31. März 2008
Voraussetzungen für Wiedereinreise von Palästinensern: Aufenthaltsbewilligung, UNRWA-Registrierung
a-6015 (ACC-LBN-6015)
Nach einer Recherche in unserer Länderdokumentation und im Internet können wir Ihnen zu oben genannter Fragestellung Materialien zur Verfügung stellen, die unter anderem folgende Informationen enthalten:
Das US Department of State (USDOS) erwähnt in seinem Menschenrechtsbericht vom März 2008, dass die libanesische Regierung Reisedokumente für palästinensische Flüchtlinge ausgestellt habe, die es diesen ermöglichten, ins Ausland zu reisen bzw. dort zu arbeiten:
“The government issued travel documents to Palestinian refugees to enable them to travel and work abroad.” (USDOS, 11. März 2008, Section 2.d)
Der Bericht des US Committee for Refugees and Immigrants (USCRI) vom Juni 2007 unterscheidet zwischen verschiedenen Gruppen von palästinensischen Flüchtlingen und deren Status: Die Bewegungsfreiheit von nicht-registrierten Flüchtlingen sei eingeschränkt, jene Palästinenser, die vor 1948 in den Libanon gekommen seien und deren Nachkommen würden erneuerbare Reisedokumente mit fünfjähriger Gültigkeit erhalten. Alle anderen palästinensischen Flüchtlinge, die bei der UN Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Near East (UNRWA) registriert seien, würden Reisedokumente erhalten, die ein Jahr gültig wären:
“The Government restricted the movements of unregistered refugees. The Government gave all Palestinian refugees who entered Lebanon before or during 1948 and their descendents renewable five-year travel documents. All other Palestinian refugees registered with UNRWA received travel documents valid for one year.” (USCRI, Juni 2007)
Auf der Website der Botschaft des Libanon in Berlin finden sich Angaben über die Ausstellung eines Reisedokuments (Document de Voyage)für Palästinenser aus dem Libanon (Botschaft des Libanon Berlin, Website, ohne Datum). Neben einem Antragsformular zur Neuausstellung oder Verlängerung eines Reisedokuments ist auch ein Merkblatt über die beizubringenden Unterlagen und Nachweise auf der Website abrufbar. In diesem Merkblatt wird als Voraussetzung für die Neuausstellung oder Verlängerung eines Document de Voyage unter anderem aufgezählt:
„[...] 2) Bisheriges Document de Voyage mit Kopien der Seiten 1-10 und der Seite mit dem gültigen Aufenthaltstitel für Deutschland
3) Aktueller blauer Personalausweis (für palästinensische Volkszugehörige aus dem Libanon) und Nachweis über die Registrierung bei der UNRWA sowie je 1 Kopie davon [...]“ (Botschaft des Libanon Berlin, Merkblatt, ohne Datum)
Unter der Überschrift „Wichtige Hinweise“ wird auch erwähnt, wie bei fehlendem Aufenthaltstitel bzw. bei nicht bei der UNRWA registrierten Palästinensern vorzugehen sei:
„2) Bei Fehlen des Aufenthaltstitels ist eine Bescheinigung der zuständigen Ausländerbehörde vorzulegen, die bestätigt, dass bei Vorlage eines gültigen Document de Voyage ein Aufenthaltstitel erteilt wird. [...]
4) Palästinenser, die nicht bei der UNRWA registriert sind, müssen eine entsprechende Bescheinigung über ihre Nicht-Registrierung vorlegen; die Neuausstellung oder Verlängerung des DDV erfolgt in diesem Fall nur für 1 Jahr.“ (Botschaft des Libanon Berlin, Merkblatt, ohne Datum)
Die Angaben gelten laut Merkblatt für den Fall, dass die Genehmigung der zuständigen Behörden im Libanon bereits vorhanden ist. Für den Fall, dass diese Genehmigung erst eingeholt werden muss, werden die genannten Dokumente mit jeweils zwei Kopien benötigt.
Auch auf der Website der libanesischen Botschaft in Ottawa finden sich vergleichbare Angaben über die notwendigen Voraussetzungen zur Ausstellung eines Reisedokuments für Palästinenser:
“1. Palestinian blue ID card with 2 photocopies.
2. UNRWA refugee card with 2 photocopies. 3. Actual travel document with 1 photocopy. 4- The 2 fingerprinted Palestinian identification cards. 5. 4 photos (Passport size). 6. Canadian Landed Immigrant paper. 7- The amount of: $60.00 for one year, $120.00 for three years, $300.00 for five years” (Embassy of Lebanon Ottawa, ohne Datum)
In den ACCORD derzeit zur Verfügung stehenden Quellen konnten im Rahmen der zeitlich begrenzten Recherche keine weiteren Informationen zu den Voraussetzungen für eine Wiedereinreise von Palästinensern in den Libanon gefunden werden.
Diese Informationen beruhen auf einer zeitlich begrenzten Recherche in öffentlich zugänglichen Dokumenten, die ACCORD derzeit zur Verfügung stehen. Diese Antwort stellt keine Meinung zum Inhalt eines bestimmten Ansuchens um Asyl oder anderen internationalen Schutz dar. Wir empfehlen, die verwendeten Materialien zur Gänze durchzusehen.
Quellen: