Amnesty International Report 2022/23; Zur weltweiten Lage der Menschenrechte; Laos 2022

Berichtszeitraum: 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022

AMTLICHE BEZEICHNUNG

Demokratische Volksrepublik Laos

STAATSOBERHAUPT

Thongloun Sisoulith

STAATS- UND REGIERUNGSCHEF*IN

Sonexay Siphandone (löste im Dezember 2022 Phankham Viphavanh im Amt ab)

Stand:
 1/2023

Einige bekannte Menschenrechtsverteidiger*innen befanden sich trotz Forderungen nach ihrer Freilassung weiterhin in Haft. Das Verschwindenlassen mehrerer Aktivist*innen und Angehöriger ethnischer Minderheiten wurde auch 2022 nicht zielführend untersucht. Angehörige der ethnischen Minderheit der ChaoFa Hmong hatten das ganze Jahr über keinen angemessenen Zugang zu Nahrung, Wasser, Sanitäreinrichtungen und Gesundheitsversorgung. Grenzüberschreitende Wasserkraftprojekte und andere Infrastrukturvorhaben warfen ernste menschenrechtliche Bedenken auf, da sie u. a. mit rechtswidrigen Zwangsräumungen, Misshandlungen und Menschenhandel einhergingen.

Hintergrund

Im August 2022 richtete der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 94 Empfehlungen an Laos. Dazu gehörte die Aufforderung, Menschen mit Behinderungen stärker an Organisationen zur Umsetzung und Überwachung ihrer Rechte zu beteiligen, und die Empfehlung zur Gewährleistung inklusiver Bildungsmöglichkeiten für Schüler*innen mit Behinderungen.

Die Inflationsrate erreichte im September 34 Prozent. Ein erheblicher Preisanstieg für Lebensmittel, Konsumgüter und Kraftstoff war die Folge. Die Auslandsverschuldung wirkte sich nachteilig auf die Volkswirtschaft aus. Laos nahm weiterhin Darlehen bei ausländischen Kreditgebern auf – insbesondere China –, um grenzüberschreitende Infrastruktur- und Entwicklungsprojekte zu finanzieren.

Recht auf Versammlungsfreiheit

Die Menschenrechtsverteidiger*innen Lodkham Thammavong, Soukane Chaithad und Somphone Phimmasone befanden sich auch 2022 weiter in Haft. Damit waren sie das sechste Jahr in Folge inhaftiert, obwohl eine UN-Expertin die Regierung im April 2021 aufgefordert hatte, die drei unverzüglich freizulassen. Die Menschenrechtler*innen waren festgenommen und vor Gericht gestellt worden, als sie im Jahr 2016 nach Laos zurückkehrten, nachdem sie an einer Protestaktion vor der laotischen Botschaft in der thailändischen Hauptstadt Bangkok teilgenommen hatten, um ihre Besorgnis über Menschenrechtsverletzungen, Korruption und Abholzung in Laos zum Ausdruck zu bringen.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Zivilgesellschaftliche Organisationen forderten weiterhin die Freilassung der inhaftierten Menschenrechtsverteidigerin Houayheaung Xayabouly. Sie war gemäß Paragraf 117 des Strafgesetzbuchs der "Durchführung von Propagandaaktivitäten gegen den Staat" für schuldig befunden worden, weil sie auf Facebook Kommentare über die ineffektive Reaktion der Regierung auf katastrophale Überschwemmungen im Süden des Landes im Jahr 2019 veröffentlicht hatte. Die UN-Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen hatte im Jahr 2021 bestätigt, dass ihre Haft willkürlich war, da sie lediglich friedlich ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen habe. Berichten zufolge ist sie seit dem 12. September 2019 im Provinzgefängnis von Champassak inhaftiert.

Verschwindenlassen

Am 15. Dezember 2022 jährte sich der Tag des Verschwindens des zivilgesellschaftlichen Aktivisten Sombath Somphone zum zehnten Mal. Aus diesem Anlass forderte Amnesty International die laotischen Behörden gemeinsam mit 65 weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen und Einzelpersonen aus der ganzen Welt auf, sein Schicksal und seinen Verbleib zu klären und seinen Familienangehörigen ihr Recht auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung zu gewähren.

Im August 2022 berichtete die UN-Arbeitsgruppe gegen Verschwindenlassen über sechs ungeklärte Fälle des Verschwindenlassens in Laos. Sie betrafen laotische und thailändische Aktivist*innen sowie vier Angehörige der ethnischen Minderheit der ChaoFa Hmong, darunter zwei Mädchen. Der UN-Generalsekretär berichtete im September, dass Angehörige der verschwundenen ChaoFa Hmong von der laotischen Armee eingeschüchtert worden seien, nachdem sie das Verschwindenlassen im Jahr 2020 bei den Vereinten Nationen gemeldet hatten.

