04 July 2006
Citizenship of a child of a Kyrgyz mother and a Russian father born in Austria
a-4937 (ACC-RUS-4937)
Nach einer Recherche in unserer Länderdokumentation und im Internet können wir Ihnen zu oben genannter Fragestellung Materialien zur Verfügung stellen, die unter anderem folgende Informationen enthalten:
Das kirgisische Staatsbürgerschaftsgesetz vom 18. Dezember 1993 sieht in Artikel 14 vor, dass die Staatsbürgerschaft eines Kindes durch eine schriftliche Vereinbarung der Eltern festgelegt werden soll, falls ein Elternteil die kirgisische Staatsbürgerschaft besitzt und der andere Elternteil eine andere oder keine Staatsbürgerschaft besitzt, und die Eltern sich außerhalb Kirgisistans aufhalten und das Kind außerhalb von Kirgisistan geboren worden ist:
[Russisches Zitat entfernt] (Sakon Kyrgyzskoj Respubliki, 18. Dezember 1993, Artikel 5)
Das russische Staatsbürgerschaftsgesetz vom 31. Mai 2002 sieht in Artikel 12 vor, dass ein Kind, dessen einer Elternteil die russische Staatsbürgerschaft besitzt, und dessen anderer Elternteil eine andere Staatsbürgerschaft besitzt, nur dann die russische Staatsbürgerschaft erhalten soll, wenn das Kind in der Russischen Föderation geboren wurde, oder wenn es ansonsten staatenlos werden würde: [1]
[Russisches Zitat entfernt] (Federalny sakon, 31. Mai 2002, Artikel 12)
Kinder, von denen ein Elternteil die russische Staatsbürgerschaft besitzt, können laut Artikel 14, Absatz 2a) des russischen Staatsbürgerschaftsgesetzes auf Antrag des Elternteils, der russischer Staatsbürger ist sowie bei Einverständnis des anderen Elternteils für das Kind die russische Staatsbürgerschaft beantragen:
[Russisches Ziatat entfernt] (Federalny sakon, 31. Mai 2002, Artikel 14)
In Artikel 6 dieses Gesetzes ist festgelegt, dass Personen, die außer der russischen noch eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, von Russland nur als russische Staatsbürger behandelt werden. Der Erwerb einer anderen Staatsbürgerschaft kann nicht zum Verlust der russischen Staatsbürgerschaft führen:
[Russisches Ziatat entfernt] (Federalny sakon, 31. Mai 2002, Artikel 6)
Diese Informationen beruhen auf einer zeitlich begrenzten Recherche in öffentlich zugänglichen Dokumenten, die ACCORD derzeit zur Verfügung stehen. Diese Antwort stellt keine Meinung zum Inhalt eines bestimmten Ansuchens um Asyl oder anderen internationalen Schutz dar. Wir empfehlen, die verwendeten Materialien zur Gänze durchzusehen.
Quellen:
[1] Eine inoffizielle Übersetzung dieses Gesetzes ins Englische finden Sie auf der Homepage des UNHCR (siehe Quellenverzeichnis).