Amnesty International Report 2014/15 - The State of the World's Human Rights - Iraq

 

Die Lage der Menschenrechte verschlechterte sich erheblich aufgrund des eskalierenden bewaffneten Konflikts zwischen Sicherheitskräften und Kämpfern der bewaffneten Gruppe Islamischer Staat (IS, vormals Islamischer Staat im Irak und Syrien/ISIS), die weite Teile des Zentral- und Nordiraks unter ihre Kontrolle brachte. IS-Kämpfer verübten zahlreiche Kriegsverbrechen, darunter ethnische Säuberungen.

Frauen und Mädchen, die religiösen oder ethnischen Minderheiten angehörten, wurden Opfer von Entführungen und sexualisierter Gewalt, Männer wurden massenhaft getötet. Regierungstruppen griffen Gebiete unter IS-Kontrolle wahllos mit Bomben und Granaten an. Von der Regierung unterstützte schiitische Milizen entführten und töteten in Gebieten, die nicht vom IS kontrolliert wurden, unzählige sunnitische Männer. Zwischen Januar und Oktober 2014 wurden rund 10000 Zivilpersonen im Zuge der Kämpfe getötet, fast 2 Mio. Menschen mussten fliehen, was zu einer humanitären Krise führte. Erschwerend kam hinzu, dass nach wie vor Tausende syrische Flüchtlinge ins Land strömten. Sie suchten überwiegend in der Region Kurdistan im Nordirak Zuflucht. Die Regierung hielt weiterhin Tausende Menschen ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in Haft. Viele von ihnen waren an geheimen Orten ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert. Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung, und viele Gerichtsverfahren waren unfair. Gerichte verhängten zahlreiche Todesurteile, häufig für terroristische Straftaten. Mehr als 1000 Gefangene saßen in den Todestrakten. Die Zahl der Hinrichtungen war 2014 weiterhin sehr hoch.

Hintergrund

Ende 2013 hatten die Behörden ein seit einem Jahr bestehendes Protestlager, das Sunniten in der Provinz Anbar errichtet hatten, gewaltsam aufgelöst. Daraufhin brach im Januar 2014 der bewaffnete Konflikt zwischen Sicherheitskräften und der bewaffneten Gruppe ISIS offen aus. Um die unter der Kontrolle von ISIS stehende Stadt Fallujah und Teile Ramadis zurückzuerobern, nahmen Regierungstruppen das Gebiet wahllos unter Beschuss, töteten Zivilpersonen und beschädigten zivile Infrastruktur. Die Auseinandersetzungen in der Provinz Anbar hielten das gesamte Jahr über an. Ministerpräsident Nuri al-Maliki wurde in diesem Zusammenhang vorgeworfen, er habe traditionelle Schlichtungsversuche unterminiert.

Das Versagen der Regierung in dieser Krise war - neben anderen Faktoren - mitverantwortlich dafür, dass es der Provinz Anbar nicht gelang, den raschen Vormarsch von ISIS zu stoppen. Im Juni 2014 brachten ISIS-Kämpfer Mossul, die zweitgrößte Stadt des Landes, unter ihre Kontrolle. Anschließend eroberten sie weite Teile der Provinzen Anbar, Diyala, Kirkuk, Niniveh und Salah al-Din. Dies führte zu einem dramatischen Wiederaufflammen der Spannungen zwischen konfessionellen Gruppen und der massenhaften Flucht von Menschen, die den bewaffneten Angriffen der ISIS-Milizen und den Luftangriffen der Regierungstruppen entkommen wollten. ISIS-Kämpfer nahmen insbesondere ethnische und religiöse Minderheiten ins Visier und vertrieben alle Nichtsunniten und Nichtmuslime gewaltsam aus den von ihnen kontrollierten Gebieten.

