Document #1170655
AI – Amnesty International (Author)
Amtliche Bezeichnung: Republik Malta
Staatsoberhaupt: George Abela
Regierungschef: Lawrence Gonzi
Asylsuchende und Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus wurden 2012 nach wie vor routinemäßig bis zu 18 Monate in Gewahrsam genommen. Die Rechtsmittelverfahren zur Anfechtung dieser Praxis waren weiterhin unzulänglich. Der gesetzliche Schutz gegen Hassverbrechen wurde auf Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle ausgeweitet.
2012 erhöhte sich die Anzahl der Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchenden, die auf dem Seeweg nach Malta kamen, um 28% gegenüber dem Vorjahr (von 1577 auf 2023 Personen). Die Regierung nahm weiterhin Migranten ohne gültigen Aufenthaltsstatus automatisch in Haft, die häufig bis zu 18 Monate dauerte. Damit verletzte sie internationale Verpflichtungen zum Schutz der Menschenrechte. Berichten zufolge wurden auch unbegleitete Kinder, deren Alter unklar war, in Migrationshaft genommen. Die Verfahren zur Altersbestimmung waren weiterhin unzulänglich und dauerten übermäßig lange.
Die existierenden Rechtsmittelverfahren zur Überprüfung der Dauer und Rechtmäßigkeit der Inhaftierung und zur Anfechtung der Ablehnung von Asylanträgen entsprachen nicht den internationalen Menschenrechtsstandards. Migranten waren weiterhin dem Risiko willkürlicher Inhaftierung ausgesetzt.
Die Bedingungen in den Haftzentren waren 2012 weiterhin unzureichend und verschlimmerten sich noch durch die Überbelegung. Hunderte von Personen genossen keinen Schutz ihrer Privatsphäre, hatten keinen ausreichenden Zugang zu sanitären Anlagen und Waschgelegenheiten und erhielten nur mangelhafte Erholungs- und Freizeitangebote. Es gab übereinstimmende und glaubhafte Gutachten, die belegten, dass eine Inhaftierung unter derartigen Bedingungen die psychische Gesundheit der Migranten beeinträchtigt. Auch die offenen Aufnahmezentren für die aus der Migrationshaft entlassenen Flüchtlinge und Migranten waren nach wie vor unzureichend.
Im Juni 2012 erfolgte eine Änderung des Strafgesetzbuchs. Sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität wurden in den Katalog von Umständen aufgenommen, die, wenn sie gewissen Delikten als Motiv zugrunde liegen, zu einer Verschärfung des Strafmaßes führen.
Ebenfalls im Juni wurde im Gesetz über die Gleichstellung von Männern und Frauen die Definition von Diskriminierung erweitert. Sie schließt nunmehr Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität ein. Das Mandat des nationalen Gleichstellungsgremiums, der Nationalen Kommission zur Förderung der Gleichstellung, die mit der Überwachung der Umsetzung der Gleichstellungsgesetzgebung beauftragt ist, wurde entsprechend erweitert.
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Amnesty International Report 2013 - The State of the World's Human Rights - Malta (Periodical Report, English)