Amnesty International Report 2014/15 - The State of the World's Human Rights - Lebanon

Amnesty Report 2015

Libanon

 

 

2014 herrschten weiterhin Spannungen, die aus dem bewaffneten Konflikt im benachbarten Syrien resultierten. Es gingen neue Berichte über Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen ein.

Im Libanon lebten mehr als 1,2 Mio. syrische Flüchtlinge, das Land leitete jedoch Maßnahmen ein, um den Zustrom zu begrenzen, und verweigerte u.a. palästinensischen Flüchtlingen aus Syrien die Einreise. Palästinensische Flüchtlinge, die seit vielen Jahren im Libanon lebten, litten weiterhin unter Diskriminierung.

Frauen waren nach wie vor durch Gesetze und im täglichen Leben benachteiligt und nur unzureichend gegen sexuelle und andere Formen von Gewalt geschützt. Arbeitsmigranten, vor allem weibliche Hausangestellte, wurden von ihren Arbeitgebern ausgebeutet und misshandelt. Zahlreiche Männer wurden wegen mutmaßlicher homosexueller Handlungen strafrechtlich verfolgt.

Bei der Aufklärung des Schicksals von Personen, die vor Jahrzehnten dem Verschwindenlassen zum Opfer gefallen waren, gab es einige Fortschritte. Die Todesstrafe blieb in Kraft, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt.

Vor dem Sondergerichtshof für den Libanon (Special Tribunal for Lebanon - STL) begann der Prozess gegen fünf Personen in Zusammenhang mit der Ermordung des ehemaligen Ministerpräsidenten Rafiq Hariri. Das Verfahren fand in Abwesenheit der Angeklagten statt. Syrische Regierungstruppen und bewaffnete Gruppen aus Syrien verübten entlang der Grenze zum Libanon wahllose Angriffe.

Hintergrund

Interne politische Machtkämpfe verhinderten die Wahl eines Nachfolgers für Staatspräsident Michel Suleiman, dessen Amtszeit im Mai 2014 ablief. Im Februar einigten sich die rivalisierenden Parteienbündnisse auf die Bildung einer nationalen Einheitsregierung mit Tammam Salam als Ministerpräsidenten.

Dem Libanon gelang es, sich nicht in den bewaffneten Konflikt in Syrien hineinziehen zu lassen - trotz zahlreicher politischer, religiöser und sozialer Differenzen im Land, eines anhaltenden Flüchtlingsstroms aus dem Nachbarland und der Tatsache, dass einige Libanesen, vor allem Angehörige der Hisbollah, an den Kämpfen in Syrien beteiligt waren. Der Konflikt in Syrien stellte jedoch eine allgegenwärtige Bedrohung dar.

Die Situation im Libanon war das gesamte Jahr über von politischen Spannungen geprägt, die durch den bewaffneten Konflikt in Syrien noch verstärkt wurden. Bis Ende 2014 hatte das Land mehr als 1,15 Mio. syrische Flüchtlinge und etwa 50000 palästinensische Flüchtlinge aus Syrien aufgenommen.

Die Bevölkerungszahl des Libanon wuchs damit um ein Viertel, was zu einer Belastung der knappen Ressourcen des Landes führte. Spannungen aufgrund des syrischen Konflikts führten vor allem in der Stadt Tripoli immer wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen, bei denen zahlreiche Menschen getötet wurden.

Die syrische Armee feuerte regelmäßig Granaten auf die Bekaa-Ebene und andere Ziele auf libanesischem Gebiet ab. Bewaffnete Gruppen schossen von Syrien aus Raketen in die östliche Grenzregion des Libanon.

Dort kam es auch zu zahlreichen Entführungen. Im August 2014 veröffentlichten Angehörige der bewaffneten Gruppe Islamischer Staat (IS) im Internet Videos, die die Enthauptung zweier libanesischer Soldaten zeigten. Sie waren bei Kämpfen um die kurzzeitig vom IS, der Al-Nusra-Front (Jabhat al-Nusra) und anderen bewaffneten Gruppen eroberte libanesische Grenzstadt Arsal als Geiseln genommen worden.

Im September und Dezember soll die Al-Nusra-Front zwei weitere Geiseln hingerichtet haben. Eine Reihe von Bombenattentaten in Beirut und anderen Städten schienen ebenfalls mit dem syrischen Konflikt in Zusammenhang zu stehen.

