Amnesty International Report 2016/17 - The State of the World's Human Rights - Armenia

Berichtszeitraum: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016

Amtliche Bezeichnung: Republik Armenien
STAATSOBERHAUPT: Serge Sarkisjan
STAATS- UND REGIERUNGSCHEF_IN: Karen Karapetjan (löste im September 2016 Howik Abrahamjan im Amt ab)

Die Polizei löste im Juli 2016 unter Einsatz exzessiver Gewalt überwiegend friedliche Protestkundgebungen in der Hauptstadt Eriwan auf. Hunderte Personen wurden willkürlich festgenommen. Viele berichteten, sie seien bei der Festnahme und in der Haft verletzt, geschlagen und in anderer Weise misshandelt worden.

HINTERGRUND

Das Jahr 2016 war von wirtschaftlichem Auf und Ab und politischer Unbeständigkeit geprägt. Die Sicherheitslage verschlechterte sich, als im April in der von Armenien unterstützten abtrünnigen aserbaidschanischen Region Bergkarabach schwere Gefechte ausbrachen. Am 8. September 2016 trat Ministerpräsident Howik Abrahamjan zurück. Er gab zur Begründung an, es sei seiner Regierung nicht gelungen, die wirtschaftlichen und politischen Probleme zu lösen. Am 13. September ernannte Staatspräsident Serge Sarkisjan den früheren Bürgermeister von Eriwan, Karen Karapetjan, zum neuen Ministerpräsidenten.

EXZESSIVE GEWALTANWENDUNG

Am 17. Juli 2016 stürmte eine Gruppe Bewaffneter ein Polizeirevier im Eriwaner Stadtbezirk Erebuni, tötete einen Polizisten, verletzte zwei weitere und nahm mehrere als Geiseln.

Nach der Besetzung des Polizeireviers versammelten sich Hunderte Menschen auf dem Freiheitsplatz, um ihre Solidarität mit den Bewaffneten zum Ausdruck zu bringen. Sie unterstützten deren Forderung nach Freilassung des wegen illegalen Waffenbesitzes inhaftierten Oppositionellen Schirair Sefiljan und verlangten den Rücktritt des Staatspräsidenten. Während des zweiwöchigen Tauziehens um das besetzte Polizeirevier kam es in Eriwan zu zahlreichen regierungskritischen Protesten, die mehrfach zu Zusammenstößen mit der Polizei führten. Die Demonstrationen fanden zunächst täglich statt und verebbten schließlich, als sich die Geiselnehmer Ende Juli ergaben. Die Polizei erlaubte friedliche Ver-sammlungen in den meisten Fällen, nahm aber regelmäßig Demonstrierende und andere Personen fest. Mehrmals wurden Demonstrationen in Eriwan unter Anwendung exzessiver Gewalt aufgelöst.

Am 20. Juli 2016 kam es zu Zusammenstößen, als die Polizei Demonstrierende daran hinderte, der bewaffneten Gruppe, die das Polizeirevier besetzt hielt, Lebensmittel zukommen zu lassen. Einige der Demonstrierenden begannen, Polizisten zur Seite zu drängen und mit Steinen und Wasserflaschen zu bewerfen. Als die Polizei daraufhin wahllos Blendgranaten und Tränengas einsetzte, wurden viele friedlich Demonstrierende und Unbeteiligte verletzt. Anschließend begann die Polizei, die Versammlung aufzulösen und Demonstrierende festzunehmen. Mehrere Augenzeugen sagten aus, Polizisten hätten flüchtende Demonstrierende gejagt und verprügelt, ehe sie diese festnahmen. Berichten zufolge wurden 136 Personen festgenommen und Dutzende verletzt.

