Amnesty International Report 2014/15 - The State of the World's Human Rights -

Amnesty Report 2015

Indien

 

 

Menschenrechtsverstöße staatlicher wie nichtstaatlicher Akteure wurden in der Regel nicht geahndet. Trotz Gesetzesreformen und fortschrittlicher Gerichtsentscheidungen gelang es den Behörden oft nicht, Straftaten gegen Kinder, Frauen, Dalits (Kastenlose), Adivasi (Indigene) und andere indische Staatsbürger zu verhindern. In einigen Fällen waren sie sogar selbst daran beteiligt. Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen, Folter und außergerichtliche Hinrichtungen zogen häufig keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich.

Das Strafjustizwesen war überlastet und unterfinanziert, was dazu führte, dass Opfer von Misshandlungen keine Gerechtigkeit erfuhren und Beschuldigte keinen fairen Prozess erhielten. Die Gewalt bewaffneter Gruppen in Jammu und Kaschmir, in den nordöstlichen Bundesstaaten sowie in Gebieten, in denen bewaffnete maoistische Gruppen aktiv waren, gefährdete weiterhin Zivilpersonen.

Hintergrund

Nach einem überwältigenden Sieg der Indischen Volkspartei Bharatiya Janata Party (BJP) bei den Parlamentswahlen im April/Mai 2014 stellte eine von ihr angeführte Koalition die Regierung. Der neue Premierminister Narendra Modi, der im Wahlkampf eine gute Regierungsführung und Fortschritt für alle versprochen hatte, setzte sich dafür ein, den Zugang von in ärmlichen Verhältnisse lebenden Menschen zu Bankdienstleistungen und sanitärer Grundversorgung zu verbessern.

Die Regierung leitete jedoch auch Schritte ein, um bei Großprojekten die Anforderungen an Unternehmen hinsichtlich der vorherigen Konsultation betroffener Gemeinschaften zu senken. Die Behörden verletzten weiterhin die Rechte der Bürger auf Privatsphäre und Meinungsfreiheit. In Uttar Pradesh und einigen anderen Bundesstaaten war 2014 ein Anstieg religiös und ethnisch motivierter Gewalt zu verzeichnen. Korruption, Diskriminierung aufgrund von Kastenzugehörigkeit und gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Angehörigen verschiedener Kasten waren nach wie vor weit verbreitet.

Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen

Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen von Protestierenden, Journalisten und Menschenrechtsverteidigern waren 2014 weiterhin an der Tagesordnung. Nach Angaben der Nationalen Menschenrechtskommission (National Human Rights Commission - NHRC) wurden zwischen April und Juli 123 rechtswidrige Festnahmen und 203 Fälle unrechtmäßiger Inhaftierung angezeigt. Die Behörden nutzten die gesetzliche Möglichkeit der Verwaltungshaft, um Journalisten und Menschenrechtsverteidiger ohne Anklageerhebung und Gerichtsverfahren in Gewahrsam zu nehmen. In den unter maoistischem Einfluss stehenden ländlichen Gebieten Zentralindiens waren Adivasi weiterhin dem Risiko willkürlicher Festnahme und Inhaftierung ausgesetzt.

Auch Antiterrorgesetze, die nicht den internationalen Menschenrechtsstandards entsprachen, wie z.B. das Gesetz zur Verhütung von Straftaten (Unlawful Activities [Prevention] Act), fanden Anwendung. Im Mai sprach der Oberste Gerichtshof sechs Männer frei, die auf Grundlage der Antiterrorgesetze schuldig gesprochen worden waren, den Akshardham-Tempel in Gujarat im Jahr 2002 angegriffen zu haben. Das Gericht befand, dass keine Beweise gegen sie vorlägen und die Ermittlungen in inkompetenter Weise durchgeführt worden seien.

Menschenrechtsverstöße bewaffneter Gruppen

Menschenrechtsverstöße bewaffneter Gruppen wurden aus mehreren Landesteilen gemeldet, u.a. aus dem Bundesstaat Jammu und Kaschmir, den nordöstlichen Bundesstaaten und aus Zentralindien. Durch wahllose, teilweise aber auch gezielte Angriffe bewaffneter Gruppen wurden Zivilpersonen getötet und verletzt, wurde Eigentum zerstört und Einwohner vertrieben. Bei Zusammenstößen zwischen Sicherheitskräften und bewaffneten maoistischen Gruppen wurden mehrere Zivilpersonen getötet.
Vor den Parlamentswahlen im Mai töteten bewaffnete Gruppen dem Vernehmen nach lokale Regierungsbeamte und Wahlleiter in den Bundesstaaten Jammu und Kaschmir, Jharkhand und Chhattisgarh, um die Wähler einzuschüchtern und den Wahlprozess zu stören.