Am 30. Juni 2014 rief ISIS ein "Kalifat" unter Führung des gebürtigen Irakers Abu Bakr al-Baghdadi aus und benannte sich in Islamischer Staat (IS) um. Muslime in der ganzen Welt wurden aufgerufen, Abu Bakr al-Baghdadi Gefolgschaft zu leisten.

Im August 2014 eroberten IS-Kämpfer die Region Sindschar. Sie entführten und töteten zahlreiche Jesiden, die in diesem Gebiet lebten und nicht fliehen konnten. Nach weiteren Vorstößen des IS und der öffentlichen Enthauptung britischer und US-amerikanischer Staatsbürger in IS-Gefangenschaft begann eine internationale Koalition aus 40 Ländern unter Führung der USA im August mit Luftangriffen auf den IS. Die internationale Militär- und Ausbildungshilfe für irakische Regierungstruppen und kurdische Peschmerga-Kämpfer wurde aufgestockt, um deren Kampf gegen den IS zu unterstützen.

Im April 2014 fanden im Irak Parlamentswahlen statt, die von Gewalt überschattet wurden. Zwei Mitglieder der unabhängigen Wahlkommission und mindestens drei Kandidaten wurden getötet. Wahllokale in Anbar, Diyala und weiteren überwiegend sunnitischen Gebieten waren Ziel bewaffneter Anschläge. Die von Nuri al-Maliki geführte, schiitisch dominierte Rechtsstaat-Koalition ging zwar als stärkste Kraft aus der Wahl hervor, doch konnte er seinen Anspruch auf eine dritte Amtszeit als Ministerpräsident nicht durchsetzen. Im September 2014 wurde Nuri al-Maliki abgelöst, nachdem im In- und Ausland zunehmend Forderungen laut geworden waren, eine Regierung unter Einbeziehung von Schiiten, Sunniten und Kurden zu bilden.

Das geplante Ja'fari-Gesetz, das ehe- und familienrechtliche Angelegenheiten der schiitischen Bevölkerungsgruppe im Irak regeln sollte, stieß allgemein auf Kritik und wurde zurückgezogen. Für die Rechte von Mädchen und Frauen hätte das Gesetz einen Rückschritt bedeutet, da es u.a. vorsah, die Verheiratung von Mädchen zu erlauben, die erst neun Jahre alt sind.

Das Verhältnis zwischen der Zentralregierung in Bagdad und der Regierung der teilautonomen Region Kurdistan verbesserte sich etwas, nachdem im November eine vorläufige Einigung darüber erzielt wurde, wie die Einkünfte aus der Erdölförderung verteilt werden und welche Abgaben die Region Kurdistan an den irakischen Staatshaushalt zu leisten hat.

Interner bewaffneter Konflikt

Regierungstruppen und schiitische Milizen, die von der Regierung unterstützt und mit Waffen versorgt wurden, begingen vor allem an Sunniten Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen. Bei wahllosen Luftangriffen der Regierungstruppen auf Wohngebiete in Anbar, Mossul und auf andere IS-kontrollierte Regionen wurden Zivilpersonen getötet oder verletzt. Dabei kamen u.a. Fassbomben zum Einsatz. Im September 2014 forderte Ministerpräsident Haider al-Abadi die Sicherheitskräfte auf, den Beschuss von Wohngebieten einzustellen. Die Luftangriffe auf IS-kontrollierte Regionen wurden jedoch fortgesetzt und forderten weitere Opfer unter der Zivilbevölkerung.

Sicherheitskräfte und schiitische Milizen entführten und inhaftierten Sunniten und begingen zahlreiche außergerichtliche Hinrichtungen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. In Gebieten, die sie vom IS zurückeroberten, zerstörten sie Wohnungen und Geschäfte von Sunniten als Vergeltungsmaßnahme für deren vermeintliche Unterstützung des IS. Peschmerga-Kämpfer der Region Kurdistan übten in wiedereroberten Gebieten ebenfalls Vergeltung, indem sie Häuser von Sunniten zerstörten.

