Dokument #1115585
Amnesty International (Autor)
Amtliche Bezeichnung: Argentinische Republik
Staats- und Regierungschefin: Cristina Fernández de Kirchner
Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft
Einwohner: 40,3 Mio.
Lebenserwartung: 75,2 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 17/14 pro 1000 Lebendgeburten
Alphabetisierungsrate: 97,6%
Trotz rechtlicher Garantien wurden indigene Gemeinschaften von ihrem angestammten Land vertrieben. Die Prozesse gegen diejenigen, die für Menschenrechtsverletzungen während der Militärdiktatur (1976-83) verantwortlich waren, wurden fortgesetzt. Die Haftbedingungen in den Gefängnissen gaben weiterhin Anlass zu ernsthafter Besorgnis.
Es gab zahlreiche Proteste und Demonstrationen gegen die Arbeitslosigkeit, die hohe Kriminalitätsrate in den Städten, schlechte Wohnverhältnisse und andere soziale Probleme. Um die Ausgrenzung verarmter Bevölkerungsgruppen zu bekämpfen, führte die Regierung im Oktober per Dekret eine monatliche Beihilfe für Kinder ein. Sie wird an Eltern ausgezahlt, die arbeitslos sind, nur geringe Einkünfte haben oder im informellen Sektor arbeiten.
Angehörige indigener Völker erhielten nach wie vor Räumungsbefehle. Dies stand im Widerspruch zu internationalen Standards sowie zu einem 2006 erlassenen nationalen Notstandsgesetz, das die Vollstreckung von Räumungsbefehlen und die Vertreibung indigener Gemeinschaften von ihrem angestammten Land zeitweise aussetzte. Da kaum Fortschritte bei der landesweiten Erfassung und Registrierung von Land zu verzeichnen waren, verlängerte der Kongress die Gültigkeit des Gesetzes aus dem Jahr 2006 bis November 2013.
Den indigenen Gemeinschaften wurde das Recht auf freie, vorherige und sachkundige Zustimmung zu Projekten verweigert, die den Abbau von Bodenschätzen auf ihrem Land betrafen. Gegen rund 150 Angehörige der Mapuche wurde Strafantrag gestellt, weil sie gegen die Verletzung ihrer Landrechte und gerichtlich angeordnete Räumungen in der Provinz Neuquén protestiert hatten.
Bei der strafrechtlichen Verfolgung derjenigen, die als Hauptverantwortliche für Menschenrechtsverletzungen während der Militärdiktatur gelten, waren Fortschritte zu verzeichnen. In einigen Fällen kam es jedoch aufgrund mangelnder Ressourcen zu langwierigen Verzögerungen. Nach Angaben der zuständigen Abteilung der Staatsanwaltschaft (Unidad Fiscal de Coordinación y Seguimiento de las Causas por Violaciones a los Derechos Humanos cometidos durante el Terrorismo de Estado) waren Ende 2009 Verfahren gegen mehr als 600 Personen anhängig. Dazu zählten auch Strafverfahren wegen "Verschwindenlassens". Im Laufe des Jahres 2009 wurden in Prozessen mehr als 30 Urteile gefällt.
Es gab weiterhin Berichte darüber, dass Zeugen in Prozessen, in denen es um frühere Menschenrechtsverletzungen ging, trotz Zeugenschutzprogrammen bedroht wurden. Dies betraf insbesondere Zeugen, die in abgeschiedenen ländlichen Gebieten lebten.
Es gab Berichte über schlechte Haftbedingungen, Gewalt, Überbelegung, mangelnde Gesundheitsversorgung, Folter und andere Misshandlungen in den Gefängnissen und Haftanstalten der Provinzen Santiago del Estero und Mendoza. Die nationalen Behörden unterließen es, einen nach dem Fakultativprotokoll zum UN-Übereinkommen gegen Folter vorgeschriebenen Mechanismus zur Verhinderung von Folter einzurichten.
Gewalt gegen Frauen und Mädchen bot weiterhin Anlass zu ernsthafter Besorgnis. Im April wurde ein Gesetz zur Vorbeugung und Bestrafung von Gewalt gegen Frauen erlassen. Das Gesetz sieht eine kostenlose Rechtshilfe für Frauen vor, die Opfer von Gewalt wurden, sowie die Sammlung und systematische Erfassung offizieller Daten zu geschlechtsspezifischer Gewalt. Ende 2009 stand die konkrete Umsetzung des Gesetzes jedoch noch aus.
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Amnesty International Report 2010 - The State of the World's Human Rights (Periodischer Bericht, Englisch)