Amnesty International Report 2014/15 - The State of the World's Human Rights - France

Amnesty Report 2015

Frankreich

 

 

Informelle Siedlungen eingewanderter Roma wurden weiterhin zwangsgeräumt. In vielen Fällen wurden die Betroffenen weder vorher informiert, noch bot man ihnen alternative Unterkünfte an. Es gab nach wie vor Zweifel an der Gründlichkeit und Unparteilichkeit der Untersuchungen von Vorwürfen über Misshandlungen durch die Polizei. Nach einer Gesetzesänderung im Jahr 2013 konnten gleichgeschlechtliche Paare heiraten.

Diskriminierung von Roma

Offiziellen Angaben zufolge lebten Anfang 2014 mehr als 19000 Menschen in 429 informellen Siedlungen. Dabei handelte es sich zum Großteil um Roma, die aus Rumänien, Bulgarien und den Staaten des ehemaligen Jugoslawien eingewandert waren. Die französischen Behörden führten das gesamte Jahr über rechtswidrige Zwangsräumungen solcher Siedlungen durch. Im ersten Halbjahr wurden nach Angaben der Liga für Menschenrechte und des Europäischen Zentrums für die Rechte der Roma mehr als 11000 Personen Opfer von Zwangsräumungen.

Am 31. Januar 2014 kündigte die Ministerin für Wohnungsbau an, man wolle für die Bewohner informeller Siedlungen dauerhaften Wohnraum schaffen. Am 28. Februar unterzeichneten die Regierung und die halbstaatliche Wohnungsbaugesellschaft ADOMA eine entsprechende Vereinbarung. Einigen der von Zwangsräumungen betroffenen Gruppen wurden Alternativunterkünfte angeboten.

Den meisten vertriebenen Familien und Einzelpersonen wurden Berichten zufolge jedoch keine alternativen Unterkünfte zur Verfügung gestellt. Am 18. Juni vertrieben die Behörden etwa 400 Bewohner von La Parette, der größten informellen Siedlung in Marseille, aus ihren Unterkünften. Nur 18 Familien (150 Personen) wurden in Alternativunterkünften untergebracht.

Am 21. Oktober mussten mehr als 300 Bewohner der informellen Siedlung Les Coquetiers im Pariser Vorort Bobigny nach einem Räumungsbefehl der Stadtverwaltung ihre Unterkünfte verlassen. Nach Angaben der Behörden erhielten 134 Betroffene Umsiedlungsangebote. Mehr als 100 Personen sollen die Siedlung bereits zuvor verlassen haben, da man ihnen keine alternative Unterbringung angeboten hatte. Etwa 60 Betroffenen wurden nach der Zwangsräumung vorübergehende Unterkünfte in Paris angeboten.

Von offizieller Seite wurden keine Daten zu Hassverbrechen gegen Roma erhoben, zivilgesellschaftliche Organisationen dokumentierten jedoch eine Reihe von gewalttätigen Übergriffen. Es gab nach wie vor Anlass zur Sorge, dass die Behörden bei der Untersuchung dieser Fälle Diskriminierung als mögliches Motiv nicht berücksichtigten. Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen vier Polizeibeamte, die bei einer Zwangsräumung in Marseille im November 2011 einen Rom verletzt hatten, waren Ende 2014 noch immer nicht abgeschlossen.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen

Am 18. Mai 2013 trat in Frankreich ein Gesetz in Kraft, das gleichgeschlechtlichen Paaren die Eheschließung ermöglicht. Verheirateten gleichgeschlechtlichen Paaren wurde außerdem das Adoptionsrecht eingeräumt.

Transgender mussten sich nach wie vor einer psychiatrischen Untersuchung und chirurgischen Eingriffen wie z.B. einer Sterilisation unterziehen, um eine offizielle Anerkennung ihres Geschlechts zu erlangen. Dabei hatte die Regierung wiederholt zugesichert, sie werde diskriminierende Verfahren abschaffen.

Diskriminierung von Muslimen

2014 wurden zwei Urteile gefällt, die gegen das Recht muslimischer Frauen auf freie Meinungsäußerung, Religionsfreiheit und Schutz vor Diskriminierung verstießen. Am 25. Juni beschäftigte sich das Kassationsgericht mit dem Fall einer muslimischen Frau, die an ihrem Arbeitsplatz, einem privaten Kindergarten, ein Kopftuch getragen hatte und deshalb 2008 entlassen worden war. Das Gericht konnte in der Entscheidung des Arbeitgebers keine Diskriminierung der Frau erkennen.

Am 1. Juli fällte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Entscheidung im Fall S.A.S. gegen Frankreich. Dabei ging es um das französische Gesetz aus dem Jahr 2011, das eine Vollverschleierung des Gesichts in der Öffentlichkeit verbietet. Nach Ansicht der Richter wird die Religionsfreiheit durch dieses Gesetz nicht unangemessen eingeschränkt.

Polizei und Sicherheitskräfte

2013 befasste sich die unabhängige Menschenrechtsinstitution Défenseur des Droits mit fast 1000 Vorwürfen über Gewaltanwendung durch die Polizei. Doch es blieben Zweifel, ob die Justizbehörden diesen Vorwürfen unparteiisch und sorgfältig nachgingen.

