ACCORD Anfragebeantwortung

10. April 2008

Pfingstkirche: Glaubensfreiheit; Verbot des Militärdienstes für Mitglieder; Hintergrund zur Lehre

a-6042 (ACC-ERI-6042)

Nach einer Recherche in unserer Länderdokumentation und im Internet können wir Ihnen zu oben genannter Fragestellung Materialien zur Verfügung stellen, die unter anderem folgende Informationen enthalten:
Glaubensfreiheit
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) liefert im März 2007 folgende Informationen zu obigen Fragen:
„RefraktärInnen, DeserteurInnen und Personen, die verdächtigt werden, solche zu sein. Der Staat erzwingt die Einhaltung der Wehrpflicht unter Anwendung exzessiver Gewalt. Frauen und Männern im Dienstalter werden Ausreisevisa systematisch verweigert. RefraktärInnen sowie DeserteurInnen werden von der Regierung mit Hilfe von Strassensperren, Razzien und Hausdurchsuchungen gezielt gesucht. Immer wieder gibt es dabei auch Todesopfer. Wer Militärdienst aus religiösen Gründen verweigert - wie die Zeugen Jehovas -, gilt als RegierungsgegnerIn und erleidet härtere Bestrafung als ein «einfacher» Refraktär. Zahlreiche Militärangehörige werden auch wegen sonstiger wirklicher oder unterstellter Vergehen gegen das Militärgesetz und die militärische Disziplinarordnung festgenommen und wie RefraktärInnen und DeserteurInnen ohne rechtsstaatliches Verfahren auf unbestimmte Zeit inhaftiert, gefoltert und zu Zwangsarbeit herangezogen. Sie werden häufig schwer geschlagen, in schmerzhaften Stellungen gefesselt und der glühenden Sonne ausgesetzt. Weiblichen Gefangenen droht Vergewaltigung. Der eritreische Staat verzichtet aus Opportunitätsgründen auf die strikte Durchsetzung der Wehrpflicht und der Strafverfolgung der Wehrpflichtverweigerung bei jungen Musliminnen. […]
Führungskräfte und Mitglieder von nicht registrierten Kirchen und Religionsgemeinschaften.
Sie werden von den Sicherheitskräften häufig bedrängt, verhaftet, ohne Kontakt zur Aussenwelt und ohne Anklage oder Prozess unter miserablen Haftbedingungen festgehalten, misshandelt und gefoltert. Besonders betroffen sind Zeugen Jehovas, aber auch Mitglieder der Pfingstkirchen und anderer unabhängiger evangelischer Minderheitenkirchen sowie von Reformbewegungen von und innerhalb der orthodoxen Kirche. Einige Inhaftierte werden gezwungen, ihrem Glauben abzuschwören oder ihn nicht mehr zu praktizieren. Wenn Inhaftierte sich weigern, solche Erklärungen zu unterschreiben, werden Verwandte dazu gezwungen. Zeugen Jehovas werden für Kriegsdienstverweigerung und Desertion härter bestraft als Personen anderer Glaubensrichtungen und leiden zusätzlich unter gesellschaftlicher Diskriminierung. Ihnen werden umfassend staatsbürgerliche Rechte verweigert. Sie werden nicht in den Staatsdienst aufgenommen beziehungsweise werden aus ihm entlassen, erhalten keine beziehungsweise verlieren staatliche Wohnungen. Ihre Kinder dürfen keine staatlichen Schulen besuchen, Geschäftslizenzen werden ihnen entzogen, sie erhalten keine Identitätskarten (Personalausweise), Reisepässe, Ausreisevisa, Lebensmittelmarken oder andere staatliche Dienstleistungen.
Personen, die im Ausland ein Asylgesuch gestellt haben.
Dem eritreischen Regime gilt die blosse Tatsache der Flucht ins Ausland und der Stellung eines Asylantrags als eindeutiger Beleg einer staatsfeindlichen Haltung. Daher werden zwangsmässig repatriierte Staatsangehörige aus Eritrea bei ihrer Ankunft festgenommen und in Geheimgefängnisse der Sicherheitsorgane erfasst. Sofern die Repatriierten den Altersgruppen angehören, für die Wehrpflicht gilt (18-45 Jahre für Männer und 18-27 für Frauen) und sie dieser noch nicht nachgekommen sind, unterliegen sie einer zusätzlichen Strafverschärfung als Wehrflüchtige.4 Im Einzelfall ist zu prüfen, ob wegen subjektiven Nachfluchtgründen ein Asylausschlussgrund vorliegt.“ (SFH, 28. März 2007)
Amnesty International (AI) schreibt im Jahresbericht 2007 folgendes zur Religionsfreiheit in Eritrea:
„Minderheitskirchen wie die Zeugen Jehovas und mehr als 35 Pfingstkirchen blieben verboten. Ihre Gotteshäuser waren geschlossen, religiöse Versammlungen untersagt. Lediglich die vier Hauptkonfessionen durften sich in Eritrea betätigen: die eritreisch-orthodoxe, die katholische Kirche, die evangelisch-lutherische Mekane-Yesus-Kirche sowie der Islam. Abweichende Gruppierungen innerhalb dieser Konfessionen wurden ebenso unterdrückt wie jene, die sich gegen die Herrschaftsansprüche der Regierung über die Kirchen wehrten. Das Oberhaupt der eritreisch-orthodoxen Kirche, Patriarch Antonios, der Kritik an der 2004 erfolgten Festnahme von drei orthodoxen Priestern und der gegen sie verhängten geheimen Haft geübt hatte, war Mitte 2005 von der Regierung seines Amtes enthoben worden und befand sich seitdem unter Hausarrest.
Zahlreiche Mitglieder verbotener Religionsgemeinschaften wurden im Berichtsjahr bei in Wohnungen stattfindenden Gottesdiensten, bei Hochzeitsfeiern oder wenn sie sich gegenüber anderen zu ihrem Glauben bekannten festgenommen. Sie wurden auf Polizeiwachen, in Sicherheitsgefängnisse oder in Lager der Armee gebracht, wo sie sich häufig Folterungen und Drohungen ausgesetzt sahen, um von ihnen die Unterzeichnung einer Erklärung zu erzwingen, dass sie nicht mehr an religiösen Veranstaltungen teilnehmen würden. Die Gefangenen wurden ohne Kontakt zur Außenwelt und ohne rechtliche Grundlage in Gewahrsam gehalten und weder formell angeklagt noch einem Richter vorgeführt. Auch Wehrdienstleistende, die ihren Glauben praktizierten, wurden bestraft.
Ungefähr 2000 Angehörige kleinerer Pfingstkirchen, unter ihnen etwa 20 Pastoren sowie Frauen und Kinder, blieben im Berichtszeitraum unter harten Bedingungen inhaftiert. Im Laufe des Jahres wurden erneut mindestens 237 Menschen festgenommen. Damit lag die Zahl der Verhaftungen unter der des Vorjahres, was möglicherweise auf die massive internationale Kritik an der religiösen Verfolgung in Eritrea zurückzuführen war. Die meisten Gefangenen waren in abgelegenen Militärlagern, in Schiffscontainern oder unterirdischen Zellen eingesperrt und durften keinerlei Kontakt zu ihren Familien aufnehmen. Die Pastoren saßen mehrheitlich im Sicherheitsgefängnis Karchele in Asmara ein.
Die bekannte Gospelsängerin Helen Berhane, ein Mitglied der evangelikalen Rema-Kirche, kam im November frei. Sie war seit Mai 2004 im Militärlager Mai Serwa inhaftiert gewesen. Da sich ihr gesundheitlicher Zustand nach erneuten Folterungen extrem verschlechtert hatte, war sie im Oktober in ein Krankenhaus der Hauptstadt Asmara gebracht worden.“ (AI, 2007)
Das US Department of State (USDOS) schreibt im Bericht International Religious Freedom im September 2007, die Religionsfreiheit in Eritrea habe sich im Berichtszeitraum verschlechtert. Die Regierung habe weiterhin Mitglieder unabhängiger evangelikaler Gruppen, unter anderem der Pfingstbewegung, schikaniert und verhaftet. Weiters habe die Regierung religiösen Gemeinschaften die Registrierung verweigert und Versammlungen verboten bzw. Personen während religiöser Zeremonien verhaftet. Es habe auch Berichte über Zwangswiderrufung des Glaubens und über Folter und unmenschliche Behandlung von aus religiösen Gründen Verhafteten gegeben.
Die Bewohner Eritreas seien in religiöser Hinsicht generell tolerant, außer es handle sich um Zeugen Jehovas oder um Gruppen der Pfingstbewegung. Der Staat biete keine Alternative zum Wehrdienst, und Kriegsdienstverweigerer würden eingesperrt, auch wenn es ihnen ihr Glaube verbiete, in der Armee zu dienen.
Am Ende des Berichtszeitraums hätten sich 28 religiöse Führer der nicht registrierten Pfingstkirchen schon länger als 3 Jahre ohne ordentlichen Prozess in Haft befunden:  
„During the reporting period, the Government's record on religious freedom further deteriorated. The Government continued to harass, arrest, and detain members of independent evangelical groups, Pentecostals, Jehovah's Witnesses, and a reform movement within the Eritrean Orthodox Church and sought greater control over the four approved religious groups. The Government continued its intervention in procedural and administrative decisions of the Eritrean Orthodox Church. The Government failed to register any of the four religious groups who applied in 2002 for registration, and it restricted religious meetings and arrested individuals during religious ceremonies, gatherings, and prayer meetings. There were also reports of forced recantations. There were reports of torture of religious detainees during the reporting period, and some religious detainees were held in harsh conditions that included extreme temperature fluctuations with limited or no access to family.
Citizens generally were tolerant of one another in the practice of their religion, with the exception of societal attitudes toward Jehovah's Witnesses and Pentecostal groups. The Government requires citizens to perform national service in the military or face incarceration, but it had no programs for alternative national service that would permit Jehovah's Witnesses and others whose faith precludes military service to satisfy the requirement. Some individuals who viewed failure to perform military service as a sign of disloyalty encouraged harassment of these religious groups and reported their activities to the Government. […]
At the end of the period covered by this report, 28 leaders and pastors of the unregistered Pentecostal churches had been detained for more than 3 years without due process. […]
Over the Christmas 2005 holiday, 78 individuals were detained after raids on businesses owned by evangelical Christians, Pentecostals, and other members of unregistered churches. Two individuals were released after paying a bail of $10,000 (150,000 nakfa) and signing pledges not to practice their faith. During the raid, several church members managed to escape and depart the country or go into hiding. Authorities threatened their family members who remained in the country with arrest and detention if they did not turn in those who had escaped or gone into hiding. More than 50 of those detained remained in custody.” (USDOS, 14. September 2007)
Laut Bericht von Freedom House (FH) vom September 2007 seien in Eritrea 2002 alle religiösen Gruppen bis auf vier verboten worden. Mitgliedern verbotener religiöser Gemeinschaften sei es verboten gewesen, ihre Religion auszuüben, auch nicht in privaten Räumen. Ende 2005 seien laut Amnesty International (AI) über 1750 Mitglieder religiöser Gruppen in Haft gewesen, darunter Anhänger von mindestens 36 evangelikalen und Pfingstkirchen. Sie seien isoliert neben politischen Gefangenen inhaftiert und würden oft misshandelt oder gefoltert, um sie zu einem Widerruf ihres Glaubens zu zwingen:
“In May 2002, the government proscribed all religious denominations except for Islam, the Eritrean Orthodox Church, the Roman Catholic Church, and the Evangelical Church of Eritrea (Lutheran). Members of the prohibited denominations—less than 2 percent of the population, but with growing influence among Eritrea’s youth—were forbidden from worshipping anywhere in Eritrea, even in private homes. By the end of 2005, Amnesty International reported that at least 26 members of the proscribed clergy and more than 1,750 parishioners had been detained, along with a smaller number of Muslims, many of them taken prisoner during clandestine wedding ceremonies and private prayer meetings. Among the detainees are Jehovah’s Witnesses—whose members have been denied basic civil rights since declining, on religious grounds, to participate in a 1993 referendum establishing Eritrea’s independence—and members of at least 36 evangelical and Pentecostal churches, along with followers of the Baha’i faith. Detainees were held incommunicado alongside political prisoners and frequently ill-treated or tortured in an effort to force them to renounce their beliefs and sign documents pledging not to attend future religious meetings.” (FH, 25. September 2007)
Verbot des Militärdienstes für Mitglieder
In den ACCORD derzeit zur Verfügung stehenden Quellen konnten im Rahmen der zeitlich begrenzten Recherche keine Informationen dazu gefunden werden, ob es die Lehre der Pfingstbewegung vorschreibt, den Kriegsdienst zu verweigern.
Folgende Informationen konnten zur Wehrpflicht in Eritrea gefunden werden:
 
Im oben schon zitierten Jahresbericht 2007 von Amnesty International (AI) steht zum Thema Militärdienst folgendes:
„Die Ableistung des nationalen Dienstes, einer Kombination aus Wehrdienst und Aufbaudienst etwa beim Straßen- und Gebäudebau, war für alle Männer im Alter von 18 bis 40 Jahren obligatorisch und auf unbestimmte Zeit verlängerbar. Die Altersgrenze, bis zu der Frauen einberufen werden konnten, lag dem Vernehmen nach bei 27 Jahren. Für Reservisten galt eine Altersgrenze von 50 Jahren, und auch frühere EPLF-Veteranen konnten wieder einberufen werden. Einige Wehrpflichtige durften ihren Dienst als Zivilangestellte in Regierungseinrichtungen ableisten, doch unterlagen auch sie der Aufsicht des Militärs.
