
Die Polizei war auch 2009 für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich, wie z. B. für widerrechtliche Tötungen, Folterungen und andere Misshandlungen sowie für Fälle von "Verschwindenlassen". Die Polizei konnte so handeln, ohne strafrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Unter den Opfern waren auch Personen, die sich geweigert hatten, Bestechungsgelder zu bezahlen. Mehrere Menschen wurden im Polizeigewahrsam zu Tode gefoltert. Viele Gefängnisinsassen warteten schon seit Jahren unter unsäglichen Bedingungen auf ihren Prozess. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten wurden von der Regierung eingeschüchtert und schikaniert. Gewalt gegen Frauen war nach wie vor an der Tagesordnung. Es wurden weiterhin Übergriffe auf Menschen verübt, die gleichgeschlechtlicher sexueller Beziehungen verdächtigt wurden. Tausende Menschen in ganz Nigeria waren von rechtswidrigen Zwangsräumungen betroffen. Mindestens 58 Menschen wurden zum Tode verurteilt. Mehr als 870 Personen, von denen zahlreiche in unfairen Gerichtsverfahren verurteilt worden waren, saßen in den Todeszellen ein. Allerdings verkündete die Regierung ein "freiwilliges Hinrichtungsmoratorium". Im Nigerdelta gab es in der ersten Jahreshälfte 2009 mehrere Gefechte zwischen bewaffneten Gruppen und den Sicherheitskräften. Dabei wurden zahlreiche Menschen getötet, unter ihnen auch Unbeteiligte. Die Sicherheitslage entspannte sich jedoch, nachdem Staatspräsident Umaru Musa Yar'Adua den Angehörigen der bewaffneten Gruppen im August eine Amnestie angeboten hatte.
Die Arbeitsgruppe des universellen regelmäßigen Überprüfungsverfahrens (UPR) der UN befasste sich im Februar mit der Lage der Menschenrechte in Nigeria. Die Regierung erklärte im Juni, sie akzeptiere 30 der 32 Empfehlungen der UPR-Arbeitsgruppe.
Im Juli 2009 ratifizierte Nigeria das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen gegen das Verschwindenlassen, das Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermords und das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter.
Im März wurde die Geschäftsführerin der Nationalen Menschenrechtskommission Kehinde Ajoni entlassen. Zu ihrem Nachfolger wurde Roland Ewubare ernannt. Die Ablösung von Frau Ajoni dürfte politisch motiviert gewesen sein. Ende 2009 war immer noch nicht über die Annahme eines Gesetzentwurfs entschieden worden, der ein effektiveres Arbeiten der Kommission ermöglichen soll. Der Vorstand der Kommission hat seit 2007 nicht mehr getagt.
Im Juli 2009 starben bei Zusammenstößen zwischen Mitgliedern der religiösen Gruppe Boko Haram und Sicherheitskräften in den Bundesstaaten Borno, Kano, Katsina und Yobe mehr als 800 Menschen, unter ihnen auch 24 Polizeibeamte. Die Unruhen hielten eine Woche an. Am 26. Juli griffen Mitglieder der Boko Haram im Bundesstaat Bauchi ein Polizeirevier an. Der Anführer der Gruppe, Muhammad Yusuf, wurde am 30. Juli in Maiduguri (Bundesstaat Borno) verhaftet. Stunden nach seiner Verhaftung gab die Polizei bekannt, er sei bei einem Fluchtversuch getötet worden. Am 13. August erklärte der nigerianische Generalstaatsanwalt und Justizminister Michael Kaase Aondoakaa, dass Muhammad Yusuf im Gewahrsam der Polizei getötet worden sei. Die Regierung kündigte an, sämtliche Todesfälle zu untersuchen, informierte die Öffentlichkeit jedoch nicht über den Gang der Untersuchungen.
Im November entschied der Gerichtshof der ECOWAS, dass alle Nigerianer sowohl nach dem Common Law als auch in menschenrechtlicher Hinsicht ein Recht auf Bildung haben. Die nigerianische NGO Socio-Economic Rights and Accountability Project hatte bei dem Gericht deshalb Klage eingereicht.
Der kranke Staatspräsident Umaru Musa Yar'Adua, der sich im November zur ärztlichen Behandlung nach Saudi-Arabien begeben hatte, war Ende 2009 noch nicht nach Nigeria zurückgekehrt, hatte aber die Staatsgeschäfte auch nicht in die Hände seines Stellvertreters gelegt.
Bei Zusammenstößen zwischen einer religiösen Gruppierung und der Polizei wurden im Dezember im Bundesstaat Bauchi mindestens 65 Menschen - unter ihnen auch Kinder - getötet.
Die Polizei tötete mehrere hundert Menschen. Viele wurden vor oder während ihrer Festnahme in den Straßen oder an Kontrollpunkten oder auch anschließend im Gewahrsam der Polizei getötet. Andere wurden im Polizeigewahrsam zu Tode gefoltert. Bei einer großen Zahl der widerrechtlichen Tötungen dürfte es sich um außergerichtliche Hinrichtungen gehandelt haben. Viele Menschen wurden nach ihrer Festnahme Opfer von "Verschwindenlassen". Nur selten erlangen die Angehörigen "Verschwundener" Wiedergutmachung auf dem Rechtsweg und bekommen häufig keine Antwort auf ihre Nachfragen. Die Verantwortlichen für Fälle von "Verschwindenlassen" werden meist nicht strafrechtlich belangt. Bei der Polizei gibt es zwar Verfahren für die Entgegennahme von Beschwerden der Öffentlichkeit, doch werden diese Beschwerden häufig nicht weiter bearbeitet.
Bei Verhören von Straftatverdächtigen setzte die Polizei häufig Folterungen und andere Misshandlungen ein. Es gab keine routinemäßigen Verfahrensweisen, um diese Praktiken zu unterbinden. Nach wie vor wurden unter Folter erpresste Geständnisse in Gerichtsverfahren als Beweise benutzt.
Sieben von zehn Menschen, die in den nigerianischen Gefängnissen saßen, waren Untersuchungshäftlinge. Viele Gefangene warteten schon seit Jahren unter unsäglichen Bedingungen auf ihren Prozess. Nur wenige konnten sich einen Anwalt leisten. Die staatlich geförderte Rechtshilfeeinrichtung Legal Aid Council beschäftigte nicht einmal 100 Anwälte, die für das ganze Land zuständig waren.
Nach Angaben des Justizministeriums wurden Anwälte damit beauftragt, Gefangene zu vertreten, die keinen Rechtsbeistand hatten. Eine Wirkung dieser Maßnahme war allerdings bis Ende 2009 nicht festzustellen, auch die Überfüllung der Gefängnisse war nicht zurückgegangen. Die Ursachen für die Verzögerungen innerhalb der Strafjustiz wurden nicht bekämpft.
Im Juli unterzeichnete der Gouverneur des Bundesstaats Lagos ein Gesetz über erstinstanzliche Gerichte. Danach müssen Straftatverdächtige binnen 24 Stunden einem Richter vorgeführt werden. Die Anklageerhebung darf nur durch Juristen mit entsprechender Fachqualifikation erfolgen.
Im August bekräftigte der neue Innenminister Shetima Mustapha, die Regierung wolle die Gefängnisse reformieren. Ende 2009 stand ein Großteil der Gesetzentwürfe für eine Justizreform noch immer zur Beratung in der Nationalversammlung an.
Mindestens 58 Menschen wurden zum Tode verurteilt. Ende 2009 saßen 860 Männer und elf Frauen in den Todeszellen ein. Hunderte waren nach unfairen Verfahren verurteilt worden.
Es waren keine Schritte zur Umsetzung der Empfehlungen der Nationalen Arbeitsgruppe über die Todesstrafe aus dem Jahr 2004 und der vom Präsidenten eingesetzten Kommission für die Reform der Justizverwaltung aus dem Jahr 2007 für ein Hinrichtungsmoratorium erkennbar. Im Februar 2009 erklärte jedoch der Außenminister auf der vierten Sitzung des UPR, dass in Nigeria weiterhin ein "freiwilliges Hinrichtungsmoratorium" gelte.
Der Gouverneur des Bundesstaats Lagos begnadigte im Juni drei zum Tode verurteilte Gefangene und ließ sie frei. Die in Lagos gegen 29 Gefangene ergangenen Todesurteile wurden in lebenslange Freiheitsstrafen und die Todesurteile weiterer acht Gefangener in Haftstrafen von unterschiedlicher Dauer umgewandelt.
Sechs Bundesstaaten - Abia, Akwa Ibom, Anambra, Ebonyi, Enugu und Imo - verabschiedeten 2009 Gesetze, nach denen Entführungen als Kapitalverbrechen geahndet werden. Im Bundesstaat Delta stand ein entsprechender Gesetzentwurf zur Beratung an.
Gewalt gegen Frauen war nach wie vor an der Tagesordnung. Frauen litten sowohl unter familiärer Gewalt als auch unter Vergewaltigungen und sexuellen Übergriffen durch Staatsbedienstete und andere Personen. Die Behörden unterließen es durchgängig, ihrer Verpflichtung zur Vorbeugung und Ahndung sexueller Gewalt nachzukommen. Dies betraf sowohl staatliche als auch andere Täter und trug dazu bei, dass sich eine Kultur der Straflosigkeit verfestigte.
Einige Bundesstaaten haben Gesetze verabschiedet, die Frauen vor Diskriminierung und Gewalt schützen. Die Bestimmungen der UN-Frauenrechtskonvention CEDAW werden aber nach wie vor weder auf Bundesebene noch in den Einzelstaaten erfüllt, obwohl Nigeria die Konvention schon vor fast 25 Jahren ratifiziert hat.
2009 wurden weiterhin Übergriffe auf Menschen verübt, die gleichgeschlechtlicher sexueller Beziehungen verdächtigt wurden. Das nigerianische Strafrecht stellt einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen unter Strafe. Nach der Scharia ist "Sodomie" ein Straftatbestand. In einigen Bundesstaaten steht darauf sogar die Todesstrafe.
