ACCORD Anfragebeantwortung

25. Juni 2008

Lage der Palästinenser

a-6174-5 (ACC-IRQ-6178)

Nach einer Recherche in unserer Länderdokumentation und im Internet können wir Ihnen zu oben genannter Fragestellung Materialien zur Verfügung stellen, die unter anderem folgende Informationen enthalten:
 
Die am 26. September 2007 vom UN High Commissioner for Refugees (UNHCR) veröffentlichte deutschsprachige Zusammenfassung der Hinweise zur Feststellung des internationalen Schutzbedarfs irakischer Asylsuchender (Eligibility Guidelines) vom August 2007 erwähnt die Palästinenser als eine Gruppe, die infolge anhaltender Gewalt Vertreibungen ausgesetzt sei:
„Obwohl dieses Dokument [die Eligibility Guidelines for Assessing the International Protection Needs of Iraqi Asylum Seekers] die internationale Schutzbedürftigkeit irakischer Asylsuchender behandeln, sollen auch die besonderen Schutzbedürfnisse der im Irak lebenden arabischen Flüchtling beachtet werden, die infolge der anhaltenden Gewalt Vertreibungen ausgesetzt sind. Davon sind vermehrten Berichten zufolge besonders Flüchtlinge sunnitisch arabischer Herkunft, z.B. Palästinenser, Syrer und Iraner (Ahwazi) betroffen, denen die vermeintliche Unterstützung des früheren irakischen Regimes bzw. des anhaltenden sunnitischen Widerstandes vorgeworfen wird. Als Hauptakteure von Übergriffen gegen diese Flüchtlingsgruppen werden vor allem die von Schiiten dominierten irakischen Sicherheitskräfte und schiitische Milizen genannt. Im Allgemeinen verfügen viele der im Irak lebenden Flüchtlinge über keine gültigen Personal- und Reisedokumente, was ihre Freizügigkeit und den Zugang zu Grundversorgungsdiensten einschränkt und sie der Gefahr der Inhaftierung und des möglichen Refoulement aussetzt. Bei Entscheidungen über Asylanträge von Personen, die zuvor als Flüchtlinge im Irak gelebt haben, sollte in jedem Falle berücksichtigt werden, dass angesichts der gegenwärtigen Situation im Irak kein effektiver Schutz besteht.“ (UNHCR, 26. September 2007, S. 7; Original: UNHCR, August 2007, S. 14)
Die UNHCR Eligibility Guidelines vom August 2007 enthalten im Annex eine vierseitige Aufzählung von Angriffen auf palästinensische Flüchtlinge zwischen September 2006 bis Februar 2007 (UNHCR, August 2007, S. 197-200).
 
Die UN Assistance Mission for Iraq (UNAMI) berichtet im Dezember 2007, dass laut UNHCR die Zahl der in palästinensischen Flüchtlinge in Bagdad Ende 2007 bei 11.000 Personen gelegen habe. Die Zahl im Lager al-Tanf im Niemandsland zwischen Irak und Syrien sei auf 437 gestiegen, 1.600 weitere Menschen seien im Lager al-Walid in der Wüste nahe der Grenze zu Syrien. Die Bedingungen in beiden Lagern seien rau. Die Flüchtlinge erhielten zwar weiterhin Unterstützung und Schutz durch UNHCR und seine Partner, es sei aber schwierig, Aufnahmeländer für die Flüchtlinge zu finden:
„UNAMI continued to monitor the situation of the Palestinian refugee community in Baghdad, estimated by UNHCR to number some 11,000 individuals in late 2007. Many fled towards the Jordanian or Syrian borders to escape ongoing violence and attacks against their community. By December, the number of those at al-Tanf Camp in the no-man’s-land between Iraq and Syria had risen to 437, with over 1,600 others in al-Walid Camp, located in the desert on the border with Syria.49 Conditions in both camps are harsh, particularly during the winter months. The refugees continue to receive assistance and protection from UNHCR and its partners, but attempts to secure third country approval for their resettlement remains fraught with difficulties.” (UNAMI, 31. Dezember 2007, Absatz 43, S. 17)
Amnesty International (AI) nennt in einem im Oktober 2007 veröffentlichten ausführlichen Bericht zur Lage der Palästinenser im Irak eine Zahl von etwa 15.000 Palästinensern, die noch im Irak lebten und sich in einer rechtlich ungeklärten Situation befänden. Die irakische Regierung und die multinationalen Truppen seien bisher nicht in der Lage gewesen, für angemessenen Schutz zu sorgen:
“The 15,000 or so Palestinians who are still in Iraq, including those in camps near the border with Syria, are in legal limbo. They are recognized as refugees by the UN High Commissioner for Refugees (UNHCR). However, few countries in the region or beyond are willing to accept them for resettlement. So far, the Iraqi government and the MNF have failed to provide them with adequate protection.” (AI, 1. Oktober 2007)
Die Palästinenser im Irak müssten ihre Aufenthaltsbewilligungen alle zwei Monate beim Innenministerium erneuern, wo sie Berichten zufolge von Beamten erniedrigt und eingeschüchtert würden. Ohne diese Dokumente würden sie Gefahr laufen, bei einer Straßensperre verhaftet zu werden:
“Palestinians remaining in Iraq must renew their residence permits every two months at the Ministry of the Interior, where they are reportedly intimidated and humiliated by staff. These documents are essential. Without them the risk of being arrested at a checkpoint is very high.” (AI, 1. Oktober 2007)
Es wird angenommen, dass fast alle Palästinenser wegen der prekären Sicherheitslage das Land verlassen wollen, so der Bericht von AI weiter. Palästinenser seien sehr gefährdet, Opfer von Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Mord, Entführung, Geiselnahme, willkürliche Inhaftierung, Folter und Misshandlung zu werden:
“According to UNHCR estimates, fewer than 15,000 Palestinians are still living in Iraq. Almost all are believed to want to leave the country because of the precarious security situation. Members of this group are especially vulnerable to human rights abuses, including murder, abduction, hostage-taking, arbitrary detention, and torture and other ill-treatment. Thousands are believed to have left Iraq with forged Iraqi passports, but the whereabouts of most are unknown. A few have apparently been to UNHCR offices, especially in Asian countries, to seek assistance.” (AI, 1. Oktober 2007)
Der Bericht von Amnesty International enthält auch eine detaillierte Beschreibung der Lage im Flüchtlingslager al-Waleed (AI, 1. Oktober 2007).
Diese Informationen beruhen auf einer zeitlich begrenzten Recherche in öffentlich zugänglichen Dokumenten, die ACCORD derzeit zur Verfügung stehen. Diese Antwort stellt keine Meinung zum Inhalt eines bestimmten Ansuchens um Asyl oder anderen internationalen Schutz dar. Wir empfehlen, die verwendeten Materialien zur Gänze durchzusehen.
Quellen: