Amnesty International Report 2015/16 - The State of the World's Human Rights - Syria

 

 

Sowohl Regierungskräfte als auch nichtstaatliche bewaffnete Gruppen verübten während des andauernden internen bewaffneten Konflikts Kriegsverbrechen, andere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und schwere Menschenrechtsverstöße, die nicht geahndet wurden. Regierungskräfte führten wahllose Angriffe durch und wählten bewusst Zivilpersonen als Ziele, indem sie Wohngebiete und Gesundheitseinrichtungen mit Artillerie, Mörsern, Fassbomben und mutmaßlich chemischen Kampfmitteln bombardierten und rechtswidrig Menschen töteten. Lang anhaltende Belagerungen durch Regierungskräfte führten dazu, dass der eingeschlossenen Zivilbevölkerung Lebensmittel, ärztliche Betreuung und andere lebenswichtige Dinge vorenthalten wurden. Sicherheitskräfte nahmen weiterhin Tausende Menschen willkürlich fest und inhaftierten sie, darunter friedliche Aktivisten, Menschenrechtsverteidiger, Medienschaffende und Mitarbeiter humanitärer Organisationen sowie Kinder. Einige von ihnen fielen dem Verschwindenlassen zum Opfer, andere wurden über lange Zeiträume hinweg in Gewahrsam gehalten oder in unfairen Gerichtsverfahren verurteilt. Sicherheitskräfte folterten und misshandelten Gefangene systematisch, blieben aber straffrei. Tausende Inhaftierte sollen zwischen 2011 und 2015 infolge von Folter und anderen Misshandlungen gestorben sein. Nichtstaatliche bewaffnete Gruppen, die einige Teile des Landes kontrollierten und in anderen um die Vormacht kämpften, bombardierten wahllos vorwiegend von Zivilpersonen bewohnte Gebiete und belagerten sie. Die bewaffnete Gruppe Islamischer Staat (IS) belagerte zivile Wohngebiete, die von der Regierung kontrolliert wurden. Der IS verübte gezielt Angriffe auf Zivilpersonen, Selbstmordattentate, mutmaßliche Anschläge mit chemischen Waffen und Bombenanschläge auf Wohngebiete. Zudem war der IS für zahlreiche rechtswidrige Tötungen verantwortlich, u.a. für Tötungen von Gefangenen. Die von den USA geführten Streitkräfte flogen Luftangriffe auf IS-Stellungen und andere Ziele, die zahlreiche Todesopfer unter der Zivilbevölkerung forderten. Im September 2015 begann Russland mit Luftangriffen und schoss Marschflugkörper von Schiffen im Kaspischen Meer auf Gebiete, die von bewaffneten oppositionellen Gruppen kontrolliert wurden, sowie auf Stellungen des IS. Dabei wurden Hunderte Zivilpersonen getötet. Nach Schätzungen der Vereinten Nationen hatte der Konflikt bis Ende 2015 etwa 250000 Todesopfer gefordert, 7,6 Mio. Menschen wurden zu Binnenvertriebenen und 4,6 Mio. Menschen flohen ins Ausland.

Hintergrund

Syriens interner bewaffneter Konflikt, der 2011 nach Protesten gegen die Regierung begonnen hatte, wütete auch 2015 im ganzen Land. Regierungskräfte und ihre Verbündeten, darunter die libanesische Hisbollah und Kämpfer aus dem Iran, kontrollierten das Zentrum der Hauptstadt Damaskus sowie weite Teile Westsyriens. Ihnen gegenüber stand eine Reihe von nichtstaatlichen bewaffneten Gruppen, die andere Gebiete kontrollierten, dort um die Vormacht stritten oder sich gegenseitig bekämpften. Dazu zählten Gruppen, die hauptsächlich gegen die Regierungskräfte kämpften und der Freien Syrischen Armee nahestanden, sowie andere Gruppen wie Ahrar al-Sham, die Al-Nusra-Front (Jabhat al-Nusra), der syrische Zweig von al-Qaida, der Islamische Staat und die Sicherheitskräfte der Autonomiebehörde, die sich in den überwiegend kurdischen Enklaven in Nordsyrien gebildet hatte.