Ein Gesetzentwurf aus dem Jahr 2008, der gleichgeschlechtliche Hochzeitszeremonien unter Strafe stellt, wurde von der Regierung ohne abschließende Entscheidung beraten. Der Entwurf sieht Strafen auch für Personen vor, die an den Zeremonien als Zeugen teilnehmen oder die in anderer Weise dazu beitragen, dass eine gleichgeschlechtliche Ehe geschlossen wird.
Menschenrechtsverteidiger und Journalisten, die der Regierung kritisch gegenüberstanden, waren nach wie vor Einschüchterungsversuchen und Schikanen ausgesetzt. Mindestens 26 Journalisten wurden von der Polizei bzw. der Geheimpolizei State Security Service (SSS) festgenommen. Einige wurden nach ein paar Stunden aus dem Gewahrsam entlassen, andere waren jedoch bis zu zwölf Tage ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft. Zudem wurden die Redaktionen durchsucht, Fernsehsender geschlossen und Journalisten von Polizisten und Sicherheitskräften bedroht und geschlagen.
Noch immer stand in der Nationalversammlung der Entwurf für ein Gesetz auf Informationsfreiheit zur Beratung an. Der Entwurf war der Nationalversammlung 1999 schon einmal vorgelegt worden.
Bewaffnete Gruppen und kriminelle Banden griffen 2009 zahlreiche Erdölanlagen an und entführten Dutzende von Arbeitern der Erdölgesellschaften samt ihren Angehörigen, darunter auch Kinder. Die Sicherheitskräfte verübten nach wie vor regelmäßig Menschenrechtsverletzungen. Dazu zählten außergerichtliche Hinrichtungen, Folterungen und andere Misshandlungen sowie die Zerstörung von Häusern. Wie es in Berichten hieß, führte die Sondereinheit Joint Military Taskforce (JTF), die aus Soldaten des Heeres, der Marine, der Luftwaffe und aus mobilen Einsatzkommandos der Polizei besteht, häufig Razzien in Ortschaften durch. Die Razzien wurden oft nach Zusammenstößen zwischen der JTF und bewaffneten Milizen durchgeführt. Dabei wurden in vielen Fällen auch Unbeteiligte getötet.
Im Oktober nahmen die meisten Anführer und Angehörige bewaffneter Gruppen im Nigerdelta das Amnestieangebot der Bundesregierung vom August an. Die Amnestie garantiert Straffreiheit für "Verbrechen, die im Zusammenhang mit militanten Aktivitäten im Nigerdelta" standen. Nach der Amnestie entspannte sich die Sicherheitslage zwar, doch gab es offenbar keine Strategie für den Umgang mit den Ursachen des Konflikts.
Die in der Region allgegenwärtige Umweltverschmutzung durch die Erdölindustrie hatte nach wie vor gravierende Auswirkungen auf das Leben der Menschen im Nigerdelta. Für über 60% der Bewohner der Region bedeuten Umweltschäden auch eine Gefährdung ihres Lebensunterhalts. Häufig hatte die Bevölkerung des Nigerdeltas keinen Zugang zu den wesentlichen Informationen über die Auswirkungen der Erdölindustrie auf ihr Leben.
Die Gesetze und Vorschriften zum Schutz der Umwelt wurden nach wie vor kaum angewendet. Die Regierungsbehörden, die für die Umsetzung von Umweltbestimmungen zuständig waren, arbeiteten nicht effizient und waren in einigen Fällen interessengeleitet.
Die Entscheidung über den Entwurf eines Gesetzes zur Erdölindustrie, der die bestehenden Gesetze reformieren soll, stand weiterhin aus. Die gesellschaftlichen und menschenrechtlichen Auswirkungen der Erdölindustrie in der Region werden im Gesetzentwurf jedoch nicht berücksichtigt.
Auch 2009 wurden Menschen überall in Nigeria Opfer von rechtswidrigen Zwangsräumungen. Die Behörden kümmerten sich nicht um Entschädigungen oder die Bereitstellung von Ersatzunterkünften für Menschen, die mit Gewalt aus ihren Wohnungen vertrieben worden waren. In einigen Vierteln drohte den Bewohnern bereits die dritte Zwangsumsiedlung.
Im Hafengebiet von Port Harcourt, der Hauptstadt des Bundesstaats Rivers, wurden im ganzen Jahr Zwangsräumungen durchgeführt. Tausende Menschen mussten ihre Wohnungen verlassen.
Delegierte von Amnesty International hielten sich in den Monaten Juni, Juli, November und Dezember in Nigeria auf.
Nigeria: A new chance to commit to human rights - Implementation of the outcome of the Universal Periodic Review (AFR 44/014/2009)
Nigeria: Petroleum, pollution and poverty in the Niger Delta (AFR 44/017/2009)
Nigeria: Killings by security forces in Northern Nigeria (AFR 44/028/2009)
Nigeria: Thousands facing forcible eviction (AFR 44/032/2009)
Nigeria: Promoting and protecting human rights - A ten point national agenda (AFR 44/035/2009)
Killing at will - Extrajudicial executions and other unlawful killings by the police in Nigeria (AFR 44/038/2009)
© Amnesty International
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