Am 29. Juli 2016 ging die Polizei im Stadtteil Sari-Tagh, in der Nähe des besetzten Polizeireviers, mit exzessiver Gewalt gegen friedliche Demonstrierende vor. Die Polizei forderte die Menschenmenge auf, sich zu zerstreuen, und setzte kurz darauf wahllos Tränengas und Blendgranaten ein. Dabei wurden zahlreiche Demonstrierende und einige Journalisten verletzt. Anschließend tauchte hinter der Polizeiabsperrung eine Gruppe von Männern mit Schlagstöcken auf, die De-monstrierende und Journalisten bedrängten und schlugen. Währenddessen sperrte die Polizei die Straße ab, um die Menschen an der Flucht zu hindern, und nahm anschließend alle Demonstrierenden fest. Mindestens 14 Journalisten berichteten, man habe sie gezielt mit Blendgranaten angegriffen und verprügelt, um sie an der Live-Berichterstattung zu hindern. Mindestens 60 Verletzte sollen in Krankenhäuser eingeliefert worden sein, darunter einige, die durch die explodierenden Granaten schwere Verbrennungen erlitten hatten. In den folgenden Wochen wurden fünf Polizisten wegen des exzessiven Gewalteinsatzes vom Dienst suspendiert. Der Polizeichef von Eriwan wurde entlassen, und 13 Polizisten, darunter mehrere hochrangige, erhielten eine offizielle Rüge, weil “es ihnen nicht gelungen war, gewaltsame Übergriffe auf Demonstrierende und Journalisten zu verhindern”. Die Ermittlungen zu beiden Vorfällen waren Ende 2016 noch nicht abgeschlossen.

WILLKÜRLICHE FESTNAHMEN UND INHAFTIERUNGEN

Nach den Ereignissen vom 17. Juli 2016 bestellte die Polizei engagierte Bürger zur Vernehmung ein. Medienberichten zufolge wurden etwa 200 Personen auf Polizeiwachen gebracht, ohne offiziell festgenommen worden zu sein, die meisten von ihnen Vertreter oder Anhänger der Opposition. Politisch engagierte Bürger berichteten, dass Polizisten sie zu Hause aufgesucht, ihren Angehörigen mit Festnahmen gedroht und gesetzwidrige Durchsuchungen vorgenommen hätten. Die Betroffenen wurden verhört und in einigen Fällen mehr als zwölf Stunden lang auf Polizeiwachen festgehalten, bevor man sie ohne Anklage wieder freiließ. Sie durften weder ihre Familien über ihren Verbleib informieren, noch erhielten sie Zugang zu ihren Anwälten.

FOLTER UND ANDERE MISSHANDLUNGEN

Folter und andere Misshandlungen in Polizeigewahrsam und in Hafteinrichtungen waren 2016 nach wie vor an der Tagesordnung.

Im Februar zwang die Leitung der Haftanstalt Nubaraschen den inhaftierten Bürgerrechtler Vardges Gaspari, sich einer psychiatrischen Untersuchung zu unterziehen, nachdem er der Gefängnisleitung vorgeworfen hatte, sie habe seine Zellengenossen angewiesen, ihn zu verprügeln, zu bedrohen und mit kaltem Wasser zu übergießen.

Im Zusammenhang mit den Vorfällen vom Juli 2016 berichteten mehrere Bür-gerrechtler, die wegen Teilnahme an Demonstrationen von der Polizei inhaftiert worden waren, man habe ihnen den Zugang zu Wasser, Medikamenten und notwendiger medizinischer Hilfe verweigert. Einige von ihnen wurden mehr als zwölf Stunden lang ohne Anklage festgehalten. Einige Betroffene berichteten, bei der Festnahme und in Gewahrsam brutal verprügelt oder anderweitig misshandelt worden zu sein. Außerdem habe man sie daran gehindert, ihre Angehörigen und Anwälte über ihren Verbleib zu informieren.

SEXUELLE UND REPRODUKTIVE RECHTE

Im Sommer 2016 änderte die Regierung die gesetzliche Regelung zum Schwangerschaftsabbruch, um die gezielte Abtreibung weiblicher Föten zwischen der 12. und der 22. Schwangerschaftswoche zu unterbinden. Das neue Gesetz führte eine obligatorische Wartefrist von drei Tagen nach Terminvereinbarung für einen Schwangerschaftsabbruch sowie eine verpflichtende Beratung der Schwangeren ein. Mehrere Frauengruppen äußerten die Befürchtung, dass die Wartefrist dazu benutzt werden könnte, Frauen von einem Schwangerschaftsabbruch abzuhalten. Das neue Gesetz könne außerdem zu mehr Korruption, einer höheren Anzahl unsicherer Schwangerschaftsabbrüche und in der Folge zu einer höheren Müttersterblichkeit führen. Nach Angaben des Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen sind gezielte Abtreibungen weiblicher Föten in Armenien weit verbreitet.

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