Die Aussichten auf ein Friedensabkommen waren gering, weil im UN-Sicherheitsrat weiterhin Uneinigkeit herrschte. Allerdings wurde eine Reihe von Resolutionen zu Syrien angenommen. Im Februar rief Resolution 2199 alle Staaten auf, keine Waffen mehr an den IS und die Al-Nusra-Front zu liefern und jegliche finanzielle Unterstützung einzustellen. In der Resolution 2209 vom März 2015 wurde der Einsatz von Chlorgas als Kriegswaffe verurteilt und verlangt, dass die für die Verwendung Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden müssen. Zugleich stimmte die Resolution militärischen Aktionen, Wirtschaftssanktionen und anderen Maßnahmen gegen diejenigen zu, die sich nicht an die Abmachungen hielten. Im August 2015 wurde in der Resolution 2235 die Bildung eines gemeinsamen Untersuchungsgremiums gefordert, das feststellen sollte, wer für den Einsatz von chemischen Kampfmitteln in Syrien verantwortlich war. Bemühungen der Vereinten Nationen als Friedensvermittler schrittweise einen Waffenstillstand in Aleppo zu erreichen oder multilaterale Gespräche zu initiieren, blieben erfolglos. Unter der Bezeichnung "Wien-Prozess" wurden für Januar 2016 internationale Verhandlungen angesetzt, die zu direkten Gesprächen zwischen der syrischen Regierung und oppositionellen Kräften führen sollten.

Die 2011 vom UN-Menschenrechtsrat eingesetzte Unabhängige Internationale Untersuchungskommission für Syrien (Independent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic) setzte ihre Arbeit fort und berichtete über Verstöße der Konfliktparteien gegen das Völkerrecht. Die syrische Regierung verweigerte der Kommission allerdings weiterhin die Einreise nach Syrien.

Eine von den USA geführte internationale Koalition flog weiterhin Luftangriffe gegen Stellungen des IS und anderer bewaffneter Gruppen im Norden und Osten Syriens. Die Angriffe, die im September 2014 begonnen hatten, forderten Berichten zufolge zahlreiche Todesopfer unter der Zivilbevölkerung. Am 30. September 2015 begann Russland mit Luftangriffen zur Unterstützung der syrischen Regierung, vorgeblich auf Ziele des IS. Meist richteten sich die Angriffe jedoch gegen bewaffnete Gruppen, die sowohl gegen die Regierung als auch gegen den IS kämpften. Im Oktober 2015 feuerte Russland Marschflugkörper auf Ziele in Syrien ab. Bei den russischen Luftschlägen sollen Hunderte Zivilpersonen ums Leben gekommen sein.

Zahlreiche mutmaßliche Angriffe Israels innerhalb Syriens hatten Stellungen der Hisbollah, der syrischen Regierungstruppen und anderer Kräfte zum Ziel.

Interner bewaffneter Konflikt - Menschenrechtsverletzungen durch Regierungstruppen