Verstöße bewaffneter Gruppen

Bewaffnete Gruppen verübten 2014 im ganzen Land wahllose Selbstmord- und Autobombenanschläge. Dabei wurden Tausende Zivilpersonen getötet oder verletzt. Nachdem IS-Kämpfer weite Teile des Nordwestens in ihre Gewalt gebracht hatten, begannen sie mit systematischen ethnischen Säuberungen, die sich gegen religiöse und ethnische Minderheiten wie Christen, Jesiden, schiitische Turkmenen und die Gemeinschaft der schiitischen Schabak richteten. Sie begingen dabei Kriegsverbrechen, indem sie Menschen massenhaft willkürlich töteten und entführten.

Hunderte überwiegend schiitische Gefangene wurden von IS-Kämpfern getötet, als das Zentralgefängnis von Badush, westlich von Mossul, im Juni in die Hände des IS fiel. Im Juli vertrieben IS-Kämpfer Tausende Christen gewaltsam aus ihren Häusern und Dörfern und drohten ihnen mit dem Tod, sollten sie nicht zum Islam konvertieren. Im August 2014 wurden Angehörige der jesidischen Minderheit massenhaft getötet. Nach dem Angriff auf die Region Sindschar entführten IS-Kämpfer Tausende Jesiden.

In Qiniyeh, Kocho und anderen Dörfern wurden Hunderte jesidischer Männer und Jungen, die teilweise erst zwölf Jahre alt waren, summarisch hingerichtet. Von Hunderten, wenn nicht Tausenden Personen, darunter ganzen Familien, fehlte Ende 2014 jede Spur. Hunderte Frauen und Mädchen wurden sexuell missbraucht.

IS-Kämpfer töteten auch Sunniten, denen sie mangelnde Unterstützung unterstellten oder denen sie vorwarfen, für die irakische Regierung und die Sicherheitskräfte zu arbeiten oder in Diensten der US-Streitkräfte im Irak gestanden zu haben. Im Oktober 2014 tötete der IS mehr als 320 Angehörige der sunnitischen Albu-Nimr in Anbar, nachdem die Regierung sunnitische Stämme zum Kampf gegen den IS aufgerufen hatte und plante, sie mit Waffen auszurüsten.

Hunderte Menschen, die in Gefangenschaft des IS geraten waren, wurden summarisch hingerichtet, darunter auch Regierungssoldaten. Im Juni 2014 töteten IS-Kämpfer mehr als 1000 Soldaten und freiwillige Armeeangehörige. Die Männer hatten nach einem Angriff des IS auf Camp Speicher, einen großen Militärstützpunkt in der Nähe von Tikrit, versucht unbewaffnet von dort zu fliehen, und waren von IS-Kämpfern gefangen genommen worden. Der IS veröffentlichte Videofilme im Internet, in denen einige der Hinrichtungen zu sehen waren.

IS-Milizen zerstörten und entweihten historische Stätten und Gotteshäuser verschiedener ethnischen und religiösen Gemeinschaften. In den vom IS kontrollierten Gebieten wurden Scharia-Gerichte eingesetzt. Alle Personen, die für die irakische Regierung oder die US-Streitkräfte gearbeitet hatten, wurden aufgefordert, Buße zu tun. Der IS erließ strenge Verhaltensregeln: Frauen und Mädchen wurden verpflichtet, ihr Gesicht zu verschleiern und das Haus nur noch in Begleitung eines männlichen Verwandten zu verlassen. In Schulen und Betrieben wurde eine strenge Geschlechtertrennung eingeführt. Rauchen und "westliche" Aktivitäten und Lebensweisen wurden verboten.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Frauen und Mädchen, vor allem aus der Gemeinschaft der Jesiden, wurden von IS-Kämpfern entführt, zwangsverheiratet, vergewaltigt und in anderer Weise sexuell missbraucht. Berichten zufolge verkaufte der IS Frauen und Mädchen sowohl im Irak als auch in den vom IS besetzten Gebieten in Syrien als Sklavinnen und beutete sie sexuell aus. Bis November 2014 gelang mehr als 200 Frauen und Kindern, einige noch kein Jahr alt, die Flucht aus der IS-Gefangenschaft. Unter denen, die fliehen konnten, war auch eine 18-Jährige, die gemeinsam mit Verwandten entführt worden war, als IS-Kämpfer im August die Region Sindschar überfallen hatten. Sie wurde zwangsweise mit einem IS-Kämpfer "verheiratet", der sie mehrfach vergewaltigte und nach einem Fluchtversuch schlug. Schließlich gelang ihr zusammen mit einer 15-Jährigen, die ebenfalls entführt und zwangsverheiratet worden war, die Flucht.