Im Bundesstaat Assam wurden bewaffnete Gruppen dafür verantwortlich gemacht, im Januar und Mai 2014 zahlreiche Muslime und im Dezember zahlreiche Adivasi getötet zu haben. Auch in anderen nordöstlichen Bundesstaaten wurde gegen bewaffnete Gruppen der Vorwurf erhoben, Zivilpersonen angegriffen, Gewalt geschürt und massive Vertreibungen verursacht zu haben.

Kinderrechte

Im August 2014 legte die Regierung dem Parlament einen Gesetzentwurf zur Änderung des Jugendstrafrechts vor. Dieser sah vor, Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren in Fällen schwerer Verbrechen strafrechtlich wie Erwachsene zu behandeln und zu bestrafen. Offizielle indische Institutionen, die sich dem Schutz der Kinderrechte und dem Schutz der seelischen Gesundheit widmen, kritisierten die geplante Reform.

Nach der Vergewaltigung eines sechsjährigen Mädchens in einer Schule in Bangalore im Juli 2014 kam es zu Protesten, bei denen man darauf aufmerksam machen wollte, dass Gesetze zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt nicht umgesetzt wurden.
Trotz eines gesetzlichen Verbots körperlicher Züchtigung gingen aus mehreren Bundesstaaten Berichte über derartige Vorfälle ein. Gesetzliche Bestimmungen, wonach Privatschulen in den Eintrittsklassen 25% der Plätze für Kinder aus sozial benachteiligten Familien reservieren müssen, wurden kaum eingehalten. Kinder der Dalits und Adivasi wurden in der Schule weiterhin diskriminiert.

Im Juni 2014 äußerte der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes seine Sorge über die großen Unterschiede zwischen verschiedenen Gruppen von Kindern, was ihren Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung, sauberem Wasser und Sanitärversorgung betraf. Kinderarbeit und Kinderhandel stellten weiterhin schwerwiegende Probleme dar. Im Dezember wurde der Kinderrechtsaktivist Kailash Satyarthi, der seit vielen Jahren gegen diese Missstände kämpft, mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.

Gewalt zwischen ethnischen und religiösen Gruppen

Vor den Parlamentswahlen im Mai 2014 führte eine Reihe von Zwischenfällen im Bundesstaat Uttar Pradesh zu wachsenden Spannungen zwischen Hindus und Muslimen. Im Juli wurden bei Zusammenstößen in der Stadt Saharanpur in Uttar Pradesh drei Menschen getötet. Mehrere Politiker wurden beschuldigt, aufrührerische Reden gehalten zu haben; gegen einige von ihnen wurde Anklage erhoben. Auch in anderen Bundesstaaten kam es zu gewaltsamen Zusammenstößen, die religiös motiviert waren. Im Dezember 2014 wurden hinduistische Gruppen beschuldigt, mehrere Muslime und Christen dazu gezwungen zu haben, zum Hinduismus überzutreten.

Zahlreiche Menschen, die Ende 2013 vor gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Hindus und Muslimen in Muzzafarnagar im Bundesstaat Uttar Pradesh in Notlager geflohen waren, wurden Anfang 2014 rechtswidrig aus diesen Lagern vertrieben. Die Gewaltausbrüche wurden nicht in vollem Umfang untersucht. Ende 2014 hatten Tausende Menschen, die meisten von ihnen Muslime, immer noch nicht in ihre Heimatorte zurückkehren können.

Im November 2014 jährte sich zum 30. Mal der Gewaltausbruch in Delhi im Jahr 1984, der zu einem Massaker an Tausenden von Sikhs geführt hatte. Trotz großer öffentlicher Demonstrationen, die ein Ende der Straflosigkeit forderten, wurden Hunderte Strafverfahren, die die Polizei unter Verweis auf mangelnde Beweise eingestellt hatte, nicht wiederaufgenommen.

Die Ermittlungen und Gerichtsverfahren zu den Gewalttaten im Jahr 2002 im Bundesstaat Gujarat, bei denen mindestens 2000 Menschen, in der Mehrheit Muslime, getötet worden waren, kamen nur schleppend voran. Im November 2014 legte die Nanavati-Mehta-Kommission, die 2002 eingesetzt worden war, um die gewaltsamen Angriffe zu untersuchen, der Regierung des Bundesstaats Gujarat ihren Abschlussbericht vor, der jedoch nicht veröffentlicht wurde.

Im August 2014 wurden bei ethnisch motivierten Zusammenstößen an der umstrittenen Grenze zwischen den Bundesstaaten Nagaland und Assam zehn Personen getötet und mehr als 10000 vertrieben. Aus verschiedenen Bundesstaaten, darunter Uttar Pradesh, Bihar, Karnataka und Tamil Nadu, gingen Berichte über gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Angehörigen verschiedener Kasten ein.

Unternehmensverantwortung

Im September 2014 erklärte der Oberste Gerichtshof mehr als 200 Genehmigungen für den Steinkohlebergbau für ungültig, da sie seiner Ansicht nach willkürlich vergeben worden waren. Das Umweltministerium lockerte für Unternehmen die Verfahren zur Konsultation der lokalen Gemeinden, die von industriellen Großprojekten, insbesondere im Steinkohlebergbau, betroffen sind. Außerdem hob das Ministerium Moratorien auf, die für neue Industrieansiedlungen in Gebieten mit besonders starker Umweltverschmutzung gegolten hatten.

Staatliche Stellen und Unternehmen verstießen in mehreren Fällen gegen das Recht der lokalen Bevölkerung, in angemessener Weise konsultiert zu werden. Im August veranstaltete eine Tochtergesellschaft des in Großbritannien ansässigen Unternehmens Vedanta Resources eine öffentliche Anhörung zum geplanten Ausbau ihrer Aluminiumraffinerie in Lanjigarh im Bundesstaat Odisha. Dabei wurden jedoch weder die konkreten Auswirkungen angesprochen, noch wurden die Betroffenen ausreichend informiert und angehört.

Im Dezember 2014 beschloss die Regierung ein zeitlich befristetes Gesetz, wonach bislang geltende Bedingungen, wie die Zustimmung der betroffenen Bevölkerung und eine Untersuchung der sozialen Auswirkungen, nicht mehr erfüllt werden müssen, wenn staatliche Stellen Land für bestimmte Vorhaben erwerben.

Für Tausende Menschen bestand nach wie vor die Gefahr, zugunsten großer Infrastrukturmaßnahmen aus ihren Häusern und von ihrem Land vertrieben zu werden. Besonders bedroht waren Adivasi, die in der Nähe neuer oder expandierender Bergbau- oder Staudammprojekte lebten.

Im Dezember jährte sich zum 30. Mal die Giftgaskatastrophe von Bhopal, bei der 1984 große Mengen giftigen Gases aus einem Leck ausgetreten und in die Umwelt gelangt waren. Überlebende litten noch immer unter schweren gesundheitlichen Spätfolgen, und von dem nach wie vor verseuchten Fabrikgelände ging weiterhin eine ernste Gefahr für die Menschen in der Umgebung aus. Im November 2014 beantragte ein Gericht in Bhopal erneut die Vorladung des US-amerikanischen Chemiekonzerns Dow Chemical Company, nachdem das Unternehmen früheren gerichtlichen Vorladungen nicht nachgekommen war.

Ebenfalls im November erklärte sich die indische Regierung bereit, auf Grundlage aktueller medizinischer und wissenschaftlicher Untersuchungen der Opfer, ihre bereits viele Millionen US-Dollar umfassende Entschädigungsforderung gegenüber Union Carbide Corporation, ein Tochterunternehmen von Dow Chemical Company, noch weiter zu erhöhen. Die gerichtliche Anordnung, das kontaminierte Fabrikgelände zu säubern und den Giftmüll zu entsorgen, hatte die Regierung noch nicht umgesetzt.

Todesstrafe

Im Januar 2014 befand der Oberste Gerichtshof, dass es Folter gleichkomme, wenn die Vollstreckung der Todesstrafe unangemessen lange hinausgezögert werde, und dass die Hinrichtung psychisch kranker Menschen gegen die Verfassung verstoße. Außerdem legte das Gericht Richtlinien für den Schutz der Rechte von Personen fest, die zum Tode verurteilt sind.

Im April 2014 verhängte ein Gericht in Mumbai die Todesstrafe gegen drei Männer wegen Vergewaltigung. Grundlage des Urteils war ein neues Gesetz aus dem Jahr 2013, das für mehrfache Vergewaltigung die Todesstrafe vorsieht. Im Dezember 2014 legte die Regierung dem Parlament einen Gesetzentwurf zu Flugzeugentführungen vor, der die Todesstrafe für die Täter vorsieht, wenn Geiseln oder Sicherheitskräfte bei der Entführung zu Tode kommen.

Außergerichtliche Hinrichtungen

Der Oberste Gerichtshof befasste sich 2014 weiterhin mit einer Eingabe von Opfergruppen, die Ermittlungen zum Tod von mehr als 1500 Menschen im Bundesstaat Manipur forderten. Sie sollen bei Zusammenstößen mit der Polizei getötet worden sein, die mutmaßlich "vorgetäuschte Zusammenstöße" (fake encounters) waren, eine Form von außergerichtlichen Hinrichtungen. In Delhi, Bihar und Punjab sprachen Gerichte Polizeibeamte wegen Beteiligung an außergerichtlichen Hinrichtungen schuldig, die als "Zusammenstöße" verschleiert worden waren.

In einigen Fällen von Tötungen im Zusammenhang mit "vorgetäuschten Zusammenstößen" sprach die NHRC den Familienangehörigen Entschädigungen zu. Die Kommission äußerte sich zudem besorgt über außergerichtliche Hinrichtungen durch die Polizei des Bundesstaates Uttar Pradesh, die unter dem Deckmantel von "Zusammenstößen" stattgefunden hatten.

Im Februar 2014 zogen die Untersuchungen eines hochrangigen Ermittlungsteams zu einem "vorgetäuschten Zusammenstoß", der sich 2004 im Bundesstaat Gujarat ereignet hatte, die Anklageerhebung gegen ehemalige Angehörige des Inlandsgeheimdienstes wegen Mordes und Entführung nach sich. In den Bundesstaaten Gujarat und Rajasthan wurden Polizisten, die wegen Tötungen unter dem Deckmantel von "Zusammenstößen" vor Gericht gestanden hatten, wieder in den Dienst aufgenommen, nachdem sie gegen Kaution aus der Untersuchungshaft entlassen worden waren.

Im September legte der Oberste Gerichtshof neue Richtlinien bezüglich der Ermittlungen zu Todesfällen bei "Zusammenstößen" mit der Polizei fest. So muss künftig u.a. gewährleistet sein, dass die Todesfälle von unbeteiligten Polizeidienststellen und Ermittlungsbehörden untersucht werden.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Gesetzliche Bestimmungen zu den Straftatbeständen Verleumdung und Aufruhr, die nicht den internationalen Standards entsprachen, wurden benutzt, um Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und andere Personen, die friedlich ihr Recht auf freie Meinungsäußerung ausübten, zu schikanieren und strafrechtlich zu verfolgen. Außerdem schränkte die Regierung die freie Meinungsäußerung im Internet auf Grundlage weitgefasster und vage formulierter Gesetze ein. Rund um die Parlamentswahlen im Mai wurden zahlreiche Personen festgenommen, deren Äußerungen über Premierminister Narendra Modi nach Ansicht der Behörden den Straftatbestand der Verleumdung erfüllten.

Die Behörden setzten umfassende Maßnahmen zur Überwachung der Telefon- und Internetkommunikation um und dehnten diese noch weiter aus. Sie machten weder Angaben zu den Details der Überwachung noch zu Maßnahmen zum Schutz vor Missbrauch.

Straflosigkeit

Sicherheitskräfte, die Menschenrechtsverletzungen verübten, wurden so gut wie nie zur Rechenschaft gezogen. Ungeachtet einzelner Signale, die auf Veränderung hindeuteten, war Straffreiheit weiterhin vorherrschend. Gesetze, wie das Sonderermächtigungsgesetz für die Streitkräfte (Armed Forces Special Powers Act) und das Gesetz über Unruhegebiete (Disturbed Areas Act), die faktisch Immunität vor Strafverfolgung verliehen, waren noch immer in Kraft, obwohl die Proteste gegen diese Gesetze in Jammu und Kaschmir und Teilen Nordostindiens anhielten.

Eine von der zentralen Ermittlungsbehörde erhobene Anklage gegen fünf Armeeangehörige wegen Mordes und Verschwörung wurde von der Armee im Januar 2014 ohne Gerichtsverfahren abgewiesen. Der Oberste Gerichtshof hatte im Jahr 2012 entschieden, dass die Armeeangehörigen wegen der außergerichtlichen Hinrichtung von fünf Dorfbewohnern aus Pathribal im Bundesstaat Jammu und Kaschmir im Jahr 2000 vor ein Militärgericht gestellt werden sollten. Im September 2014 sprach ein Militärgericht fünf Soldaten schuldig, im Jahr 2010 drei Männer in Machil im Bundesstaat Jammu und Kaschmir außergerichtlich hingerichtet zu haben.