Einsatz unterschiedslos wirkender und verbotener Waffen
Regierungskräfte und ihre Verbündeten begingen weiterhin Kriegsverbrechen und schwere Verstöße gegen das Völkerrecht. Sie verübten sowohl gezielte als auch wahllose Angriffe auf Zivilpersonen. Regierungskräfte griffen mehrfach Gebiete an, die von gegnerischen bewaffneten Gruppen kontrolliert oder umkämpft waren. Bei rechtswidrigen Angriffen gab es dort Tote und Verletzte unter der Bevölkerung und Schäden an zivilen Gebäuden. Die Truppen führten wahllose Angriffe auf Wohngebiete durch, indem sie diese aus der Luft bombardierten oder unter Artilleriebeschuss nahmen. Häufig kamen nicht lenkbare, hochexplosive Fassbomben zum Einsatz, die aus Hubschraubern abgeworfen wurden. Die Kampfhandlungen forderten viele Tote und Verletzte, darunter auch Kinder. So kamen beispielsweise bei einem Fassbomben-Angriff auf Baideen im Gouvernement Aleppo am 5. Februar 2015 mindestens 24 Zivilpersonen ums Leben, 80 Menschen wurden verletzt. Bei einem Luftangriff auf den Sahat-al-Ghanem-Markt in Duma wurden am 16. August 2015 rund 100 Zivilpersonen getötet und Hunderte weitere verletzt. Wie die syrische Menschenrechtsorganisation Violations Documentation Center mitteilte, war die Hälfte aller zivilen Todesopfer nach Luftangriffen zu beklagen.

Bei ihren Angriffen auf Gegenden, die unter der Kontrolle von nichtstaatlichen bewaffneten Gruppen standen, setzten Regierungskräfte Chlorgas ein, vor allem im Gouvernement Idlib, wo es zu Opfern in der Zivilbevölkerung kam. Am 16. März 2015 warfen Hubschrauber dem Vernehmen nach bei einem Angriff Fässer mit Chlorgas auf die Ortschaft Sermin im Gouvernement Idlib ab. Eine fünfköpfige Familie starb, 100 Zivilpersonen erlitten Verletzungen.

Belagerungen und Verweigerung des humanitären Zugangs
Regierungskräfte belagerten auch 2015 über lange Zeiträume hinweg überwiegend Wohngebiete in und um Damaskus, darunter Ost-Ghouta, Daraja und Jarmuk. Die in den belagerten Gebieten eingeschlossenen Bewohner litten Hunger, waren von medizinischer Hilfe und anderen lebenswichtigen Versorgungsleistungen abgeschnitten und wurden wiederholt aus der Luft bombardiert, von Artillerie beschossen oder anderweitig angegriffen.

Regierungskräfte und die verbündete libanesische Hisbollah begannen im Juli 2015 mit der Belagerung von Zabadani und den umliegenden Städten und Dörfern im Südwesten Syriens. Tausende Zivilpersonen wurden nach Madaya vertrieben, das ebenfalls von Regierungstruppen belagert und wahllos bombardiert wurde. Dadurch kam es zu zahlreichen Toten und Verletzten unter der Zivilbevölkerung.

Angriffe auf Gesundheitseinrichtungen und medizinisches Personal
Regierungskräfte griffen weiterhin gezielt Gesundheitseinrichtungen und medizinisches Personal in Gebieten an, die unter der Kontrolle bewaffneter gegnerischer Gruppen standen. Sie bombardierten mehrfach Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen und verhinderten, dass humanitäre Hilfslieferungen mit Medikamenten und medizinischer Ausrüstung in die belagerten oder schwer zugänglichen Gegenden gelangten. Medizinisches Personal und freiwillige Helfer wurden festgenommen und inhaftiert, um auf diese Weise die medizinische Grundversorgung in diesen Gebieten zu beeinträchtigen oder zum Erliegen zu bringen. Die Organisation Ärzte für Menschenrechte warf den Regierungskräften vor, das Gesundheitssystem in den von bewaffneten oppositionellen Gruppen kontrollierten Gebieten systematisch anzugreifen und für den Tod eines Großteils der insgesamt 697 Angehörigen medizinischer Berufe verantwortlich zu sein, die zwischen April 2011 und November 2015 ihr Leben verloren.

Interner bewaffneter Konflikt - Menschenrechtsverstöße durch bewaffnete Gruppen

Nichtstaatliche bewaffnete Gruppen verübten Kriegsverbrechen, Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und schwere Menschenrechtsverstöße.

