
Amtliche Bezeichnung: Islamische Republik Iran
Staatsoberhaupt: Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
Regierungschef: Mahmoud Ahmadinedschad
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Einwohner: 74,2 Mio.
Lebenserwartung: 71,2 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 33/35 pro 1000 Lebendgeburten
Alphabetisierungsrate: 82,3%
Bereits vor den Präsidentschaftswahlen im Juni 2009, insbesondere aber nach dem äußerst umstrittenen Wahlergebnis, gingen die Behörden mit großer Härte gegen politische Proteste vor. Die seit vielen Jahren andauernde Repression erreichte dabei einen neuen Höhepunkt. Die Sicherheitskräfte, allen voran die Basij-Milizen, wandten exzessive Gewalt gegen Demonstranten an. Dabei wurden zahlreiche Menschen getötet oder schwer verletzt. Die Behörden schränkten das Recht auf freie Meinungsäußerung in bislang ungekanntem Maße ein, indem sie Mobilfunk-, Festnetz- und Internetverbindungen blockierten. Bis Ende 2009 nahmen die Behörden weit mehr als 5000 Menschen in Haft. Viele von ihnen wurden gefoltert, einige sollen im Gewahrsam vergewaltigt oder in anderer Weise misshandelt worden sein. Mehrere Häftlinge erlagen ihren Verletzungen. Zahlreiche Menschen wurden in äußerst unfairen "Massenschauprozessen" abgeurteilt. Die meisten erhielten Gefängnisstrafen, mindestens sechs Personen wurden zum Tode verurteilt.
Die Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit den Wahlen fügten sich in eine Welle massiver Repressionen ein, die das gesamte Jahr über anhielt. Zu den Opfern zählten Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten, Studierende, Menschenrechtsverteidiger und Personen, die sich für politische Reformen einsetzten. Frauen waren weiterhin schwerer Diskriminierung ausgesetzt, sowohl durch Gesetze als auch im Lebensalltag. Frauenrechtlerinnen wurden schikaniert, verhaftet und zu Freiheitsstrafen verurteilt. Folter und andere Misshandlungen an Gefangenen waren weit verbreitet und forderten mindestens zwölf Menschenleben. Die Behörden verweigerten Häftlingen systematisch den Kontakt zu ihren Familien und Anwälten sowie den Zugang zu medizinischer Versorgung. Viele Angeklagte wurden in unfairen Gerichtsprozessen verurteilt. Der Iran gehörte nach wie vor zu den Staaten mit den meisten Hinrichtungen. Außerdem zählte er zu den wenigen Ländern, die noch immer jugendliche Straftäter hinrichten. 2009 wurden mindestens 388 Menschen exekutiert, unter ihnen ein Mann, der zu Tode gesteinigt wurde. Mindestens fünf der Hingerichteten waren zur Tatzeit noch minderjährig gewesen.
Das iranische Programm zur Urananreicherung sorgte weiterhin für Spannungen auf internationaler Ebene. Im März beschloss der UN-Sicherheitsrat eine Ausweitung der wirtschaftlichen und politischen Sanktionen gegen das Land. Im September bestätigte die iranische Regierung die Existenz einer weiteren, bislang unbekannten Anlage zur Urananreicherung.
Im Iran lebten rund eine Million Flüchtlinge, von denen die meisten aus Afghanistan stammten. Sie hatten nur eingeschränkten Zugang zu sozialen Einrichtungen und Bildungsinstitutionen.
Bereits in den Monaten vor der Präsidentschaftswahl am 12. Juni 2009 verschärften die Behörden ihr Vorgehen gegen Kritiker und Gegner der Regierung. Von insgesamt 474 Bewerbern für das Präsidentenamt wurden außer Amtsinhaber Mahmoud Ahmadinedschad nur drei weitere Kandidaten zugelassen. Als Mahmoud Ahmadinedschad am 13. Juni offiziell zum Sieger der Wahl erklärt wurde, kam es zu Massenprotesten. Dabei gingen Hunderttausende auf die Straße. Nachdem der Oberste geistliche Führer, Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei, am 19. Juni ein Ende der Proteste gefordert hatte, wurden die Sicherheitskräfte, vor allem die Basij-Milizen, eingesetzt, um die Demonstrationen mit Gewalt zu unterdrücken. An bestimmten Tagen wie etwa dem religiösen Aschura-Fest am 27. Dezember fanden dennoch weitere Protestkundgebungen statt. Mobilfunknetze und Internetverbindungen wurden von den Behörden gekappt, um die Verbreitung von Informationen zu unterbinden. Dies betraf auch die Internetseiten sozialer Netzwerke. Ausländische Journalisten durften nicht länger von den Demonstrationen berichten. Einige von ihnen wurden des Landes verwiesen. Sicherheitsbeamte kontrollierten den Inhalt von Zeitungen und führten auf dem Gelände von Universitäten Razzien durch. Dabei wurden einige Studierende verletzt. Die Behörden beschuldigten die Regierungen der USA und Großbritanniens, Drahtzieher der Unruhen zu sein. Beide Regierungen wiesen diese Vorwürfe zurück.