Andere Frauen wurden Opfer von Tötungen, die Hinrichtungen glichen, weil sie den IS kritisiert oder sich Befehlen widersetzt hatten. Im Oktober tötete der IS die ehemalige Parlamentsabgeordnete Iman Muhammad Younes, die zuvor wochenlang gefangen gehalten worden war.

Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen

Die irakischen Behörden hielten Tausende Menschen ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in Haft, denen Verstöße gegen die Antiterrorgesetze vorgeworfen wurden. Im Februar 2014 schätzte der Vorsitzende des parlamentarischen Menschenrechtsausschusses die Zahl der Häftlinge, die auf eine Untersuchung ihres Falls warteten, auf rund 40000. Viele von ihnen wurden in Gefängnissen und Haftzentren festgehalten, die unterschiedlichen Ministerien unterstanden.

Aus einem im April 2014 veröffentlichten Brief, den das Zentrale Untersuchungsgericht ein Jahr zuvor an den Vorsitzenden des Obersten Justizrats geschickt hatte, ging hervor, dass weiterhin rechtswidrige Festnahmen vorgenommen wurden. Die Behörden bezogen sich dabei auf eine Liste, die Namensbestandteile Tausender Personen verzeichnete, die im Verdacht standen, terroristische Taten begangen zu haben. Den Angaben zufolge hatte die Antiterrorbehörde die Liste im Zusammenhang mit konfessionell motivierter Gewalt in den Jahren 2006 und 2007 an alle Polizeidienststellen geschickt. Dies könnte dazu geführt haben, dass Personen fälschlicherweise festgenommen wurden, weil Teile ihres Namens mit Namensbestandteilen auf der Liste übereinstimmten.

Folter und andere Misshandlungen

Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen waren weiterhin insbesondere in den vom Innen- und Verteidigungsministerium kontrollierten Gefängnissen und Haftzentren an der Tagesordnung. Die Verantwortlichen gingen straffrei aus. Die Unabhängige Menschenrechtskommission (Independent High Commission for Human Rights) durfte diese Einrichtungen nicht besuchen. Vernehmungsbeamte folterten Häftlinge, um Informationen zu erpressen und "Geständnisse" zu erzwingen, die später vor Gericht gegen sie verwendet wurden. In einigen Fällen wurden Gefangene zu Tode gefoltert. Als der UN-Menschenrechtsrat sich im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung mit dem Irak befasste, gaben Regierungsvertreter an, die Behörden hätten von 2008 bis 2014 insgesamt 516 Fälle von Folter untersucht. Die Ermittlungen hätten in vielen Fällen eine strafrechtliche Verfolgung nach sich gezogen. Sie nannten jedoch weder Einzelheiten, noch gaben sie bekannt, welche Geheimdienste für die Folterpraktiken verantwortlich waren.