Im September 2022 veröffentlichte der UN-Generalsekretär Einzelheiten über das Verschwinden von Od Sayavong, einem in Thailand lebenden laotischen Flüchtling. Er war zuletzt am 26. August 2019 gesehen worden, nachdem er sich mit dem UN-Sonderberichterstatter über extreme Armut und Menschenrechte getroffen hatte. Die thailändischen Behörden haben die Ermittlungen zu seinem Verschwinden mit der Begründung eingestellt, dass nicht genügend Beweise vorlägen.

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Die der ethnischen Minderheit der Hmong angehörende Gemeinschaft der ChaoFa Hmong, die in den 1980er-Jahren vor Gewalt und Verfolgung durch die laotischen Behörden geflohen war, versteckte sich weiterhin in abgelegenen Bergregionen, u. a. im Dschungel der Region Phou Bia in der Provinz Xienkhouang. Das laotische Militär zerstörte immer wieder ihre Unterkünfte, Solarpanele, Kochstellen und Nahrungsquellen, sodass ihr Zugang zu Nahrungsmitteln und angemessenen Unterkünften stark beeinträchtigt war. Die Angehörigen der Gemeinschaft besaßen zudem nur eingeschränkten Zugang zu sauberem Trinkwasser, sanitären Einrichtungen und gesundheitlicher Versorgung. Die Regierung reagierte nicht auf Briefe vom August 2020 und April 2021, in denen UN-Expert*innen ihre Besorgnis über diese Situation zum Ausdruck brachten. Nach Angaben des UN-Generalsekretärs verweigerten die Behörden unabhängigen Beobachter*innen, Mitarbeiter*innen humanitärer Hilfsorganisationen sowie internationalen Organisationen ab 2022 den Zugang zu diesem Gebiet.

Unternehmensverantwortung

Vier Jahre nach dem Dammbruch am 23. Juli 2018 in der laotischen Provinz Attapeu forderten UN-Sachverständige die Regierung von Laos sowie einige weitere Regierungen und die beteiligten Unternehmen dringend zum Handeln auf. Sie kritisierten die anhaltenden menschenrechtlichen Auswirkungen des Vorfalls, darunter der Tod bzw. das Verschwinden von mindestens 71 Menschen und die Vernichtung von Viehbestand, landwirtschaftlichen Flächen und Infrastruktur. Die UN-Expert*innen wiesen darauf hin, dass die Behörden keine Maßnahmen ergriffen hatten, um den betroffenen Gemeinschaften und Einzelpersonen umgehend langfristige Unterkünfte zur Verfügung zu stellen und transparente Entschädigungsmechanismen einzurichten. Des Weiteren bekundeten sie ihre Sorge darüber, dass Menschenrechtsverteidiger*innen mit Vergeltungsmaßnahmen konfrontiert seien, weil sie sich für die Rechte der Überlebenden der Katastrophe einsetzten.

Menschenhandel

Im Laufe des Jahres entdeckten die Behörden Hunderte ausländischer Staatsangehöriger, die verschleppt worden waren und in der Sonderwirtschaftszone Goldenes Dreieck im Norden des Landes festgehalten wurden. Die Betroffenen stammten u. a. aus Malaysia, Indien, Kenia und Pakistan und mussten in von chinesischen Unternehmen betriebenen Kasinos und Hotelanlagen Online-Betrügereien durchführen. Berichten zufolge wurden diese Menschen von ihren Arbeitgeber*innen misshandelt.

Die Verfahren zur Identifizierung und zum Schutz von Opfern des Menschenhandels wurden nicht konsequent angewandt. Angehörige des Grenzschutzes waren aus Kapazitäts- und Ausbildungsgründen nur unzureichend in der Lage, Menschenhandel zu verhindern, und es gab keine Opferschutzeinrichtungen zur Hilfestellung für von Menschenhandel betroffene Männer und lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LGBTI+).

Klimakrise

Die wichtigsten rechtlichen und politischen Instrumente zur Bewältigung des Klimawandels enthielten keine Bestimmungen zur Geschlechtergerechtigkeit und ließen auch die geschlechtsspezifische Anfälligkeit für die Auswirkungen des Klimawandels außer Acht. Hierzu zählten der nationale Klimabeitrag des Landes (Nationally Determined Contribution – NDC) von 2021, das Dekret zum Klimawandel von 2019 und das Umweltschutzgesetz von 2012. Lediglich der Erlass zur Umweltverträglichkeitsprüfung von 2019 sah partizipative Konsultationen und Bewertungen unter Berücksichtigung geschlechtsspezifischer und ethnischer Aspekte vor.

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