Im November 2014 führten Ermittlungen der Armee zur Anklageerhebung gegen neun Soldaten, denen Beteiligung an der Tötung zweier Jugendlicher im Bezirk Budgam im Bundesstaat Jammu und Kaschmir vorgeworfen wurde.

Die Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen, die in den zurückliegenden Jahrzehnten in Jammu und Kaschmir, Nagaland, Manipur, Punjab und Assam verübt worden waren, entzogen sich weiterhin dem Zugriff der Justiz.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen

Der Oberste Gerichtshof hatte im Dezember 2013 entschieden, Artikel 377 des indischen Strafgesetzbuchs, der homosexuelle Handlungen unter Strafe stellt, sei verfassungskonform. Er hob damit das Urteil einer niedrigeren Instanz auf, die einvernehmliche gleichgeschlechtliche Handlungen erlaubt hatte. 2014 akzeptierte der Oberste Gerichtshof eine Eingabe, mit der erreicht werden sollte, dass die Richter ihre Entscheidung revidieren. Vor den Parlamentswahlen im Mai 2014 sprachen sich wichtige politische Parteien dafür aus, Artikel 377 abzuschaffen.

Im April 2014 gewährte der Oberste Gerichtshof in einem bahnbrechenden Urteil Transgendern rechtliche Anerkennung. Das Gericht wies die Behörden an, die Selbsteinstufung von Transgendern als männlich, weiblich oder "drittes Geschlecht" anzuerkennen, Maßnahmen der Sozialfürsorge für Transgender zu ergreifen und in den Bereichen Bildung und Beschäftigung Quotenregelungen für sie einzuführen. Es gab jedoch weiterhin Berichte darüber, dass Transgender Schikanen und Gewalt ausgesetzt waren.

Rechte von Arbeitnehmern

Weil Visavermittler und skrupellose Anwerber nicht wirksam kontrolliert wurden, liefen indische Arbeitsmigranten, die in die Länder des Nahen Ostens reisten, Gefahr, Opfer von Zwangsarbeit, Menschenhandel und anderen Menschenrechtsverletzungen zu werden.

Hunderte indische Arbeitsmigranten, unter ihnen 46 Krankenschwestern, saßen aufgrund der Kämpfe zwischen bewaffneten Gruppen und der irakischen Regierung 2014 im Irak fest. Im Juni wurden 39 indische Arbeitsmigranten im Irak entführt. Ende 2014 befanden sie sich vermutlich immer noch in der Gewalt bewaffneter Gruppen.

Schuldknechtschaft war nach wie vor weit verbreitet. Millionen Menschen wurden gezwungen, als Schuldknechte in der Landwirtschaft, in der Ziegelherstellung, im Bergbau, in der Seiden- und Baumwollproduktion sowie in anderen Industriezweigen zu arbeiten. Es gab einige Berichte darüber, dass Hausangestellte - in der Mehrzahl Frauen - von ihren Arbeitgebern misshandelt wurden.

Gewaltlose politische Gefangene

Die beiden Adivasi-Aktivisten und gewaltlosen politischen Gefangenen Soni Sori und Lingaram Kodopi wurden im Februar 2014 gegen Kaution auf freien Fuß gesetzt. Soni Sori kandidierte bei den Parlamentswahlen im Mai 2014.

Die Menschenrechtsaktivistin Irom Shamila aus dem Bundesstaat Mainpur setzte ihren seit 14 Jahren andauernden Hungerstreik fort und forderte die Aufhebung des drakonischen Sonderermächtigungsgesetzes für die Streitkräfte. Sie war unter der Anklage des versuchten Selbstmordes inhaftiert und wurde am 20. August 2014 auf freien Fuß gesetzt, nachdem ein Gericht entschieden hatte, dass die Anklage unbegründet sei. Zwei Tage später wurde sie jedoch unter demselben Vorwurf erneut festgenommen.

Unangemessen lange Untersuchungshaft

Übermäßig lange Untersuchungshaftzeiten und eine starke Überbelegung der Gefängnisse waren nach wie vor an der Tagesordnung. Im Dezember 2013 waren mehr als 278000 Gefangene, und damit mehr als zwei Drittel aller in Indien inhaftierten Menschen, Untersuchungshäftlinge. Unter den Untersuchungshäftlingen waren Dalits, Adivasi und Muslime weiterhin überproportional vertreten. Willkürliche Inhaftierungen, schleppende Ermittlungen und Prozesse, fehlende Rechtshilfeangebote und ungenügende Schutzvorkehrungen gegen überlange Haftzeiten trugen zu der problematischen Situation bei.