Das 2012 eingestellte Verfahren zum Tod des Algeriers Ali Ziri, der 2009 in Polizeigewahrsam gestorben war, wurde im Februar 2014 vom Kassationsgericht wiederaufgenommen. Am 19. November 2014 beantragte die Staatsanwaltschaft beim Berufungsgericht Rennes weitere Ermittlungen zu dem Fall. Am 12. Dezember bestätigte die Untersuchungskammer des Berufungsgerichts jedoch die Einstellung des Verfahrens.

Am 23. September 2014 erlitt der 89-jährige Rom Raymond Gurême mehrere Verletzungen. Berichten zufolge hatten Polizisten den Ort, an dem er lebte, durchsucht und waren dabei mit exzessiver Gewalt gegen ihn vorgegangen. Die Untersuchung des Vorfalls war Ende 2014 noch nicht abgeschlossen.

Der 21-jährige Rémi Fraisse wurde am 26. Oktober durch eine Schockgranate der Gendarmerie (Gendarmerie nationale) tödlich verletzt, als er an einer Demonstration gegen ein Staudammprojekt in Sivens im Département Tarn teilnahm. Außerdem sollen etwa 20 Demonstrierende Beschwerden über Misshandlungen durch die Polizei eingereicht haben. Am 2. Dezember kam eine interne Untersuchung zu dem Schluss, die Polizisten hätten sich bei ihrem Vorgehen an die Gesetze gehalten. Es wurden jedoch Zweifel an der Gründlichkeit und Unparteilichkeit der Ermittlungen laut.

Folter und andere Misshandlungen

Am 24. Oktober 2014 genehmigte das Berufungsgericht Lyon die Auslieferung des kasachischen Bankiers und Oppositionsführers Mukhtar Ablyazov an Russland. Von dort aus könnte er nach Kasachstan abgeschoben werden. Ein Rechtsmittelverfahren vor dem Kassationsgericht war Ende 2014 noch anhängig. Im Fall einer Auslieferung würden ihm ein unfaires Verfahren in Russland sowie Folter und andere Misshandlungen in Kasachstan drohen.

Rechte von Flüchtlingen und Migranten

Am 16. Oktober 2013 hatte Präsident François Hollande angekündigt, 2014 werde Frankreich 500 syrische Flüchtlinge aufnehmen. Ende 2014 waren es zwischen 300 und 350. Berichten zufolge griff die Polizei 85 Syrer auf, die am 27. März 2014 am Pariser Bahnhof Gare de Lyon ankamen. Sie erhielten keine Gelegenheit, einen Asylantrag zu stellen, sondern mussten Frankreich binnen eines Monats wieder verlassen.

In einem Rundschreiben des Innenministers zum Umgang mit Migranten ohne Ausweispapiere wurden die Behörden im März 2014 angewiesen, ausländische Staatsangehörige, deren Asylantrag von der Asylbehörde (Office français de protection des réfugiés et apatrides - OFPRA) abgelehnt worden war, gemäß dem beschleunigten Asylverfahren abzuschieben.

Es war zwar möglich, Rechtsmittel gegen die Ablehnungsbescheide beim nationalen Asylgericht (Cour Nationale du droit d'asile - CNDA) einzulegen, die Abschiebung wurde dadurch jedoch nicht ausgesetzt. Ein Gesetzentwurf zur Reform des Asylverfahrens wurde von der Nationalversammlung angenommen und musste Ende 2014 noch im Senat debattiert werden.

Am 10. Juli 2014 monierte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass die französischen Behörden den Kindern von zwei Flüchtlingen und drei in Frankreich lebenden Zuwanderern Visa zum Zwecke der Familienzusammenführung verweigert hatten. Die Richter sahen darin einen Verstoß gegen das Recht der Betroffenen auf ein Familienleben.

Im Oktober 2014 hielten sich mehr als 2500 Migranten und Asylsuchende unter harten Bedingungen im Raum Calais auf. Die meisten von ihnen kamen aus Afghanistan, Äthiopien, Eritrea und Syrien. Ein Großteil hoffte, von dort aus nach Großbritannien zu gelangen. Im Mai 2014 hatten die Behörden die improvisierten Lager geräumt und 700 Personen vertrieben, nachdem es Berichte über einen Ausbruch der Hautkrankheit Krätze gegeben hatte. Die Diskussion über die Einrichtung eines neuen Aufnahmezentrums war zum Jahresende noch nicht abgeschlossen.

Internationale Strafgerichtsbarkeit

Am 14. März 2014 verurteilte das Schwurgericht von Paris den ruandischen Staatsbürger und ehemaligen Geheimdienstchef Pascal Simbikangwa wegen Völkermord und Beteiligung an Verbrechen gegen die Menschlichkeit während des Genozids von 1994 zu einer Freiheitsstrafe von 25 Jahren. Es war das erste Verfahren seit der Einrichtung einer speziellen Ermittlungsabteilung für Fälle von Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Jahr 2012, das auf Grundlage der extraterritorialen Gerichtsbarkeit geführt wurde. Ende 2014 untersuchte die Ermittlungsabteilung mehr als 30 mutmaßliche Fälle von im Ausland begangenen Straftaten.

Versammlungsfreiheit

Die Behörden verboten aus Sicherheitsgründen mehrere Demonstrationen zur Lage im Gazastreifen, darunter zwei Kundgebungen, die für den 19. und 26. Juli 2014 in Paris geplant waren. Die Demonstrationen fanden trotz des Verbots statt. Obwohl es dabei tatsächlich zu einigen gewaltsamen Zwischenfällen kam, wurden dennoch Zweifel laut, ob das Verbot dieser Kundgebungen notwendig und angemessen war.

Amnesty International: Berichte

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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