Amnesty International Report 2012 - The State of the World's Human Rights

Amtliche Bezeichnung: Republik Malta
Staatsoberhaupt: George Abela
Regierungschef: Lawrence Gonzi
Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft
Einwohner: 0,4 Mio.
Lebenserwartung: 79,6 Jahre
Kindersterblichkeit: 6,7 pro 1000 Lebendgeburten
Alphabetisierungsrate: 92,4%

Migranten und Asylsuchende wurden bei ihrer Ankunft nach wie vor in Gewahrsam genommen, was eine Verletzung internationaler Menschrechtsstandards darstellte. Die Lebensbedingungen in den Haftzentren und den offenen Auffanglagern verschlechterten sich Berichten zufolge noch weiter. Die EU-Rückführungsrichtlinie wurde in nationales Recht umgesetzt, ihr Anwendungsbereich war jedoch eingeschränkt. Internationale Gremien kritisierten politische Maßnahmen, die Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchende betrafen.

Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchende

Inhaftierung
Im Berichtsjahr erreichten mehr als 1500 Menschen, die aus dem Nahen Osten oder aus Nordafrika kamen, die Insel auf dem Seeweg; dies entsprach der im Jahr 2009 verzeichneten Anzahl an Migranten. Jede Person, die von den Behörden als "illegaler Migrant" eingestuft wurde, kam zwangsläufig in Migrationshaft, die häufig auf bis zu 18 Monate verlängert wurde. Berichten zufolge verschlechterten sich die Bedingungen in den Haftzentren und offenen Auffanglagern aufgrund der hohen Zahl von Neuankömmlingen noch weiter, wodurch die psychische und physische Gesundheit von Häftlingen beeinträchtigt wurde.

Im März 2011 setzte Malta die EU-Rückführungsrichtlinie von 2008 in nationales Recht um. Die Richtlinie sah in allen EU-Mitgliedsländern geltende einheitliche Standards und Verfahren bezüglich der Inhaftierung und Rückführung von Menschen vor, die sich illegal in einem Land aufhalten. Die Gesetzgebung Maltas schloss jedoch diejenigen, denen der Zugang zur Insel verwehrt worden war oder die Malta auf illegalem Weg erreicht hatten, von diesen minimalen Schutzbestimmungen aus, so dass die Richtlinie für die große Mehrheit von Personen, die sie schützen sollte, in Malta nicht galt.

Rechtsmittelverfahren
Die Rechtsmittelverfahren zur Überprüfung der Dauer und Rechtmäßigkeit einer Inhaftierung oder zur Anfechtung der Ablehnung eines Asylantrags waren nach wie vor unzulänglich.

  • Bis Ende 2011 hatte die Regierung noch keine Maßnahmen ergriffen, um das 2010 getroffene Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall von Louled Massoud gegen Malta umzusetzen. Das Gericht hatte festgestellt, dass "das maltesische Rechtssystem über kein Verfahren verfügt, dass die Gefahr einer willkürlichen Inhaftierung vor der Abschiebung ausschließt".

Im November 2011 urteilte das Verfassungsgericht, dass die Behörden die Menschenrechte von zwei somalischen Staatsbürgern verletzt hatten, die 2004 nach Libyen abgeschoben worden waren, wo sie gefoltert wurden und unfairen Gerichtsverfahren ausgesetzt waren. Während ihres Aufenthalts in Malta war den Männern sowohl die Möglichkeit, einen Asylantrag zu stellen, als auch die Unterstützung durch einen Dolmetscher verweigert worden. Das Verfassungsgericht sprach den Männern eine Entschädigung zu.

Internationale Kontrolle
Im Juni 2011 berichtete der Menschenrechtskommissar des Europarats, dass die Politik der willkürlichen Inhaftierung von Migranten und Asylsuchenden "mit den Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Rechtsprechung des Straßburger Gerichtshofs unvereinbar" sei. Der Menschenrechtskommissar kritisierte auch die Lebensbedingungen in den Auffangzentren für Migranten - insbesondere in der Zeltstadt und dem Hangar von Hal Far wie auch im Lager von Marsa - sowie die Behandlung von Angehörigen schutzbedürftiger Gruppen. Er empfahl, Maßnahmen zur Verbesserung des Verfahrens zur Feststellung des Flüchtlingsstatus zu ergreifen, und forderte Malta auf, ein Programm gegen die soziale Ausgrenzung von Migranten und anderen Personen aufzulegen und Strategien zur Integrationsförderung und Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit einzuführen.

Im September äußerte der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung seine Besorgnis über die Inhaftierung und die schlechten Lebensbedingungen von Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus sowie ihren mangelnden Zugang zu rechtlichen Schutzgarantien. Der Aussschuss kritisierte auch die fortgesetzte Diskriminierung von Migranten, Flüchtlingen und Asylsuchenden bei der Wahrnehmung ihrer wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte.

Amnesty International: Missionen

Eine Vertreterin von Amnesty International besuchte Malta
in den Monaten September und Dezember.

Associated documents