Einsatz unterschiedslos wirkender Waffen und gezielte Angriffe auf die Zivilbevölkerung
Der IS verübte sowohl gezielte als auch wahllose Angriffe auf Zivilpersonen. Zudem soll die bewaffnete Gruppe für Anschläge mit chemischen Waffen wie Chlor- oder Senfgas verantwortlich gewesen sein. Die Syrisch-Amerikanische Medizinische Gesellschaft gab an, dass ihre Mitarbeiter nach einem Angriff mit Artilleriefeuer und Granatwerfern auf die Stadt Marea im Gouvernement Aleppo am 21. August 2015 mehr als 50 Zivilpersonen behandelt hätten, deren Symptome Hinweise auf den Kontakt mit chemischen Kampfstoffen nahegelegt hätten. Ein Baby starb, nachdem es mit den Substanzen in Berührung gekommen war.

IS-Kämpfer griffen mehrfach die von Kurden kontrollierten Gebiete an. Mindestens 262 Menschen starben am 25. Juni 2015 bei gezielten Angriffen des IS auf Zivilpersonen in der Stadt Kobane.

Der IS und andere bewaffnete Gruppen benutzten unterschiedslos wirkende Waffen wie Granatwerfer und Artilleriegeschosse und feuerten damit auf Wohngebiete. Es gab Tote und Verletzte unter der Zivilbevölkerung. Im August 2015 nahmen bewaffnete Gruppen dem Vernehmen nach die überwiegend von Schiiten bewohnten Dörfer Fu'ah und Kefraya unter Artilleriebeschuss. Bei Angriffen mit unterschiedslos wirkenden Waffen sollen in der Stadt Deraa 18 Zivilpersonen getötet worden sein.

Rechtswidrige Tötungen
IS-Kämpfer waren für die summarische Tötung von gefangengenommenen Regierungssoldaten, Angehörigen rivalisierender bewaffneter Gruppen sowie Medienschaffenden und gefangengenommenen Zivilpersonen verantwortlich. In den vom IS kontrollierten Gebieten in Rakka, Deir ez-Zor und Ost-Aleppo führte der IS seine strenge Auslegung des islamischen Rechts ein und nahm häufig öffentliche Hinrichtungen vor. Unter den Opfern befanden sich Menschen, denen Abfall vom Glauben, Ehebruch oder Diebstahl zur Last gelegt wurde, sowie Menschen, die wegen ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen sexuellen Orientierung angeklagt worden waren.

Am 30. Januar 2015 enthaupteten Angehörige des IS den verschleppten japanischen Journalisten Kenji Goto. Vier Tage später wurde bekannt, dass der gefangengenommene Pilot der jordanischen Luftwaffe, Muath al-Kasabeh, bereits Anfang Januar bei lebendigem Leib verbrannt worden war. Am 3. März 2015 warfen IS-Kämpfer Berichten zufolge einen Mann von einem Turm in Tabqa im Gouvernement Rakka und steinigten ihn anschließend wegen seiner tatsächlichen oder vermeintlichen sexuellen Orientierung zu Tode.

Am 5. Juli 2015 wurden in der Stadt Rakka die beiden friedlichen Aktivisten Faisal Hussein al-Habib und Bashir Abd al-Ladhim al-Salem, die Menschenrechtsverstöße des IS dokumentiert haben sollen, von IS-Kämpfern summarisch getötet.

Am 5. Juli 2015 veröffentlichte der IS ein Video, das offenbar IS-Kindersoldaten zeigt, die in Gefangenschaft geratene Regierungssoldaten vor einer Menschenmenge in einem Amphitheater in Palmyra erschießen. IS-Kämpfer zerstörten vorsätzlich antike Tempel und andere Kulturschätze in Palmyra, das zum UNESCO-Weltkulturerbe gehört. Der IS hatte die Tempelstadt im Mai 2015 eingenommen. Im August wurde der Chefkonservator von Palmyra, Khaled al-Asaad, vom IS enthauptet. Er war im Mai gefangengenommen worden.

