
Während einer Protestkundgebung in einem Stadion in der Hauptstadt Conakry wurden mehr als 150 friedliche Demonstranten von den Sicherheitskräften außergerichtlich hingerichtet und mehr als 1500 weitere Personen verletzt. Zahlreiche Frauen wurden öffentlich vergewaltigt. Folter und andere Misshandlungen waren weit verbreitet. Zahlreiche Menschen wurden willkürlich in Gewahrsam gehalten, teilweise an geheimen Orten. Für die Sicherheitskräfte, die Menschenrechtsverletzungen begangen hatten, galt weiterhin Straffreiheit. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten waren Bedrohungen und Einschüchterungen ausgesetzt.
Im Januar 2009 schloss sich die Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS) der Afrikanischen Union (AU) an und suspendierte die Mitgliedschaft Guineas bis zur Wiederherstellung einer verfassungsmäßigen Ordnung. Präsident Moussa Dadis Camara, Chef der Militärjunta, die Ende 2008 die Macht ergriffen hatte, hatte versprochen, im Jahr 2009 Präsidentschaftswahlen abzuhalten, und zugesichert, dass dabei weder er noch ein anderes Mitglied des Nationalen Rats für Demokratie und Entwicklung (Conseil National pour la Démocratie et le Développement - CNDD) kandidieren würde. Die Popularität, die der CNDD zunächst genoss, schwand, als im Februar deutlich wurde, dass Präsident Camara nicht gewillt war, seine Zusage einzuhalten.
Nach dem Blutbad in einem Stadion in Conakry am 28. September (siehe unten) verhängten die ECOWAS und die EU ein Waffenembargo gegen Guinea. Außerdem belegten die AU und die EU Mitglieder der Militärjunta mit gezielten Sanktionen.
Im Dezember wurde Präsident Camara bei einem Mordversuch verwundet. General Sékouba Konaté wurde Übergangspräsident.
Die Sicherheitskräfte gingen 2009 gegen friedliche Demonstranten regelmäßig mit unverhältnismäßiger Gewalt vor, die zum Tod führen konnte. Diejenigen, die für widerrechtliche Tötungen verantwortlich waren, wurden nicht strafrechtlich verfolgt. Bei mehreren Gelegenheiten forderten Mitglieder des CNDD die Bevölkerung auf, mutmaßliche Diebe zu lynchen.
Für die Sicherheitskräfte galt weiterhin Straffreiheit. Die Untersuchungskommission, die 2007 eingerichtet worden war, um schwere Menschenrechtsverletzungen aus den Jahren 2006 und 2007 aufzuklären, führte keine einzige Ermittlung durch.
Im Oktober setzte der UN-Generalsekretär eine von der AU und der ECOWAS unterstützte Internationale Kommission (International Commission of Inquiry - ICI) ein, um die von den Sicherheitskräften Guineas im September begangenen schweren Menschenrechtsverletzungen, darunter auch Vergewaltigungen, zu untersuchen. Im Dezember legte die ICI dem Generalsekretär ihren Bericht vor, der nicht offiziell bekannt gemacht wurde. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass es gerechtfertigt sei, die am 28. September und unmittelbar danach verübten Straftaten als Verbrechen gegen die Menschlichkeit einzustufen. Außerdem befand die Kommission, dass es ausreichende Gründe gebe, für die Verbrechen einzelne Personen strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Dazu zählten neben Staatspräsident Moussa Dadis Camara auch der für den Kampf gegen Drogenhandel und das organisierte Verbrechen verantwortliche Minister für besondere Aufgaben, Kommandant Moussa Thégboro Camara, sowie der persönliche Adjutant des Präsidenten und Kommandant seiner persönlichen Leibwache, Leutnant Aboubacar Chérif Diakité.
Im Oktober leitete der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs eine vorläufige Prüfung ein, um festzustellen, ob die am 28. September begangenen Verstöße in den Zuständigkeitsbereich des Gerichts fallen. Im selben Monat setzte die Militärjunta eine nationale Untersuchungskommission ein, die von den zivilgesellschaftlichen Organisationen des Landes boykottiert wurde.
Die Sicherheitskräfte wandten regelmäßig Folter und andere Formen von Misshandlung an, u. a. Vergewaltigungen, anhaltende Schläge und Verletzungen mit Messern. Auch wurden Gefangene an geheimen Orten ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert.
Sexuelle Gewalttaten, darunter auch Vergewaltigungen, waren an der Tagesordnung, insbesondere im Zusammenhang mit den Ereignissen vom 28. September 2009.
Namhafte zivilgesellschaftliche Gruppen, darunter die Guineische Menschenrechtsorganisation (Organisation Guinéenne des Droits de l'Homme - OGDH) und der Nationale Rat der Organisationen der Zivilgesellschaft (Conseil National des Organisations de la Société Civile) traten trotz Risiken, Drohungen und Einschüchterungen weiterhin für die Menschenrechte ein.
Nach den Ereignissen des 28. September wurde die OGDH im staatlichen Rundfunk und Fernsehen regelmäßig angegriffen.
Zahlreiche Personen wurden willkürlich festgenommen und inhaftiert. Wie viele Menschen am 28. September (siehe oben) festgenommen wurden, ist nicht bekannt.
Das Recht auf freie Meinungsäußerung blieb weiterhin eingeschränkt. Besonders betroffen waren Journalisten, die über regierungskritische Demonstrationen berichteten oder die vom CNDD als regierungsfeindlich eingestuft wurden. Journalisten, die für private Rundfunksender arbeiteten, waren Einschüchterungen und Drohungen ausgesetzt. Einige von ihnen übten Selbstzensur aus, indem sie nur Musik sendeten, um keinen Anlass für eine Razzia zu bieten.
Eine Delegation von Amnesty International besuchte Guinea im November, um Informationen zu sammeln und mit Behördenvertretern zu sprechen.
Guinea: What has happened to the civilians and soldiers of whom there is no news? (AFR 29/006/2009)
Guinea: Submission to the UN Universal Periodic Review (AFR 29/007/2009)
Guinea: Details of violence emerge - Amnesty calls for international commission of inquiry, 30 September 2009
Guinea: Call for suspension of military and police weapons transfers, 8 October 2009
Guinea: Evidence of new arrests, harassment and illegal detentions by security forces, 3 December 2009
© Amnesty International
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