Der Rechtsanwalt und zweifache Vater 'Uday Taha Kurdi starb im Juni 2014, nachdem er 15 Tage lang bei der Antiterrorbehörde in Bagdad inhaftiert war. Das Innenministerium schrieb im Juli in einem Brief an die irakische Rechtsanwaltsvereinigung, es sei ein "gesundheitliches Problem" aufgetreten, weshalb man 'Uday Taha Kurdi ins Krankenhaus gebracht habe, wo er dann gestorben sei. Außerdem teilte das Ministerium mit, ein Richter sei zu dem Schluss gekommen, 'Uday Taha Kurdi sei ein "führendes Mitglied des IS" und "gehöre zu einer Familie von Terroristen", weil sein Bruder wegen Terrorismus angeklagt und inhaftiert sei. Außerdem habe 'Uday Taha Kurdi dem Richter auf Nachfrage gesagt, er sei nicht gefoltert worden. Der Oberste Justizrat wies den Foltervorwurf zurück und erklärte, 'Uday Taha Kurdi sei an Nierenversagen gestorben. Dagegen zeigten Fotografien von 'Uday Taha Kurdis Leichnam, die im Leichenschauhaus aufgenommen wurden und Amnesty International vorlagen, Blutergüsse, offene Wunden und Verbrennungen, die mit den Foltervorwürfen übereinstimmten.

Unfaire Gerichtsverfahren

Das Strafjustizwesen wies weiterhin gravierende Mängel auf. Der Justiz fehlte es an Unabhängigkeit. Richter und Rechtsanwälte, die an Gerichtsverfahren gegen Mitglieder bewaffneter Gruppen beteiligt waren, wurden zur Zielscheibe von Tötungen, Entführungen und Angriffen durch bewaffnete Gruppen. Vor allem Verfahren im Zusammenhang mit Terrorismus waren oft unfair. Gerichte sprachen Angeklagte aufgrund von "Geständnissen" schuldig, die unter Folter erpresst worden waren und häufig vom staatlichen Fernsehsender al-Iraqiya ausgestrahlt wurden. Andere Schuldsprüche, darunter auch Todesurteile, gründeten auf Beweismitteln, die von geheimen, nicht näher identifizierten Informanten vorgebracht worden waren.

Im November 2014 verhängte ein Gericht in Bagdad gegen den einst führenden sunnitischen Parlamentarier Ahmed al-'Alwani nach einem grob unfairen Gerichtsverfahren ein Todesurteil. Ihm waren terroristische Straftaten zur Last gelegt worden. Sicherheitskräfte hatten ihn im Dezember 2013 festgenommen, nachdem sie ein seit einem Jahr bestehendes Protestlager in der Provinz Anbar mit Gewalt aufgelöst hatten.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Journalisten mussten unter extrem schwierigen Bedingungen arbeiten und wurden sowohl von staatlicher als auch von nichtstaatlicher Seite bedroht. Einige wurden Opfer gezielter Tötungen oder versuchter Mordanschläge. Andere wurden tätlich angegriffen.

Im März 2014 wurde der Universitätsprofessor und Leiter des Bagdader Büros von Radio Free Iraq, Mohammad Bdaiwi al-Shammari, an einem Kontrollpunkt in Bagdad von einem Mitglied der Präsidentengarde erschossen. Auslöser war ein Streit, bei dem es um den Zugang zum Gelände des Präsidentenpalastes ging. Im August verurteilte ein Gericht den Wachmann zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe.

Im Juni 2014 erließ die staatlich kontrollierte Kommunikations- und Medienkommission "bindende" Richtlinien für die Medien "während des Krieges gegen den Terrorismus". Die Medien wurden aufgefordert, nicht über Aufständische zu berichten. Kritik an Regierungstruppen sei untersagt und die Berichterstattung über sie müsse stets wohlwollend sein.

In IS-kontrollierten Gebieten wurden Journalisten verschleppt und hingerichtet. Im Oktober 2014 wurde Ra'ad Mohammed al-'Azawi, ein Kameramann des Fernsehsenders Sama Salah al-Din, in Samarra enthauptet. Zuvor hatte er einen Monat in Gefangenschaft verbracht, weil er sich offenbar geweigert hatte, mit dem IS zusammenzuarbeiten.

