Verfassungsgericht hebt Teil der Verfahrensordnung und des Zeug·innengesetzes auf, der von Staatsanwaltschaft wiederholt zur Verzögerung von Freilassungen gegen Kaution eingesetzt wurde; der Abschnitt fand häufige Anwendung gegen festgenommene Menschenrechtsverteidiger·innen und (mutmaßliche) Regierungsgegner·innen