Amnesty International Report 2014/15 - The State of the World's Human Rights - Spain

Amnesty Report 2015

Spanien

 

 

Das ganze Jahr über kam es zu Demonstrationen gegen die von der Regierung auferlegten Sparmaßnahmen. Es gab auch weiterhin Berichte über Misshandlungen von Demonstrierenden durch die Polizei. Tausende Migranten, darunter Asylsuchende und Flüchtlinge, einige von ihnen aus Syrien, versuchten ohne gültige Einreisepapiere von Marokko aus in die spanischen Exklaven Ceuta und Melilla zu gelangen. Nach wie vor wurden rechtswidrige Abschiebungen und exzessive Gewaltanwendung durch spanische Grenzposten gemeldet.

Hintergrund

Im April 2014 ratifizierte Spanien das internationale Waffenhandelsabkommen. Im August ergänzte Spanien als erstes Land seine gesetzlichen Bestimmungen zu Waffenlieferungen durch die sogenannte Goldene Regel, nach der die Lieferung von Waffen verboten ist, wenn ein begründetes Risiko besteht, dass diese zu Menschenrechtsverletzungen beitragen.

Nach den im Dezember 2013 verabschiedeten Änderungen des Bildungsgesetzes war Unterricht in Menschenrechten in der Primär- und Sekundarstufe nicht länger obligatorisch.

Am 9. November 2014 hielt die Regierung Kataloniens eine inoffizielle Volksbefragung zu der politischen Zukunft Kataloniens ab, obwohl das Verfassungsgericht die Aussetzung der Volksbefragung angeordnet hatte. 80% der Teilnehmer der Befragung sprachen sich für die Unabhängigkeit aus.

2014 gab es keine Berichte über Anschläge der baskischen Bewegung Euskadi Ta Askatasuna (ETA). Die Gruppe hatte 2011 das Ende ihres bewaffneten Kampfes verkündet.

Recht auf Versammlungsfreiheit

Während des gesamten Jahres 2014 wurden Hunderte von Menschen inhaftiert und wegen der Teilnahme an spontanen und meist friedlichen Demonstrationen von mehr als 20 Teilnehmern mit einer Geldbuße belegt. In den gesetzlichen Bestimmungen über das Recht auf Versammlungsfreiheit wurde das Recht auf spontane Demonstrationen nicht anerkannt.

Ende 2014 lagen dem Parlament Vorschläge für Änderungen des Strafgesetzbuchs und des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit vor. Sollten sie angenommen werden, würde die Ausübung der Rechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit weiter eingeschränkt. Der Gesetzentwurf zum Schutz der öffentlichen Sicherheit sah die Einführung von 21 zusätzlichen Straftatbeständen vor, darunter die unerlaubte Verbreitung von Bildern, die Polizeieinsätze gefährden könnten.

Das Gesetz würde auch die Verhängung von Geldstrafen für die Organisatoren friedlicher spontaner Demonstrationen einschließen sowie für Personen, die sich Sicherheitskräften gegenüber respektlos verhalten.

Exzessive Gewaltanwendung

Sicherheitskräfte wendeten häufig unverhältnismäßige Gewalt an, um Demonstrationen zu aufzulösen und die Teilnehmer zu inhaftieren.

Im April 2014 verbot das katalanische Parlament den Einsatz von Gummigeschossen durch die katalanische Polizei. In den vergangenen Jahren waren friedliche Demonstrierende mehrfach schwer verletzt worden, weil die Polizei Gummigeschosse abgefeuert hatte, um Versammlungen aufzulösen.

Im Juni beantragte die Staatsanwaltschaft die Einstellung der Untersuchungen zu Misshandlungsvorwürfen gegen die Polizei, die von 26 Teilnehmern der Aktion "Umzingel den Kongress" im September 2012 vorgebracht worden waren. Ende 2014 stand eine juristische Entscheidung über die Einstellung des Falls noch aus. Im Verlauf der Demonstration hatten nicht identifizierte Polizeibeamte friedliche Demonstrierende mit Stöcken geschlagen, Gummigeschosse abgefeuert und Journalisten bedroht, die über die Ereignisse berichteten.

Im September 2014 entschied der ermittelnde Richter im Fall von Ester Quintana offiziell, zwei Sicherheitsbeamte wegen schwerer Körperverletzung strafrechtlich zu verfolgen. Ester Quintana hatte ihr linkes Auge verloren, nachdem sie bei einer Demonstration in Barcelona im November 2012 von einem Gummigeschoss der Polizei getroffen worden war.

Antiterrormaßnahmen und Sicherheit

Spanien lehnte es auch 2014 ab, den Empfehlungen internationaler Menschenrechtsinstitutionen nachzukommen und die Haft ohne Kontakt zur Außenwelt für Personen, die terroristischer Aktivitäten verdächtigt werden, abzuschaffen.

Bis Januar 2014 waren mindestens 63 ETA-Mitglieder freigelassen worden, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2013 im Fall Del Rio Prada gegen Spanien zu dem Urteil gekommen war, dass die vom Obersten Gerichtshof Spaniens angewandte sogenannte Parot-Doktrin gegen das Recht auf Freiheit und das Prinzip "keine Strafe ohne Gesetz" verstößt.

Entgegen früherer Rechtsprechung hatte der Oberste Gerichtshof in einem Urteil aus dem Jahr 2006 die Möglichkeit einer vorzeitigen Haftentlassung für Personen ausgeschlossen, die wegen mehrerer Anklagen zu aufeinanderfolgenden Gefängnisstrafen verurteilt wurden.

Diskriminierung

Sicherheitskräfte führten auch weiterhin Personenkontrollen aufgrund ethnischer Merkmale durch. Der Gesetzentwurf zum Schutz der öffentlichen Sicherheit enthielt eine Bestimmung, die die Einhaltung des Prinzips der Nicht-Diskriminierung bei Personenkontrollen vorsah.

2014 veröffentlichte das Innenministerium erstmalig Daten zu Hassverbrechen. Im Jahr 2013 wurden dem Ministerium zufolge 1172 Hassverbrechen verzeichnet, die meisten aus Gründen der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität oder der ethnischen Zugehörigkeit. Es wurden jedoch keine Verfahrensvorschriften zur Identifizierung und Registrierung von Diskriminierungsfällen durch Sicherheitskräfte eingeführt. Nicht alle regionalen Stellen der Sicherheitskräfte stellten Informationen zu Hassverbrechen zur Verfügung.

Trotz eines Urteils des Obersten Gerichtshofs von 2013, mit dem ein Verbot der Vollverschleierung in öffentlichen Gebäuden der Stadt Lleida für rechtswidrig erklärt wurde, wurden 2014 in mehreren Gemeinden ähnliche Gesetze eingeführt oder vorgeschlagen. Im Juli 2014 gab die katalanische Regierung ihre Absicht bekannt, die Vollverschleierung in der Öffentlichkeit zu verbieten. Eine entsprechende Gesetzgebung war zum Ende 2014 jedoch noch nicht verabschiedet worden.

Gewalt gegen Frauen

Nach Angaben des Ministeriums für Gesundheit, Soziales und Gleichberechtigung wurden im Jahr 2014 insgesamt 45 Frauen von ihrem Partner oder früheren Partner getötet.

Im August 2014 kam der Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW) zu dem Urteil, dass Spanien gegen seine Verpflichtungen nach dem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau verstoßen habe, weil es Angela González und ihre Tochter Andrea nicht vor häuslicher Gewalt geschützt hatte. Andrea wurde 2003 von ihrem Vater getötet. Trotz mehr als 30 Anzeigen und wiederholter Beantragung von Schutzmaßnahmen hatten die Gerichte unbeaufsichtigte Besuche zwischen dem ehemaligen Partner von Angela González und Andrea erlaubt.

2014 veröffentlichte Statistiken zeigten eine deutliche Abnahme der Strafverfolgungsrate bei angezeigten Fällen von geschlechtsspezifischer Gewalt seit Inkrafttreten eines neuen Gesetzes zum Schutz gegen geschlechtsspezifische Gewalt im Jahr 2005. Die Zahl der Fälle, die der Sondergerichtshof für geschlechtsspezifische Gewalt aus Mangel an Beweisen einstellte, war zwischen 2005 und 2013 um 158% gestiegen. Daraufhin wurden Forderungen nach einer Prüfung der Effektivität von Gesetz und Sondergerichtshof laut, die jedoch ungehört blieben.