Alle drei unterlegenen Präsidentschaftskandidaten klagten über Wahlbetrug und legten Beschwerde bei der Wahlkommission ein. Ein Teil der Stimmen wurden daraufhin neu ausgezählt, die Klagen der Kandidaten jedoch weitgehend abgewiesen. Am 5. August wurde Mahmoud Ahmadinedschad für eine zweite Amtszeit vereidigt.
Ungesetzliche Tötungen
Die Basij-Miliz und andere Sicherheitskräfte wandten exzessive Gewalt gegen die Teilnehmer der Kundgebungen an. Sie benutzten Schlagstöcke und fuhren mit Motorrädern absichtlich in die Menge, um den Demonstranten Verletzungen zuzufügen. Nach offiziellen Angaben wurden bei den Protesten 43 Personen getötet. Aus Kreisen der Opposition hieß es, wahrscheinlich seien über 100 Menschen ums Leben gekommen. Hunderte von Demonstranten wurden verletzt.
Festnahmen und Inhaftierungen
Nach den Präsidentschaftswahlen wurden bis Jahresende mehr als 5000 Menschen inhaftiert, darunter Oppositionspolitiker, Journalisten, Wissenschaftler, Studierende, Rechtsanwälte, Menschenrechtsverteidiger und Soldaten. Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft oder solche mit Verbindungen zu den USA oder Großbritannien gerieten ebenfalls ins Visier der Sicherheitskräfte. Einige von ihnen wurden bei Kundgebungen festgenommen, andere in ihren Wohnungen oder an ihrem Arbeitsplatz. Mehrere Verletzte wurden sogar im Krankenhaus verhaftet. Die meisten Festgenommenen, wenn nicht sogar alle, blieben ohne Rechtsbeistand. Vielen wurde der Kontakt zu ihren Familien sowie medizinische Hilfe verweigert.
Einige hundert Verhaftete kamen nach einigen Tagen oder Wochen wieder frei. Gegen zahlreiche andere wurden vage formulierte Anklagen erhoben, darunter "Anstachelung zu einer samtenen Revolution" oder "Handlungen gegen die nationale Sicherheit". Die Häftlinge wurden in Schauprozessen abgeurteilt.
Vergewaltigungen und Folter
Mehrere Gefangene wurden in das im Süden Teherans gelegene Haftzentrum Kahrizak gebracht, wo sie Folterungen und Misshandlungen ausgesetzt waren. Die Hafteinrichtung wurde innerhalb kürzester Zeit so berüchtigt für Misshandlungen, dass der Oberste Geistliche Führer Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei im Juli die Schließung des Zentrums anordnete. Ende 2009 war gegen zwölf Bedienstete der Haftanstalt ein Prozess vor einem Militärgericht anberaumt. Drei von ihnen waren des Mordes angeklagt.
Es trat eine erdrückende Menge von Beweisen dafür zutage, dass viele der inhaftierten Frauen und Männer während ihrer Haft Opfer von Vergewaltigungen und anderen Formen der Folter geworden sind. Doch anstatt eine gründliche Untersuchung der Vorfälle einzuleiten, dementierten die Behörden umgehend die Vorwürfe, schikanierten die Opfer und schlossen die Büros einer Vereinigung, die Zeugenaussagen von Opfern gesammelt hatte.
