Amnesty International Report 2015/16 - The State of the World's Human Rights - Spain

 

 

Die Versammlungsfreiheit wurde durch neue Gesetze eingeschränkt. Es gab auch weiterhin Berichte über Misshandlungen und die exzessive Anwendung von Gewalt durch die Polizei. Sicherheitskräfte führten Kollektivabschiebungen durch und wendeten unverhältnismäßige Gewalt gegen Personen an, die ohne offizielle Erlaubnis von Marokko aus in die spanischen Exklaven Ceuta und Melilla einzureisen versuchten. Der Grad der Straflosigkeit gab nach wie vor Anlass zu großer Sorge.

Hintergrund

Im Dezember 2015 führten die spanischen Parlamentswahlen zu einem stark fragmentierten Parlament. Die vom amtierenden Ministerpräsidenten Mariano Rajoy angeführte Volkspartei (Partido Popular) erzielte die meisten Stimmen, jedoch nicht genügend Sitze, um eine neue Regierung zu bilden.

Es gab 2015 weniger Demonstrationen gegen die Sparmaßnahmen der Regierung als in den Vorjahren, obwohl die Maßnahmen fortgesetzt wurden und sich nachteilig auf die Wahrung der Menschenrechte auswirkten.

Meinungs- und Versammlungsfreiheit

Im Juli 2015 wurden Reformen des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit sowie des Strafgesetzbuchs wirksam. Beide Novellierungen könnten unverhältnismäßige Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung zur Folge haben. Das Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit sieht örtliche und zeitliche Beschränkungen für Demonstrationen sowie zusätzliche Strafen für spontane Demonstrationen vor bestimmten öffentlichen Gebäuden vor. Polizisten wird ein breiter Ermessensspielraum für die Verhängung von Geldstrafen gegen Personen eingeräumt, die sich ihnen gegenüber "respektlos" verhalten. Gemäß dem Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit kann die Verbreitung von Bildern von Polizisten unter bestimmten Umständen strafbar sein. Im Juli 2015 äußerte der UN-Menschenrechtsausschuss Befürchtungen angesichts der Folgen der Umsetzung dieses Gesetzes.

Folter und andere Misshandlungen

Im Mai 2015 brachte der UN-Ausschuss gegen Folter seine Besorgnis angesichts der Beibehaltung der Haft ohne Kontakt zur Außenwelt zum Ausdruck. Der Ausschuss empfahl Spanien eine Abänderung der existierenden Folterdefinition im nationalen Recht und die Durchführung wirksamer Untersuchungen zu allen Vorwürfen über Folter und sonstige Misshandlungen.

Es gab Berichte über Misshandlungen durch Sicherheitskräfte an den Landesgrenzen sowie in Haftanstalten. Verzögerungen und mangelnde Effektivität bei den Ermittlungen zu solchen Fällen riefen Bedenken hervor. Viele Verfahren wurden ohne strafrechtliche Konsequenzen eingestellt. Dazu gehörten auch Fälle, in denen beteiligte Polizisten nicht identifiziert werden konnten, weil sie keine Erkennungszeichen an ihrer Uniform trugen.

Ein Strafverfahren gegen zwei Sicherheitskräfte wegen schwerer Körperverletzung an einer Demonstrierenden hatte Ende 2015 noch nicht begonnen. Ester Quintana hatte ein Auge verloren, nachdem sie bei einer Demonstration in Barcelona im November 2012 von einem Gummigeschoss der Polizei getroffen worden war. Im September 2015 erklärte sich die katalanische Regierung bereit, Ester Quintana im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung 260 000 Euro zu zahlen.

Rechte von Flüchtlingen und Migranten

Am 3. Februar 2015 wurden sechs Männer aus Staaten südlich der Sahara kollektiv von Ceuta nach Marokko zurückgeführt. Bereits in früheren Jahren hatte es vor allem aus Melilla häufiger Berichte gegeben, nach denen Beamte der Polizeieinheit Guardia Civil Gruppen von Personen unter ihrer Kontrolle ohne individuelle Einzelfallprüfung und ohne Möglichkeit auf Beantragung von Asyl kollektiv nach Marokko abgeschoben hatten.

Im März 2015 wurde das Ausländerrecht geändert, um automatische Kollektivabschiebungen von Migranten und Flüchtlingen an den Grenzen der spanischen Exklaven Ceuta und Melilla zu erlauben. Diese Bestimmung machte den Weg frei für weitere Kollektivabschiebungen, die nach internationalem Recht verboten sind. Allerdings nahm die Anzahl der Personen, die versuchten, von Marokko aus über die Zäune nach Melilla zu gelangen, nach Februar 2015 ab, da mehrere provisorische Lager im Norden Marokkos von den marokkanischen Behörden aufgelöst worden waren.

Im Mai 2015 beklagte der UN-Ausschuss gegen Folter die Praxis der "heißen Abschiebungen" aus den autonomen Städten Ceuta und Melilla, da die Zurückweisung an der Grenze den Zugang zu Asylverfahren verhindere.

