Amnesty International Report 2011 - Zur weltweiten Lage der Menschenrechte

Amtliche Bezeichnung: Staat Katar
Staatsoberhaupt: Scheich Hamad bin Khalifa al-Thani
Regierungschef: Scheich Hamad bin Jassim bin Jabr al-Thani
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Einwohner: 1,5 Mio.
Lebenserwartung: 76 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 10/10 pro 1000 Lebendgeburten
Alphabetisierungsrate: 93,1%

Frauen waren 2010 weiterhin Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. Ausländische Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet und misshandelt und genossen keinen ausreichenden rechtlichen Schutz. Etwa 100 Menschen blieb die Staatsbürgerschaft willkürlich vorenthalten. Gerichte ordneten auch weiterhin Auspeitschungen an. Nach wie vor ergingen Todesurteile, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt.

Hintergrund

Im Juni 2010 wurde zum ersten Mal in der Geschichte Katars eine Frau zur Richterin ernannt. Sie wurde an ein erstinstanzliches Gericht berufen.
Ebenfalls im Juni beurteilte der UN-Menschenrechtsrat im Rahmen der Universellen Regelmäßigen Überprüfung (UPR) die Lage der Menschenrechte in Katar. Das Land wurde dringend aufgefordert, seine Verpflichtungen zur Umsetzung der Menschenrechte zu erfüllen. Insbesondere soll es die Gesetze reformieren oder abschaffen, die Frauen diskriminieren. Im Mai wurde Katar als Mitglied des UN-Menschenrechtsrats wiedergewählt.
Das Strafgesetz wurde im Juni dahingehend reformiert, dass Folter und Einschüchterung nun klarer definiert sind. In Fällen, in denen Folter zum Tod führt, ist jedoch als mögliche Strafe weiterhin die Todesstrafe vorgesehen.

Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen

Frauen wurden auch weiterhin durch Gesetze sowie im täglichen Leben diskriminiert. Es gab für sie auch keinen wirksamen Schutz gegen familiäre Gewalt.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Mindestens sechs ausländische Staatsbürger wurden 2010 wegen Blasphemie verurteilt. Vier von ihnen erhielten die Höchststrafe von sieben Jahren Haft. So verurteilte ein erstinstanzliches Gericht in Doha im Juli 2010 einen libanesischen Staatsbürger zu sieben Jahren Haft wegen Blasphemie. Er soll "blasphemische Worte" geäußert haben, als er auf einer Bahre zu einem Krankenwagen getragen wurde. Es ist nicht bekannt, ob der Betreffende und die übrigen Ausländer ihre Haftstrafe antreten mussten.
Mindestens 90 Personen, vor allem ausländische Staatsbürger, wurden wegen "unerlaubter sexueller Beziehungen" schuldig gesprochen. Sie wurden entweder ausgewiesen oder zu Haftstrafen mit anschließender Ausweisung verurteilt. Zwei Männer wurden der Homosexualität für schuldig befunden, die Strafen gegen zwei weitere Männer wegen derselben "Straftat" wurden bestätigt.
Der Entwurf für ein neues Pressegesetz, welches das Gesetz Nr. 8 von 1979 ersetzen soll, wurde vom Kabinett gebilligt. Ende 2010 war es jedoch noch nicht in Kraft getreten.

Rechte von Arbeitsmigranten

Ausländische Arbeitsmigranten, die mehr als 80% der Bevölkerung Katars stellen, wurden trotz der jüngsten Änderungen der Arbeitsgesetze weiterhin von ihren Arbeitgebern misshandelt und ausgebeutet. Im November 2010 kündigte der Ministerpräsident an, man werde das kafala-System einer Überprüfung unterziehen und gegebenenfalls ändern. Dieses System regelt das Verhältnis zwischen Arbeitsmigranten und Arbeitgebern.

Diskriminierung - Recht auf Staatsbürgerschaft

Die Regierung verweigerte nach wie vor etwa 100 Menschen die katarische Staatsbürgerschaft. Davon betroffen waren vor allem Angehörige der al-Murra-Ethnie, denen ein gescheiterter Putschversuch im Jahr 1996 zur Last gelegt wird. Für die Betroffenen bedeutete dies, dass sie von Arbeitsplätzen, der Sozialversicherung und vom Gesundheitssystem ausgeschlossen waren oder nicht nach Katar einreisen durften. Es gab keine rechtliche Handhabe gegen diese Maßnahme.

Recht auf Freizügigkeit

  • Als Rashid al-Amoodi am 4. Juli 2009 von Doha nach Dubai (Vereinigte Arabische Emirate) reisen wollte, wurde ihm mitgeteilt, er dürfe das Land nicht verlassen. Das Reiseverbot war Ende 2010 noch immer in Kraft. Er wurde von den Behörden weder offiziell über die Maßnahme informiert, noch konnte er Schritte unternehmen, um sie rechtlich anzufechten. Die Regierung nannte auch keine Gründe für das Reiseverbot.

Haft ohne Anklage oder Gerichtsverfahren

Mutmaßliche Straftäter wurden Berichten zufolge 2010 ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren in Haft gehalten.

  • Der britische Staatsbürger Mohamed Farouk El Mahdy war am 15. Oktober 2009 festgenommen worden. Er blieb bis zum 14. September 2010 ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren in Haft, bevor er gegen Kaution freikam. Seine Festnahme stand im Zusammenhang damit, dass ein Kunde seines früheren Arbeitgebers angeblich einen Kredit nicht zurückzahlen konnte.

Grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafen

Mindestens 21 Personen, zumeist ausländische Staatsbürger, wurden wegen Vergehen im Zusammenhang mit "unerlaubten sexuellen Beziehungen" oder Alkoholkonsum zu 30 bis 100 Peitschenhieben verurteilt. Diese Strafen werden nur an Muslimen mit gutem Gesundheitszustand vollzogen. Es ist nicht bekannt, ob die Urteile vollstreckt wurden.

Todesstrafe

Gegen mindestens drei Personen wurden die Todesurteile vom Berufungsgericht bestätigt. Mindestens 17 Personen sollen sich Ende 2010 in den Todeszellen befunden haben, darunter mindestens sieben, die 2001 wegen ihrer Beteiligung am Putschversuch im Jahr 1996 zum Tode verurteilt worden waren. Es gab keine Berichte über Hinrichtungen.
Im Dezember gehörte Katar zu den wenigen Staaten, die gegen die Resolution der UN-Generalversammlung für ein weltweites Hinrichtungsmoratorium stimmten.

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