Unfaire Gerichtsverfahren
Ab August fanden "Massenschauprozesse" gegen zahlreiche Häftlinge statt. Sie entsprachen in keiner Weise den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren. Den meisten, wenn nicht sogar allen Angeklagten wurde der Zugang zu einem Rechtsbeistand verweigert. Die Mehrheit der Angeklagten war mehrere Wochen lang ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten worden. Viele sollen gefoltert oder in anderer Weise misshandelt worden sein, bevor man sie vor Gericht stellte. Die Verhandlungen fanden hinter verschlossenen Türen statt, doch zeigte das staatliche Fernsehen Ausschnitte. Darin waren Angeklagte zu sehen, die offenbar erzwungene "Geständnisse" ablegten. Mehr als 80 Personen wurden für schuldig befunden und zu Gefängnisstrafen von bis zu 15 Jahren verurteilt. Gegen mindestens sechs Angeklagte erging die Todesstrafe.
Menschenrechtsverteidiger, die sich u. a. für die Rechte von Frauen und ethnischen Minderheiten einsetzten, sowie Rechtsanwälte und Gewerkschafter waren das gesamte Jahr über willkürlichen Festnahmen, Schikanen, strafrechtlicher Verfolgung und unfairen Gerichtsverfahren ausgesetzt. Einige durften nicht mehr ins Ausland reisen.
Frauen unterlagen weiterhin gesetzlicher Diskriminierung, auch wenn es einige geringfügige Verbesserungen gab. Frauenrechtlerinnen, die sich mit der Kampagne "Eine Million Unterschriften" für ein Ende der rechtlichen Diskriminierung von Frauen einsetzten, wurden schikaniert, in Haft genommen, vor Gericht gebracht und mit Reiseverboten belegt, weil sie Unterschriften unter ihre Petition gesammelt hatten.
Die Behörden blockierten regierungskritische Internetseiten, insbesondere jene iranischer Blogger. Immer wieder wurden aber auch Internetseiten ausländischer Nachrichtenmedien gesperrt, die über den Iran berichteten. Im April warnten die Behörden SMS-Nutzer, nach einem im Januar verabschiedeten Gesetz zur "Internetkriminalität" würden alle SMS-Mitteilungen "kontrolliert". Zahlreiche Zeitungen, Zeitschriften und andere Printmedien wurden verboten oder durften nicht erscheinen. Kritische Journalisten wurden verfolgt, unabhängige Gruppierungen der Zivilgesellschaft wie die Gesellschaft der Menschenrechtsverteidiger in Isfahan (Society of Esfahan Human Rights Supporters) wurden bespitzelt. Hunderte Studierende durften aufgrund ihrer politischen Aktivitäten auf dem Campus nicht mehr an den Vorlesungen teilnehmen.
Ethnische Minderheiten
Angehörige der ethnischen Minderheiten im Iran litten weiterhin unter Diskriminierung. Sie wurden schikaniert und inhaftiert, weil sie eine stärkere Anerkennung ihrer sozialen und kulturellen Rechte forderten, z. B. Unterricht in ihrer Muttersprache. Im Juni kündigte die Regierung an, man wolle an weiterbildenden Schulen einige Veranstaltungen in regionalen Sprachen erlauben.
Aserbaidschaner und Angehörige der arabischen Gemeinschaft der Ahwazi waren weiterhin Zielscheibe der Repression. Im Februar wurden Mitglieder der kleinen Minderheit der sunnitischen Aserbaidschaner festgenommen, nachdem sie gegen mangelnde Wasserversorgung protestiert hatten. Angehörige der kurdischen Minderheit, die im Verdacht standen, verbotenen bewaffneten Oppositionsgruppen anzugehören, wurden festgenommen und zu Freiheitsstrafen verurteilt. Gegen einige erging auch die Todesstrafe. Mindestens ein Mann wurde außergerichtlich hingerichtet, wahrscheinlich als Vergeltung für eine Reihe von Angriffen auf Staatsbedienstete in der Provinz Kurdistan im September. In der Provinz Sistan-Belutschistan, wo die meisten der belutschischen sunnitischen Muslime als Minderheit leben, eskalierte die Gewalt im Zuge von Zusammenstößen zwischen den Sicherheitskräften und der Widerstandsbewegung des Iranischen Volks (People's Resistance Movement of Iran - PRMI), einer auch unter dem Namen Jondallah bekannten bewaffneten Gruppe. Am 18. Oktober kamen mindestens 42 Menschen bei einem Angriff ums Leben, für den die PRMI die Verantwortung übernahm. Unter den Toten befanden sich auch ranghohe Offiziere der Revolutionsgarden sowie Zivilpersonen.