Auch die anderen bewaffneten Gruppen begingen rechtswidrige Tötungen. Im Juni 2015 sollen Mitglieder der Al-Nusra-Front 20 drusische Zivilpersonen in der Ortschaft Kalb Loze im Gouvernement Idlib erschossen haben. Laut Bildmaterial, das am 25. Juni veröffentlicht worden war, töteten Mitglieder der bewaffneten Gruppe Jaysh al-Islam summarisch mutmaßliche IS-Kämpfer, die sie gefangen genommen hatten. Nachdem sie am 9. September 2015 den Luftwaffenstützpunkt Abu al-Duhur eingenommen hatten, töteten Jaysh-al-Fateh -Kämpfer unter der Führung der Al-Nusra-Front summarisch 56 gefangengenommene Regierungssoldaten.

Belagerungen, Verweigerung des humanitären Zugangs
Der IS, die Al-Nusra-Front und andere bewaffnete Gruppen belagerten rund 228000 Menschen in den westlichen Stadtteilen der von der Regierung kontrollierten Stadt Deir ez-Zor. Aktivisten vor Ort gaben an, dass im Juli 2015 fünf Zivilpersonen aus Mangel an Nahrung und medizinischer Versorgung gestorben seien. Der IS schloss Gesundheitseinrichtungen, und weibliches medizinisches Personal durfte offenbar nicht mehr in den vom IS kontrollierten Gebieten arbeiten, so dass der Zugang der Bevölkerung zu medizinischer Versorgung stark eingeschränkt war.

Nichtstaatliche bewaffnete Gruppen belagerten fast das ganze Jahr über die nordwestlich von Aleppo gelegenen Ortschaften Zahraa und Nobel, in denen etwa 26000 Menschen lebten.

Entführungen
Mehrere nichtstaatliche bewaffnete Gruppen, darunter auch der IS, waren für Entführungen und Geiselnahmen verantwortlich. Am 23. Februar 2015 verschleppten IS-Kämpfer 253 Zivilpersonen aus überwiegend assyrischen Dörfern entlang des Khabur-Flusses im Gouvernement al-Hasaka. 48 Menschen kamen später wieder frei. Sorge bereitete jedoch das Schicksal der noch immer vermissten Personen, vor allem nachdem der IS ein Video über die Entführten veröffentlicht hatte, das drei nicht identifizierte Leichen zeigte.

Das Schicksal und der Aufenthaltsort der Menschenrechtsverteidigerin Razan Zaitouneh und ihres Ehemanns Wa'el Hamada sowie des Aktivisten Nazem Hamadi und der Aktivistin Samira Khalil blieb auch 2015 ungeklärt. Die vier Personen waren am 9. Dezember 2013 von unbekannten bewaffneten Männern aus dem Büro der Organisationen Violations Documentation Center und Local Development and Small Projects Support Office in Duma verschleppt worden, das in einem von Jaysh al-Islam und anderen bewaffneten Gruppen kontrollierten Gebiet liegt.

Interner bewaffneter Konflikt - Verstöße durch die Autonomiebehörde unter der Leitung der Partei der Demokratischen Union (PYD)

Im Norden Syriens wurden die drei überwiegend kurdischen Enklaven 'Afrin, Kobane (arabisch: Ayn al-Arab) und Jazeera von der Autonomiebehörde unter der Leitung der Partei der Demokratischen Union (Partiya Yekitîya Demokrat - PYD) kontrolliert. Die Sicherheitskräfte der Autonomiebehörde und die Polizei vertrieben im Februar 2015 die Bewohner von zehn Dörfern und Städten, darunter die Stadt Husseiniya. Binnenvertriebene aus Suluk, einer Stadt im Gouvernement Rakka, wurden im Juli nach der Vertreibung des IS aus dem Gebiet an der Rückkehr in ihre Häuser gehindert. Es kam zu willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen sowie unfairen Gerichtsverfahren gegen vermeintliche Unterstützer bewaffneter Gruppen. Die Autonomiebehörde soll auch Kindersoldaten eingesetzt haben.

