UNHCR zu Fremdenrechtsnovelle: Einschnitte bedenklich

18 January 2017

Wien – Einschnitte bei der Grundversorgung für Asylsuchende sowie bei der Familienzusammenführung von Schutzberechtigten sind jene zwei Bereiche, die dem UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR in seiner aktuellen Analyse der geplanten Fremdenrechtsnovelle Anlass zu Bedenken geben.

Der aktuelle Entwurf sieht den Verlust der Grundversorgung für bestimmte Asylsuchende vor, selbst wenn diese noch in einem laufenden Asylverfahren sind. So könnte nach einem beschleunigten erstinstanzlichen Asylverfahren die Grundversorgung enden, obwohl das Gericht den Fall noch prüft. Asylsuchende könnten so von einem Tag auf den anderen völlig mittellos auf der Straße stehen.

„Die Konsequenz der Regelung wäre, dass Asylsuchende, darunter auch Familien mit Kindern, ohne Dach über dem Kopf und ohne jedwede Versorgung sich selbst überlassen werden. Das ist nicht menschenwürdig, völlig unabhängig davon, ob die Betroffenen letztlich Asyl erhalten oder nicht“, so Christoph Pinter, Leiter von UNHCR Österreich.

Die vorgeschlagene Regelung fand sich bereits 2015 in einem Gesetzesentwurf, der aber damals aus gutem Grund nicht in der vorliegenden Form beschlossen wurde.

Die Novelle sieht ebenfalls Änderungen im Bereich der Familienzusammenführung vor: Während es beim Familienbegriff zu einer begrüßenswerten Klarstellung kommt, soll die Familienzusammenführung gleichzeitig weiter erschwert werden, obwohl erst mit der letzten Novelle maßgebliche Verschärfungen beschlossen wurden.

So könnten künftig noch höhere Kosten die Familienzusammenführungen unmöglich machen oder weiter in die Länge ziehen.
Konkret ist geplant, dass Familien von den Behörden angeordnete DNA-Tests ausnahmslos selbst bezahlen müssen. Pro Person sind das Kosten von rund 250 Euro. „Bereits jetzt kommen viele Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte kaum über die Runden. Für die Familienmitglieder neben der Reise und vielleicht der Ausstellung neuer Reisedokumente auch noch die DNA-Tests zu bezahlen, wäre für viele Familien unerschwinglich“, so Christoph Pinter.

Aus Sicht von UNHCR wären vielmehr Erleichterungen bei der Familienzusammenführung erstrebenswert. Dies würde nicht nur für die Betroffenen unmittelbar von Vorteil sein, sondern wäre gleichzeitig auch ein Integrationsmotor. Gleichzeitig könnte auch vermieden werden, dass Familienangehörige irreguläre, gefährliche Reisen antreten, die Schleppern in die Hände spielen.

UNHCR hofft daher, dass im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens die Novelle nochmals überarbeitet wird und Härten für Asylsuchende und Schutzberechtigte nicht in der vorliegenden Form beschlossen werden.