Binnenflüchtlinge

Fast 2 Mio. Menschen wurden aufgrund der Kämpfe in den Provinzen Anbar, Diyala, Kirkuk, Niniveh und Salah al-Din aus ihren Häusern vertrieben. Etwa die Hälfte von ihnen floh in die Kurdenregion im Nordirak, die bis November 2014 zusätzlich 225000 Flüchtlinge aus Syrien aufgenommen hatte. Tausende Iraker, die in Syrien und anderen Gebieten Zuflucht gesucht hatten, flohen zurück in ihre Heimat, konnten aber nicht in ihre Häuser zurückkehren, was die Zahl der Binnenflüchtlinge weiter erhöhte.

Die humanitäre Krise erreichte ein solches Ausmaß, dass die Vereinten Nationen für den Irak die höchste Notstandsstufe ausriefen und die Regierungen der Welt aufforderten, den irakischen Asylsuchenden internationalen Schutz zu gewähren und sie nicht in den Irak abzuschieben.

Region Kurdistan

Obwohl kurdische Peschmerga-Kämpfer in Teilen des Nordiraks gegen den IS kämpften, blieben die drei Provinzen der Region Kurdistan weitgehend von der Gewalt verschont, die in weiten Teilen des Iraks wütete. Im November 2014 explodierte jedoch vor einem Regierungsgebäude in Erbil eine Autobombe, die mindestens vier Menschen tötete und 22 weitere Personen verletzte.

Die kurdischen Behörden gingen weiterhin gegen Personen vor, die offene Kritik an der Korruption im Staatsapparat übten oder abweichende politische Meinungen äußerten. Die Regierung mischte sich erneut in Justizangelegenheiten ein, indem sie Einfluss auf Gerichtsverfahren nahm. Auch gab es nach wie vor Berichte über Folter und andere Misshandlungen. Personen, die wegen terroristischer Straftaten angeklagt waren, wurden häufig über lange Zeiträume ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten.

Die kurdischen Behörden hielten noch immer den Journalisten Niaz Aziz Saleh in Gewahrsam, der seit Januar 2012 ohne Anklage oder Gerichtsverfahren inhaftiert ist. Er soll Einzelheiten über Wahlmanipulationen preisgegeben haben. Dem Vernehmen nach lehnte der Sicherheitsdienst Asayish Gishti in Erbil es mehrfach ab, ein Gerichtsverfahren gegen ihn einzuleiten.

Todesstrafe

Die Gerichte verhängten nach wie vor für eine Reihe von Straftaten die Todesstrafe. Die meisten Todesurteile ergingen im Zusammenhang mit Anklagen wegen Terrorismus. Viele der Prozesse waren unfair. Im April 2014 teilte das Justizministerium mit, allein im al-Nassiriya-Gefängnis befänden sich 600 Personen im Todestrakt; dort waren neue Hinrichtungsanlagen installiert worden. Im August teilte der Justizminister mit, dass insgesamt 1724 Gefangenen die Hinrichtung drohe, darunter einige, deren Urteile in letzter Instanz noch bestätigt werden müssten.

Wie in den Vorjahren wurden 2014 erneut zahlreiche Todesurteile vollstreckt. Manchmal führten die Behörden mehrere Exekutionen gleichzeitig durch. Am 21. Januar 2014 wurden 26 Personen hingerichtet. Wenige Tage zuvor hatte UN-Generalsekretär Ban Ki-moon die irakische Regierung aufgefordert, ein Hinrichtungsmoratorium zu verhängen. Ministerpräsident Nuri al-Maliki hatte dies auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Ban Ki-moon scharf zurückgewiesen und gesagt, seine Regierung "glaube nicht, dass die Rechte von jemandem, der Menschen umbringt, respektiert werden müssten".

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