Gesetz zum Schutz jugendlicher Mädchen vor früher Ehe bzw. Zwangsehe am 5. Oktober 2016 in letzter Lesung im Parlament angenommen; bei Inkrafttreten sieht das Gesetz bis zu 5 Jahre Haft für Personen vor, die an Eheschließungen mit mindestens einem minderjährigen Ehepartner beteiligt sind