Religiöse Minderheiten
Mitglieder religiöser Minderheiten - darunter auch solche, die von der Regierung nicht anerkannt waren - sahen sich weiterhin Diskriminierung, Schikanen und willkürlichen Festnahmen ausgesetzt. Zudem wurde ihr Gemeindeeigentum beschädigt. Unter denen, die ins Visier der Behörden gerieten, befanden sich sunnitische sowie schiitische Geistliche, die eine Trennung von Staat und Religion forderten. Betroffen waren aber auch Anhänger der Gemeinschaften der Derwisch und der Ahl-e Haqq, Mitglieder einer philosophischen Gesellschaft namens Al-e Yasin, Christen sowie Anhänger der Baha'i-Glaubensgemeinschaft, denen weiterhin der Zugang zu weiterführenden Schulen verwehrt wurde. Menschen, die vom Islam zu anderen Religionen konvertierten, liefen Gefahr, strafrechtlich wegen "Apostasie" (Abfall vom Glauben) verfolgt zu werden, was im Iran mit der Todesstrafe geahndet werden kann.
Folter und andere Misshandlungen waren in der Untersuchungshaft nach wie vor weit verbreitet. Solchen Übergriffen wurde dadurch Vorschub geleistet, dass den Häftlingen regelmäßig der Kontakt zu einem Rechtsanwalt verweigert wurde und die Verantwortlichen für die Menschenrechtsverletzungen straffrei blieben. Es gingen Berichte über schwere Schläge ein, über die Unterbringung von Häftlingen in winzigen Verschlägen, über den Entzug von Licht, Nahrung und Wasser sowie über die systematische Verweigerung von medizinischer Behandlung. Mindestens zwölf Menschen sollen 2009 infolge von Misshandlungen oder nicht gewährter medizinischer Behandlung in der Haft gestorben sein. Mit Ausnahme der Vorfälle in Kahrizak gab es keine Hinweise darauf, dass die Behörden Untersuchungen zu den Foltervorwürfen eingeleitet hätten.
Iranische Gerichte verhängten Prügel- und Amputationsstrafen, die auch vollstreckt wurden. Im Februar 2009 bestätigte der Oberste Gerichtshof ein Urteil, wonach einem Mann Säure in die Augen geträufelt werden sollte. Der Mann hatte eine Frau auf dieselbe Weise um ihr Augenlicht gebracht.
Der Iran gehörte weiterhin zu den Staaten mit den weltweit höchsten Hinrichtungsraten. Mindestens 388 Menschen wurden 2009 hingerichtet, darunter befand sich ein Mann, der zu Tode gesteinigt wurde. Bei mindestens fünf der Hingerichteten handelte es sich um jugendliche Straftäter, die für Vergehen verurteilt worden waren, die sie im Alter von weniger als 18 Jahren begangen hatten. Mindestens 14 Menschen wurden öffentlich hingerichtet. Es ist davon auszugehen, dass die tatsächliche Zahl der Hinrichtungen noch höher war.
Die Zahl der bekannt gewordenen Hinrichtungen stieg in der Zeit der politischen Unruhen drastisch an. Im Zeitraum zwischen den Präsidentschaftswahlen am 12. Juni und der Amtseinführung von Mahmoud Ahmadinedschad am 5. August 2009 wurden 112 Hinrichtungen bekannt. Dies waren im Durchschnitt mehr als zwei pro Tag.
In den Monaten Januar, März, Juli und August führten die Behörden Massenhinrichtungen durch, bei denen insgesamt 77 Menschen starben.
Mindestens elf Menschen drohte Ende 2009 die Hinrichtung durch Steinigung. Auch mindestens 136 jugendliche Straftäter saßen noch in den Todeszellen ein.
Die iranischen Behörden verweigerten Amnesty International weiterhin den Zugang zum Land. Der Organisation wurde nach wie vor nicht erlaubt, die Lage der Menschenrechte vor Ort zu untersuchen. Das Einreiseverbot war kurz nach der Revolution im Iran im Jahr 1979 ausgesprochen worden.
Iran: Submission to the UN Universal Periodic Review (MDE 13/009/2009)
Human Rights in the spotlight on the 30th anniversary of the Islamic revolution (MDE 13/010/2009)
Iran: Election amid repression of dissent and unrest (MDE 13/053/2009)
Iran: Election contested, repression compounded (MDE 13/123/2009)
© Amnesty International
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