Angriffe durch Streitkräfte der internationalen Koalition

Die von den USA geführte internationale Koalition setzte ihre Luftschläge gegen Stellungen des IS und anderer bewaffneter Gruppen im Norden und Osten Syriens fort. Die Angriffe hatten im September 2014 begonnen und zahlreiche Opfer unter der Zivilbevölkerung gefordert. Die syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte (Syrian Observatory for Human Rights) berichtete, dass im Jahr 2015 insgesamt 243 Zivilpersonen bei Angriffen der Koalition getötet worden seien. Am 30. April 2015 sollen bei einem Luftangriff auf mutmaßliche IS-Ziele in Bir Mahli im Gouvernement Aleppo 64 Zivilpersonen getötet worden sein.

Angriffe durch russische Streitkräfte

Russland griff in den Konflikt aufseiten der syrischen Regierung ein und begann am 30. September 2015 mit einer Serie von Luftschlägen vornehmlich gegen bewaffnete oppositionelle Gruppen. Berichten zufolge kamen am selben Tag bei russischen Luftangriffen auf die Orte Talbiseh, Zafraneh und Rastan im Gouvernement Homs mindestens 43 Zivilpersonen ums Leben. Am 7. Oktober 2015 feuerten russische Streitkräfte von Schiffen im Kaspischen Meer aus Marschflugkörper auf Syrien ab. Bei einem dieser Abschüsse wurden in Darat Izza im Gouvernement Aleppo fünf Zivilpersonen getötet und mindestens zwölf Wohnhäuser zerstört. Am 20. Oktober schlugen zwei mutmaßlich russische Raketen unmittelbar in der Nähe des Feldkrankenhauses von Sermin im Gouvernement Idlib ein und töteten 13 Zivilpersonen. Das Krankenhaus musste seinen Betrieb einstellen. Am 29. November 2015 feuerte ein mutmaßlich russisches Kampfflugzeug drei Raketen auf einen belebten Markt in Ariha im Gouvernement Idlib ab. Dabei wurden 49 Menschen getötet.

Bei russischen Angriffen sollen mehr als 600 Zivilpersonen ums Leben gekommen sein. Zudem wurden in Gebieten, die von nichtstaatlichen bewaffneten Gruppen kontrolliert oder umkämpft waren, mindestens zwölf medizinische Einrichtungen getroffen.

Flüchtlinge und Binnenvertriebene

Der anhaltende Konflikt führte 2015 erneut zur massenhaften Vertreibung von Zivilpersonen. Zwischen 2011 und Ende 2015 flohen schätzungsweise 6 Mio. Menschen aus Syrien. Nach Angaben des Amts des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) wurden 2015 1 Mio. neue Flüchtlinge gezählt. Das UN-Büro für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten gab die Zahl der Binnenvertriebenen in Syrien mit 7,6 Mio. an, die Hälfte davon Kinder. Die Türkei, der Libanon und Jordanien, die Länder mit den meisten syrischen Flüchtlingen, beschränkten den Zustrom von Flüchtlingen, die vor dem internen bewaffneten Konflikt Schutz suchten, und setzten sie dadurch weiteren Angriffen und Entbehrungen aus. Der Libanon und Jordanien verweigerten weiterhin palästinensischen Flüchtlingen aus Syrien die Einreise, wodurch diese besonders gefährdet waren. Mindestens 500000 syrische Flüchtlinge versuchten, über den See- oder den Landweg Europa zu erreichen. Viele europäische Länder und andere Staaten in der Region waren jedoch nicht bereit, sich angemessen an der Aufnahme von Flüchtlingen zu beteiligen.