Im Juli 2015 forderte der UN-Menschenrechtsausschuss Spanien auf, dem Non-Refoulement-Prinzip Folge zu leisten und den Zugang zu wirksamen Asylverfahren zu gewährleisten.

Im August 2015 wurden in Melilla die Ermittlungen im Fall eines Migranten eingestellt, der bei dem Versuch, über die Grenze von Marokko nach Melilla zu gelangen, von Beamten der Guardia Civil geschlagen und im Oktober 2014 im Rahmen einer Kollektivabschiebung nach Marokko zurückgeführt worden war. Das Gericht hatte keine Zeugenaussagen der anderen Migranten bekommen können, die im Rahmen derselben Polizeioperation zurückgeführt worden waren. Der Mann war von den Beamten geschlagen und anschließend bewusstlos auf die marokkanische Seite der Grenze getragen worden. Obwohl filmisches Beweismaterial existierte, gab das Innenministerium an, es sei nicht möglich, die beteiligten Beamten zu identifizieren. Ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung, die Ermittlungen einzustellen, war Ende 2015 noch anhängig.

Im Oktober 2015 wurden die Ermittlungen im Fall der exzessiven Gewaltanwendung durch die Guardia Civil im Februar 2014 am Strand von Tarajal eingestellt, ohne dass Anklage erhoben wurde. Beamte der Guardia Civil hatten Gummigeschosse und Rauchbomben eingesetzt, um 200 Personen daran zu hindern, schwimmend von Marokko aus auf den spanischen Teil des Strandes zu gelangen. Dabei wurden 23 Personen rechtswidrig nach Marokko zurückgeschoben, und mindestens 14 Personen ertranken.

Die Freizügigkeit von Asylsuchenden wurde nach wie vor eingeschränkt, da Asylsuchende in Ceuta und Melilla noch immer eine polizeiliche Genehmigung brauchten, um sich aus den Exklaven auf das Festland zu begeben. Diese Praxis verstößt gegen spanische Gesetze und war bereits von mehreren Gerichten in Spanien als rechtswidrig bezeichnet worden.

Das Zentrum für die vorübergehende Unterbringung von Migranten in Melilla war extrem überfüllt. Asylsuchende mussten im Allgemeinen mindestens zwei Monate und in einigen Fällen sogar mehrere Monate in Melilla warten, bevor sie auf das Festland gebracht wurden. In Ceuta war die Wartezeit noch länger.

Bis Ende November 2015 waren in Spanien 12 500 Asylanträge eingereicht worden. Im Oktober erklärte sich Spanien einverstanden, bis 2016 im Rahmen des europäischen Umverteilungsprogramms 14 931 Asylsuchende aufzunehmen. Das Land bot 2015 nur 130 Resettlement-Plätze an.

Im Jahr 2015 lebten in Spanien fast 750 000 Migranten ohne gültige Papiere und ohne angemessenen Zugang zu Gesundheitsleistungen. Mehrere UN-Gremien empfahlen Spanien, allgemeinen Zugang zu Gesundheitsleistungen zu gewähren.

Antiterrormaßnahmen und Sicherheit

Im Oktober 2015 trat eine Reform des Strafprozessrechts in Kraft, mit der jedoch auch weiterhin an der Praxis der Haft ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten wurde. Dies geschah trotz der Kritik internationaler Menschenrechtsorgane, dass Spanien mit dieser Praxis gegen seine internationalen Verpflichtungen verstoße. Verbesserungen gab es lediglich dahingehend, dass die Haft ohne Kontakt zur Außenwelt für Minderjährige unter 16 Jahren abgeschafft wurde.

Im Juli 2015 sprach der UN-Menschenrechtsausschuss erneut die Empfehlung aus, Spanien solle Ali Aarrass für die in Marokko erlittene Folter und die Misshandlungen einen wirksamen Rechtsbehelf zur Verfügung stellen. Ali Aarrass war 2010 von Spanien an Marokko ausgeliefert worden, trotz Befürchtungen, ihm könnte dort Folter drohen, und obwohl der Men-schenrechtsausschuss vorläufige Maßnahmen gefordert hatte, um seine Abschiebung so lange auszusetzen, bis der Ausschuss die Untersuchung seines Falls abgeschlossen hatte.

Ebenfalls im Juli 2015 wurden Bestimmungen des Strafgesetzbuchs zu terroristischen Aktivitäten abgeändert und u. a. um eine weitgefasste Definition des Tatbestands "Terrorismus" ergänzt. Der UN-Sonderberichterstatter über Meinungsfreiheit merkte an, die Änderungen könnten zur Kriminalisierung von Handlungen führen, die ansonsten nicht als terroristisch eingestuft würden, und unverhältnismäßige Einschränkungen beispielsweise der rechtmäßigen Wahrnehmung des Rechts auf freie Meinungsäußerung zur Folge haben.

Diskriminierung

Das neue Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit sah die Einhaltung des Prinzips der Nicht-Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Zugehörigkeit oder aus anderen Gründen bei Personenkontrollen durch die Polizei vor.

