Amnesty International
Amnesty International Report 2013 - The State of the World's Human Rights - Argentina (Periodischer Bericht, Englisch)