Document #1110953
AI – Amnesty International (Author)
Frauen waren 2010 weiterhin Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. Ausländische Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet und misshandelt und genossen keinen ausreichenden rechtlichen Schutz. Etwa 100 Menschen blieb die Staatsbürgerschaft willkürlich vorenthalten. Gerichte ordneten auch weiterhin Auspeitschungen an. Nach wie vor ergingen Todesurteile, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt.
Im Juni 2010 wurde zum ersten Mal in der Geschichte Katars eine Frau zur Richterin ernannt. Sie wurde an ein erstinstanzliches Gericht berufen.
Ebenfalls im Juni beurteilte der UN-Menschenrechtsrat im Rahmen der Universellen Regelmäßigen Überprüfung (UPR) die Lage der Menschenrechte in Katar. Das Land wurde dringend aufgefordert, seine Verpflichtungen zur Umsetzung der Menschenrechte zu erfüllen. Insbesondere soll es die Gesetze reformieren oder abschaffen, die Frauen diskriminieren. Im Mai wurde Katar als Mitglied des UN-Menschenrechtsrats wiedergewählt.
Das Strafgesetz wurde im Juni dahingehend reformiert, dass Folter und Einschüchterung nun klarer definiert sind. In Fällen, in denen Folter zum Tod führt, ist jedoch als mögliche Strafe weiterhin die Todesstrafe vorgesehen.
Frauen wurden auch weiterhin durch Gesetze sowie im täglichen Leben diskriminiert. Es gab für sie auch keinen wirksamen Schutz gegen familiäre Gewalt.
Mindestens sechs ausländische Staatsbürger wurden 2010 wegen Blasphemie verurteilt. Vier von ihnen erhielten die Höchststrafe von sieben Jahren Haft. So verurteilte ein erstinstanzliches Gericht in Doha im Juli 2010 einen libanesischen Staatsbürger zu sieben Jahren Haft wegen Blasphemie. Er soll "blasphemische Worte" geäußert haben, als er auf einer Bahre zu einem Krankenwagen getragen wurde. Es ist nicht bekannt, ob der Betreffende und die übrigen Ausländer ihre Haftstrafe antreten mussten.
Mindestens 90 Personen, vor allem ausländische Staatsbürger, wurden wegen "unerlaubter sexueller Beziehungen" schuldig gesprochen. Sie wurden entweder ausgewiesen oder zu Haftstrafen mit anschließender Ausweisung verurteilt. Zwei Männer wurden der Homosexualität für schuldig befunden, die Strafen gegen zwei weitere Männer wegen derselben "Straftat" wurden bestätigt.
Der Entwurf für ein neues Pressegesetz, welches das Gesetz Nr. 8 von 1979 ersetzen soll, wurde vom Kabinett gebilligt. Ende 2010 war es jedoch noch nicht in Kraft getreten.
Ausländische Arbeitsmigranten, die mehr als 80% der Bevölkerung Katars stellen, wurden trotz der jüngsten Änderungen der Arbeitsgesetze weiterhin von ihren Arbeitgebern misshandelt und ausgebeutet. Im November 2010 kündigte der Ministerpräsident an, man werde das kafala-System einer Überprüfung unterziehen und gegebenenfalls ändern. Dieses System regelt das Verhältnis zwischen Arbeitsmigranten und Arbeitgebern.
Die Regierung verweigerte nach wie vor etwa 100 Menschen die katarische Staatsbürgerschaft. Davon betroffen waren vor allem Angehörige der al-Murra-Ethnie, denen ein gescheiterter Putschversuch im Jahr 1996 zur Last gelegt wird. Für die Betroffenen bedeutete dies, dass sie von Arbeitsplätzen, der Sozialversicherung und vom Gesundheitssystem ausgeschlossen waren oder nicht nach Katar einreisen durften. Es gab keine rechtliche Handhabe gegen diese Maßnahme.
Mutmaßliche Straftäter wurden Berichten zufolge 2010 ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren in Haft gehalten.
Mindestens 21 Personen, zumeist ausländische Staatsbürger, wurden wegen Vergehen im Zusammenhang mit "unerlaubten sexuellen Beziehungen" oder Alkoholkonsum zu 30 bis 100 Peitschenhieben verurteilt. Diese Strafen werden nur an Muslimen mit gutem Gesundheitszustand vollzogen. Es ist nicht bekannt, ob die Urteile vollstreckt wurden.
Gegen mindestens drei Personen wurden die Todesurteile vom Berufungsgericht bestätigt. Mindestens 17 Personen sollen sich Ende 2010 in den Todeszellen befunden haben, darunter mindestens sieben, die 2001 wegen ihrer Beteiligung am Putschversuch im Jahr 1996 zum Tode verurteilt worden waren. Es gab keine Berichte über Hinrichtungen.
Im Dezember gehörte Katar zu den wenigen Staaten, die gegen die Resolution der UN-Generalversammlung für ein weltweites Hinrichtungsmoratorium stimmten.
© Amnesty International
Amnesty International Report 2011 - The State of the World's Human Rights (Periodical Report, English)