Verschwindenlassen

Die staatlichen Sicherheitskräfte hielten nach wie vor Tausende Menschen ohne Anklageerhebung über lange Zeit in Untersuchungshaft. Viele von ihnen waren unter Bedingungen inhaftiert, die den Tatbestand des Verschwindenlassens erfüllten. Zehntausende Menschen, die seit Ausbruch des Konflikts im Jahr 2011 inhaftiert worden waren, blieben "verschwunden". Unter ihnen befanden sich friedliche Regierungskritiker und -gegner sowie Familienangehörige, die anstelle ihrer von den Behörden gesuchten Angehörigen inhaftiert worden waren.

Unter den seit 2012 "Verschwundenen" waren auch Abd al-Aziz al-Khayyir, Iyad Ayash und Maher Tahan vom Nationalen Koordinationsgremium für Demokratischen Wandel, die am 20. September 2012 an einem Straßenkontrollpunkt des Luftwaffengeheimdienstes festgenommen worden waren.

Folter und andere Misshandlungen

Folter und andere Misshandlungen von Inhaftierten in Gefängnissen sowie durch den staatlichen Sicherheitsdienst und die Geheimdienste waren auch 2015 weit verbreitet und wurden systematisch angewendet, was erneut zu vielen Todesfällen in Gewahrsam führte.

Der 22-jährige Student und freiwillige Helfer beim Roten Halbmond, Salaheddin al-Tabbaa, starb im April 2015 in Gewahrsam. Die Familie erhielt im Juli eine Sterbeurkunde, auf der als Todesursache ein Herzinfarkt vermerkt war. Salaheddin al-Tabbaa war jedoch bei guter Gesundheit gewesen, als ihn Sicherheitskräfte der Regierung im September 2014 festnahmen. Die Übergabe der sterblichen Überreste wurde der Familie von den Behörden mit der Begründung verweigert, die Leiche sei bereits eingeäschert worden.

Willkürliche Festnahmen und Inhaftierung

Zehntausende Zivilpersonen, darunter auch friedliche Aktivisten, wurden von Sicherheitskräften der Regierung festgenommen. Viele von ihnen verbrachten lange Zeiträume in Untersuchungshaft, wo sie gefoltert und anderweitig misshandelt wurden. Andere erhielten unfaire Prozesse vor dem Antiterror-Gericht oder militärischen Feldgerichten.

Bassel Khartabil, ein friedlicher Internetaktivist, der sich für das Recht auf freie Meinungsäußerung einsetzte, saß seit seiner Festnahme im März 2012 weiterhin willkürlich in Haft. Ende 2012 war er kurz vor ein militärisches Feldgericht gestellt worden, er erfuhr aber nie das Ergebnis des Verfahrens. Am 3. Oktober 2015 wurde er aus dem Adra-Gefängnis am Stadtrand von Damakus an einen unbekannten Ort verlegt.

Am 10. August 2015 entließen die Behörden den Menschenrechtsverteidiger und Leiter des syrischen Zentrums für Medien und Meinungsfreiheit, Mazen Darwish, aus der Haft. Im Juli 2015 kamen Hani al-Zitani und Hussein Gharir frei, zwei weitere Mitarbeiter des Zentrums. Die drei Männer waren seit Februar 2012 inhaftiert und vor das Antiterror-Gericht gestellt worden. Die Anklagen gegen sie wurden später fallen gelassen.

Todesstrafe

Die Todesstrafe blieb für eine große Zahl von Verbrechen in Kraft. Es war jedoch nicht möglich, Informationen über Todesurteile oder Hinrichtungen im Jahr 2015 zu erhalten.

Das Antiterror-Gericht verurteilte im Mai und im Juni Berichten zufolge 20 Angeklagte nach grob unfairen Gerichtsverfahren zum Tode. Sie waren im Zentralgefängnis in Hama inhaftiert, weil sie sich an friedlichen Protesten beteiligt hatten.

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