Das international anerkannte Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen galt in Eritrea nicht. Davon waren besonders die Zeugen Jehovas betroffen, die den Wehrdienst, nicht aber den Aufbaudienst, aus Gewissensgründen verweigern.
Die Behörden versuchten mit drastischen Maßnahmen, der verbreiteten Flucht vor dem Wehrdienst und der Desertion Tausender Eingezogener zu begegnen. Die Polizei führte Suchaktionen und Razzien durch, auch wurden Hunderte Eltern unter dem Vorwurf festgenommen, ihren Kindern bei der Flucht oder Desertion geholfen zu haben, einige offenbar auf nicht absehbare Zeit. Sie konnten nur gegen die Zahlung einer hohen Geldsumme freikommen, eine Maßnahme, die darauf abzielte, flüchtige Einberufene zum Aufgeben zu bewegen. […]
Gefangene, die als Gegner der Regierung galten oder im Verdacht standen, Oppositionsgruppen im Exil zu unterstützen, wurden im Gewahrsam der Sicherheitsdienste oder des Militärs gefoltert. Aus religiösen Gründen inhaftierte Personen sahen sich Folterungen unterworfen, um sie dazu zu bringen, ihrem Glauben abzuschwören. Außerdem war es gängige Praxis, im Gewahrsam der Streitkräfte oder der Sicherheitsdienste befindliche Zivilisten sowie Wehrpflichtige, die militärischer Vergehen beschuldigt wurden, durch die Anwendung der Folter zu bestrafen. Beispielsweise mussten Gefangene stunden- oder tagelang gefesselt in schmerzhaften Stellungen ausharren – besonders bei der als »Hubschrauber« bekannten Foltermethode – und wurden mit Schlägen traktiert.“ (AI, 2007)
Freedom House (FH) berichtet im April 2007, die Dauer der Wehrpflicht in Eritrea sei nicht festgelegt, und es gebe keine Klausel zur Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen. Nach Ansicht mancher Kritiker sei das Zwangsarbeit. Laut Amnesty International (AI) und Human Rights Watch (HRW) seien Folter, willkürliche Verhaftungen und Festnahmen aus politischen Gründen weit verbreitet, außerdem würden religiöse Verfolgung und die Misshandlung von Menschen, die versuchten, die Wehrpflicht zu umgehen, zunehmen:
„Academic freedom is constrained. High school students are required to participate in a highly unpopular policy of obligatory military service, often at a station far from their homes, such as the training camp in Sawa, in the far western part of the country, near the Ethiopian border. The conscription periods are open-ended, and no conscientious objector clause exists. Critics have alleged that such activities constitute forced labor. […]
According to Amnesty International and Human Rights Watch, torture, arbitrary detentions, and political arrests are widespread. Religious persecution and ill-treatment of those trying to avoid military service are increasing, and torture is systematically practiced by the army. Prison conditions are poor, and outside monitors such as the International Committee of the Red Cross have been denied access to detainees.” (FH, 16. April 2007)
Auf der australischen Website John Mark Ministries erscheint im Mai 2003 eine Meldung von COMPASS DIRECT - Global News from the Frontlines, die von der Festnahme von 56 Mitgliedern der Pfingstkirche in der Region Sahel durch die Militärpolizei berichtet. Diese Razzia habe an den Arbeitsplätzen und in den Privatwohnungen der Kirchenmitglieder stattgefunden und sei als „Einberufung zum Wehrdienst“ gerechtfertigt worden. Den anderen Kirchenmitgliedern zufolge hätten jedoch diese zwangsrekrutierten Lehrer, Krankenschwestern und Geschäftsleute ihren Dienst in der Armee schon abgeleistet:
“Taking a more severe tactic last week, military police invaded work places and private homes to arrest 56 members of independent Pentecostal churches in the northern-most province of Sahel. The military swoop, which occurred during normal working hours on April 29, was justified as "conscription for military service."
