Amnesty International Report 2013 - Zur weltweiten Lage der Menschenrechte - Malta

Amtliche Bezeichnung: Republik Malta
Staatsoberhaupt: George Abela
Regierungschef: Lawrence Gonzi

Asylsuchende und Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus wurden 2012 nach wie vor routinemäßig bis zu 18 Monate in Gewahrsam genommen. Die Rechtsmittelverfahren zur Anfechtung dieser Praxis waren weiterhin unzulänglich. Der gesetzliche Schutz gegen Hassverbrechen wurde auf Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle ausgeweitet.

Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchende

2012 erhöhte sich die Anzahl der Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchenden, die auf dem Seeweg nach Malta kamen, um 28% gegenüber dem Vorjahr (von 1577 auf 2023 Personen). Die Regierung nahm weiterhin Migranten ohne gültigen Aufenthaltsstatus automatisch in Haft, die häufig bis zu 18 Monate dauerte. Damit verletzte sie internationale Verpflichtungen zum Schutz der Menschenrechte. Berichten zufolge wurden auch unbegleitete Kinder, deren Alter unklar war, in Migrationshaft genommen. Die Verfahren zur Altersbestimmung waren weiterhin unzulänglich und dauerten übermäßig lange.

Die existierenden Rechtsmittelverfahren zur Überprüfung der Dauer und Rechtmäßigkeit der Inhaftierung und zur Anfechtung der Ablehnung von Asylanträgen entsprachen nicht den internationalen Menschenrechtsstandards. Migranten waren weiterhin dem Risiko willkürlicher Inhaftierung ausgesetzt.
Die Bedingungen in den Haftzentren waren 2012 weiterhin unzureichend und verschlimmerten sich noch durch die Überbelegung. Hunderte von Personen genossen keinen Schutz ihrer Privatsphäre, hatten keinen ausreichenden Zugang zu sanitären Anlagen und Waschgelegenheiten und erhielten nur mangelhafte Erholungs- und Freizeitangebote. Es gab übereinstimmende und glaubhafte Gutachten, die belegten, dass eine Inhaftierung unter derartigen Bedingungen die psychische Gesundheit der Migranten beeinträchtigt. Auch die offenen Aufnahmezentren für die aus der Migrationshaft entlassenen Flüchtlinge und Migranten waren nach wie vor unzureichend.

  • Am 30. Juni 2012 starb der 32-jährige Migrant Mamadou Kamara aus Mali in Gewahrsam. Er hatte versucht, aus dem Haftzentrum Safi Barracks zu fliehen, und soll schwer misshandelt worden sein, nachdem er wieder gefasst worden war. Zwei Beamte wurden angeklagt, ihn ermordet zu haben. Gegen einen weiteren Beamten wurde Anklage wegen Behinderung der Justiz erhoben. Am 2. Juli beauftragte der Premierminister einen Richter, eine unabhängige Untersuchung zu diesem Fall durchzuführen. Die Untersuchung soll ergründen, ob die Personen, die mit dem Tod von Mamadou Kamara in Zusammenhang gebracht werden, fahrlässig gehandelt, gegen geltende Verfahrensvorschriften verstoßen oder ihre Macht missbraucht haben. Darüber hinaus soll die Frage beantwortet werden, ob die Empfehlungen, die bei der Untersuchung zum Tod von Infeanyi Nwokoye im Jahr 2011 gemacht worden waren, umgesetzt wurden.
  • Die gerichtliche Untersuchung zum Tod von Infeanyi Nwokoye im April 2011 wurde 2012 fortgesetzt. Der nigerianische Migrant war im Krankenhaus gestorben, nachdem er nach einem Fluchtversuch aus dem Haftzentrum Safi Barracks wieder festgenommen worden war. Er hatte bereits seit 2006 in Malta gelebt, sein Asylantrag war abgelehnt worden. Nachdem die für seine Abschiebung erforderlichen Dokumente ausgefertigt worden waren, war er wieder in das Haftzentrum zurückgebracht worden. Eine Zusammenfassung der Empfehlungen, die aus einer von der Regierung durchgeführten Untersuchung zur Klärung der Umstände seines Todes resultierten, war im Oktober 2011 veröffentlicht worden.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen

Im Juni 2012 erfolgte eine Änderung des Strafgesetzbuchs. Sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität wurden in den Katalog von Umständen aufgenommen, die, wenn sie gewissen Delikten als Motiv zugrunde liegen, zu einer Verschärfung des Strafmaßes führen.

Ebenfalls im Juni wurde im Gesetz über die Gleichstellung von Männern und Frauen die Definition von Diskriminierung erweitert. Sie schließt nunmehr Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität ein. Das Mandat des nationalen Gleichstellungsgremiums, der Nationalen Kommission zur Förderung der Gleichstellung, die mit der Überwachung der Umsetzung der Gleichstellungsgesetzgebung beauftragt ist, wurde entsprechend erweitert.

Amnesty International: Bericht

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