Folter und andere Misshandlungen

Auch 2014 gab es Berichte über Folter und andere Misshandlungen von Personen, die einer Straftat verdächtigt wurden. Ein Häftling, der vom Allgemeinen Sicherheitsdienst im Mai festgehalten worden war, berichtete nach seiner Freilassung, dass die Vernehmungsbeamten ihn mit einem Elektrokabel auf Hände und Füße geschlagen hätten. Außerdem sei er beleidigt und traktiert worden.

Die Behörden unterließen es, Foltervorwürfe glaubwürdig zu untersuchen. Dies galt auch im Fall eines 15-jährigen Jungen sowie weiterer Personen, die nach Zusammenstößen zwischen der libanesischen Armee und bewaffneten Gruppen im Juni 2013 in der Gegend von Sidon inhaftiert worden waren.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Das Recht auf Asyl und andere Rechte von Flüchtlingen waren eingeschränkt. Der Libanon hatte das UN-Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge aus dem Jahr 1951 sowie das Zusatzprotokoll aus dem Jahr 1967 noch immer nicht ratifiziert.
Nach Angaben des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) und des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNWRA) hatte der Libanon Ende 2014 mehr als 1,2 Mio. Flüchtlinge aus Syrien aufgenommen. Im Mai schloss die Regierung faktisch die Grenze für die meisten Palästinenser, die aus Syrien kamen.

Im Juni kündigte sie an, dass nur noch syrischen Flüchtlingen aus grenznahen Gebieten die Einreise erlaubt werde. Im Oktober verfügten die Behörden weitere Einschränkungen und baten den UNHCR, mit Ausnahme von humanitären Fällen keine Flüchtlinge mehr zu registrieren. Neue Bestimmungen, die am 31. Dezember verkündet wurden, sahen vor, dass Syrer vor der Einreise eine von sechs verschiedenen Visumarten beantragen mussten. Es gab Fälle, in denen syrische Flüchtlinge und palästinensische Flüchtlinge aus Syrien entgegen völkerrechtlichen Bestimmungen wieder nach Syrien zurückgeschickt wurden.

Die hohen Gebühren für eine Verlängerung der einjährigen Aufenthaltsgenehmigung und eine undurchsichtige Vergabepolitik führten dazu, dass viele syrische Flüchtlinge ihren regulären Aufenthaltsstatus verloren und Gefahr liefen, festgenommen, inhaftiert und des Landes verwiesen zu werden.

Einige Stadtverwaltungen beschränkten Flüchtlinge in ihrem Recht auf Freizügigkeit durch Ausgangssperren, untersagten ihnen, Zeltsiedlungen zu errichten, oder erhoben zusätzliche Abgaben von ortsansässigen Eigentümern, die Grundstücke an Flüchtlinge vermieteten. Die libanesische Armee und der Innere Sicherheitsdienst rissen zudem einige Zeltsiedlungen ab, angeblich aus Sicherheitsgründen.

Die Anwesenheit von so vielen Flüchtlingen stellte eine erhebliche Belastung für das Gesundheits- und Bildungssystem sowie andere Ressourcen dar. Die Lage wurde dadurch verschärft, dass die internationale finanzielle Hilfe für das Land unzureichend war. Viele Flüchtlinge hatten daher keinen Zugang zu angemessener medizinischer Behandlung, Wohnraum, Bildung und anderen Versorgungsleistungen.

Tausende palästinensische Flüchtlinge, die sich seit vielen Jahren im Libanon befanden, lebten nach wie vor in Lagern und informellen Siedlungen unter ärmlichen Verhältnissen. Sie wurden weiterhin durch Gesetze und Bestimmungen diskriminiert und ihrer Grundrechte beraubt. So war es ihnen u.a. verwehrt, Grundbesitz zu erben, und sie durften in etwa 20 Berufen nicht arbeiten.

Rechte von Frauen und Mädchen

Frauen wurden weiterhin durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert. Libanesischen Frauen, die mit ausländischen Staatsbürgern verheiratet waren, war es nach wie vor gesetzlich verboten, ihre Staatsangehörigkeit an ihre Kinder weiterzugeben. Im April wurde ein neues Gesetz erlassen, das erstmals häusliche Gewalt ausdrücklich zur Straftat erklärte.

Es wies zwar einige Schwachstellen auf, so stellte es z.B. Vergewaltigung in der Ehe noch immer nicht unter Strafe, doch waren immerhin die Einrichtung vorübergehender Zufluchtsorte für Frauen vorgesehen und Maßnahmen, um Polizei und Staatsanwaltschaft bei der Verfolgung von Fällen häuslicher Gewalt zu unterstützen.