Rechte von Flüchtlingen und Migranten

Im gesamten Jahr 2014 wurde aus den spanischen Exklaven Ceuta und Melilla über die rechtswidrige Behandlung von Migranten, Flüchtlingen und Asylsuchenden berichtet. Dazu gehörten deren rechtswidrige Abschiebung nach Marokko sowie unnötige oder exzessive Gewaltanwendung durch Sicherheitskräfte. Ende 2014 warteten mehr als 1500 syrische Flüchtlinge darauf, von den Exklaven auf das Festland gebracht zu werden.

Im Oktober brachte die parlamentarische Fraktion der Volkspartei (Partido Popular) eine Änderung des Entwurfs für das Gesetz zur öffentlichen Sicherheit ein, die Kollektivausweisungen aus Ceuta und Melilla nach Marokko erlauben würde.

Im Februar 2014 versuchte eine Gruppe von etwa 250 Migranten, Flüchtlingen und Asylsuchenden aus Staaten südlich der Sahara, schwimmend über die Seegrenze zwischen Marokko und Ceuta zu gelangen. Beamte der Guardia Civil setzten Mittel wie Gummigeschosse, Platzpatronen und Rauchbomben ein, um sie aufzuhalten. Fünfzehn Personen ertranken. Eine juristische Untersuchung des Vorfalls dauerte Ende 2014 noch an.

Hunderttausende Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus hatten infolge des Inkrafttretens des königlichen Dekrets Nr. 16/2012 auch weiterhin nur beschränkten Zugang zum Gesundheitssystem. Von einigen Ausnahmen abgesehen, mussten Migranten ohne Papiere für medizinische Leistungen bezahlen, auch für die Grundversorgung. Im November 2014 wies der Europäische Ausschuss für soziale Rechte des Europarats darauf hin, dass das königliche Dekret Nr. 16/2012 gegen die Europäische Sozialcharta verstößt.

Ende 2014 hatten die Behörden 1205 Personen internationalen Schutz gewährt. Nur 255 von ihnen wurde der Flüchtlingsstatus zugesprochen. Obwohl die Regierung im Dezember 2013 die Aufnahme von 130 syrischen Flüchtlingen zugesichert hatte, war diesbezüglich bis Ende 2014 noch nichts geschehen.

Verstöße gegen das Völkerrecht

Die Definitionen für Verschwindenlassen und Folter in der spanischen Gesetzgebung entsprachen nach wie vor nicht internationalen Menschenrechtsstandards.

Änderungen an der gesetzlichen Regelung der universellen Gerichtsbarkeit in Spanien vom 14. März 2014 führten zu einer Beschränkung der Befugnisse spanischer Behörden bei der Untersuchung von Verbrechen nach dem Völkerrecht, die im Ausland begangen wurden, darunter Völkermord, Verschwindenlassen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Folter.

Die Reformen wurden im Juli 2014 von der UN-Arbeitsgruppe zur Frage des Verschwindenlassens von Personen sowie dem UN-Sonderberichterstatter über die Förderung von Wahrheit, Gerechtigkeit, Wiedergutmachung und Garantien der Nichtwiederholung kritisiert.

Straflosigkeit

Nach wie vor wurden die Rechte auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Entschädigung für Opfer von Verbrechen, die während des spanischen Bürgerkriegs (1936-39) und unter dem Regime von Francisco Franco (1939-75) begangen wurden, verweigert. Die spanischen Behörden leisteten der argentinischen Justiz, die nach dem Prinzip der universellen Gerichtsbarkeit völkerrechtliche Verbrechen aus der Franco-Ära untersuchte, keine angemessene Unterstützung.

Im Juli 2014 forderte die UN-Arbeitsgruppe zur Frage des Verschwindenlassens von Personen die spanischen Behörden nachdrücklich dazu auf, ihre Bemühungen zur Klärung des Schicksals und des Verbleibs von Personen, die in der Franco-Ära "verschwunden" sind, zu verstärken.

Sexuelle und reproduktive Rechte

Im September 2014 zog die Regierung einen im Dezember 2013 angenommenen Gesetzentwurf zurück. Dieser hätte Frauen und Mädchen den Zugang zu einem sicheren und legalen Schwangerschaftsabbruch erheblich erschwert und möglicherweise zu einem verstärkten Rückgriff auf gefährliche, heimliche Abtreibungsmöglichkeiten geführt. Die Regierung bekräftigte jedoch ihre Absicht, die vorhandene Gesetzgebung zu reformieren und für einen legalen Schwangerschaftsabbruch bei Mädchen zwischen 16 und 18 Jahren die elterliche Zustimmung zur Voraussetzung zu machen.

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