But according to fellow church members of the forced conscripts, most of the 16 women and 40 men picked up had already completed their mandatory military service. Many of those conscripted were teachers, nurses and professionals. They have not been seen since.” (John Mark Ministries, 5. Mai 2003)
Auf einer Website der Pentecostal Church of God (PCG) in den USA wird erwähnt, dass im Militär zehn Kapläne der Pfingstkirche die Militärbediensteten betreuen würden. Außerdem gebe es drei Reservistenkapläne, einen Kaplan für die Luftwaffe, einen für Veteranen und zehn in Ausbildung:
„Military Chaplaincy. The Pentecostal Church of God presently has ten active duty chaplains ministering to the men and women in the military. Not only this, the PCG has three reservist chaplains, a Civil Air Patrol Chaplain, a Veterans Administration Chaplain and ten chaplaincy candidates in seminary.” (PCG, ohne Datum)
Hintergrund zur Lehre
Die Glaubensinhalte der Pfingstbewegung werden zum Beispiel auf der Schweizer Website LebendigesWort beschrieben:
„Die Pfingstbewegung oder Pentecostalismus ist eine Strömung im Christentum, welche insbesondere das Wirken des Heiligen Geistes betont. Sie ist im Hinblick auf das Wachstum die weltweit erfolgreichste Strömung des Christentums im 20. Jahrhundert. […]
Die Pfingstbewegung gehört zum Christentum und hat keine einheitliche Lehre, es gibt aber Wesenszüge, die sie von anderen christlichen Gruppen unterscheidet.
Die Pfingstbewegung sieht eine Kirche nur dann in der Nähe der neutestamentlichen Gemeinde, wenn sie dem Wirken des Heiligen Geistes, insbesondere den Geistesgaben wie Zungenrede, Prophetie und Heilungen, Raum gibt. Die neutestamentlichen Berichte über Geisteswirkungen sind auch heute Vorbild für das Gemeindeleben. Die Mehrzahl der Pfingstkirchen folgt der traditionellen Trinitätslehre; Pfingstkirchen der Oneness-Theologe sind dagegen nicht trinitarisch.
Die Taufe findet als Glaubenstaufe statt. Eine Taufe unmündiger Kinder wird in der Regel abgelehnt. Das Abendmahl wird als Gedächtnismahl verstanden. Manche Gemeinden praktizieren neben Taufe und Abendmahl auch die Fußwaschung.
Der Heilsweg umfasst mehrere entscheidende Erlebnisse, die Bekehrung und die Geistestaufe, die oft von Zungenreden begleitet wird. Nach Auffassung mancher Pfingstkreise ist die Heiligung für den Empfang der Geistesgaben Voraussetzung.
Im Verhältnis zur Naturwissenschaft werden grundsätzlich biblische Texte als mindestens gleichberechtigte Quelle herangezogen. Wissenschaftliche Erkenntnis wird nur dann anerkannt, wenn sie sich mit dem vereinbaren lässt, was als biblisches Zeugnis angesehen wird. In vielen Gruppen wird daher die Evolutionstheorie abgelehnt und ein kreationistischer Standpunkt eingenommen.“ (LebendigesWort, ohne Datum)
Im deutschen Forum Freikirchlicher Pfingstgemeinden (FFP) wird die Pfingstbewegung folgendermaßen charakterisiert:
„Die Pfingstbewegung ist eine evangelikale Bewegung. […]
Evangelikale betonen nachdrücklich folgende 6 Lehren:
    * Die Autorität und Zuverlässigkeit der Heiligen Schrift.
    * Die Geburt Jesu Christi von einer Jungfrau.
    * Das Verständnis des Todes Christi als eines stellvertretenden Sühneopfers.
    * Die leibliche Auferstehung und Gottheit Jesu Christi.
    * Die persönliche Wiederkunft Christi.
    * Die Notwendigkeit einer persönlichen Bekehrung und Wiedergeburt
Die Ausgießung des Heiligen Geistes am Anfang unseres Jahrhunderts in vielen Teilen der Welt bewirkte einen Glaubens-, Erfahrungs- und Missionsschub, der auf allen Kontinenten Pfingstkirchen hervorbrachte.
Zu den Besonderheiten einer pfingstlichen Denomination gehören:
    * Das Reden in anderen Sprachen ist das erste Zeichen der Taufe mit dem Heiligen Geist.
    * Die Geistesgaben zeigen sich nur aufgrund der übernatürlichen Ausrüstung durch den Heiligen Geist.
    * Ein heiliges Leben im Alltag ist die Voraussetzung dafür, daß man von Gott als Gefäß gebraucht werden kann. Es ist nötig, sich von sündigen Vorstellungen und Taten zu trennen.“ (FFP, ohne Datum)
Diese Informationen beruhen auf einer zeitlich begrenzten Recherche in öffentlich zugänglichen Dokumenten, die ACCORD derzeit zur Verfügung stehen. Diese Antwort stellt keine Meinung zum Inhalt eines bestimmten Ansuchens um Asyl oder anderen internationalen Schutz dar. Wir empfehlen, die verwendeten Materialien zur Gänze durchzusehen.
Quellen:
Glaubensfreiheit
Verbot des Militärdienstes für Mitglieder
Hintergrund zur Lehre