Im Mai 2015 richtete die Regierung eine Beobachtungsstelle für Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung ein. Sie hat die Aufgabe, Beschwerden von Opfern und Zeugen entgegenzunehmen und bei solchen Diskriminierungsfällen schnell aktiv zu werden.

Gewalt gegen Frauen

Nach Angaben des Ministeriums für Gesundheit, Soziales und Gleichberechtigung wurden von Januar bis Mitte Dezember 2015 insgesamt 56 Frauen von ihrem Partner oder einem früheren Partner getötet.

Im Juli 2015 forderte der Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW) Spanien auf, dafür zu sorgen, dass weibliche Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt Zugang zu Entschädigung und Schutz haben, dass zuständige Beamte angemessen geschult und die Verantwortlichen strafrechtlich verfolgt werden.

Die spanische Regierung weigerte sich Ende 2015 nach wie vor, Ángela González Carreño eine Entschädigung zukommen zu lassen. Sie war Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt geworden, und ihr Ex-Partner hatte ihre Tochter 2003 getötet. Ángela González Carreño hatte zuvor wiederholt Anzeige wegen früherer Vorfälle von häuslicher Gewalt erstattet, jedoch keinen angemessenen Schutz erhalten.

Straflosigkeit

Die Definitionen von Verschwindenlassen und Folter in der spanischen Gesetzgebung entsprachen nach wie vor nicht den internationalen Menschenrechtsnormen. Einschränkungen der universellen Gerichtsbarkeit führten zur Einstellung der Untersuchungen in wichtigen internationalen Fällen. So entschied der Nationale Gerichtshof (Audiencia Nacional) im Juli 2015, seine Ermittlungen zu Folter und anderen Misshandlungen im US-Gefangenenlager in Guantánamo Bay auf Kuba einzustellen. Dies geschah, obwohl im Mai 2015 Dokumente vorgelegt worden waren, die darauf hinwiesen, dass Angehörige der spanischen Polizei an den Verhören von Gefangenen in dem Gefängnis beteiligt waren. Ein Rechtsmittelverfahren war Ende 2015 noch anhängig.

Ebenfalls im Juli 2015 stellte ein Militärgericht die Untersuchung der Folter von zwei Gefangenen durch fünf spanische Soldaten 2004 auf einem spanischen Militärstützpunkt im Irak mit der Begründung ein, es habe weder die Schuldigen noch die Opfer identifizieren können. Es blieben Zweifel an der Gründlichkeit der vom Militärgericht durchgeführten Untersuchung.

Nach wie vor wurden die Rechte auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Entschädigung für Opfer von Verbrechen, die während des spanischen Bürgerkriegs und unter der Regierung von Francisco Franco (1936-75) begangen wurden, verweigert. Die spanischen Behörden leisteten der argentinischen Justiz, die völkerrechtliche Verbrechen der Franco-Ära untersuchte, keine angemessene Unterstützung. Im März 2015 lehnte die Regierung einen Antrag argentinischer Gerichte auf Auslieferung von 17 Personen ab. Daraufhin forderte eine Gruppe von UN-Experten Spanien auf, seinen Verpflichtungen zur Auslieferung oder Strafverfolgung von Personen nachzukommen, die für schwere Menschenrechts-verletzungen verantwortlich sind.

Sexuelle und reproduktive Rechte

Nach einem im September 2015 verabschiedeten Gesetz benötigen Mädchen unter 18 Jahren sowie Frauen mit geistigen Behinderungen die elterliche bzw. vormundschaftliche Zustimmung, um Zugang zu einem sicheren und legalen Schwangerschaftsabbruch zu erhalten. Sowohl der CEDAW-Ausschuss als auch die UN-Arbeitsgruppe für die Frage der Diskriminierung von Frauen im Recht und in der Praxis ap-pellierten an Spanien, von Einschränkungen des Zugangs zu einem sicheren und legalen Schwangerschaftsabbruch für Frauen abzusehen. Der UN-Menschenrechtsausschuss empfahl Spanien außerdem, dafür Sorge zu tragen, dass Frauen nicht durch rechtliche Beschränkungen gezwungen sind, auf gefährliche, heimliche Abtreibungsmöglichkeiten zurückzugreifen und dadurch ihr Leben und ihre Gesundheit zu gefährden.

Recht auf Wohnen

Nach Zahlen, die der Generalrat der rechtsprechenden Gewalt (Consejo General del Poder Judicial) im März 2015 veröffentlichte, wurden zwischen 2008 und 2014 in Spanien 578 546 Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet. In den ersten neun Monaten des Jahres 2015 wurden 52 350 neue Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet.

Von der Regierung in den Vorjahren eingesetzte Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Personen, denen der Verlust ihres Zuhauses droht, boten keinen wirksamen Rechtsbehelf für jene, deren Recht auf Wohnen möglicherweise verletzt wurde.

Im Juni 2015 forderte der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Spanien auf, den Zugang zu Rechtsmitteln für Personen zu gewährleisten, denen die Zwangsvollstreckung droht.

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