Rechte von Arbeitsmigranten

Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet und misshandelt, insbesondere weibliche Hausangestellte. Es gab keine gesetzlichen Regelungen für freie Tage, Ruhepausen, Gehälter und humane Arbeitsbedingungen, so dass Arbeitsmigranten tätlichen Angriffen, sexueller Gewalt und anderen Misshandlungen durch ihre Arbeitgeber schutzlos ausgeliefert waren. Hausangestellte waren durch das Sponsorensystem vertraglich an ihre Arbeitgeber ("Sponsoren") gebunden, was Ausbeutung begünstigte.

Arbeitgeber behielten oftmals die Reisepässe von Arbeitsmigranten ein, um sie daran zu hindern, Arbeitsverhältnisse zu verlassen, in denen sie ausgebeutet wurden. Im Juni wies ein Richter zum ersten Mal einen Arbeitgeber an, einer Hausangestellten den Reisepass zurückzugeben. Zur Begründung hieß es, das Einbehalten des Passes habe das Recht auf Freizügigkeit der Arbeitnehmerin verletzt.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen

Paragraph 534 des Strafgesetzbuchs verbot Geschlechtsverkehr "wider die Natur" und diente als Begründung, um sexuelle Beziehungen zwischen Männern, aber auch andere einvernehmliche sexuelle Handlungen strafrechtlich zu verfolgen. Im Januar 2014 entschied ein Richter, der Paragraph könne im Fall einer Transgender-Frau, die sexuelle Beziehungen mit Männern hatte, nicht zur Anwendung kommen.

Im August nahmen die Behörden in einem Beiruter Badehaus 27 Männer fest und erhoben Anklage wegen Verstößen gegen Paragraph 534 und gegen weitere Bestimmungen, die sich auf "Sitte und Anstand in der Öffentlichkeit" sowie Prostitution bezogen.

Im Januar 2014 wurden fünf Männer inhaftiert, die einvernehmlicher homosexueller Handlungen verdächtigt wurden, und Berichten zufolge von einem Arzt rektal untersucht. Dabei hatte der libanesische Medizinerverband bereits 2012 alle Ärzte des Landes aufgefordert, sich nicht an solchen Untersuchungen zu beteiligen, weil sie das internationale Verbot von Folter und anderen Misshandlungen verletzten. Außerdem hatte ein Rundschreiben des Justizministeriums im selben Jahr die Staatsanwaltschaft aufgefordert, diese Praxis einzustellen.

Internationale Strafverfolgung

Der in den Niederlanden angesiedelte Sondergerichtshof für den Libanon eröffnete im Januar 2014 den Prozess gegen vier Männer, die im Zusammenhang mit der Ermordung des ehemaligen libanesischen Ministerpräsidenten Rafiq Hariri im Jahr 2005 angeklagt worden waren. Die vier Angeklagten und ein fünfter, dessen Verfahren im Februar dem Prozess angegliedert wurde, waren weiterhin flüchtig, so dass das Verfahren in Abwesenheit der Angeklagten stattfand.

Im April erhob der Gerichtshof Klage wegen Missachtung und Behinderung der Justiz gegen zwei libanesische Journalisten und die Medien, für die sie arbeiteten, weil sie vertrauliche Informationen über Zeugen in dem Verfahren enthüllt hatten.

Straflosigkeit

Das Schicksal Tausender Menschen, die während des libanesischen Bürgerkriegs (1975-90) und danach entführt wurden, "verschwanden" oder in anderer Weise rechtswidrig ihrer Freiheit beraubt worden waren, blieb weiterhin ungeklärt.

Im März 2014 entschied der Rat (Shura) jedoch, dass der gesamte bislang unveröffentlichte Bericht der im Jahr 2000 eingesetzten Offiziellen Untersuchungskommission zur Aufklärung des Schicksals von entführten und verschwundenen Personen im Libanon (Official Committee of Inquiry to Investigate the Fate of Kidnapped or Missing Persons in Lebanon) den Familien der Vermissten zugänglich gemacht werden solle. Nach Abweisung etlicher Einsprüche gegen diese Entscheidung wurde der gesamte Bericht im September 2014 einem Rechtsanwalt übergeben, der die Belange der Familien der Verschwundenen vertritt.

Der Libanon hatte im Jahr 2007 das UN-Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen unterzeichnet. Die Ratifizierung stand allerdings noch aus.

Todesstrafe

Gerichte verurteilten 2014 weiterhin Menschen wegen Mordes und terroristischer Straftaten zum Tode, einige von ihnen in Abwesenheit. Todesurteile wurden jedoch seit 2004 nicht mehr vollstreckt.

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