Im September 2014 wies der Oberste Gerichtshof die Bezirksrichter an, herauszufinden, welche Untersuchungshäftlinge bereits mehr als die Hälfte des Strafmaßes verbüßt hatten, das ihnen im Falle einer Verurteilung drohen würde, und diese umgehend freizulassen. Auf Anregung von Amnesty International Indien wies die Regierung des Bundesstaats Karnataka die zuständigen Behörden an, Ausschüsse einzurichten, die überlange Untersuchungshaftzeiten kontrollieren.

Recht auf Vereinigungsfreiheit

Die Behörden nutzten das Gesetz über Finanzierung aus dem Ausland (Foreign Contribution [Regulation] Act), um NGOs und zivilgesellschaftliche Organisationen zu schikanieren, die Geld aus dem Ausland erhielten. Dies betraf insbesondere Gruppen, die großen Infrastrukturprojekten, Bergbauvorhaben und Atomkraftwerken kritisch gegenüberstanden. Sie sahen sich wiederholt mit Befragungen konfrontiert, und man drohte ihnen mit Untersuchungen sowie der Sperrung von Geldern aus dem Ausland durch die Regierung.

Im Juni 2014 berichteten Medienorganisationen über ein geheimes Papier des Inlandsgeheimdienstes, in dem es hieß, einige der aus dem Ausland finanzierten NGOs würden "die wirtschaftliche Entwicklung negativ beeinflussen".

Folter und andere Misshandlungen

In den staatlichen Haftanstalten wurden weiterhin Folter und andere Misshandlungen praktiziert. Opfer waren insbesondere Frauen, Dalits und Adivasi. Ein ohnehin unzureichender Entwurf für ein Antifoltergesetz wurde mit dem Regierungswechsel nach den Parlamentswahlen im Mai hinfällig.

Im August ordnete das Obere Gericht von Bombay an, alle Polizeistationen in Maharashtra mit Überwachungskameras auszustatten, um Folter zu unterbinden.

Frauenrechte

Gewalt gegen Frauen war noch immer weit verbreitet. Die Behörden setzten neue, 2013 verabschiedete Gesetze zum Schutz von Frauen vor Verbrechen nicht wirksam um. Auch wichtige Polizei- und Justizreformen, die eine Umsetzung dieser Gesetze gewährleisten sollten, ließen auf sich warten. Vergewaltigung in der Ehe wurde nicht als Straftat anerkannt, wenn die Ehefrau älter als 15 Jahre war. Eine Reihe von Staatsvertretern und führenden Politikern machte Äußerungen, die Verbrechen gegen Frauen zu rechtfertigen schienen, und leistete damit einer Kultur der Straflosigkeit Vorschub.

Zwar kamen 2014 mehr Straftaten, die an Frauen verübt wurden, zur Anzeige, doch war weiterhin von einer sehr hohen Dunkelziffer auszugehen. Frauen und Mädchen, die den Dalits angehörten, waren nach wie vor in vielfacher Weise von Diskriminierung und Gewalt betroffen. Selbsternannte Dorfräte verfügten unbefugt Strafen gegen Frauen wegen angeblicher Überschreitung sozialer Normen.

Im April 2014 monierte die UN-Sonderberichterstatterin über Gewalt gegen Frauen, dass die Behörden den Opfern von Gewalt keine Wiedergutmachung zuerkannten und die Täter nicht zur Rechenschaft zogen. Im Juli empfahl der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau der Regierung, Mittel für die Einrichtung spezieller Gerichte, Beschwerdeverfahren und Hilfsmaßnahmen bereitzustellen, um die Umsetzung der Gesetze zu verbessern.

Im November 2014 starben 16 Frauen im Bundesstaat Chhattisgarh, nachdem sie an einer unsachgemäß durchgeführten Massensterilisation teilgenommen hatten. Die staatlichen Maßnahmen zur Familienplanung waren vor allem auf quantitative Ergebnisse ausgerichtet und erlaubten weiterhin Kompromisse bei der Qualität der Gesundheitsversorgung. Außerdem schränkten sie das Recht von Frauen ein, angemessene Methoden der Familienplanung zu wählen.

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